Aktuell beschäftigen sich zwei Wissenschaftliche Dienste des Bundestags mit der Frage, ob das umstrittene bayerische Polizeigesetz als Mustervorlage für eine bundesweite Angleichung dienen könnte.
Die Richtervereinigung untersucht derzeit an der „Polizeigesetznovelle Brandenburg“, ob eine neue Gefahrenkategorie ins Polizeirecht eingeführt werden soll. Darin geht es um den Begriff „drohende Gefahr“, der nicht nur in Brandenburg seit Einführung des neuen Polizeigesetzes in Bayern inflationär benutzt wird.
Die Wissenschaftler beschäftigen sich mit drei besonders umstrittenen Bereichen, von denen sie befürchten, dass sie in ganz Deutschland im Polizeigesetz Einzug halten werden: Wie konkret muss eine drohende Gefahr sein, damit die Polizei Menschen überwachen oder präventiv festnehmen darf?
Dabei wollen die Wissenschaftler bewerten, ob ein etwaiger Freiheitsentzug auf reiner Verdachtsbasis verhältnismäßig ist (Skandal: Das härteste Polizeigesetz seit 1945 verabschiedet (Video)).
DNA-Analysen zur Fahndung
Zudem untersuchen sie die Gendatennutzung, die im bayerischen Polizeigesetz durch die DNA-Analyse bereits im Einsatz ist. Die Union hatte bereits gefordert, Fahndung mittels genetischem Fingerabdruck in ganz Deutschland einzuführen. Diese Methode ist umstritten und sagt allenfalls aus, aus welcher Region der Welt eine gesuchte Person stammen könnte.
Bislang waren DNA Spuren am Tatort für die Polizei sehr hilfreich, wenn es darum ging, den Täter eines Gewaltverbrechens zu identifizieren. Das neue bayrische Gesetz geht einen Schritt weiter und erlaubt die Untersuchung von Gen-Material, um äußere Merkmale und die biogeografische Herkunft einer tatverdächtigen Person festzustellen.
Damit soll die Polizei künftig beispielsweise osteuropäische Tatverdächtige von afrikanischen unterscheiden können. Diese Hinweise könnten bereits in der Fahndung ausgeschrieben werden (Hessische Landespolizei erhält Kriegswaffen).
Experten halten diesen Schritt für wenig sinnvoll, denn man könne die Herkunft anhand des Gen-Materials allenfalls auf einen Kontinent beschränken. Zudem gebe die DNA Untersuchung kaum Aufschluss auf Rückschlüsse für das Aussehen einer Person. Trotz massiver Bedenken von Kritikern will die Union die genetische Herkunftsbestimmung auf ganz Deutschland ausweiten.
Nicht nur die Union will die „erweiterte DNA-Analyse“. Auch die Grünen, die SPD und die AfD unterstützen dieses Vorhaben – trotz hoher Kosten und hoher Fehlerquote dieser Analysetechnik.
Weitere Befürworter dieser Analyse verweisen auf Erfolge im Ausland. Die erste groß angelegte DNA-Analyse Untersuchung, die in Deutschland massiv schiefgelaufen ist, wird von den Befürwortern allerdings gerne geflissentlich unter den Tisch fallen gelassen.
Genetischer Fingerabdruck macht Menschen allzeit überwachbar
Kritiker befürchten zudem, dass bald nicht nur verdächtige Personen ihr Genmaterial zur Untersuchung abgeben müssen, sondern bald jeder Bürger seinen „genetischen Fingerabdruck“ abgeben muss.
Damit wäre jeder Mensch vollkommen gläsern und überwachbar und könnte keinen Schritt mehr machen, ohne jederzeit und überall identifiziert werden zu können.
Der neue Begriff „drohende Gefahr“ ist in dem neuen Polizeigesetz besonders umstritten. In den vergangenen Jahren wurde die „präventive Gefahrenabwehr“ immer häufiger betont. Doch die Ermittlungen, die nur auf Verdacht einer potentiellen Gefahr stattfinden, werden Menschen immer mehr in Richtung ihrer potentiellen Gefährlichkeit einstufen und Eingriffsbefugnisse der Polizei erweitern.
Damit könnten per se alle Menschen als potentiell gefährlich gelten. Polizeimissbrauch könnte vorprogrammiert sein.
Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen
Die Neue Richtervereinigung sieht in diesem Gesetz erhebliche Grundrechtsbeschränkungen und hält die Erweiterung der Polizeibefugnisse- und Eingriffsmaßnahmen aufgrund von „drohender Gefahr“ für überflüssig.
Es bedürfe keiner zusätzlichen rechtlichen Anwendung „einer drohenden Gefahr“. Lediglich bei konkreten Gefahren könne auf „Gefahrenverdacht“ zurückgegriffen werden. Diese rechtliche Anwendung gebe es bereits in vielen polizeigesetzlichen Eingriffsregelungen und sei vollkommen ausreichend.
„Drohende Gefahr“ soll nur von Personen ausgehen. Vergangenes Jahr hatte das BKA über siebenhundert Personen als „islamistische Gefährder“ eingestuft. Dazu wurden Daten aus verschiedenen Analysesystemen zusammengetragen. Sie beinhalteten Lebenslauf, politische Einstellungen sowie Verhaltensweisen.
Das System des BKA wertet diese in drei unterschiedlichen Stufen aus (moderat, auffällig, hoch). Über die Hälfte dieser Bewertungen soll einer Überprüfung allerdings nicht standgehalten haben. Deshalb kann diese Bewertung lediglich als Einschätzung angesehen werden, nicht aber als Basis von Fakten.
Wer jedoch einmal unrechtmäßig als Gefährder eingestuft wurde, wird diese Einstufung nicht wieder los. Rechtliche Schritte gegen solche Einstufungen sind derzeit nicht möglich. Die Wissenschaftler des Bundestages sehen nur einen Grund für polizeiliche Eingriffsbefugnisse bei „drohender Gefahr“ als gerechtfertigt an: Wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass konkrete Terrorgefahr vorliegt.
Bislang erachtete das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz als teilweise verfassungswidrig. Bei „drohender Gefahr“ waren lediglich Überwachungsmaßnahmen zulässig. Ob polizeiliche Eingriffsmaßnahmen künftig bei „drohender Gefahr“ in ganz Deutschland zugelassen sind, muss das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden. Das würde im Gegensatz zum bisherigen Polizeigesetz allerdings eine massive Erweiterung der Befugnisse darstellen (Bundespolizei und Sicherheitsbehörden rüsten sich für Bürgerkrieg in Deutschland (Videos)).
Bayerisches Polizeigesetz teilweise verfassungswidrig
Die Neue Richtervereinigung sieht dennoch die Gefahr eines „Totschlagarguments“ gegeben: In Bayern wurde die Terrorbekämpfung als Begründung für die Erweiterung des Polizeigesetzes angegeben.
Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 sei dabei der entscheidende Vorfall gewesen. Dennoch sieht die Richtervereinigung den Verweis auf diese Anschläge nicht als ausreichende Grundlage dafür, dass terroristische Anschläge künftig verhindert werden können, wenn die Polizei die besagten erweiterten Eingriffsbefugnisse erhält.
Denn die Polizei habe schon 2016 ausreichend Befugnisse gehabt, damit der Terroranschlag im Vorfeld hätte verhindert werden können (Die Destabilisierung Deutschlands: Abstieg ins Chaos (Video)).
Die Begründungen des neuen Polizeigesetzes seien fragwürdig und nur auf Verdachtsmomenten begründet. Die Polizei könnte nicht „ins Blaue hinein“ handeln, sondern nur aufgrund von stichhaltigen Gründen und auf Basis von eindeutigen Fakten. Das bayerische Gesetz breche mit dem im Sicherheits- und Verfassungsrecht verankerten Ordnungsprinzip, wonach eine konkrete Gefahr und ein eindeutiger Tatverdacht für polizeiliches Handeln vorliegen müsse.
Zudem enthalte das bayerische Polizeigesetz Undurchsichtigkeiten, die zu einer nicht eindeutigen Regelung der Polizeibefugnisse führen könnten.
Angesichts der juristischen Kritik wird das Bundesverfassungsgericht die letzte Instanz sein, die über die bundesweite Einführung des bayerischen Polizeigesetzes entscheiden muss (Der neue Bürgerkrieg).
Literatur:
Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung
Geboren in die Lüge: Unternehmen Weltverschwörung
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 09.08.2018