In Deutschland wird seit einem Urteil vom Juli zur GEZ weiter geschwiegen. Nun steht beim Europäischen Gerichtshof EuGH ein wichtiges Urteil an. Zumindest möchte der „Generalanwalt“ dort am 26. September Schlussanträge zu einem Urteil des LG Tübingen zum Besten geben.
Das Landgericht Tübingen hatte Verfahren an de EuGH weitergereicht, bei denen es um die Zwangsvollstreckung von Gebühren durch den Südwestrundfunk geht.
Strittig: Zwangsvollstreckung
Diese Zwangsvollstreckung ist strittig. Das Landgericht Tübingen war bereits einige Male mit solchen Fällen betraut und hat in Sachen GEZ für einige juristische Überraschungen gesorgt. Hier schaltete das Landgericht sogar den Europäischen Gerichtshof ein, damit dieser sich mit der Rechtmäßigkeit auf europäischer Ebene auseinandersetze.
Konkret geht es darum zu prüfen, ob das deutsche Recht zum „Rundfunkbeitrag“ überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist. Der Generalanwalt wird demnach bei seinen Plädoyers keine Entscheidung verkünden können, sondern die Sichtweise der EU darlegen – aus juristischer Sicht.
Noch ist dann keine Entscheidung in Sicht. Das Gericht wird sich nicht zwingend der Meinung des Generalanwalts anschließen, sondern gegebenenfalls eine eigene Sicht der Dinge einbringen. Dennoch ist auch die Sichtweise am 26. September bereits interessant (GEZ-Urteil: Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder – KEIN Empfang? Dennoch zahlen …).
Denn der Richter in Tübingen, der mutig diese Entscheidung beantragt hat, Matthias Sprißler, hatte mehrfach Partei zugunsten der Beitragszahler ergriffen.
Die jeweiligen Urteile hatten in der darauffolgenden Instanz dann keinen Bestand mehr. Es wird interessant sein zu sehen, wie weit sich der EuGH nun in das deutsche Recht einmischen kann. Spannend ist dies vor allem deshalb, weil das Recht bzw. Urteil für Deutschland als verbindlich gilt.
Allerdings würde selbst bei einem positiven Urteil – aus Sicht der Beitragszahler – wieder einige Zeit ins Land gehen, bis das Urteil dann in nationales Recht umgesetzt ist. Dennoch: Es wird in Deutschland möglicherweise eine Zäsur geben, heißt es.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2018 entschieden, dass die GEZ-Zwangsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis auf einen Punkt verfassungskonform sei. Das Urteil bedeutet, dass ARD und ZDF auch weiterhin die Bürger im Land abzocken dürfen, um ihre Propagandasendungen zu finanzieren.
Zumindest entschied so das Gericht in Karlsruhe mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1675/16 unter dem Vorsitz des Gerichtsvizepräsidenten Ferdinand Kirchhof. Er ist der Bruder von Paul Kirchhof, auf dessen Gutachten die jetzt Rundfunkbeitrag genannte Zwangsabgabe fußt.
Die beiden Hauptverantwortlichen der Sender, Thomas Bellut als Intendant des ZDF sowie Ulrich Wilhelm als Vorsitzender der ARD, konnten ihre Freude über das Urteil kaum verhehlen. Sie grinsten feist und breit in jede sich ihnen bietende Kamera. Letztlich wurde jedem von ihnen mit diesem Urteil auch der Ar….beitsplatz gerettet.
Sollten die Richter des EuGH, ein abschließendes Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet, gemäß der europäischen Richtlinien urteilen, bricht das gesamte dubiose Kartenhaus von ARD, ZDF und GEZ in sich zusammen. Dann hat es sich ausgegrinst bei Bellut, Wilhelm und den anderen Protagonisten dieser Sender und ihren Eintreibern.
Literatur:
Bewußtseins- und Gedankenkontrolle
Die Macht um acht: Der Faktor Tagesschau (Neue Kleine Bibliothek)
Die Gefallsüchtigen: Gegen Konformismus in den Medien und Populismus in der Politik
Quellen: PublicDomain/politaia.org/freiewelt.net am 20.09.2018