Abriss alter Windräder: Tonnenweise Sondermüll – Genehmigungen sind rechtswidrig

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Niedersachsen ist das Windenergieland Nummer eins: Jede fünfte der 27.000 Anlagen steht zwischen Harz und Nordsee. Viele alte Windräder werden jetzt verschrottet, weil sie entweder technisch am Lebensende sind oder weil sie durch die EEG-Umlage nicht mehr gefördert werden.

Betroffen davon sind vor allem alte Windräder, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden. Sie waren nachträglich in die EEG-Förderung aufgenommen worden, die nach 20 Jahren ausläuft, also für diese Altanlagen Ende 2020.

6.000 Windräder bundesweit vor dem Abriss

Wenn in diesem Jahr der erste Schwung der alten Windkraftanlagen abgerissen wird, dann werden das rund 6.000 bundesweit sein, schätzen die Autoren einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Allein in Niedersachsen fallen 816 Windräder Ende des Jahres aus der EEG-Förderung. Das geht aus der Antwort des niedersächsischen Umweltministeriums auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor.

Experten sind sich sicher, dass diese Anlagen im Laufe des kommenden Jahres abgerissen und ihr Schrott dann verwertet werden muss. Ob der dann nicht mehr gelieferte Strom durch neue Windräder aufgefangen werden kann, ist noch unklar. Vor allem, weil der Zubau neuer Anlagen im vergangenen Jahr weitgehend zum Erliegen gekommen ist.

Glasfaserverbundstoffe in Rotorblättern bereiten Probleme

Der größte Teil der Windenergieanlagen besteht aus Stahl und Beton für den Turm sowie aus Kupfer für die Stromleitungen. Dieser Müll kann gut recycelt werden. Einige Teile der Anlagen sind aber nur sehr schwer wiederzuverwerten. Selbst ausgezeichnete Recyclingbetriebe stehen bei den Rotorblättern vor einigen Herausforderungen, wie Hans-Dieter Wilcken, Geschäftsführer der Bremer Firma NeoComp, einräumt.

2017 wurde der Betrieb mit dem GreenTech Award ausgezeichnet, weil das Unternehmen die betonharten Glasfaserverbundstoffe (GFK) in kleinste Teile zerlegen kann. In der Zementindustrie werden diese Teile dann als Sandersatzstoffe oder schlicht als Brennmaterial eingesetzt (Norweger protestieren gegen Windräder aus Deutschland – Windräder fördern den Treibhauseffekt mit Schwefelgasen).

Nicht gelöst: Verwertung von CFK

Bei den Kohlefasermatten (kohlefaserverstärkte Kunststoffe, CFK) aus neueren Rotorblättern aber muss selbst NeoComp passen. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurde CFK in die Rotorblätter eingebaut, um sie noch leichter zu machen. In den kommenden Jahren werden auch diese Rotorblätter verschrottet. Herkömmliche Verbrennungsanlagen wollen die Kohlenstoffmatten nicht annehmen, da ihre Filter wegen der elektrischen Leitfähigkeit der Kohlenstofffasern beschädigt werden und ausfallen.

Einzig ein kleiner Betrieb bei Stade, die Firma CFK Valley, nimmt derzeit kleine Mengen dieser Problemkunststoffe an. Ein industrielles Recyceln großer Mengen sehe anders aus, sagt Lothar Meyer, emeritierter Professor der Technischen Universität (TU) Chemnitz. Der Werkstoffkundler spricht deshalb mit Blick auf das CFK von „Sondermüll“. Er und andere Experten gehen davon aus, dass jährlich rund 20.000 Tonnen davon anfallen werden.

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Umweltbundesamt: CFK-Recycling-Forschung forcieren

Das Umweltbundesamt hat über den Rückbau der Windenergieanlagen eine Studie anfertigen lassen. Darin empfehlen die Autoren Bund und Ländern, sie sollten den Rückbau und vor allem das Recyceln der Problemkunststoffe dringend weiter erforschen lassen. Zudem müsse es Richtlinien geben, wie genau der Rückbau erfolgen soll, denn dies ist bisher nicht geregelt. Und drittens: Auch die Kostenfrage müsse geklärt werden (Windräder: Stillstand ist der typische Betriebszustand – Winddaten gefälscht).

Hohe Verwertungskosten für CFK

Während Recyclingbetriebe aus altem Metall zwischen 200 und 500 Euro pro Tonne erlösen können – bei Kupfer sogar zwischen 6.000 und 8.000 Euro -, sei dies bei glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK) ganz anders, erzählt Hans-Dieter Wilcken von Neocomp. Für den GFK-Schrott müsse seine Firma sogar draufzahlen, dem Betrieb entstünden Kosten von etwa 200 Euro pro Tonne. Und für den Problemkunststoff CFK will Wilcken Zahlen erst gar nicht nennen. Experten wie Lothar Meyer aber schätzen die Verwertungskosten von CFK auf rund 1.200 Euro pro Tonne, also 6-mal höher als bei GFK.

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Hersteller an Entsorgungskosten beteiligen?

Das schraubt die Gesamtkosten für den Rückbau der Windräder in die Höhe. Derzeit müssen die Betreiber den kompletten Abriss ihrer Anlage bezahlen. Doch die sind darauf meist nicht vorbereitet. Gerade für die älteren Anlagen gebe es für den Rückbau kaum ausreichend Kapital, heißt es in der Umweltbundesamt-Studie. Mit den Rückstellungen gehen die Genehmigungsbehörden in jedem niedersächsischen Landkreis unterschiedlich um.

Die Landkreise Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Hildesheim haben solche Rückstellungen durchgängig als Voraussetzung für Genehmigungen der Altanlagen verlangt, die Landkreise Emsland und Lüneburg nur teilweise, die anderen in Niedersachsen gar nicht. Wie es mit den Rückstellungen bei den jüngeren Anlagen aussieht, ist unklar. Denkbar sei aber auch, dass sich an den Rückbaukosten die Hersteller beteiligen, sagt Petra Weißhaupt vom Umweltbundesamt. Ihre Behörde prüfe das gerade (Energiewende: Deutschlands Versorgungssicherheit nicht mehr garantiert).

Enercon: Rückbau ist Sache des Betreibers

Von einer Kostenübernahme wollen die Hersteller derzeit nichts wissen. Ihre Branche steckt in einer Krise, nachdem der Aufbau neuer Windräder an Land in Deutschland kaum noch erfolgt. Jörg Scholle, Technik-Vorstand des Windanlagen-Herstellers Enercon in Aurich, verweist darauf, dass die Betreiber schließlich 20 und mehr Jahre mit den Anlagen gutes Geld verdient hätten, weit mehr, als sie in den Bau der Anlagen investiert hätten.

Daher, so Scholle, liege es auch in der Verantwortung der Betreiber, ausreichend Rückstellungen für den Rückbau zu hinterlegen (Blackout am Tag-X: Warum die Energiewende die Stromversorgung gefährdet).

Genehmigungen für Windräder sind rechtswidrig

tichyseinblick.de berichtet: Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg stoppt den Bau zweier Windparks. Da die gesamte Genehmigungspraxis bisheriger Anlagen betroffen ist, steht der Windkraftausbau im Südwesten generell in Frage. Die Stuttgarter Landesregierung hat jetzt ein riesiges Problem.

Sämtliche Genehmigungen von Windrädern in Baden-Württemberg sind vermutlich rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hervor, die kurz vor Weihnachten verkündet wurde. Konkret wurde das Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“, die in Baden-Württemberg entstehen sollen, bestätigt. (10 S 566/19 und 10 S 823/19 ) Dieses Bauverbot hatte zuvor das Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochen.
Doch sensationell ist nicht nur dieses Bau- bzw. Rodungsverbot, sondern die viel weitergehende Entscheidung des zehnten VGH-Senats, dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Landesregierung zu Genehmigungsverfahren und insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit im wesentlichen alle rechtswidrig sind. Eine größere Klatsche ist für eine Landesregierung kaum vorstellbar. Der Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz fasst die wesentlichen Inhalte der VGH-Beschlüsse folgendermaßen zusammen:

»Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen und zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.

Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.«

Eigentlich hätten alle Voraussetzungen für die Genehmigungen der Umwandlung des auf den Anlagenstandorten stehenden Waldes wegen der Konzentrationswirkung nach § 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geprüft werden müssen. Die Landesregierung Baden-Württemberg argumentierte, dass zum Beispiel die Rodung des Waldes für die Windkraftanlagen nicht unter das Genehmigungsverfahren falle. Das überzeugte den Senat nicht, wie es in dem Beschluss ausdrücklich heißt.»Wenn auf dem Anlagenstandort eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart bald in eine andere Nutzungsart (Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage) umgewandelt werden müsse, handele es sich um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG«, so erläutert Anwalt Faller die Urteilsbegründung.

Vor einer solchen »Waldumwandlungsgenehmigung« müssten Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit und insbesondere die nachhaltige Sicherung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt gegeneinander abgewogen werden. So müssten laut Senat beispielsweise Horstbäume geschont, Nistzeiten beachtet und Jagdreviere sowie Überflugrouten insbesondere gefährdeter Vogelarten oder Fledermäuse mit betrachtet werden (Natur soll Windkraftlobby geopfert werden).

Außerdem seien keine ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen worden, auch daraus ergebe sich die Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Diese Rechtsverstöße sind laut VGH-Senat auch keine Kleinigkeiten, die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung sei ein absoluter Verfahrensfehler.

Die Waldumwandlungsgenehmigung sei rechtswidrig, weil die von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und auch ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde. Deutlicher gehts nicht. 

Die weitreichenden Bedeutung des Urteils hat bisher noch kaum Eingang in die öffentliche Diskussion gefunden. Dabei ist die überhaupt nicht zu unterschätzen: Dieses neue Urteil des VGH könnte das Aus für die Windkraft in Baden-Württemberg bedeuten.

Anwalt Rico Faller stellt fest: »Bei den Beschlüssen des VGH Baden-Württemberg handelt es sich um Entscheidungen, deren Bedeutung weit über die streitgegenständlichen Windparks hinausgeht.«

Umweltrechtliche Vorschriften seien nicht oder unzutreffend angewandt worden, damit habe auch die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ordnungsgemäß stattgefunden. Rechtsanwalt Faller sieht, dass diese Entscheidung künftig dazu führen wird, dass vielen Fällen ein förmliches Verfahren nach § 10 BImSchG – und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung – durchzuführen ist. Diese Beteiligung wiederum führe eher dazu, dass Abwägungsbelange umfassender und verlässlicher ermittelt und gewichtet würden als lediglich in einem nicht-öffentlichen Verfahren.Wie die Landesregierung Baden-Württemberg weiter die Landschaften des Südwestens rigoros mit Windrädern bestücken will, wird interessant. 

Damit ist das große Projekt einer gigantischen Windindustrieanlage im südlichen Schwarzwald erst einmal auf Eis gelegt. Das Singener Unternehmen, das den Industriepark errichten wollte, hatte viel Geld in das Projekt gesteckt und schon die Wälder für die Windräder roden lassen.

Für Michael Thorwart, Universitätsprofessor für Theoretische Physik, der auch schon den Schwindel im baden-württembergischen Windatlas aufdeckte, ist das Urteil ein rechtsstaatliches Trostpflaster: »Es zeigt sich, dass unser demokratischer Rechtsstaat sich auch nicht durch eine ideologiegetriebene „Energiepolitik“ aus den Angeln heben lässt, was zunächst einmal beruhigend ist. Allerdings müssen wir Bürgerinnen und Bürger weiter wachsam sein.«

Literatur:

Welt am Limit: Elf Episoden, um sie um den Schlaf zu bringen

Freie Energie – Die Revolution des 21. Jahrhunderts

Das Freie-Energie-Handbuch: Eine Sammlung von Patenten und Informationen (Edition Neue Energien)

Quellen: PublicDomain/ndr.de am 25.01.2020

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3 comments on “Abriss alter Windräder: Tonnenweise Sondermüll – Genehmigungen sind rechtswidrig

  1. Unsere kompetente Regierung hat geplant, die Betreiber von der Pflicht der Entfernung der riesigen Betonfundamente zu befreien. So bleiben auch für künftige Generationen noch Relikte aus einer ideologisch verblendeten Zeit über.

    1. Richtig, kam so auch mal vor Jahren im GEZ-TV.

      Das was in Albanien die Bunker von Enver Hoxha, werden hier wohl bald die Betonfundamente der „Grünen“ Windkraft werden.

  2. Mit der 45-Prozent-Regel steht und fällt jede andere Argumentation!

    Als langjähriges Mitglied des Stromverbraucherschutzes NAEB und Verteiler der vierzehntägigen Pressetexte bin ich voll im Thema drin, habe selbst auch unzählige Artikel verfasst, weil ich Journalist bin:
    https://www.dzig.de/search/node/45-Prozent-Regel

    Maximal 55 Prozent Ökostrom = Fakepower können eingegespeist werden, um die Stabilität der Netzfrequenz von 50 Hertz im Bereich von plus/minus 0,2 Hertz beizubehalten. Etwa zehn Prozent können noch ins Ausland abgedrückt werden. Dann ist einfach Ende Gelände! Andernfalls würde das Netz instabil und kollabiert.

    Aus Gleichstrom erzeugter Ökostrom ist Fakepower, völlig untauglich zur Einspeisung in ein Wechselstromnetz. Der treppenartige Sinus der Fakepower kann kein Netz synchronisieren. Dies gelingt nur mit dem analogen Sinus der Dampfkraftwerke.

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