Wirbel um Gutachten der EU-Kommission: Teile des UN-Migrationspakts doch für alle verbindlich?

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Eine Woche, nachdem Ungarns Außenminister Peter Szijjártó von einem „Geheimpapier“ der EU-Kommission sprach, das auf das Ziel hindeute, den EU-Migrationspakt für verbindlich zu erklären, ist Österreich in den Besitz eines entsprechenden Gutachtens gekommen.

Österreichs Außenministerin Karin Kneissl hat einem jüngst angefertigten Gutachten der EU-Kommission widersprochen, das zu der Schlussfolgerung gelangt sein soll, der umstrittene UN-Migrationspakt, der im Dezember 2018 in Casablanca von einer Vielzahl an Mitgliedstaaten unterfertigt worden war, sei rechtsverbindlich. Dies berichtet die in Wien erscheinende „Neue Kronen Zeitung“.

Mit „Verwunderung“, so zitiert das Blatt aus einem Statement der Ministerin, habe sie die Rechtsmeinung des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission gesehen und bereits ein Positionspapier an den österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn übergeben.

Im EU-Gutachten, das am 1. Februar publiziert worden sei, heiße es, dass Teile aus dem Migrationspakt für bindend erklärt werden könnten. Kneissl stellt demgegenüber klar: „Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen sind nicht rechtsverbindlich und man kann nicht Teile daraus für bindend erklären.“

Keine bloße Erfindung von Rechtspopulisten und Russen?

Die Befürworter des Paktes hatten stets mit dem Argument für dessen Unterzeichnung geworben, dass dieser nur „politisch verpflichtend“, aber nicht juristisch verbindlich sei. Nur „Rechtspopulisten“ oder russische Einflussagenten, so hieß es vielfach aus Politik und Medien, würden den Pakt problematisieren und „Verschwörungstheorien“ darüber verbreiten.

Die Russische Föderation gehörte jedoch zu den Ländern, die das Dokument von vornherein unterstützten. Zudem erklärten auch namhafte Völkerrechtler, dass die Bestimmungen des Paktes als „Soft Law“ über die Rechtsprechung Eingang in die verbindliche Rechtspraxis eines Signatarstaates finden könnten.

Nachdem die USA unter Präsident Donald Trump erklärt hatten, das Abkommen nicht zu unterfertigen, hatten Ungarn und Österreich sich als erste EU-Mitgliedsländer ebenfalls geweigert, das Papier zu unterschreiben.

Am Ende waren es innerhalb der EU neun Mitgliedstaaten, die den Pakt nicht mittrugen. Die Hauptgründe für die Verweigerung waren jeweils Bedenken hinsichtlich der eigenen Souveränität (Bischöfe in Europa forderten von EU-Staaten den UN-Migrationspakt anzunehmen).

 

Szijjártó dürfte das gleiche Papier gemeint haben

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz erklärte zur Begründung, er vermisse in dem Pakt eine Unterscheidung zwischen Asyl und Migration aus wirtschaftlichen Gründen. Zudem sei zu befürchten, dass eine Verbindlichkeit auf Umwegen auf dem Wege des Soft Laws gleichsam durch die Hintertür entstehe.

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Nun gebe es, so erklärt Außenministerin Kneissl, ein bisher nicht bekanntes Gutachten der EU-Kommission, das „eine andere Meinung als die bisher kommunizierte rechtliche Unverbindlichkeit“ vertrete. Möglicherweise auf dasselbe Gutachten hatte bereits in der Vorwoche Ungarns Außenminister Peter Szijjártó Bezug genommen, als er der EU-Kommission vorwarf, in geheimer Aktion daran zu arbeiten, den Pakt für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlich zu machen.

Er berief sich dabei auf „Geheimdokumente“, die dem ungarischen Staatsfernsehen zugespielt worden seien. Aus diesen gehe hervor, dass der Juristische Dienst der EU-Kommission den Mitgliedsstaaten demnächst darlegen werde, bestimmte internationale Verträge hätten zur Folge, dass der Migrationspakt doch für alle EU-Länder verbindlich sei, auch solche, die ihn nicht unterschrieben hätten (Unfassbar: UN-Migrationspakt gilt für alle, auch für Ablehner – Fake-News der Bundesregierung (Videos)).

Vilimsky: „Kommission greift zu unsauberen Tricks“

EU-Kommissar Hahn hingegen betont, die Position der Kommission habe sich nicht geändert. Der Migrationspakt bleibe ein „nicht rechtsverbindliches Instrument“. Dies gelte selbst für Staaten, die ihn mitgetragen hätten. Die Debatte sei ein „Sturm im Wasserglas“, zitiert ihn die „Krone“.

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Der Spitzenkandidat der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), Harald Vilimsky, erklärte hingegen in einer Presseerklärung, dass EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker selbst betont habe, Länder, die den Migrationspakt verlassen, hätten diesen „nicht gelesen“. Vilimsky interpretiert dies als ernste Drohung und sieht sich in seinen Warnungen bestätigt:

„Wenn jetzt ein Rechtsbüro der EU-Kommission den UN-Migrationspakt sehr wohl als verbindlich bezeichnet, dann liegt die Vermutung nahe, dass die Kommission mit unsauberen Tricks versucht, diesen den Mitgliedsstaaten unterzujubeln. Diese Vorgangsweise ist inakzeptabel, abzulehnen und zeigt, wie wichtig ein deutliches Zeichen gegen die EU-Zentralisten bei der EU-Wahl ist.“ (Gezielte Irreführung der Bevölkerung: Juristen zerpflücken UN-Migrationspakt (Videos))

Wie der Pakt am Ende umgesetzt wird, hängt sicherlich am Ende davon ab, wer ihn umsetzen will. Hier wird sich wie immer ein Land besonders hervortun, dass sein Selbstvernichtungsprogramm bereits jetzt schon auf anderen Gebieten politisch und juristisch vorantreibt.

Literatur:

Geplanter Untergang: Wie Merkel und ihre Macher Deutschland zerstören

Merkels Flüchtlinge: Die schonungslose Wahrheit über den deutschen Asyl-Irrsinn!

Die Getriebenen: Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Innern der Macht

Das Migrationsproblem: Über die Unvereinbarkeit von Sozialstaat und Masseneinwanderung (Die Werkreihe von Tumult)

Quellen: PublicDomain/epochtimes.de am 20.03.2019

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