Pansy Ap, Großherzogin Toskana oder Old German heißen nur drei von weltweit 15.000 Tomatensorten. Im Supermarkt suchen Kunden sie jedoch vergebens. Wer an der Vielfalt alter Obst- und Gemüsearten interessiert ist, könnte sie selbst anbauen.
Doch hier wird es heikel: Mit dem Saatgut nicht amtlich zugelassener Pflanzensorten Handel zu treiben, ist gesetzlich verboten. So sieht es das Saatgutverkehrsgesetz vor.
Das gilt auch für Gemüsesorten, deren Saatgut schon seit Generationen an Nachbarn, Freunde und Familie weitergegeben wird: Mit den Samen darf nicht gehandelt werden.
Sortenretter wollen Gemüsevielfalt bewahren
Das führt dazu, dass beispielsweise der Kartoffelbauer Karsten Ellenberg zwar Kartoffeln alter Sorten verkaufen darf. Doch er muss seine Kunden darauf hinweisen, seine Kartoffeln nur zu essen, aber sie keinesfalls selbst anzubauen.
Dabei fände Ellenberg das gut. Der Landwirt hat schon viele Kartoffelsorten gerettet, weil er diese auch ohne Sortenschutz weiter anbaut. Der kämpferische Landwirt hat zudem vor ein paar Jahren die Initiative zur Rettung der Sorte Linda gestartet.
Auch Uschi Reinhardt aus dem niedersächsischen Schandelah widersetzt sich dem gültigen Saatgutverkehrsgesetz aus voller Überzeugung. Sie hat sich ganz dem Erhalt der Vielfalt von Tomaten verschrieben.
Reinhard Lühring wiederum widmet sich historischen Gemüsesorten in Ostfriesland, vor allem dem Grünkohl. Alle drei wollen alte, schmackhafte Sorten retten, um die Gemüsevielfalt in Deutschland zu erhalten und zugleich ein kulturelles Erbe vor dem Aussterben bewahren (Kleingärtner als Schwerkriminelle: 25.000 Euro Strafe für den Anbau alter Obst- und Gemüsesorten (Video)).
Für Klein-Züchter und Amateure sind Zulassungskosten kaum bezahlbar
Um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, könnten Landwirte und Klein-Züchter die verschiedenen Tomaten, Kartoffeln und Grünkohle, die sie züchten und deren Saatgut sie vertreiben, beim Bundessortenamt, einer Einrichtung des Landwirtschaftsministeriums, anmelden; auch als sogenannte Amateursorte etwa.
Doch das kostet Geld. Pro Sorte fällt eine Schutzgebühr von 30 Euro an, die es einem erlaubt, mit dem Saatgut einer Sorte zu handeln.
Zunächst muss sie jedoch überhaupt anerkannt werden. Dafür fallen einmalig 200 Euro pro Sorte an. Dieser Sortenschutz erlischt aber nach 25 oder 30 Jahren, je nach Pflanzenart. Das hat zur Folge, dass die Vielfalt etlicher zugelassener Sorten eingeschränkt ist; wie etwa bei Kartoffeln.
Die meisten der zugelassenen Sorten ähneln einander sehr: Die deutsche „Leistungskartoffel“ etwa ist rund oder rund-oval und hat eine gelbe Farbe. Geschmack spielt bei der Zulassungsprüfung für neue Kartoffel-Sorten hingegen kaum eine Rolle (Alte Saat: Darum müssen wir sie bewahren (Videos)).
Interesse der Verbraucher an alten Sorten wächst
Dabei stoßen alte Sorten offenbar auf immer mehr Interessenten: Viele Menschen wollen nicht nur Tomaten, Kartoffeln, Grünkohl, Salat oder Paprika historischer Sorten essen, sondern auch selbst im Garten oder auf dem Balkon anbauen.
Zu kaufen ist solches Obst und Gemüse in Hofläden und auf Landmärkten. Die Früchte und ihr Saatgut lassen sich aber auch bei diversen Vereinen beziehen (Saatgut wie in alten Zeiten: Mit dieser Liste schlagt ihr Monsanto und Co. ein Schnippchen).
Literatur:
Frisches Gartengemüse auch im Winter: Anbau und Ernte 40 ausgewählter Kulturen
Meine kleine Farm: Anleitung für Selbstversorger
Video:
Quellen: PublicDomain/ndr.de am 09.07.2019
Dadurch werden sich wesentliche Teile der weltweiten Nahrungsmittelversorgung nur noch in den Händen von nur vier global agierenden Großkonzernen befinden. Diese Firmen halten exklusive Patente auf Saatgut, ohne das kein Bauer oder Landwirt der Welt säen und später ernten kann. Es handelt sich dabei allerdings nicht um gewöhnliches Saatgut, sondern um solches, das genmanipuliert wurde. Eine besondere Entwicklung ist das »Terminator-Saatgut«. Es läßt nur eine Fruchtfolge zu. Danach begehen die Samen »Selbstmord« und sind als Saatgut nicht wiederverwendbar. Damit soll sichergestellt werden, daß Saatgut jedes Jahr neu erworben werden muß Innerhalb von fünf bis höchstens zehn Jahren werden sich wesentliche Teile der weltweiten Nahrungsmittelversorgung in den Händen von nur vier global agierenden Großkonzernen bzw. deren Eigentümern befinden. Diese Firmen halten exklusive Patente auf Saatgut, ohne das kein Bauer oder Landwirt der Welt säen und später ernten kann. Es handelt sich dabei allerdings nicht um gewöhnliches Saatgut, sondern um solches, das genmanipuliert wurde. Eine besondere Entwicklung ist das »Terminator-Saatgut«. Es läßt nur eine Fruchtfolge zu. Danach begehen die Samen »Selbstmord« und sind als Saatgut nicht wiederverwendbar. Damit soll sichergestellt werden, daß Saatgut jedes Jahr neu erworben werden muß. (nachzulesen im Buch „Saatgut der Zerstörung“ von F. Wiiliam Engdahl.
Befindet sich schon das Finanzsystem in wenigen Händen, so folgt jetzt die Nahrung!
Also mir kommt da der „codex alimentarius“ in den sinn, scheint auch hier zu wirken. Alte, gesunde und Starke / resistente alte Sorten sollen zugunsten Gentecheinheitsbrei möglichst vermieden werden.
Ja gewisse Nasen scheinen neben dem Finazsystem und Pharma auch die weltweite Nahrungsproduktion kontrollieren zu wollen. STOP NWO.