Heutzutage fühlen sich im öffentlichen Raum, sowie aber auch im privatem Bereich, immer mehr Menschen verunsichert, verängstigt oder nicht mehr ausreichend geschützt. Speziell haben auch immer mehr Frauen das Bedürfnis, sich unterwegs schützen zu wollen.
Obwohl ja die Polizei für die öffentliche Sicherheit zuständig ist, kann diese jedoch nicht immer gleich und sofort in jeder Gefahrensituation vor Ort sein und Hilfestellung leisten. Doch gerade in gefährlichen Situationen kommt es auf jede Sekunde an. Sekunden die entscheidend darüber sind, ob man ausgeraubt oder verletzt wird, beziehungsweise einem noch etwas schlimmeres zustößt. Von Thorsten Heidenberg.
Gefühlt wird es auf Deutschlands – genauso aber auch auf Österreichs – Straßen von Tag zu Tag gefährlicher und unsicherer. Immer wieder hört man, dass unschuldige normale BürgerInnen von Aggressoren angegriffen werden. In welcher Form und Art auch immer.
Solche Angriffe können überall und jederzeit stattfinden und kommen meist wie aus heiterem Himmel, ohne dass man für so eine Situation richtig vorbereitet ist. Es wäre also Zeit, um sich nach Möglichkeiten und Wegen über legale Selbstverteidigungsmethoden zu informieren.
Es gibt viele unterschiedliche Bedrohungssituationen, genauso gibt es jedoch zahlreiche Möglichkeiten bzw. legale Hilfsmittel zur Selbstverteidigung. In diesem Artikel klären wir Sie über die rechtliche Lage in Deutschland und Österreich auf. Zudem geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in die wichtigsten und effektivsten Selbstverteidigungsinstrumente. Darüber hinaus zählen wir die wichtigsten Pro- und Kontrapunkte der einzelnen Instrumente auf.
Wir weisen an dieser Stelle jedoch auf folgenden Sachverhalt hin: Obwohl die Informationen in diesem Artikel mit größter Sorgfalt recherchiert und geschrieben wurden, können Fehler in der Richtigkeit und Vollständigkeit auftreten. Für diese Fehler haftet weder der Autor noch der Herausgeber des Magazins.
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Notwehr / Selbstverteidigung – Rechtliche Lage in Deutschland
Gemäß § 32 Absatz 1 StGB ist eine Straftat nicht rechtswidrig, wenn sie in Ausübung des Notwehrrechts begangen wird. Das Notwehrrecht stellt damit einen Rechtfertigungsgrund für Eingriffe in die Rechtsgüter des Angreifers dar. Daher macht sich eine Person nicht strafbar, die ein fremdes Rechtsgut in Ausübung ihres Notwehrrechts verletzt.
Das Recht auf Selbstverteidigung ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (Abschnitt 6 – Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe) festgeschrieben. In Artikel § 227 (2) steht hierzu geschrieben: “Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
Notwehr / Selbstverteidigung – Rechtliche Lage in Österreich
§ 3 StGB (Strafgesetzbuch) Notwehr
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
Notwehr / Selbstverteidigung, worauf auf jeden Fall zu achten ist
In einer Notwehr beziehungsweise Selbstverteidigungssituation ist immer darauf zu achten, dass es rechtlich gesehen immer um die Frage der Verhältnismäßigkeit geht.
Legale Verteidigungsinstrumente, die unter das Waffengesetz fallen
Wichtig zu erwähnen ist an dieser Stelle ist, dass nur weil eine Waffe zu den freien Waffen gehört, das nicht automatisch bedeutet, dass sie frei verwendet werden können! Zu beachten ist auf jeden Fall, dass die Verhältnismäßigkeit stets eingehalten werden muss!
CS-Gas / Tränengas
Der CS-Gas Spray zählt wohl zu den bekanntesten freien Waffen. Der Einsatz des CS-Gases führt zu starken Reizungen der Atemorgane. Der oder die Angreifer sollen auf diese Weise kampfunfähig gemacht werden. Seit Jahrzehnten wird Tränengas auch von Sicherheitskräften auf der ganzen Welt benutzt. Doch es gibt auch viele Nachteile.
Beginnend mit der schwierigen Handhabung, zum Beispiel bei Wind und Wetter. Hier besteht die akute Gefahr darin, dass man selbst etwas abbekommt. Zudem kommt, dass rund 20 Prozent aller Menschen immun gegen die Wirkung von CS-Gas sind. CS-Gas ist also für die private Sicherheit nicht wirklich zu empfehlen.
Pfefferspray
Der Pfefferspray ist die eine modernere Variante des Tränengases. Im Sinne des Waffengesetzes gelten Pfeffersprays als Waffe. Gleich wie beim CS-Gas wird die Substanz einem Angreifer möglichst in Richtung der Augen gesprüht. Das Ziel ist auch hier schwere Reizungen der Sinnesorgane zu erzielen. Im Gegensatz zum Tränengas liegen hier im Allgemeinen keine Immunitäten vor.
Der Besitz und das Mitsichtragen von Pfeffersprays ist Menschen unter 18 Jahren, Kindern und Jugendlichen, verboten. Der Einsatz eines Pfeffersprays ist ausschließlich in einer Notwehrsituation erlaubt. Rechtlich gesehen darf der Pfefferspray auch nur zur Tierabwehr eingesetzt werden.
Gaspistole
Diese Pistolenreplikas, verschießen keine scharfen Projektile, sondern nur Gasdruck. Auch wenn diese Waffen mit Sicherheit eine abschreckende Wirkung auf einen Angreifer haben, sind diese gleich den CS-Sprays oder den Pfeffersprays für den Selbstschutz nicht wirklich zu gebrauchen. Speziell kann auch hier die entweichende Druckwelle dem Nutzer selbst starke Verletzungen zuführen. Zudem kommt, dass der Anblick einer täuschend echt aussehenden Waffe zu einer noch kritischeren Eskalation der Situation führen kann. Natürlich würde auch die eintreffende Polizei Probleme damit haben, die Waffe als nichtletal einzustufen und zu erkennen.
Pepper Gun
Auch wenn eine Pepper Gun den herkömmlichen Wirkstoff der Pfeffersprays versprühen und eine Reichweite von etwa 6 Metern haben, ist deren Einsatz jedoch schon Grenzwertig zu betrachten. Speziell besteht hier genauso wie bei der Gaspistole das Risiko der Selbstverletzung.
Schlagstock
Eine der ältesten Waffen der Menschheit ist wohl der Schlagstock. Er zählt zu den ältesten Nahkampfwaffen überhaupt. Schlagstöcke gehören in die Kategorie der Schlag- und Wuchtwaffen, da sie bei ihrer Verwendung nicht in den Körper eindringen.
Teleskopschlagstöcke sind im Handel für 18jährige frei erhältlich. Das Tragen als Waffe im öffentlichen Raum ist aber nicht erlaubt. Für den Einsatz eines Schlagstockes ist außerdem einiges an Übung notwendig. In Österreich sind zum Beispiel nur 3 Arten von Teleskopschlagstöcken zugelassen.
Eine weitere Variante des Schlagstockes ist der sogenannte Tonfa. Der Tonfa ist ein Schlagstock mit charakteristischem Quergriff mit vielfältigen Einsatzgebieten. Der Tonfa wird in der Kampfkunst, Kampfsportarten wie dem Kobudo, Ju-Jutsu und der Selbstverteidigung gebraucht. Verschiedene Polizeieinheiten verwenden den Tonfa als Waffe.
Nach § 42a Waffengesetz ist das Führen von Tonfas in Deutschland grundsätzlich verboten (Anlage 1 zu § 42a, Abs. 1 Unterabschnitt 2: „1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)“).
Ausgenommen von dieser Regelung ist die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, Theateraufführungen, der Transport in einem verschlossenen Behältnis oder das Führen im Rahmen eines berechtigten Interesses, was beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck gegeben ist.
Messer und größere Klingen
Messer und andere Klingen sind generell zweischneidig. Zum einen kann es bei deren Einsatz sehr leicht dazu kommen, dass die Verhältnismäßigkeit der Selbstverteidigung im “Eifer des Gefechts“ überschritten wird. Zudem besteht die Gefahr, dass der Angreifer sich der Waffe bemächtigt und diese dann gegen einen Selbst eingesetzt wird.
Messer und Klingen gibt es in den verschiedensten Ausführungen und Größen. Zum Beispiel: Wurfmesser, Kampfmesser, Küchenmesser, Springmesser, Faustmesser, Klappmesser, Butterfly, Survivalmesser, Macheten und Schwerter.
Grundsätzlich gilt: Man darf alle Arten von Messern kaufen, die in Deutschland oder Österreich nicht ausdrücklich verboten sind. Ein Verbot gilt unter anderem für Springmesser, Läufer, Butterflymesser, Fallmesser und Faustmesser. Diese Messer dürfen in Deutschland oder Österreich nicht gekauft, hergestellt, verschenkt oder besessen werden.
Alle nicht verbotenen Messer sind legal. Um Auskunft darüber zu bekommen ob für ein Messer nun das Waffengesetz greift oder nicht, sollte man sich an das Bundeskriminalamt oder die zuständige Waffenbehörde wenden.
Elektroschocker
Das große Problem mit den Elektroschockern ist, dass sie nicht aus der Distanz eingesetzt werden können. Im Nahkampf besteht bei diesen Geräten immer die Gefahr, dass man sich damit unabsichtlich selbst verletzt.
Legale Verteidigungsinstrumente, die nicht unter das Waffengesetz fallen
Kubotan
Im Wesentlichen ist ein Kubotan ein kurzer Stock, der als Schlüsselanhänger konzipiert ist und der als Schlag- und Druckverstärker genutzt wird. Mittels unterschiedlicher Griff- und Schlagvarianten, welche allerdings trainiert werden müssen, kann man hohe Schmerzreize beim Gegner auslösen. Bevorzugte Ziele sind unter anderem das Schultergelenk, Ellenbogen, Rippen, bestimmte Nervendruckpunkte sowie Handgelenke.
Rechtliche Lage in Deutschland
Nach einem Feststellungsbescheid des BKA von 2008 zum deutschem Waffengesetz zählt der Kubotan nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen und ist somit kein verbotener Gegenstand.
Rechtliche Lage in Österreich
Der Kubotan ist nach hierortiger/hoheitlicher (österreichischer) Rechtsansicht keine Waffe im Sinne der Definition des § 1 Waffengesetz 1996, sondern es handelt sich um einen Übungs- und Trainingssportgegenstand.
In der Schweiz und Großbritannien wird der Kubotan allerdings den verbotenen Waffen zugeordnet.
Tactical Pen
Der Tactical Pen ist ein Schreibgerät, das auch als Kubotan eingesetzt werden kann. Sie bestehen in der Regel aus Metall und können zur Selbstverteidigung verwendet werden. Manche “Tactical Pens“ sind zusätzlich als Gurtschneider oder Glasbrecher einsetzbar.
Taktische Taschenlampe
Taktische Taschenlampen können zur Selbstverteidigung auf verschiedene Art und Weise eingesetzt werden. Zum Beispiel als Schlagstock, zur Verwirrung mit einer Stroboskop-Funktion (Blendlicht) und zur Abwehr von Schlägen.
Große Taschenlampen wie zum Beispiel die stabförmigen Maglites mit einer Länge ab 40 cm können wie ein Schlagstock eingesetzt werden. Durch die Hebelwirkung wird die Schlagkraft auch noch verstärkt und man verschafft sich mehr Reichweite.
Kleinere Taschenlampen lassen sich in der Regel jedoch nicht als Schlagstock einsetzen. Sie können jedoch ähnlich einen Kubotan eingesetzt werden. Durch spitze Verzahnungen an dem Lampenende wird der Schlag noch effektiver.
Selbstverteidigungsschirm
Eine gute Alternative zu herkömmlichen Schlagstöcken und Tonfas sind Selbstverteidigungsschirme. Ein Selbstverteidigungsschirm ist ein als Schlagstock modifizierter Regenschirm. Solche Schirme sind jedoch legal. Die Anwendung zur Selbstverteidigung erfordert aber eine körperliche Fitness.
Taktische Einsatzhandschuhe
Taktische Einsatzhandschuhe können sowohl Attacken abwehren als auch Schläge verstärken. Diese Handschuhe bestehen meist aus glattem hochwertigem Leder. Sie besitzen eine hohe Schutz- und Schlagwirkung, die durch eine Quarzsand-Spezialfüllung im Handrücken und Knöchelbereich gewährleistet wird. Die Handschuhe können durch einen Klettverschluss bequem in der Weite reguliert werden.
Handschuhe die mit Quarzsand gefüllt sind fallen nicht unter das deutsche oder österreichische Waffengesetz. Da es sich dabei nicht um eine Waffe im Sinne des Waffenrechts handelt. Die Handschuhe können daher nicht als Hieb- und Stoßwaffe betrachtet werden
Sicherheitsschuhe bzw. Sicherheitsstiefel
Sicherheitsschuhe und Sicherheitsstiefel haben meist einen verstärkten Fersenbereich und sind mit Stahlkappen ausgestattet.
Stichhemmende Tactical Unterziehweste
Stichhemmende Schutzwesten können in der Regel bequem unter einem Sweatshirt oder Pullover getragen werden. Die stichhemmenden 2,2 mm dicken Kunststoffplatten befinden sich im Rücken- und Brustbereich. Der Bauch und Brustbereich ist in der Regel zusätzlich mit einer ca. 1,2 mm starken Aluminiumplatte geschützt.
Passiver Handtaschenalarm
Keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist der sogenannte Handtaschenalarm. Der Handtaschenalarm wirkt sehr abschreckend und alarmiert Personen in der Umgebung. Der Alarmton ertönt oft mit mehr als 120 Dezibel. Dies entspricht etwa dem Lautstärkepegel eines startenden Jets. Ein Taschenalarm kann eine sinnvolle Ergänzung zu aktiven Waffen sein. Doch er macht nur dann Sinn, wenn man sich in urbanem Gebiet befindet. In abgelegenen Regionen wo sich keine anderen Menschen befinden ist er sozusagen Wirkungslos.
Selbstverteidigungskurse und Kampfsport
Eine sehr gute Variante des Selbstschutzes ist es, ohne Waffen oder andere Hilfsmittel auszukommen. Hierfür eignen sich Kurse in Selbstverteidigung oder Kampfsportarten. Doch auch hier muss man bedacht sein, die Verhältnismäßigkeit der Selbstverteidigung stets einzuhalten, da dies sonst rechtliche Folgen haben könnte.
Fazit: Jeder Mensch der sich über Selbstverteidigung Gedanken macht und aktiv für den Selbstschutz etwas tun möchte, muss für sich selbst die geeigneten Instrumente und Hilfsmittel herausfinden. Wichtig dabei ist, dass man sich mit den gewählten Optionen sicher fühlt und den richtigen Umgang damit auch beherrscht.
Literatur:
Bushcraft: Survivalwissen Wildpflanzen Europas
Handbuch für das Überleben in Krisenzeiten
Quellen: PublicDomain/Thorsten Heidenberg für PRAVDA TV am 28.11.2019
Soweit ist es schon gekommen. Schlimm!