Goldverbote in der Geschichte: Merkel-Regierung führt schleichendes Goldverbot ein

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Bis 2017 war es in Deutschland möglich, Gold in Höhe von 15.000 Euro anonym zu kaufen. 2017 wurde diese Grenze dann bereits auf 10.000 Euro herabgesetzt. Ab 2020 soll der anonyme Goldkauf dann nur noch bis 2.000 Euro möglich sein. Wer mehr Gold kaufen will, muss sich ausweisen und dem Goldhändler seine Daten geben.

Damit nicht genug: Nicht nur der anonyme Goldkauf soll auf 2.000 Euro begrenzt werden, sondern die Merkel-Regierung will zudem noch die 50-Gramm-Regel einführen, die unabhängig vom Preis gelten würde. Das bedeutet für Käufer von physischem Gold, dass sie künftig nicht einmal mehr einen 50-Gramm-Barren kaufen können, ohne dass der Goldhändler die persönlichen Daten aufnehmen und für fünf Jahre speichern müsste.

Nach aktuellen Preisen ist Gold indes schon so teuer, dass Sie nach der neuen 2.000er-Regel kaum noch eine Feinunze Gold als Münze erwerben könnten, ohne erfasst zu werden.

Die Merkel-Regierung begründet diesen Schritt offiziell mit der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Diese sei in den vergangenen zehn Jahren stark angestiegen. Laut Regierungsangaben lag die Zahl 2008 bei 7.349 Fällen, 2018 sollen 77.252 Fälle registriert worden sein. Ein Bezug zu Edelmetallen ließ sich im Jahr 2018 jedoch nur bei 175 Fällen feststellen (Regierungsplan: Deutsche sollen Gold nur noch bis 2000 Euro anonym bekommen).

Der Verdacht

Geht es der Merkel-Regierung tatsächlich nur um die Bekämpfung des Terrors und der Geldwäsche? Wohl kaum, wie die Zahlen belegen. Vielmehr soll den Bürgern nach Meinung von Kritiker auch noch diese letzte Möglichkeit, ihr Geld anonym, stabil und vor dem Zugriff des Staates geschützt anzulegen, genommen werden.

Die Merkel-Regierung lässt sich immer mehr Maßnahmen einfallen, um den totalen Überwachungsstaat einzuführen und die Bürger finanziell immer mehr zu drangsalieren und auszunehmen.

In Zeiten von Niedrig-, Minus- und Strafzinsen, hohen Bankgebühren, wackeligem Euro und wirtschaftlicher Rezession suchen immer mehr Menschen nach Möglichkeiten, ihre mühsam zusammengekratzten Ersparnisse sicher und anonym anzulegen. Bislang war der Goldkauf dafür eine der besten Alternativen. Denn Gold behält auch trotz schwankender Goldpreisen seinen Wert, wie die vergangenen Jahrhunderte zeigen (Russland baut Goldbestände weiter aus – Gold ohne Mehrwertsteuer).

Währungen können verschwinden und an Wert verlieren, wie die vergangenen Jahrhunderte ebenfalls belegen. Währungsreformen gab es auch in Deutschland mehrfach. Auch wenn es niemand so nennt: Die vormaligen DDR-Bürger haben es erlebt, nach dem zweiten Weltkrieg kam es so – und die Euro-Einführung war der jüngste Beleg.

Der Kauf von Gold wird mit diesem neu geplanten bzw. reorganisierten „Geldwäschegesetz“ ab 10. Januar 2020 beinahe unmöglich gemacht. Die 2.000 Euro und 50-Gramm-Barren Obergrenze gilt bis dato nur für Deutschland, nicht für die anderen Euro-Länder! (Rückkehr zum Goldstandard wird zu Finanzerschütterungen in den USA führen)

Goldverbote in der Geschichte

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Goldverbote gab es öfters in der Geschichte, quer durch alle Länder und Epochen.

Das geschichtlich wohl bekannteste Goldverbot erfolgte in den USA am 1. Mai 1933. Per Verordnung musste innerhalb von 14 Tagen alles private Gold an staatliche Annahmestellen verkauft werden zu einem fixen Goldpreis von 20,67 Dollar je Unze. Ausgenommen war nur Goldschmuck, sowie Gold bis zu einer Freigrenze von 100 Dollar. Pikant: Neun Monate später, also am 31. Januar 1934, setzte die US-Regierung einen neuen Goldpreis fest mit 35 Dollar je Feinunze.

Um das US-Goldverbot richtig einzuordnen, sollte dieser Wert auf heutige Tage übertragen werden. Denn 100 Dollar entsprachen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens immerhin fast 5 Unzen Gold. oder anschaulich: Das wären zum Beispiel 5 Krügerrand Goldmünzen.

In Deutschland bekannt sind die Goldverbote aus dem Jahre 1923 sowie aus der Zeit des Nationalsozialismus (Goldpreis signalisiert nächste Finanzkrise).

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Bereits im Jahre 1916 lief im damaligen Deutschland eine Regierungskampagne „Gold geb ich für Eisen“. Damit sollte der erste Weltkrieg weiter finanziert werden. Kritische Stimmen besagen, dass neben der sozialen Ächtung von Gold und Schmuck auch ein erheblicher Druck auf die Bevölkerung ausgeübt wurde.

1923 begab Reichspräsident Friedrich Ebert eine gesetzliche Zwangsanleihe zum Eintausch von Gold. Ende 1924 wurde das Goldbesitzverbot für einige Monate aufgehoben. Wegen der Weltwirtschaftskrise schränkten Restriktionen den Besitz von Gold und Devisen wieder ein.

Durch Verordnungen gegen Kapital- und Steuerflucht wurden Gold und Devisen wieder verboten. Die Verordnungen wurden durch das Gesetz „Verrat am Deutschen Volk“ untermauert. Unter den Nationalsozialisten erfolgte dann ein erneutes, direktes Goldbesitzverbot.

Die Besatzungsmächte in Westdeutschland wiederholten dann das Goldbesitzverbot erneut (Der IWF bereitet ein Goldverbot vor).

Literatur:

Die Unersättlichen: Ein Goldman-Sachs-Banker rechnet ab

Wehrt Euch, Bürger!: Wie die Europäische Zentralbank unser Geld zerstört

Der Weg ins Verderben: Wie die Eliten die nächste Krise vorbereiten und wie Sie sich davor schützen können

Wer regiert das Geld?: Banken, Demokratie und Täuschung

Quellen: PublicDomain/politaia.org/gold.de/waehrungsreform-vorbereitung.de am 09.09.2019

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