Erfolg für Natur- und Artenschützer in Hessen. Im Streit um drei genehmigte Windkraftanlagen in einem Waldgebiet bei Butzbach entschied das Verwaltungsgericht nun: Die Genehmigung für den Windpark ist rechtswidrig. Die mehr als 200 Meter hohen geplanten Schredderanlagen verstoßen gegen europäisches Vogelschutzrichtlinien.
Lange gab es Streit um die geplanten drei 206 Meter hohen Windkraftanlagen, die ursprünglich von einer Mehrheit aus SPD, CDU und Grüne im Stadtparlament genehmigt worden waren. Als Bürgerprotest laut wurde, gab es ein kurzes Parteien Hick-Hack, dann erlaubte das Regierungspräsidiums Darmstadt den Bau höchstselbst und ließ dafür Ausnahmen beim Tötungsverbot der streng Geschützen Wespen- und Mäusebussarde zu.
Das sei rechtswidrig, stellte nun das Verwaltungsgericht fest und gab dem Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) Recht, der gegen die Entscheidung des Landes Hessen geklagt hatte.
„Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für den europäischen Natur- und Artenschutz und in Deutschland“, freut sich Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Noch im Herbst vergangenen Jahres hatten die drei Investoren Ovag, die Energie- und Versorgungsbetriebe Butzbach sowie die Stadtwerke Bad Nauheim auf eine Fortführung des Projekts bestanden. Dem Wunsch auf Planeinstellung werde man nicht folgen, erklärten laut Wetterauer Zeitung Ovag und Hessen-Energie noch im August 2019 angesichts des massiven Widerstandes.
Natur- und Artenschutz spielt für Politik und Wirtschaft keine Rolle, wenn es um „Höheres“ und Geld geht. Bisher war die Auflösung des Vertrags auch mit der zu erwartenden Entschädigungsforderung in Millionenhöhe abgelehnt worden. Ausserdem würden der Stadt insgesamt 2,5 Millionen Euro Pachteinnahmen verloren gehen, so die „guten“ Argumente für den Bau der Industrieanlage mitten im Wald.
Diesem Treiben hat das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil vorerst ein Ende gesetzt. Bleibt zu hoffen, dass das Urteil wirklich richtungsweisend für Deutschland ist (Abriss alter Windräder: Tonnenweise Sondermüll – Genehmigungen sind rechtswidrig).
Klima-Spinner verlieren erneut vor US-Gericht
Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten hat ein Gerichtshof ein Verfahren abgeschmettert, welches von Klima-Affen angestrengt worden war, diesmal angeblich im Namen von Kindern.
Ein aus drei Richtern bestehendes Gremium eines Berufungsgerichtes ein Verfahren abgelehnt, welches angeblich im Namen von 21 Kindern von Our Children’s Trust gegen die [US-]Bundesregierung eingebracht worden war. Damit sollte erzwungen werden, den Verbrauch fossiler Treibstoffe zu limitieren.
Diese Entscheidung fiel nur einen Monat, nachdem Bundesrichter Barry Ostrager am Obersten Bundesgericht des Staates New York ein Verfahren abgelehnt hatte, das von der General-Staatsanwältin Letitia James gegen ExxonMobil angestrengt worden war. Darin verklagte sie das Unternehmen, weil es angeblich Investoren belogen hatte hinsichtlich industrieller Projekte im Lichte der möglichen Kosten, die durch regierungsamtliche Vorschriften bzgl. des Kampfes gegen den Klimawandel entstehen.
„Das Büro des General-Staatsanwaltes konnte nicht belegen, dass ExxonMobil irgendwelche materielle Falschangaben gemacht oder Investoren nicht vollständig informiert hatte hinsichtlich der geplanten Verfahren, welche jeden vernünftigen Investor irregeleitet hätte“ schrieb Ostranger in der Urteilsbegründung.
Ostragers Urteil zufolge kann der Fall auf der gleichen Beweisgrundlage noch einmal in New York vor Gericht gebracht werden.
Im Fall vor dem Berufungsgericht, welches das Verfahren am 17.Januar verwarf, standen sich Kelsey Cascadia Rose Juliana et al.und The United States of America et al. gegenüber, 21 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 21 Jahren. Diese hatten schon an einem Bundesgerichtshof in Oregon geklagt und argumentiert, dass die Regierung ihre verfassungsmäßigen Rechte bzgl. Leben, Freiheit und Eigentum verletze, indem sie den Verbrauch fossiler Treibstoffe fördert, welche Treibhausgase erzeugen, die nach Ansicht der Kläger das Klimasystem zerstören.
Als der Fall zum ersten Mal im Jahre 2015 eingebracht worden war, hat die Regierung Obama versucht, die Klage zu Fall zu bringen, was der Bundesrichter jedoch ablehnte.
Die Trump-Regierung erbte die Entscheidung des Gerichts, die dann zur Verhandlung vor dem Neunten Bezirksgericht im Jahre 2017 anstand. Dieser Gerichtshof gestattete ein vorübergehendes Aussetzen des Verfahrens, um es der neu ins Amt gekommenen Trump-Regierung zu ermöglichen, eine eigene Antwort zu entwerfen.
Die Trump-Regierung argumentierte dann wie zuvor die Obama-Regierung, dass es den Jugendlichen nicht zukomme, die [US-]Bundesregierung zu verklagen wegen irgendwelcher angeblicher Schäden durch Klimawandel, da jedwede Schäden, die eventuell verursacht werden könnten, nicht eindeutig dem Klimawandel zugeordnet werden können, was aber ein Kriterium zur Aufrechterhaltung der Klage ist (Norweger protestieren gegen Windräder aus Deutschland – Windräder fördern den Treibhauseffekt mit Schwefelgasen).
Die Trump-Regierung nannte die Klage eine „direkte Attacke auf die Gewaltenteilung“, und zwar mit der Begründung, dass selbst wenn die Klage der Jugendlichen Bestand hätte, die Legislative und die Exekutive die richtigen Ansprechpartner der Regierung seien und nicht die Judikative, wenn es um die Bestimmung der Energiepolitik und der Reaktionen auf den Klimawandel geht (Natur soll Windkraftlobby geopfert werden).
In einer zwei-zu-eins-Entscheidung folgte das Gremium der drei Richter beiden Punkten.
Die Jugendlichen hätten kein Recht, die Bundesregierung zu verklagen, schrieb Richter Andrew Hurwitz, und das Gericht hatte nicht die Befugnis, die Klimapolitik zu diktieren, schrieb der der Obama-Regierung berufene Richter in seiner Mehrheitsbegründung.
Die Kläger hatten gar kein Recht darauf zu klagen, schrieb Hurwitz, weil sie nicht zeigen können, in welcher Form die Politik sie direkt geschädigt hat. Ihre Verletzungen waren nicht „konkret und spezifiziert“. Und weiter:
„Das zentrale Thema, mit dem wir es hier zu tun haben, ist das Wetter, selbst wenn man annimmt, dass es ein solches breit gefasstes Recht gibt, kann ein Gerichtshof den Klägern nicht die Abhilfe verschaffen, nach denen sie trachten – eine Anordnung, wonach die Regierung einen Plan zu entwickeln habe, um ,Emissionen fossiler Treibstoffe zu eliminieren und überschüssiges atmosphärisches CO2 aus dieser zu entfernen‘. Widerwillig folgern wir daraus, dass ein solches Vorgehen jenseits unserer verfassungsgemäßen Macht liegt.
Vielmehr muss die beeindruckende Klage auf Abhilfe den politischen Zweigen der Regierung vorgelegt werden. Jeder effektive Plan würde notwendigerweise eine Fülle komplexer politischer Entscheidungen erzwingen, zum Besseren oder Schlechteren, je nach Wissen und Gewissen der Legislative und der Exekutive“.
Das Gericht verwies den Fall an die niederen Instanzen zur Ablehnung zurück.
Selbst der am weitesten links stehende Gerichtshof der Nation [= der USA] könnte das Gesetz nicht weit genug ausdehnen, um zuzulassen, dass diese gescheiterte Klage weitergeht, sagte mein Kollege James F. Taylor vom Heartland Institute in einer Presseerklärung.
„Es ist schwierig, sich eine noch gründlichere Rüge vorzustellen bzgl. dieses Unsinns eines Klima-Gerichtsverfahrens als sie von diesem Urteil gegen derartige Klagen ausgesprochen worden ist. Diese jungen Marionetten eines üppig finanzierten Klima-Alarmismus-Establishments haben keine Basis für ihre Behauptungen und keine Wissenschaft, welche dieselben stützt. Sogar die am weitesten links stehenden Richter der Nation haben das heute klargestellt“, sagte Taylor.
Der Meteorologe Anthony Watts, leitendes Mitglied am Heartland Institute, sagte, dass die beiden Fälle getrieben worden seien durch Klima-Sonderinteressen, wobei jeder einzelne Fall sich auf eine falsche Darstellung des Klimazustandes stützt.
„Genau wie der jüngst ebenfalls zurückgewiesene Fall gegen ExxonMobil in New York war auch dieser Fall von ,Kindern, die wegen des Klimas besorgt sind‘, veranlasst und voran gepeitscht durch Interessen von Klima-Aktivisten“, sagte Watts. „In beiden Fällen wurden riesige Summen Geldes, viel Zeit und gesetzliche Expertise aufgewendet ob dieser Behauptungen – in einem Versuch, gerichtlich feststellen zu lassen, dass Klimawandel schädlich ist. Beide Fälle wurden zurückgewiesen.
Es ist schwer zu begründen, wie eine Erwärmung um etwa 1 Grad Celsius der Menschheit abträglich sein soll“, sagte Watts (Windräder: Stillstand ist der typische Betriebszustand – Winddaten gefälscht).
In Juliana folgerte das Gericht richtig, dass es jenseits der konstitutionellen Macht der Judikative liegt, eine landesweite Klimapolitik anzuordnen, sagte Sam Kazman vom Competitive Enterprise Institute. Und weiter:
„Das Gericht hat richtig erkannt, dass ein Verfahren, das dazu führen soll, einen nationalen Plan zur Eliminierung der Emissionen fossiler Treibstoffe und der Reduktion des atmosphärischen Kohlendioxid-Gehaltes zu entwickeln, weit über die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Gerichts hinausgehen würde“, sagte Kazman. „Es würde von dem Gericht verlangen, sein Urteil in beispiellosem Umfang an die Stelle von Entscheidungen des Kongresses und der Regierung zu setzen“.
Mit Sicherheit kann man die Millionen Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen besser verwenden, ebenso wie die tausende von Stunden von Bemühungen seitens Anwälten, Beamten und Wissenschaftlern, die allesamt in diese gescheiterten Gerichtsverfahren geflossen sind, welche die Gerichte immer wieder beschäftigt haben (Energiewende: Deutschlands Versorgungssicherheit nicht mehr garantiert).
Seien es nun falsch unterrichtete Kinder, die manipuliert durch radikale Umweltaktivisten gegen angebliche zukünftige Klimaschäden klagen, oder seien es Städte und Staaten, die gegen Ölunternehmen klagen in der Hoffnung auf den großen Zahltag – es ist an der Zeit für lokale und nationale Gerichte zu sagen ,genug ist genug‘ und sämtliche derartigen Verfahren abzulehnen. Wie der Gerichtshof hier richtig erkannte, ist es Sache der gewählten Regierungsbereiche und nicht der Judikative, über die nationale Klima- und Energiepolitik zu befinden.
Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
S.O.S. Erde – Wettermanipulation möglich?
HAARP ist mehr (Edition HAARP)
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com/eike-klima-energie.eu am 29.01.2020