Edward Jenner, der Begründer der Impfung soll auf seinem Totenbett gesagt haben, „er habe der Menschheit mit der Impfung keinen Segen, sondern ein Monstrum hinterlassen“, betont der Arzt und Autor Rüdiger Dahlke.
In einem Facebook-Beitrag weist der Humanmediziner Dr. Rüdiger Dahlke auf die umstrittene Impfpflicht in Deutschland hin. Dabei geht es ihm im Wesentlichen um den Impfzwang, „gar nicht so sehr um die Sinnhaftigkeit von Impfungen“.
Edward Jenner, der Begründer der Impfung soll auf seinem Totenbett gesagt haben, „er habe der Menschheit mit der Impfung keinen Segen, sondern ein Monstrum hinterlassen“, betont Dahlke. Demnach sei der Begründer der Impfung am Ende seines Lebens ein Impfgegner gewesen.
Dahlke steht besonders Vielfachimpfungen kritisch gegenüber und sieht die im Zusammenhang mit dem Impfzwang angeführten Argumentationen „sehr kritisch“. Aber ein grundsätzlicher Impfgegner, der das Prinzip Impfung ablehnt, sei Dahlke nicht. Außerdem würde er Impfbefürworter niemals beschimpfen, so „wie diese es mit mir als impfkritischen Arzt machen“ (Unfruchtbarkeit nach HPV-Impfung).
Warum der Arzt, Autor und Seminarleiter ein „ganz entschiedener Gegner von Zwangsimpfungen“ ist, begründet er auf Facebook mit folgenden Worten:
Wenn die Impfung doch so sicher schützt, wie die Anhänger der Pharma-Industrie und ihrer Schulmedizin glauben, warum haben denn dann die Geimpften solche Angst vor den Ungeimpften? Ihnen kann dann doch gar nichts passieren?
Wenn Impfen so harmlos wäre, wie Pharma und Schulmedizin in bewusster Ignorierung der erheblichen Impfschäden behaupten, warum dürfen denn dann eigentlich Immungeschwächte und Säuglinge nicht geimpft werden? War denn nicht die Schwangeren-Impfung schon im Gespräch – vor lauter Profit-Gier?
Geht diese überflüssige Zwangsmaßnahme, die ja letztlich bis zu Gewaltanwendung eskalieren könnte, wirklich darum, die wenigen Immungeschwächten Ungeimpften vor möglichen Nichtgeimpften Überträgern zu schützen? Tatsächlich spricht vieles dafür, dass auch Geimpfte Überträger sein können. Oder geht es doch eher darum, die Pharma-Freunde und (früheren?) Geldgeber vom Herrn Minister finanziell zu erfreuen.
Denn seit wann kümmert sich Vater Staat so aufwendig um wenige geschwächte Mitmenschen? Würde er das tun, müsste er uns doch raschestens vor den resistenten Keimen aus Hospitälern und den Massen-Tier-Zucht-Häusern schützen, an denen jährlich allein an Lungenentzündung ca. 30 000 Immungeschwächte sterben (Impfpflicht: Freie Schulen wehren sich gegen Denunziations-Auftrag – Masern-Virus existiert nicht).
Tatsächlich gibt es inzwischen nämlich unheimlich viele Immungeschwächte und all die immunologisch Durcheinander-Gekommenen wie die Millionen Allergiker und die an Autoaggressionskrankheiten Leidenden wie Millionen RheumatikerInnen, MS- und Hashimoto-PatientInnen. Sie alle dürften ja demnach sowieso nicht geimpft werden. Aus meiner Sicht versäumen sie da nicht viel.
Aber all diese vielen Millionen bräuchten Hilfe vor resistenten Keimen. Warum bekommen sie so gar keine Unterstützung vom Spahnsinns-System?
Könnte es daran liegen, dass diese unendlich viel wichtigeren Maßnahmen seinen (ehemaligen?) Geldgebern nicht nur nichts bringen, sondern sie auf Dauer sogar teuer zu stehen kämen?
Die Auflösung kann und muss sich jede(r) selbst geben. Nach meinen Erfahrungen als Arzt und das sage ich wirklich nicht gern, sind die Antworten völlig klar. Das hat alles nichts mit Kinderschutz zu tun, der sähe ganz anders aus. Da geht es, muss ich fürchten, um Gefälligkeiten und Geld (Krankenschwester erkrankt an Masern – obwohl zweifach geimpft! Impfpflicht nicht nur gegen die Masern!).
Das Monstrum der Impfung
Das Prinzip der Impfung führt zurück auf Edward Jenner. Die Idee Impfungen zu entwickeln entstand bei Jenner während er persische Frauen beobachtete. Jenner sah, wie die Frauen von Kuhpocken den Eiter oder die Krusten abgekratzt und den Kindern aufgetragen haben, damit diese einen Schutz gegen Pocken hatten (Geständnisse eines Impfstoff-Pioniers aus dem Eugeniker-Umfeld).
Aber auf seinem Totenbett sagte Jenner laut Dahlke schließlich: „Ich habe der Menschheit mit der Impfung keinen Segen, sondern ein Monstrum hinterlassen.“
Dahlke betonte im Interview, dass beispielsweise früher die Polioimpfung (Impfung gegen Kinderlähmung) wegen aufgetretener Todesfälle verboten wurde, allerdings erst als die Schluckimpfung gegen Polio parat stand. Dies wurde damals beworben mit dem Spruch „Kinderlähmung ist bitter, Schluckimpfung ist süß“. Dahlke kritisiert: „So süß war sie dann auch wieder nicht“. Denn inzwischen wurde auch die Schluckimpfung verboten – wegen aufgetretener Todesfälle. Jetzt kommt die Schluckimpfung wieder.
Nach Aussagen von Dahlke traten in der „kleinen DDR“, die keine Impflobby hatte, doppelt so viele Impfschäden auf, wie in der gesamten BRD. Das erklärt sich der Mediziner damit, dass in der DDR im Bereich Impfung weniger vertuscht worden sei. „Die hatten kein Interesse daran, etwas zu vertuschen“, sagt er (Samoa zieht MMR-Impfstoff zurück, nachdem zwei Babys nach wenigen Minuten gestorben sind – Mehr Tote durch Impfstoff als durch Masern).
Körperverletzung durch Ärzte
„Impfung ist eigentlich – und das muss die Bevölkerung wissen – eine Körperverletzung. Das ist so juristisch definiert“, so Dahlke weiter.
Und es müsse für einen Arzt einen sehr guten Grund, „eine große Bedrohung“ geben, diese Körperverletzung zu rechtfertigen. Aus Sicht von Dahlke ist dies bei Masern „absolut nicht“ der Fall. Es handele sich bei der angeblich notwendigen Impfung gegen Masern vielmehr um eine „Inszenierung“ wie bei der Vogel- und Schweinegrippe.
Der gegen Vogelgrippe und Schweinegrippe verabreichte Impfstoff Tamiflu sei nicht nur wirkungslos gewesen, so Dahlke. Vielmehr handele es sich laut amerikanischer Zulassungsstelle um ein „wirkungsloses Mittel mit schweren Nebenwirkungen“. Trotzdem hätten Staaten hunderte Milliarden Euro ausgegeben, um den Impfstoff Tamiflu zu kaufen. Später sei dieser dann entsorgt worden. „Das Zeug war nicht einmal der dritten Welt anzudrehen“, betont Dahlke.
Ganze Belegschaften von Krankenhäusern hätten es abgelehnt, sich gegen Schweinegrippe impfen zu lassen. Das sei „reines Theater“ gewesen. Und genauso sei auch die Impfung gegen die Masern eine „Inszenierung“ (Harvard-Immunologin: Nicht geimpfte Kinder stellen kein Risiko dar (Video)).
Zu der Aussage von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), er wolle die Masern „ausrotten“, sagt Dahlke:
„Etwas Dümmeres habe ich noch nie gehört von einem Minister, wobei man sagen muss, die haben ja auch keine Ahnung vom Fach. Wir sind ja schon froh, wenn der Verkehrsminister einen Führerschein hat.“
Dahlke hofft, dass „die Bevölkerung kapiert, dass Masern nicht die Bedrohung sind.“ Vitale Kinder seien die, die nicht geimpft sind (Bill Gates: „Impfen ist die beste Art der Bevölkerungsreduktion“ (Video)).
Literatur:
Das Geschäft mit den Impfungen
Quellen: PublicDomain/epochtimes.de am 23.11.2019
Ebola-Symptome durch vorsätzliche Vergiftung von Trinkwasser in Afrika
https://www.crash-news.com/2014/10/17/ebola-symptome-durch-vorsaetzliche-vergiftung-von-trinkwasser-afrika/
http://www.liberianobserver.com/security/breaking-formaldeyde-water-allegedly-causing-ebola-symptoms
Es gibt keinen Ebola Virus!
.mmnews.de/aktuelle-presse/114403-bericht-spahn-bekommt-fuenf-millionen-euro-fuer-abtreibungsstudie
Vorbemerkung
Am 20. August 1947 wurden im Sitzungssaal 600 des Justizpalastes in Nürnberg die Urteile gegen Nazi-Ärzte gefällt. Bemerkenswert ist, dass die Richter trotz der bekanntgewordenen Ungeheuerlichkeiten ihren Blickwinkel nicht nur auf das Geschehene und den daran Beteiligten richteten, sondern auch erkannten, dass die Problematik von Versuchen am Menschen ein allgemeines ethisches Problem darstellt und a l l e Ärztinnen und Ärzte in der Welt betrifft. Im Vorwort zu seinem Buch ‘ The Nazi Doctors ‘ formulierte es Robert Jay Lifton 1986 (1) so: ” Doctors in general, it would seem, can all too readily take part in the efforts of fanatical, demagogic, or surreptitious groups to control matters of thought and feeling, and of living and dying.”
(1) Robert J. Lifton: The Nazi Doctors, New York, 1986
Der Nürnberger Kodex 1947
Der Text:
1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
2. Der Versuch muß so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, daß die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
4. Der Versuch ist so auszuführen, daß alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, daß es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
9. Während des Versuches muß der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
10. Im Verlauf des Versuchs muß der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muß, daß eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Zitiert nach: Mitscherlich, A. und Mielke, F. (Hrsg.): Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt a.M. 1960, S. 272f.