Krankenkassen vermelden Kostenexplosion bei medizinischen Cannabis

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Gesetzliche Krankenkassen genehmigen immer mehr Anträge auf Kostenübernahme für Medizinalhanf!

Auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit, dass die Ausgaben für Medizinal-Cannabis erheblich gestiegen sind.

Für cannabishaltige Fertigarzneimittel, Cannabis-Zubereitungen und Medizinalhanfblüten haben die gesetzlichen Krankenkassen im Juni 2017 noch 2,31 Millionen Euro ausgegeben, im April 2018 lag der Bruttoumsatz der Ausgaben bereits bei etwa 5,36 Millionen Euro.

Größter Kostentreiber sind unverarbeitete Cannabisblüten. Zwischen Juni 2017 und April 2018 hat sich der Bruttoumsatz von knapp 412.000 Euro pro Monat auf 2,33 Millionen Euro mehr als verfünffacht.

Auch für Cannabis-Zubereitungen werden die gesetzlichen Krankenkassen immer stärker zur Kasse gebeten: Im Juni 2017 betrugen die Ausgaben noch 839.495 Euro, im April 2018 waren es bereits 1.707.387 Euro. Leicht zurück ging der Bruttoumsatz für cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel (Cannabis bekämpft Krebstumore und die Regierungen wissen es seit 1974 (Videos)).

Für den GKV-Spitzenverband ist die Kostenexplosion keine Überraschung. Bereits vor der Gesetzesänderung zur Versorgung mit Medizinalhanf ließ der Verband wissen, dass die Kosten für erstattungsfähiges Cannabis steigen werden, so lange das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Versorgung mittels staatlich kontrollierten Anbaus nicht gewährleisten kann.

„Für den Fall, dass (…) der gesteigerte Bedarf allein durch Importe gedeckt würde, könnte die erhöhte Nachfrage zu Versorgungsproblemen und unkalkulierbar steigenden Preisen führen“, sagte der GKV-Spitzenverband 2016 voraus – auch in Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber die Verschreibung von Cannabis nicht auf bestimmte Krankheiten beschränkt hat.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will sich zur Kostenexplosion nicht äußern. Die Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen zu Umsätzen und Verordnungen cannabishaltiger Arzneimittel seien bekannt (Medizinische Anwendung: Wie Cannabiskonsum die geistige Leistungsfähigkeit von Patienten verbessert).

Um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, in der Umsetzung der Gesetzesänderung zu versagen, teilte das BMG dem Deutschen Ärzteblatt mit, dass die hohe Zahl der positiv beschiedenen Anträge auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen ein Beweis dafür sei, dass das Gesetz wirke und sich das Verfahren bewährt habe.

Was die explodierende Kostenerstattung für Cannabispräparate betrifft, wolle man die Entwicklung weiter beobachten und abwarten, bis sich die Umsatzzahlen stabilisiert hätten. Dass die von der Bundesregierung kalkulierten Ausgaben für die Grundversorgung mit Cannabisblüten um ein Vielfaches übertroffen werden, blieb unkommentiert (Cannabisöl hat meiner Familie das Leben gerettet – die Ärzte können es sich nicht erklären).

Stattdessen verweist das Ministerium darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf die aktuelle Entwicklung reagiert habe. indem die ausgeschriebenen Produktionsmengen, die in den kommenden vier Jahren in Deutschland angebaut werden dürfen, von 6,6 Tonnen auf 10,4 Tonnen erhöht wurden. Welche Kriterien dieser Kalkulation zugrunde liegen, bleibt ein Geheimnis der Bundesbeamten (Cannabis: Geschichte einer Nutz-, Arznei- und Rauschpflanze).

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Zumal keine Zahlen vorliegen, wie viele Tonnen Cannabisblüten pro Jahr auf Kosten der Krankenkassen an die Patienten gebracht werden. Die Anfrage konnten weder der GKV-Spitzenverband, noch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) beantworten.

Ebenso ahnungslos zeigt sich das BfARM, was wieder einmal mehr den Verdacht aufkommen lässt, dass die Bundesopiumstelle im verschlafenen Bonn eine Schlafstelle für alimentierte Schlafmützen sein könnte.

Literatur:

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Hanf als Medizin: Ein praxisorientierter Ratgeber

Cannabis gegen Krebs: Der Stand der Wissenschaft und praktische Folgerungen für die Therapie

Cannabis: Verordnungshilfe für Ärzte

Quellen: PublicDomain/hanfjournal.de am 07.08.2018

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