Jetzt ist es amtlich. Die Masernimpfpflicht wird trotz heftigen Widerstands und massiver Kritik von sowohl von Ärzten als auch des Deutschen Ethikrats eingeführt. Dies berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Demnach soll das „Masernschutzgesetz“ am kommenden Mittwoch (17. Juli) vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Das geht aus Unterlagen hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Ungeachtet jeglicher Kritik will „Gesundheitsminister“ Jens Spahn (CDU) die verpflichtende Masernimpfung für Gesundheitsberufe, Personal in Schulen und Kindertageseinrichtungen gesetzlich vorschreiben.
Wie das Ärzteblatt weiter berichtet, soll die Impfpflicht für alle Personen bestehen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind und dort mit Patienten Kontakt haben.
Dazu gehört vor allem medizinisches Personal. Aber auch andere dort tätige Personen wie Küchen- oder Reinigungspersonal sowie ehrenamtlich Tätige oder Praktikanten sollen geimpft werden.
Zu den genannten Einrichtungen gehörten Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen oder Geburtshäuser sowie Einrichtungen für ambulantes Operieren. Die Impfpflicht gilt dann auch für alle Personen, die in Schulen oder Kindertagesstätten betreut werden oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind (Hohe Aluminiumwerte vergiften das Gehirn autistischer Kinder – wegen Impfungen? (Videos)).
Ein „ausreichender“ Impfschutz gegen Masern muss nachgewiesen werden. Die Impfdokumentation kann in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Ärzte können jedoch auch eine gesundheitliche Kontraindikation gegen eine Masernschutzimpfung bescheinigen.
In diesen Fällen besteht dann keine gesetzliche Pflicht zur Impfung. Wer der Impfung nicht nachkommt, muss den Gesundheitsämtern gemeldet werden, die dann über mögliche Sanktionen entscheiden.
Spahns Vorstoß kam im April dieses Jahres. Er sagte der Öffentlichkeit, dass Masern gefährlich für Kleinkinder seien. Unterstützung für diese These erhielt Spahn von Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery: „Wer sich impfen lasse, übernehme die Verantwortung für sich und für die Gesellschaft“ (Samoa zieht MMR-Impfstoff zurück, nachdem zwei Babys nach wenigen Minuten gestorben sind – Mehr Tote durch Impfstoff als durch Masern).
Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, sollen mit Konsequenzen rechnen müssen. Auch für Lehrer und Erzieher in Gemeinschaftseinrichtungen sollen Impfungen Pflicht werden.“
Wie gefährlich die Masernimpfung tatsächlich ist, wird von Politik, Medien, Ärzten und Pharmaindustrie geflissentlich verschwiegen. Der Film „Vaxxed“, der 2016 herauskam, ist eine Enthüllungsdokumentation über die Geschichte des Whistleblowers Dr. William Thompson.
Dr. Thompson deckte als Insider einen Skandal der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC Auf. Er untersuchte einen möglichen Zusammenhang zwischen Mehrfachimpfungen, u. a. gegen die Masern, und der Entstehung der Krankheit Autismus.
Als die statistischen Daten der Studie alarmierende Ergebnisse aufzeigten, manipulierte das CDC die Zahlen, um die Ungefährlichkeit der Impfungen zu belegen. Der Film „Vaxxed“ von Regisseur Andrew Wakefield stellt in Interviews mit Insidern, Ärzten, Politikern und betroffenen Eltern die Situation dar und zeigt mögliche Folgen für die Gesundheit unserer Kinder durch Impfungen auf.
Der Film deckte möglicherweise einen der größten Betrugsskandale in der medizinischen Wissenschaft der letzten Jahrzehnte auf (Forscherin inhaftiert und ruiniert, nachdem sie tödliches Virus in Impfstoff entdeckt hatte (Video)).
Impfpflicht: Gesundheitsministerium verspricht Anhörung im Bundestag
Bei der Übergabe von 143.000 Unterschriften gegen die Einführung einer Impfpflicht versprach der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, dass das zuständige Fachreferat im Ministerium sich mit den Initiatoren der Petition zusammensetzen und dass es ganz sicher auch zu einer Anhörung im Bundestag kommen werde (100 Jahre unterdrückte Impfkritik in Deutschland und den USA (Videos)).
Seien wir gespannt, ob diese Versprechungen eingehalten werden, denn das sind die Politiker heutzutage gar nicht mehr gewohnt – und die Mitarbeiter der Ministerien sind weisungsgebunden (Ärzteverein: „Deutschland braucht keine Impfpflicht“ – Impf-Propaganda mit Photoshop (Video)).
Zudem stehen hinter dem Referenten-Entwurf ja keine echten sachlichen Argumente, sondern vielmehr eine Ideologie, die das Masernvirus und die in unseren Breiten und in unseren Zeiten harmlose Kinderkrankheit Masern zum Hauptfeind der Menschheit erklärt hat.
Ob Argumente hier also wirklich etwas erreichen können, scheint fraglich, wenn nämlich eine ideologisierte Gegenseite gar nicht wirklich zuhört (1987: WHO gibt zu, dass Pockenimpfung AIDS verursacht – WHO lässt weg, dass es den Virus förderte).
Denn hier wirkt offensichtlich eine Ideologie, die sich z. B. mit Vehemenz weigert, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Masern durchaus einen biologischen Sinn zu haben scheinen, denn etlichen Studien zufolge stabilisieren sie das Immunsystem und die Gesundheit eines Menschen für sein ganzes Leben.
Die Begründung für eine Ablehnung der geplanten Impfpflicht, die Dr. Schmidt-Troschke als Vertreter der Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄIIE) bei der Übergabe anführte, sind aus meiner Sicht etwas zweischneidig:
Natürlich macht es angesichts einer sehr hohen offiziellen Durchimpfungsrate gar keinen Sinn, Zwangsmaßnahmen einzuführen, aber Schmidt-Troschke redet letztlich einem verschärften Impf-Mobbing das Wort, wenn er davon spricht, man könne die Durchimpfungsrate ja durch andere Maßnahmen erhöhen oder die Erwachsenen mehr ins Visier nehmen.
Davon distanziert sich das Netzwerk für unabhängige Impfaufklärung (NEFUNI), dessen Sprecher ich bin, ausdrücklich. Vielmehr fordern wir, dass für die Zulassung aller Impfstoffe mit Masernkomponenten endlich ein direkter Wirkungsnachweis in Form von vergleichenden Placebostudien vorgelegt wird (Krankenschwester erkrankt an Masern – obwohl zweifach geimpft! Impfpflicht nicht nur gegen die Masern!).
Ich hoffe außerdem, dass nicht nur die ÄIIE, sondern auch andere impfkritische Gruppen in diese Gespräche mit einbezogen werden. Dies scheint mir gar nicht sicher, denn die ÄIIE verhalten sich eher so, als seien sie mit ihrer Haltung die einzige legitime Opposition zur geplanten Impfpflicht.
Und dem ist nun mal nicht so – auch wenn wir den ÄIIE ein herzliches Dankeschön für ihre Petitions-Initiative schuldig sind. Denn keine andere Organisation hätte diese Anzahl an Unterstützern mobilisieren können (Forscherin inhaftiert und ruiniert, nachdem sie tödliches Virus in Impfstoff entdeckt hatte (Video)).
Literatur:
Das Geschäft mit den Impfungen
Video:
Quellen: PublicDomain/watergate.tv/impfkritik.de am 12.07.2019
Warum wird Impfung Pflicht ?laut nachgedacht , ist da wahrscheinlich ein Chip mit enthalten bei der Impfung, um die zukünftige Generation besser auf dem Schirm zu haben?
Smart Dust gezielt verabreichen,Immunsystem vor die Wand fahren,Mindkontrol über Chemikalien, uva. Sonst wird das nix mit der Agenda!
NA KLAR!!!
Dafür hat die Pharmalobbyhure Spahn bestimmt ein dickes Dankeschön auf seinem Konto erhalten
wakenews.net/html/aktuelle_news_anti-zwangsimpfung.html
Schritt für Schritt wird das gesamte Grundgesetz außer Kraft gesetzt, auch durch Outsourcing von Staatsaufgaben an private Kontrakte, siehe die Bundeswehr-Berater und v.d.Leyen. Damit werden Gesetze und Verordnungen unterlaufen. Totailitarian Tip-Toe
Es ist bereits bewiesen, dass es keine Masern gibt:
https://de.sott.net/article/27941-Durchbruch-Masern-Virus-existiert-nicht-Dr-Stefan-Lanker-gewinnt-Prozess-vor-dem-BGH
Wir sollen doch nur unsere Portion Aluminium und weitere Gifte bekommen !
Paar spritzen werden Nanotransmitter enthalten, an der Spitze wurden schon welche entdeckt. Kinder werden für Experimente benutzt.
Das Gesicht von dem Typ! Und das hohe Haus der total verblödeten Altparteien! Das passt wie die Faust aufs Auge!
Impfflicht = Nazi-Methoden
http://www.ippnw-nuernberg.de/aktivitaet2_1.html
Vorbemerkung
Am 20. August 1947 wurden im Sitzungssaal 600 des Justizpalastes in Nürnberg die Urteile gegen Nazi-Ärzte gefällt. Bemerkenswert ist, dass die Richter trotz der bekanntgewordenen Ungeheuerlichkeiten ihren Blickwinkel nicht nur auf das Geschehene und den daran Beteiligten richteten, sondern auch erkannten, dass die Problematik von Versuchen am Menschen ein allgemeines ethisches Problem darstellt und a l l e Ärztinnen und Ärzte in der Welt betrifft. Im Vorwort zu seinem Buch ‚ The Nazi Doctors ‚ formulierte es Robert Jay Lifton 1986 (1) so: “ Doctors in general, it would seem, can all too readily take part in the efforts of fanatical, demagogic, or surreptitious groups to control matters of thought and feeling, and of living and dying.“
(1) Robert J. Lifton: The Nazi Doctors, New York, 1986
Der Nürnberger Kodex 1947
Der Text:
1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
2. Der Versuch muß so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, daß die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
4. Der Versuch ist so auszuführen, daß alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, daß es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
9. Während des Versuches muß der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
10. Im Verlauf des Versuchs muß der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muß, daß eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Zitiert nach: Mitscherlich, A. und Mielke, F. (Hrsg.): Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt a.M. 1960, S. 272f.