BUND: Mobilfunk im Kinderzimmer – Kritischer Umgang und besonderer Schutz gefordert

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Da den meisten Eltern nicht bekannt ist, wo und durch welche Geräte erhöhte Strahlung entsteht, werden Empfehlungen zum Umgang mit dem immer größer werdenden Angebot an elektronischen Spielsachen und -geräten gegeben. Darüber hinaus werden Forderungen an Politik und Hersteller zur Vermeidung und Begrenzung unnötiger Emissionen durch Funkstrahlung für Mensch und Umwelt gestellt.

Immer häufiger sind wir – gewollt oder ungewollt – dem Einfluss von Funkstrahlung ausgesetzt, wie sie bei Anwendung mobiler Kommunikationstechniken entsteht. Mit dem Boom mobiler Internetanwendungen erreicht diese eine neue Dimension.

In Deutschland gab es in 2016 rund 300.000 Mobilfunk-Sendeanlagen, etwa zwei Millionen kleinere Amateur-Funksendeanlagen, rund 100 Millionen häusliche Sendeanlagen wie WLAN oder schnurlose Telefone sowie über 100 Millionen Mobiltelefone. Dabei ist zu beachten, dass die in unmittelbarer Nähe zum Körper betriebenen sogenannten Endgeräte oft zu den höchsten individuellen Belastungen führen können.

Mit der Broschüre „Mobilfunk im Kinderzimmer-eine kritische Betrachtung. Mit Hinweisen zum verantwortungsvollen Umgang“ warnt der BUND vor gesundheitlichen Schäden durch Smartphones und Tablets.

»Angesichts der besonderen Empfindlichkeit von Kindern ist es höchste Zeit, dass die Politik die unregulierte Vermarktung funkbasierter Geräte für den Kleinkindbereich beendet«, sagte BUND-Chef Hubert Weiger. Auch Wilfried Kühling, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des BUND und Mitautor der Broschüre »Mobilfunk im Kinderzimmer – eine kritische Betrachtung«, ergänzte, dass zwar medienpädagogische Fragen im Umgang mit neuer Technik diskutiert würden; die Gesundheitsgefahren würden jedoch außer Acht gelassen.

Der BUND warnt vor Risiken von Funkstrahlung für Kleinkinder und fordert einen „Kindermodus“. Der soll Kleinkinder besser schützen. Der BUND verweist auf das Vorsorgeprinzip: „Im europäischen und deutschen Recht wird auch die Gesundheit der Verbraucher bei einer unsicheren Lage geschützt“, so Wilfried Kühling.

„Für den Strahlenschutz gibt es aber weder klare Grenzwerte noch feste Kennzeichnungsregeln.“ Weiger fordert, „gerade“ Klein- und Vorschulkinder vor Funkstrahlen zu schützen: „Sie sind besonders sensibel, es ist dringend notwendig, einen vertretbaren Umgang zu finden (Feuerwehrleute erleiden neurologische Schäden nach Kontakt mit 5G-Mobilfunkmasten (Videos)).

Angesichts der besonderen Empfindlichkeit von Kleinkindern ist es höchste Zeit, dass die Politik die unregulierte Vermarktung funkbasierter Geräte für den Kleinkindbereich beendet“, so Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, zur Kritik des Verbandes an dem nicht ausreichenden gesetzlichen Schutz und der mangelnden Regulierung des Marktes.

„Wir fordern die zuständigen Bundesministerien auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und umgehend entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen.“

In der Pressemitteilung vom 06.06.2018 schreibt der BUND:

„Der Boom der modernen Kommunikationstechnologien macht vor den Kleinsten nicht Halt und bietet für Eltern und Kleinkinder eine breite Palette verschiedener funkbasierter Angebote. Sie reicht von digitalen Spielzeugen für Klein- oder Vorschulkinder, über sogenannte „Convenience“-Anwendungen, die die Betreuung des Kleinkindes erleichtern sollen, bis zu medizinischen Mess- und Sensorsystemen zur Überwachung der Schwangerschaft.

In der heute vorgelegten Broschüre „Mobilfunk im Kinderzimmer – eine kritische Betrachtung“ stellt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das Ergebnis einer Marktrecherche über diese Produkte vor, die analysiert und bewertet werden.

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Darüber hinaus werden weitere Strahlungsquellen im Umfeld von Kleinkindern benannt und deren gesundheitliche Auswirkungen auf den kindlichen Organismus beschrieben. Ergänzt wird die Recherche durch Hinweise für Eltern und einen Forderungskatalog an Politik und Hersteller.

„Angesichts der besonderen Empfindlichkeit von Kleinkindern ist es höchste Zeit, dass die Politik die unregulierte Vermarktung funkbasierter Geräte für den Kleinkindbereich beendet“, so Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, zur Kritik des Verbandes an dem nicht ausreichenden gesetzlichen Schutz und der mangelnden Regulierung des Marktes.

„Wir fordern die zuständigen Bundesministerien auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und umgehend entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen.“

Aus Sicht des BUND muss für Babyfone ein ausreichender Schutz der Kleinkinder über die Einführung verbindlicher Standards, die eine geringstmögliche Funkstrahlung festschreiben, garantiert werden. Für Spieluhren und Kindercomputer mit Funkanbindung ist die Spielzeugregulierung nachzubessern und Drohnen sowie Rasseln, die nur in Verbindung mit Smartphones betrieben werden können, müssen klar als „kein Spielzeug“ gekennzeichnet sein (Seit Neuestem warnt auch der Mainstream vor Schäden durch Handy-Strahlung, WLAN und 5G-Technologie).

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Darüber hinaus fordert der BUND ein Verbot von auf Kleinkinder ausgerichtete Werbung für Mobiltelefone.

Zu dieser kritischen Bewertung kommt der Umweltverband, da sich der kindliche Organismus in der Entwicklung befindet und empfindlicher auf Funkstrahlung reagiert als der von Erwachsenen. Die dünneren Schädelknochen und die höhere Leitfähigkeit der Gehirne führen zu einer höheren Aufnahme der Funkstrahlung.

Und da sowohl eine schädliche Wirkung von Wärme als auch nicht wärmebedingte Effekte auf Körpergewebe wissenschaftlich nachgewiesen sind, sollte aus Vorsorgegesichtspunkten eine Belastung von Kleinkindern vermieden werden.

„Kleinkinder brauchen unseren besonderen Schutz und Eltern brauchen ausreichende Informationen“, erklärt Weiger. „Zentrale Forderung an alle Akteure ist es daher, sich stärker und verbindlicher für die Vorsorge im Bereich der Funkanwendung einzusetzen. Bisher unverbindliche Richtwerte müssen endlich überprüft und rechtsverbindlich gemacht sowie um spezifische Vorsorgewerte, die auf Risikogruppen zugeschnitten sind, ergänzt werden.“

Darüber hinaus sind epidemiologische Studien zur Kindergesundheit und Forschung über die Wirkung einer längeren Einwirkungszeit von Funkstrahlung auf die Entwicklung und Reifung des zentralen Nervensystems ein wichtiger Baustein in der Bewertung von Funkstrahlen. Ihnen muss eine hohe Priorität eingeräumt werden.

„Wir raten Eltern von Kleinkindern zu einem sorgsamen Umgang mit funkbasierten Angeboten. Das heißt nicht, technologiefeindlich zu sein. Vielmehr geht es um einen verantwortungsvollen Einsatz mit Augenmaß und Umsicht, damit Kleinkinder so wenig wie möglich der Funkstrahlung ausgesetzt werden“, so Weiger weiter.“

Gesundheitliche Auswirkungen

Gesundheitliche Auswirkungen von Funkstrahlung werden bereits seit langer Zeit beobachtet und untersucht. Es liegt eine große Bandbreite von Ergebnissen vor und nicht selten sind widersprüchliche Aussagen zu finden. Daher soll hier als Voraussetzung für einen korrekten Umgang mit diesen Untersuchungen die möglichst sachverständige und nachprüfbare Beurteilung der Erkenntnisse stehen.

In einem Bericht des Schweizerischen Bundesrats über Rahmenbedingungen beim zukünftigen Ausbau der Mobilfunknetze wird festgestellt, dass neben der Erwärmung von Körpergewebe durch Funkstrahlung auch weitere unterschiedlich gut abgesicherte Beobachtungen zu anderen biologischen, wissenschaftlich zweifelsfrei schädlichen Effekten vorliegen.

Die existierenden Immissionsgrenzwerte sollen vor den bekannten Wärmeeffekten schützen. Darüber hinaus sieht das Schweizer Nationale Forschungsprogramm auch die nicht wärmebedingte Beeinflussung der Hirnströme als wissenschaftlich ausreichend nachgewiesen an, für weitere Effekte, wie die Beeinflussung der Durchblutung des Gehirns, die Beeinträchtigung der Spermienqualität, eine Destabilisierung der Erbinformation sowie für Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und den oxidativen Zellstress sieht es deutliche Hinweise.

Nach Auffassung des Schweizer Bundesrats können diese Effekte nicht durch einen allgemein anerkannten, nachvollziehbaren Wirkungsmechanismus erklärt werden, und es ist nicht klar, ob damit Gesundheitsfolgen verbunden sind oder ob es bezüglich der Strahlung Schwellenwerte gibt (Nationales Forschungsprogramm NFP 57 2011; Schweizerische Eidgenossenschaft 2015).

Nach Ansicht des BUND ist für Maßnahmen eines auf Vorsorge ausgerichteten Gesundheitsschutzes bereits das wahrscheinliche Auftreten von gesundheitlichen Effekten ausreichend. Ein nachgewiesener oder anerkannter Wirkungszusammenhang ist dazu keine notwendige Voraussetzung, da der wissenschaftliche Nachweis eines Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs (Kausalität) in komplexen biologischen Prozessen kaum möglich ist (BigBrother Award 2018 für Smart City: Überwachungsstruktur mit 5G- und WLAN-Technologie (Video)).

Diese Ausrichtung des Vorsorgeprinzips begründet sich im europäischen und deutschen Recht. Daher sind auch die Ergebnisse des Schweizer Forschungsprogramms in Hinblick auf die Wirkung von Funkstrahlung auf Hirnfunktion und Erbinformation für notwendige Folgestudien besonders wichtig.

Man muss davon ausgehen, dass der in der Entwicklung befindliche kindliche Organismus empfindlicher auf Funkstrahlung reagiert als derjenige von Erwachsenen. Auch ist die Strahleneinwirkung bei der Nutzung von Mobiltelefonen im Kopfbereich von Kindern höher als bei Erwachsenen.

Dies wird auch durch eine Studie des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms gestützt, die an verschiedenen Modellen von Kinderköpfen zeigt, dass vor allem bei jüngeren Kindern bestimmte Gewebe und Hirnareale beim Telefonieren stärker betroffen sind als bei Erwachsenen (Bundesamt für Strahlenschutz 2008a).

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Problematisch ist insbesondere, dass bei jüngeren Kindern die Aufnahme von Mobilfunkstrahlung durch das sich noch entwickelnde Gehirn viel größer ist als bei Erwachsenen (Christ et al. 2007; Abbildung 12). Auch die deutsche Strahlenschutzkommission stellte fest, dass größere altersbedingte Unterschiede fest-zustellen sind. Bei einzelnen, tief im Gehirn liegenden Regionen kann bei Kindern in Abhängigkeit von Alter sowie Frequenz und Position des Mobiltelefons eine höhere oder niedrigere Belastung als bei Erwachsenen auftreten.

Beim Knochenmark des Schädels und beim Auge zeigten sich bei Kindern generell höhere Belastungen (Strahlenschutzkommission 2011). Auch führt die Anwendung nahe am Kopf bei Kindern zu einer höheren Aufnahme, da ihre Schädelknochen im Vergleich zu Erwachsenen dünner sind und ihre Gehirne eine noch höhere Leitfähigkeit haben.

Zum Verständnis der Wirkungen von Mobilfunkstrahlung ist eine Unterscheidung notwendig zwischen thermischen Effekten einerseits (Erwärmung von Gewebe) und nicht-thermischen Effekten (nicht durch Erwärmung von Gewebe ausgelöste Effekte) andererseits.

Für einen vorsorgeorientierten Umgang mit funkbasierten Anwendungen und den notwendigen Schutz von Kleinkindern müssen sowohl thermische als auch die beobachteten weiteren Effekte im nicht-thermischen Bereich berücksichtigt werden, die bereits bei einer sehr viel niedrigeren Belastung auf- treten können. Für diese beobachteten Wirkungen von Funkstrahlung, wie z. B. Befindlichkeitsstörungen oder unspezifische Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schlafstörungen und eingeschränkte kognitive Leistungsfähigkeit beim Menschen, existieren noch keine definierten Wirkungsmodelle, so dass auch keine Schwellenwerte festgelegt werden können.

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Es ist beachtenswert, dass der größte Anteil aller Krebserkrankungen bei Kindern im Knochenmark entsteht – Leukämie-Erkrankungen haben daher einen Gesamtanteil von mehr als 50 Prozent. Die Belastung des Knochenmarks von Kindern kann das von Erwachsenen ungefähr um den Faktor zehn übertreffen.

Da Funkstrahlung von Seiten der Weltgesundheitsorganisation (2011) als möglicherweise Krebs erregend (Gruppe 2B) eingestuft wurde, und in einer vom Bundesamt für Strahlenschutz beauftragten Wiederholungsstudie eine tumorfördernde Wirkung bei ständiger Bestrahlung mit UMTS-Signalen im Tierversuch festgestellt wurde (Bundesamt für Strahlenschutz 2015), sollte aus Vorsorgegesichtspunkten eine Belastung von Kindern vermieden werden.

Auch ist eine Beeinflussung der Hirnaktivität bei Kindern wahrscheinlicher, da wesentliche Schritte in der Entwicklung des Gehirns bis zum Alter von acht bis zehn Jahren stattfinden.

Die Weltgesundheitsorganisation sieht daher eine hohe Priorität beim Bedarf an epidemiologischen Studien zur Kindergesundheit unter Einbeziehung des Endpunktes Krebs (insbesondere Hirntumore) und in Hinblick auf allgemeinere gesundheitsrelevante Aspekte wie z. B. kognitive Wirkungen und Einfluss auf die Schlafqualität.

Ebenfalls mit hoher Priorität eingestuft werden beispielsweise Tierstudien zu Effekten einer längeren Einwirkungszeit von Funkstrahlung auf die Entwicklung und Reifung des zentralen Nervensystems (Gefahren für die Gesundheit: Im Elektrosmog – durch WLAN-Strahlung vermehrte Fehlgeburten).

Empfehlungen einiger deutscher Institutionen zur Mobilfunknutzung durch Kinder

• Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat in 2014 ihre Empfehlungen zu „Mobilfunk und Gesundheit“ aktualisiert,

z.B. hinsichtlich der Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Diese sollten Mobilfunktelefone und Laptops möglichst wenig und kurz benutzen. Die Geräte sollten bei Nichtgebrauch abgeschaltet werden. Ferner sollten Handys möglichst nicht in Räumen mit abschirmenden Eigenschaften, wie dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln, benutzt werden. Auch wird die Einführung von handyfreien Zonen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden empfohlen.

• Die Ärztekammer Hamburg empfahl 2013, dass Kinder unter zehn Jahren anstelle von Mobiltelefonen Festnetz nutzen sollten, wann immer dies möglich ist.

• Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit rät auf seiner Kinderseite im Internet, mit Headset oder Kopfhörer zu telefonieren sowie das Handy nachts nicht in der Nähe des Kopfes abzulegen.

Empfehlungen anderer Länder zur Mobilfunknutzung durch Kinder

Das Parlament in Frankreich verabschiedete Anfang 2015 ein Gesetz zur Reduktion von Funkstrahlung. Darin wird WLAN in Kindergärten und in Vorschulen für Kinder bis drei Jahren verboten sowie für Grundschulen nur zugelassen, wenn es der Unterricht erfordert.

Die nationale Behörde ANSES hat in 2016 empfohlen, dass funkbetriebene Geräte für Kinder wie Mobiltelefone reguliert werden und eine Überprüfung der Richtwerte in Hinblick auf Anwendbarkeit und ausreichenden Schutz für Kinder stattfindet. Für Kinder soll die Funkstrahlung durch Mobiltelefone durch umsichtigen Umgang und Freisprecheinrichtungen reduziert werden.

In 2014 traten zwei Erlasse der Föderalregierung in Belgien mit strengeren Regelungen für Mobiltelefone in Kraft. Der Verkauf und das Inverkehrbringen von Handys für unter Siebenjährige ist ebenso wie entsprechende Werbung im Fernsehen, Radio, Internet und in Printmedien verboten. Generell ist der Handel verpflichtet, den SAR-Wert von Handymodellen beim Verkauf und in der Werbung anzugeben.

• 2015 erklärte das Gesundheitsministerium in Israel20, dass Vorsorge im Hinblick auf Kinder konsequent umzusetzen sei. Es empfiehlt Eltern, die Belastung von Kindern durch Mobiltelefone so weit wie möglich zu verringern, z. B. zu prüfen, ab welchem Alter Kinder diese nutzen dürfen, die Dauer zu reduzieren und grundsätzlich kabelgebundene Kopfhörer oder Lautsprecher zu benutzen.

Hinweise für Eltern

• Mobilfunkgeräte (Smartphones, Tablets und Schnurlostelefone) sollten nicht als Spielzeug für Kleinkinder verwendet werden.

• In Haushalten mit Kleinkindern sollte ein WLAN nach Möglichkeit nicht genutzt werden bzw. ausgeschaltet sein. Nutzen Sie alternativ kabelgebundene Geräte.

• Geräte mit Funkanwendungen sollten bei Nichtgebrauch abgeschaltet sein.

• „Der Abstand ist dein Freund“ als generelle Regel beim Umgang mit hochfrequenten Strahlungsquellen beachten.

• Achten Sie bei Geräten im Haushalt (insbesondere bei neuen TV-Geräten, Stereoanlagen, Computern und dergleichen) auf Möglichkeiten zur Deaktivierung von Funkverbindungen und nutzen Sie diese Möglichkeiten. Schnurlostelefone sollten über eine Regulierung der Sendeleistung und eine automatische Abschaltung bei in der Basisstation aufgelegtem Hörer verfügen.

• Hochfrequente Strahlungsquellen (wie WLAN-Router, Schnurlostelefone) nicht in Kinderzimmern oder in der Nähe von Schlaf- und Daueraufenthaltsplätzen betreiben.

• Nutzung von Smartphones, Schnurlostelefonen oder Tablets in Gegenwart von Kindern so weit wie möglich einschränken und auf Abstand achten. Dieses sollte auch für Kindertagesstätten, Kindergärten etc. gelten.

• Ein eigenes Mobiltelefon ist für Vorschulkinder in der Regel nicht notwendig.

• Geräte mit Internetverbindungen für Kinder, falls nötig, möglichst nur über Kabel nutzen.

• Unterwegs, in Auto, Bus und Bahn, möglichst Offline-Spiele auswählen, da in der Regel aufgrund der schlechten Empfangsqualitäten hohe Sendeleistungen erforderlich sind – daher bei Smartphones die Funktion „Datenverbindungen über Mobilfunk“ deaktivieren.

• Bei WLAN-Routern, Schnurlostelefonen und Babyfonen auf Testberichte und strahlungsarme Blaue Engel Produkte achten (Handy: BioIntitiative fordert Einstufung als ‚Krebs erregend‘ – Mediziner besorgt angesichts tödlicher Hirntumore).

Forschungsergebnisse & Veröffentlichungen zur besonderen Sensibilität von Kindern gegenüber elektromagntischen Feldern finden Sie unter der BUND-Broschüre.

Literatur:

Gesund ohne E-Smog: Neue Strategien zum Schutz vor der lautlosen Gefahr

Mobilfunk die verkaufte Gesundheit: Von technischer Information zur biologischen Desinformation. Warum Handys krank machen

Digitale Erschöpfung: Wie wir die Kontrolle über unser Leben wiedergewinnen

Quellen: PublicDomain/diagnose-funk.org am 08.08.2018

 

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