Das Jobcenter Düsseldorf wollte einer heute 53-jährigen Leistungsbezieherin ihre Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen. Die Frau wehrte sich und bekam am Mittwoch dieser Woche vom Sozialgericht Düsseldorf Recht.
Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, lehnte das Jobcenter Düsseldorf den Antrag der Frau auf Gewährung der Regelleistung unter Hinweis auf Widersprüchlichkeiten in der Vergangenheit ab. Die Antragstellerin habe in der Vergangenheit widersprüchliche Angaben über ihre Wohnsituation gemacht.
Die Klägerin habe geltend gemacht, dass sie keine Unterhaltskosten geltend mache, weil sie keine Miete zahle, aber dringend auf den Regelbedarf angewiesen sei. Sie erhalte keine Unterstützung von anderer Seite und halte sich nur durch das Sammeln von Pfandflaschen über Wasser.
Die 37. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf überzeugte sich in einer umfangreichen Beweisaufnahme von der Wohnsituation der Frau. Diese sei wohnungslos und übernachte häufiger auf dem Grundstück der Mutter ihres früheren Lebensgefährten. Ihre Hilfsbedürftigkeit hielt die Kammer aber „in jedem Falle“ für erwiesen. Die Frau habe kein Einkommen, kein Vermögen und lebe nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer anderen Person.
Daher stehe der Frau der Regelbedarf zu. Angerechnet werden dürfe nur das Kindergeld, das sie für ihre Tochter erhalten habe. Die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien dagegen so gering gewesen, dass sie in diesem Einzelfall anrechnungsfrei hätten bleiben müssen.
Die Lage der Frau werde durch das Flaschensammeln nicht dermaßen günstig beeinflusst, dass die Leistungen vom Jobcenter daneben nicht mehr gerechtfertigt wären (Tafeln in Deutschland: Arm und abgespeist).
Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.
Immer mehr Menschen in Merkel-Deutschland arm
Die Armut in Deutschland wächst. Inzwischen sind die Zahlen so alarmierend, dass auch die „Tagesschau.de“ und das „Morgenmagazin“ der ARD die Augen nicht mehr verschließen. Die „Tagesschau“ etwa zitiert die ARD-Sendung „Monitor“ mit Zahlen, die alarmierend sind.
Allein im Jahr 2017, für das hier – in dieser Untersuchung – die Zahlen vorliegen, ist der Anteil der Rentner und Pensionäre, die als armutsgefährdet gelten, auf 18,7 % der Bevölkerung gestiegen. Noch 2010 waren war 14 %. Der Anstieg also errechnet sich ausgehend von diesen 14 % zu 33 %. In absoluten Zahlen wird das Drama deutlich: 803.000 Rentner und Pensionäre zusätzlich gelten nun als armutsgefährdet.
Statistisches Bundesamt hat die Zahlen noch nicht veröffentlicht
Noch sind die Zahlen des statistischen Bundesamtes nicht veröffentlicht. Allerdings sind alleine im Jahr 2017 215.000 Rentner und Pensionäre zusätzlich als armutsgefährdet eingestuft worden. Insgesamt ist die Anzahl der Rentner und Pensionäre, die als armutsgefährdet gelten, mit 3,2 Millionen Menschen schon alarmierend groß.
Nach der vom statistischen Bundesamt zugrunde gelegten Definition ist armutsgefährdet, wer – alleinstehend – maximal 13.628 Euro Einkommen pro Jahr erzielt. Geht es nach Meinung der Redaktion von „Monitor“, wird sich die jetzt genannte Zahl in den kommenden Jahren im Merkel-Land noch einmal erhöhen.
In den kommenden 10,15 Jahren würde die Zahl „sehr, sehr deutlich“ wachsen, insofern immer mehr Menschen für geringe Löhne gearbeitet haben, Teilzeitjobs nachgehen mussten oder „unterbrochene Erwerbsbiographien“ haben.
Die Armutsgefährdung lässt sich nach den Berechnungen des Instituts nur dann umgehen, wenn ein Vollzeitbeschäftiger 12 Euro pro Stunde verdienen würde. Wir weisen darauf hin, das diese Debatte vor dem Hintergrund einer Definition geführt wird.
Literatur:
Die Unersättlichen: Ein Goldman-Sachs-Banker rechnet ab
Wehrt Euch, Bürger!: Wie die Europäische Zentralbank unser Geld zerstört
Die Nullzinsfalle: Wie die Wirtschaft zombifiziert und die Gesellschaft gespalten wird
Quellen: PublicDomain/deutsch.rt.com/ am 13.02.2020