Wie Menschen rechtswidrig in Psychiatrien festgehalten werden

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Die Hamburger Psychiatrie dürfte kein Einzelfall sein. Dort wurden nahezu 600 Menschen verfassungswidrig „fixiert“. Zu lange.

Denn eine „längere“ Fixierung bedarf einer richterlichen Genehmigung. Doch solche Vorgaben vermisste man in Hamburg. Vermutlich auch in anderen psychiatrischen Einrichtungen. Die FPD fordert jetzt schnelle Maßnahmen.

Vor rund zwei Wochen schränkte das Bundesverfassungsgericht die sogenannte „Fixierung“ von Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern und Kliniken gesetzlich ein.

Eine längere Fixierung muss künftig von Richtern genehmigt werden, urteilte das Gericht in Karlsruhe. Denn eine Fixierung stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit einer Person dar.

Bislang war die richterliche Regelung solcher „Maßnahmen“ in Hamburg nicht vorgesehen. Die FDP hat deshalb einen Antrag gestellt: Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssen schnellstmöglich auch in Hamburg umgesetzt werden.

Jede Fixierung, die länger als 30 Minuten dauert, bedarf einer richterlichen Genehmigung, weil sie als Freiheitsberaubung gilt (Pharma-Industrie – ein organisiertes Verbrechen: Mediziner deckt auf).

Die Anordnung eines Arztes, einen Patienten an Armen, Beinen sowie am Bauch zu fixieren, reiche nicht aus. In einigen Fällen wurden Patienten auch an Brust und Kopf fixiert. Werden Patienten nachts fixiert, muss die richterliche Genehmigung sofort am nächsten Morgen eingeholt werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht.

Zwei Patienten hatten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, weil sie gegen ihren Willen fixiert wurden. Die Männer waren zwangsweise in einer Psychiatrie in Baden-Württemberg untergebracht worden und wurden auf Anweisung der Ärzte an Armen, Beinen und Brust am Bett festgeschnallt.

Einer der beiden Männer wurde zusätzlich am Kopf fixiert. Die Betroffenen sahen ihr Grundrecht auf Freiheit verletzt, da die Anordnung nicht durch richterlichen Beschluss erfolgte.

Bislang regelten nicht alle Bundesländer Fixierungen gemäß den Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts. Baden-Württemberg und Bayern haben daher bis zum 30. Juni 2019 Frist, den verfassungsmäßigen Zustand in Psychiatrien herzustellen (Psychopharmaka: Die unbemerkte Seuche).

Die Hamburger FDP kritisiert die Regelung in Hamburg. Dort könne ein Patient sogar auf Entscheidung einer Pflegekraft fixiert werden. Hamburg habe bei der Anordnung auf Fixierung gleich doppelt gegen das Gesetz verstoßen, kritisiert die FDP.

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Wie viele Patienten in Deutschland von Zwangsfixierungen ohne richterlichen Beschluss betroffen sind, wird wohl im Dunkeln bleiben. Auch in Kliniken werden Menschen nach Operationen fixiert, wenn sie danach verwirrt sind. Auch hier müsste ein richterlicher Beschluss her.

Wie viele Patienten zusätzlich gegen ihren Willen mit Medikamenten ruhiggestellt werden, kann man nur erahnen.

Literatur:

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Der betrogene Patient: Ein Arzt deckt auf, warum Ihr Leben in Gefahr ist, wenn Sie sich medizinisch behandeln lassen

Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität: Wie die Pharmaindustrie unser Gesundheitswesen korrumpiert

Mediale Medizin: Der wahre Ursprung von Krankheit und Heilung

Heilen mit der Kraft der Natur: Meine Erfahrung aus Praxis und Forschung – Was wirklich hilft

Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 08.08.2018

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