Wenn der Staat die Bürger im Regen stehen lässt, kommt sowas dabei raus: Die Zahl der Menschen, die einen Kleinen Waffenschein besitzen, ist in Deutschland deutlich gestiegen. Derzeit sind rund 640.000 Bürger berechtigt, eine Schreckschusswaffe zu tragen – 2014 waren es nur 260.000.
Das ist das Ergebnis einer Umfrage der „Rheinischen Post“ (Dienstag) bei den Innenministerien aller 16 Bundesländer. In den vergangenen zwölf Monaten belief sich der Anstieg auf rund neun Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Im Verhältnis zur Bevölkerung ist die Quote dieser Waffenscheinbesitzer in Schleswig-Holstein (9,6 Scheine auf 1.000 Einwohner) und im Saarland (9,2) am höchsten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht von einem „latenten Unsicherheitsgefühl“ in der Bevölkerung.
„Spätestens seit den Ereignissen auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht 2015 fühlen sich offenbar immer mehr Menschen verunsichert“, sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow mit Blick auf die damaligen sexuellen Übergriffe auf Frauen durch Gruppen junger Männer aus nordafrikanischen und arabischen Staaten.
„Der problematische Anstieg Kleiner Waffenscheine zeigt, dass wir daran arbeiten müssen, vielen Bürgern ein Sicherheitsgefühl zurückzugeben. Ein erster wichtiger Schritt ist mehr Polizeipräsenz auf der Straße“, sagte Malchow. Insgesamt gibt es in Deutschland derzeit rund 5,4 Millionen Waffen verschiedener Kategorien in Privatbesitz (Grabenbau um den Reichstag – Angst vor Bürgerkrieg oder Terror?).
Das sind rund 66 Waffen je 1.000 Einwohner. In dieser Statistik liegt NRW mit 49 Waffen je 1.000 Einwohner deutlich unter dem Bundesschnitt. Anders sieht es im Saarland aus.
Auf 1.000 Einwohner kommen im kleinsten deutschen Flächenland 108 Waffen (Deutschland: Immer mehr Bürger besorgen sich Waffen).
Für welche Waffen ein kleiner Waffenschein nötig ist
Wer eine Gas- oder Schreckschusswaffen führen will, braucht einen kleinen Waffenschein. Sonst drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Wer einen kleinen Waffenschein beantragen will, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Der kleine Waffenschein stellt die Berechtigung zum Führen von sogenannten SRS-Waffen dar. Hierunter fallen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – wozu explizit keine Elektroschocker und Pfeffersprays, die als Tierabwehrsprays gekennzeichnet sind, zählen. Solche SRS-Waffen müssen von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zugelassen sein. Erkennen kann man entsprechende Waffen bereits seit 1969 an den Buchstaben PTB in einem Kreis. SRS-Waffen ohne PTB-Prüfzeichen gelten als scharf, weswegen für ihren Besitz der kleine Waffenschein nicht ausreicht.
Unter dem Führen einer Waffe versteht das Waffengesetz (WaffG) deren Besitzausübung in der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass Sie sich außerhalb Ihrer eigenen vier Wände nicht ohne kleinen Waffenschein mit den oben genannten Waffen erwischen lassen sollten. Ansonsten kann es zur Verhängung einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aufgrund illegalen Führens einer Waffe kommen. Zudem wird die entsprechende Waffe im Regelfall eingezogen (Überleben um jeden Preis: Wir stehen vor sozialen Unruhen! Unsere innere Ordnung ist in Gefahr! (Video)).
Antrag auf Erteilung des kleinen Waffenscheins
Um einen kleinen Waffenschein zu erhalten, haben Sie verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen Sie volljährig sein und einen festen Wohnsitz besitzen. Hinzu kommen Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung. Unzuverlässig bzw. nicht geeignet ist, wer beispielsweise eine Vorstrafe hat, drogen- oder alkoholabhängig ist oder einer verbotenen Vereinigung bzw. einer als verfassungswidrig eingestuften Partei angehört (§§ 5, 6 WaffG).
Für die Ausstellung der kleinen Waffenscheine sind die Bundesländer zuständig. Je nach Bundesland und Stadt wird diese Form der Waffenerlaubnis auf Antrag vom Ordnungsamt, Landratsamt, Kreisverwaltungsreferat, der Polizei oder der Gemeinde erteilt. Hierbei fällt im Regelfall eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 Euro an, egal ob die zuständige Behörde den Schein letztlich ausstellt oder versagt (Ist der drohende Bürgerkrieg noch vermeidbar?).
Einschränkungen beim Führen von Waffen mit PTB-Zeichen
Das Führen sogenannter SRS-Waffen ist mit verschiedenen Einschränkungen verbunden. So darf eine solche Waffe nur verdeckt geführt werden, das heißt, nicht aus der Kleidung hervorragen, wenn der kleine Waffenschein eine entsprechende Auflage enthält. Es ist auch nicht erlaubt, solche PTB-Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Demonstrationen, Sportveranstaltungen oder im Kino bzw. Theater, zu tragen. Darüber hinaus sollte man sich von der Polizei ebenso wenig dabei erwischen lassen, wenn man in der Silvesternacht damit in die Luft schießt.
Das Führen und der Kauf von Elektroschockern weisen sogar noch weitere Einschränkungen auf und sind erst ab 18 Jahren gestattet. Geräte ohne PTB-Prüfsiegel in Trapezform darf man überhaupt nur dann besitzen, wenn sie vor dem 11.10.2002 hergestellt und vor dem Jahr 2011 gekauft wurden. Seit Anfang 2011 sind der Neukauf und das Führen dieser Elektroimpulsgeräte ohne PTB-Prüfsiegel jedoch nicht mehr erlaubt (Experten warnen: „EU vor dem Zerfall! Deutschland vor einem ethnisch-religiösen Bürgerkrieg!“ (Video)).
Richtiger Umgang mit SRS-Waffen
Der Waffenhändler, von dem Sie eine SRS-Waffe erwerben, muss Sie auf die Strafbarkeit des Führens ohne Berechtigung aufmerksam machen und dies protokollieren. Der Einsatz von SRS-Waffen gegenüber Menschen ist außerdem nur im Falle von Notwehr gestattet. Ansonsten müssen Sie eine Bestrafung aufgrund von gefährlicher Körperverletzung bzw. versuchter gefährlicher Körperverletzung befürchten.
SRS-Waffen müssen – wie alle Waffen – generell so aufbewahrt werden, dass Unberechtigte – in erster Linie Kinder – nicht darauf zugreifen können. Zudem müssen Waffe und passende Munition getrennt voneinander gelagert werden. PTB-geprüfte Waffen dürfen unter gewissen Voraussetzungen im Auto des Besitzers transportiert werden. Waffe und dazugehörige Munition müssen aber auch beim Transport auf jeden Fall getrennt werden und der Besitzer darf keinen Zugriff darauf haben. Sie dürfen also z. B. nicht im Handschuhfach transportiert werden, sondern müssen sich in einem verschlossenen Behältnis befinden (Bürgerkrieg in Deutschland: „Die Angst der Regierung vor dem (bewaffneten) Volk!“)
Wenn Sie als Besitzer eine solche Waffe führen, sind Sie verpflichtet, neben Personalausweis oder Pass ebenso den kleinen Waffenschein dabei zu haben. Bei einer Kontrolle, z. B. durch die Polizei, müssen Sie auf Verlangen diese Dokumente zur Prüfung vorzeigen. Verstoßen Sie gegen diese Vorschrift, so können Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
„Wenn Waffenbesitz ein Verbrechen ist, besitzen nur die Verbrecher Waffen“.
Literatur:
Geplanter Untergang: Wie Merkel und ihre Macher Deutschland zerstören
Merkels Flüchtlinge: Die schonungslose Wahrheit über den deutschen Asyl-Irrsinn!
Die Getriebenen: Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Innern der Macht
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 03.09.2019
In eigener Sache: Wer das Konstrukt BUND/BRD als nichtstaatliches Gebilde nachweisen kann (Deutsches Reich besteht fort; auf dem Areal kann kein zweiter Staat Handlungen ableiten…) und einen Kleinen Waffenschein hat, ist laut Ex-Innenminister NRW Ralf Jäger ein STAATSFEIND.
Meine Verhandlung vor dem VG Arnsberg ist am 16.09.2019 und ob ich von der politischen Verfolgung durch die BRD rehabilitiert werde, bleibt zu wünschen.
Seit 3 Jahren wartete ich auf diesen Termin!