Vorschlag „gegen“ die Zwangsmühle der Beitragssender

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In den vergangenen Tagen war die Aufregung um einen der sogenannten Beitragssender wieder groß. Der WDR hatte einen Kinderchor singen lassen, dass „Oma eine Umweltsau“ sei. Der WDR und seine Verteidiger sehen dies nicht als Hetze, nicht als Keil in der Gesellschaft, sondern als „Satire“.

Dennoch ließ WDR-Intendant Buhrow seinem Unmut zumindest in der Öffentlichkeit freien Lauf. Zufrieden zeigen sich die Kritiker damit oft nicht. Der Chorleiter des „Liedes“, Zeljo Davutovic, hatte dem Deutschlandfunk gegenüber geäußert, dass ihm persönlich „viel daran liege, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren (…) Das nutzen wir positiv.“

Der bekannten Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel veröffentlichte nun auf „steinhoefel.com“ einen Vorschlag, wie den Beitragssendern Sand in das Getriebe zu streuen sei. Ein interessanter Vorschlag.

Einfach die DSGVO nutzen

Grundlage ist die 2017 geschaffene „Datenschutzgrundverordnung“ DSGVO. Die erlaubt es Ihnen als freiem Bürger, die Art und Weise der Sammlung, Speicherung und Verwendung der Daten über Sie hinterherzufragen.

Und so könnten Sie ohne finanziellen Aufwand einfach Ihrem persönlichen Beitragsservice einen Brief senden, in dem Sie den Service nach der Verwendung Ihrer Daten befragen. Darauf dürfte der Service nicht eingerichtet sein, denn die DSGVO ist insgesamt bis dato offenbar noch nicht besonders genutzt worden, wie es in einem anderen Zusammenhang hieß.

Eine andere Maßnahme, die Steinhöfel vorschlägt, haben wir ebenfalls schon ins Spiel gebracht. Norbert Häring hatte diese Variante aufgezeigt. Er bestand dem „Service“ gegenüber auf Barzahlung, da Bargeld schließlich gesetzliches Zahlungsmittel sei (GEZ-Urteil: Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder – KEIN Empfang? Dennoch zahlen …).

Wer also seine Zahlungen nicht mehr vornimmt und auf Barzahlung besteht, wird den Service damit nicht beglücken. Der wird darauf verweisen, dass die Barzahlung den Satzungen nach ausgeschlossen ist. Norbert Häring hat in dieser Angelegenheit bereits die Rechtssprechung bemüht.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk führend bei Zwangsvollstreckungen: 6,3 Millionen in fünf Jahren

Norbert Häring schreibt weiter: Es wird wohl in Deutschland niemand geben, der mehr Zwangsvollstreckungen in Auftrag gibt als der „Beitragsservice“, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rundfunkbeitrag eintreibt. Auch im Jahr 2018 hat er, gemäß seinem gerade veröffentlichten Jahresbericht wieder über eine Million Mal die Zwangsvollstreckung gegen einen Beitragsschuldner in die Wege geleitet.

Getreu seinem Motto: „guter Service für die Beitragszahler/-innen“ hat der Beitragsservice im vergangenen Jahr 1,21 Millionen Mal die Zwangsvollstreckung seiner Forderungen bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden beantragt. Das sind etwas weniger Vollstreckungen als im Vorjahr, aber zum vierten Mal in Folge seit 2015 mehr als eine Million in einem Jahr.

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Pro Tag wurden 3600 Zwangsvollstreckungen eingeleitet. In den letzten fünf Jahren summieren sich die Zwangsvollstreckungen des Rundfunkbeitrags auf 6,33 Millionen. Bei 45,8 Millionen Beitragskonten sind das rechnerisch etwa 14 Prozent. Es wird aber wohl Mehrfachvollstreckungen geben.

Ich würde mir wünschen, dass der Beitragsservice in einem seiner Jahresberichte erklärt, wie es in einem angeblich gerechten und effizienten Beitrags- und Beitragsbeitreibungssystem zu solch absurden Größenordnungen der Zwangsvollstreckungen kommen kann.


Literatur:

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Lügenpresse

Bewußtseins- und Gedankenkontrolle

Die Macht um acht: Der Faktor Tagesschau (Neue Kleine Bibliothek)

Die Gefallsüchtigen: Gegen Konformismus in den Medien und Populismus in der Politik

Quellen: PublicDomain/watergate.tv/norberthaering.de/ am 03.02.2020

About aikos2309

2 comments on “Vorschlag „gegen“ die Zwangsmühle der Beitragssender

  1. Da ich mit meinen Schreiben GENAU den Nerv getroffen habe, wurde nur eine Zwangsmaßnahme durchgeführt: Der Name meines Avatars steht im Schuldnerverzeichnis. Ich selbst bin aufgrund der Rechtslage SCHULDENFREI.

    https://www.dzig.de/Beitragsservice-Meine-Schreiben

    Meine aktuelle Empfehlung: 2019 | SEI AUCH DU RUNDFUNK-FREI
    Die bundesweite Selbstermächtigungsinitiative zur Befreiung vom Rundfunkbeitragszwang

    Die Methoden eines solchen Rechtsanwaltes wie auch vieler Weiterer enthalten juristische Fallen, die zur Anerkenntnis des finanziellen Anspruches einer Landesrundrundfunkanstalt führen. Schnappt die Falle zu, wird es teuer, mitunter auch mit Gefängnis! Diese Leute schalten meine Kommentare nicht frei, weil sie Systemlinge sind! Ich zahle seit Mai 2013 keinen Rundfunkbeitrag mehr und der Beitragsservice hat mir die Brieffreundschaft gekündigt.

    Das meiste dessen, was seit 2013 verbreitet wurde, ist Desinformation! Sie können also gerne auch meinen Kommentar löschen, weil es mir auch in anderen Fragen gelingt, „das System“ mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Meine eigene Videoanimation fasst meine Methode kurz zusammen:
    Rundfunkbeitrag.video .

    Weitere Artikel von mir befinden sich auf DZiG.de unter dem Navigationspunkt „Rundfunkbeitrag“.

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