Bargeldabschaffung jetzt real!

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Bargeld ist gelebte Freiheit. Tatsächlich können Regierungen elektronisches Geld und Ihre Handlungen in der Gesellschaft jederzeit beobachten und im Zweifel auch steuern und verbieten. Deshalb ist Bargeld unbeliebt bei Regierungen.

Nun ist oder war Bargeld immer noch gesetzliches Zahlungsmittel. Das bedeutet, es gibt Annahmezwang. Der lässt sich allerdings nicht richtig durchsetzen, oder? In Berlin möchten einige Restaurants keine Bargeld-Zahlung mehr (Der Plan für drastische Enteignung von Sparern und Bargeldbesitzern liegt vor).

„We are a cash free restaurant“

Nach einem Bericht auf „Epochtimes“ ist Bargeld in einigen Restaurants verboten worden. Der Hinweis“ We are a cash free restaurant“. Dies dürfen die Restaurants zwar nicht, aber der Staat lässt es offenbar einfach so durchgehen.

Einige dieser Restaurants nehme also nur noch Kreditkarten an. Was Sie damit in Kauf nehmen: Der Staat erfährt sofort, was Sie gemacht haben: Ob Sie eine glutenhaltige Suppe bestellt und erhalten haben, wie viel Fleisch Sie verzehren und sofort.

Wenn Sie vor dem Kauf hinreichend darüber informiert worden sind, können Sie sich nicht auf die Bargeldannahme berufen. Denn dann haben Sie quasi durch Handlung zugestimmt.

Meistens aber wird ein Händler Sie nur an der Kasse hinreichend informieren. Umstritten ist jedenfalls, den Umstand nur in den sogenannten AGB aufzunehmen. Theoretisch könnten Sie im anderen Fall jedoch eine andere Alternative wählen:

„Stellen Sie einen Scheck aus“, so jedenfalls „MMNews“ (mehr dazu unten): Laut Scheckgesetz reicht es, wenn Sie eine „Urkunde“ überreiche, die bestimmten Bedingungen genügt: 1. Sie müssen sicherstellen, dass der Begriff „Scheck“ einmal aufgeführt ist. 2. Ein Scheck verpflichtet eine Bank, zu zahlen (Bargeldabschaffung in Dänemark: Der nächste Schritt für die gesamte EU (Video)).

Der Name der Bank (am besten mit den entsprechenden exakten Angaben zur IBAN), 3. eine „Anweisung, die Summe x auszuzahlen“, 4. Das Ausstellungsdatum inklusive der Unterschrift desjenigen, der den „Scheck“ ausstellt, also Sie sowie das Datum der Ausstellung.

Der Händler „muss“ den „Scheck“ zwar nicht annehmen, aber er kann. Und Sie haben das Bargeldverbot oder das „Praktische Bargeldverbot“ quasi umgangen (Helikoptergeld – Herr schmeiß Geld (und Hirn) vom Himmel (Videos)).

IWF-Forderung: Einkaufen mit Bargeld soll teurer werden

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Der IWF kommt mit immer neuen Forderungen, um den Kampf gegen das Bargeld zu verschärfen. Jetzt fordert er, dass in Geschäften unterschiedliche Preise für Bargeld- und Kreditkartenzahler eingeführt werden sollen (IWF: Bargeldverbot ab 2020).

Der IWF meint, es werde weltweit zu viel gespart. Die Bürger sollten das Geld schneller ausgeben. So soll die Konjunktur angekurbelt werden. Denn momentan blühen zwar das Geschäft mit den Finanzeinlagen, weil alle, die Geld haben, dieses sicher anlegen wollen.

Doch insgesamt geht es mit der Konjunktur bergab. Um das Sparen unattraktiv zu machen, sind seitens der EZB längst Nullzinsen eingeführt worden. Doch die Bürger wollen auf das Sparen nicht verzichten, weil die Zukunft so ungewiss ist. Wer nichts auf der sprichwörtlichen hohen Kante hat, ist im Ernstfall von Almosen des Staates abhängig. Und jeder weiß: Unsere Sozialsysteme sind am Rande ihrer Kapazität.

Das Gespenst der Rezessions-Furcht geht um. Der IWF schlägt vor, dass notfalls nicht nur Nullzinsen, sondern sogar Minuszinsen (bis zu 3 Prozent) angedacht werden sollen. Zumindest in besonders betroffenen Staaten. Doch wenn das Ersparte auf dem Bankkonto schmilzt, würden die Bürger ihr Geld schnell vom Konto abheben und gegebenenfalls zu Hause horten. Das wäre für die Banken und die Konjunktur um so schlechter.

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Also will man den Bargeldverkehr reduzieren. Hier scheinen alle Mittel recht zu sein. Der IWF geht dabei sogar so weit, zu fordern, dass Kunden in Supermärkten und Geschäften unterschiedliche Preise zahlen sollen, je nachdem, ob sie mit Bargeld oder elektronisch (Kreditkarte, Smartphone, etc.) zahlen. Außerdem sind Strafzinsen auf Bargeld angedacht.

Überall wird bereits Werbung für bargeldloses Bezahlen gemacht. In China ist es bereits in den Großen Städten gang und gäbe, mit dem Handy zu bezahlen. In Indien wurde ebenfalls das Bargeld reduziert. In den USA blüht das Kreditkartengeschäft und in Skandinavien ist Bargeldverkehr bereits auf ein Minimum reduziert.

Was bedeutet gesetzliches Zahlungsmittel?

Einleitend ein paar Worte zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln, die zur Zahlung anzunehmen grundsätzlich einmal jeder verpflichtet ist, das sind: Euromünzen und Eurobanknoten, so steht es in § 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz ganz deutlich: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“

Die Annahmepflicht der Euromünzen ist in § 3 Münzgesetz geregelt, dort heißt es: „Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen;“ außer der Bundesbank, die muss auch eine Lkw-Ladung Münzen akzeptieren.

Nach dem Gesetz und in der Theorie ist also jeder Gläubiger verpflichtet, des Schuldners Bargeldzahlung anzunehmen – egal, ob bis zu 50 Euromünzen oder eine dieser im Alltag schwer kleinzukriegenden 200- und 500-Euronoten. Theoretisch könnte auch ein 250 Millionen Euro schwerer Grundstückskaufvertrag bar abgewickelt werden bzw. müsste der Verkäufer die Europalette Banknoten (und bis zu 50 Münzen bzw. 20 10-Euro-Gedenkmünzen) akzeptieren.

Das jedoch nur nach Gesetz und in der Theorie, in der Praxis besteht nämlich ein „Hindernis“: die Privatautonomie.

Durch die Privatautonomie, also die Vertragsfreiheit, ist es Vertragsparteien überlassen, sich auf die Zahlungsmodalitäten zu verständigen und eben auch unbare Zahlungen oder andere Zahlungsmittel als die gesetzlichen zu vereinbaren (etwa 70 Kamele statt Euro).

Vertragsfreiheit: Kein Bargeld, nur Karte! Möglich?

Grundsätzlich, also wieder einmal in der Theorie, kann also ein Cafébetreiber beschließen, nur noch Zahlungen mittels Plastikkarte oder Smartphone zu akzeptieren.

Um damit durchzukommen, muss er seine Kunden jedoch vor (!) Entstehung der Geldschuld darüber aufklären – man denke hier an die Schilder an Zapfsäulen, dass die Tankstelle keine 200- oder 500-Euronoten akzeptiert. Erfährt der Kunde jedoch erst an der Kasse bzw. beim Bezahlvorgang vom geschäftseigenen „Bargeldverbot“, muss das Geschäft dennoch Bargeld akzeptieren.

1. Hilfe bei Cash-Verbot:

Der Scheck auf der Serviette / dem Bierdeckel

Hier stellt sich für Bargeldliebhaber, Hobbyjuristen und Querulanten sofort die Frage, ob dieser Aufkleber „We are a cash free restaurant“ ausreichend ist, um AGB-mäßig in die vertragliche Beziehung zwischen Gast und Wirt einbezogen zu werden. Vermutlich nicht. Man könnte dann auf Barzahlung bestehen.

Aber unterstellen wir für ein weitergehendes Gedankenexperiment doch, dass zumindest unbare Zahlung ohne weitere abschließende Definition Teil des Vertrags geworden ist und wir dennoch keine Plastikkarten bei uns führen. Was nun?

Wir stellen einen Scheck aus!

Ein Scheck muss nicht aus einem Formularheftchen der Bank kommen oder auf speziellem Papier oder mit besonderer Tinte ausgestellt sein, die einzigen Anforderungen an einen Scheck befinden sich im Scheckgesetzund so kann man in der Not auch schnell auf einer Serviette, einem Kassenzettel oder einem Bierdeckel einen Scheck ausstellen.

Es braucht nur ausreichend Platz oder eine schmale Handschrift für folgende gesetzlich nötige Bestandteile:

  1. Die Scheckklausel: Das Wort „Scheck“ muss im Text der Urkunde enthalten sein.
  2. Name des bezogenen Kreditinstituts: Der Name desjenigen, der angewiesen wird zu zahlen, muss auf dem Scheck bezeichnet sein.
  3. Unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen
  4. Tag der Ausstellung
  5. Ausstellungsort
  6. Unterschrift des Ausstellers

Aber Achtung: Der Scheck ist – genau wie die EC- oder Kreditkarte, das smarte Telefon mit Verbindung ins Onlinebanking etc. – kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern ein „anerkanntes Zahlungsmittel“. Mit dem Scheck kann nur erfüllungshalber aber nicht Erfüllungs statt gezahlt werden. Bares bleibt im Zweifel also Wahres (Bargeldverbot durch die Hintertür: Teure Überraschung fürs Geldabheben).

 

Wo in der EU Bargeldzahlungen bereits vom Staat überreglementiert und Bar-Zahlungen auf teils 1.000 oder sogar nur 500 Euro beschränkt worden sind, können Sie dieser Karte entnehmen.

In Deutschland können Sie noch bis zu 14.999,99 Euro bar zahlen, ohne Ihren Ausweis vorzeigen zu müssen, in Österreich können Sie sogar noch unlimitiert Bargeld ausgeben – in der Südschiene lauert dagegen die Finanzpolizei schon bei Barzahlungen mittlerer Größenordnung.

Literatur:

Die Unersättlichen: Ein Goldman-Sachs-Banker rechnet ab

Wehrt Euch, Bürger!: Wie die Europäische Zentralbank unser Geld zerstört

Der Weg ins Verderben: Wie die Eliten die nächste Krise vorbereiten und wie Sie sich davor schützen können

Wer regiert das Geld?: Banken, Demokratie und Täuschung

Quellen: PublicDomain/watergate.tv/freiewelt.net am 07.04.2019

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