NSU Prozess: Freispruch für den Staat

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Was geschah im Jahr 1898? Die USA entrissen Spanien die letzten Kolonien in der Karibik und im Pazifik und wurden dort selbst zur Kolonialmacht. Das Deutsche Reich beschloss den Aufbau einer großen Schlachtflotte, um seine Rolle als Weltmacht zu zementieren und mit den Briten gleichzuziehen. In Genf wurde die österreichische Kaiserin Elisabeth, bekannter als Sissi, von einem italienischen Anarchisten mit einer Feile erstochen.

Im Jahr 2134 sollen, wenn es dann noch eine Erde, darauf eine Bundesrepublik Deutschland und darin noch die entsprechenden deutschen Behörden geben sollte, die Unterlagen des hessischen Verfassungsschutzes zum NSU-Komplex freigegeben werden. Die NSU-Morde dürften für die dann Lebenden dann so präsent sein wie für uns heute die Ereignisse des Jahres 1898.

Die Begründung der Behörde für die bereits 2014 angeordnete Aktensperrung: Es gehe um den Schutz der Zuträger und jenen der Nachkommen der Zuträger. Die Dauer dieses Schutzes – fünf Generationen! – scheint sich an alttestamentarischen Flüchen zu orientieren und ist bisher in der Geschichte der Bundesrepublik ohne Beispiel.

Das absurd anmutende Ausmaß der Schutzdauer lässt nur einen Schluss zu: Es geht um sehr viel. Ohnehin bereits kursierende Spekulationen erhalten nun neue Nahrung. Etwa jene, wonach die Behörden möglicherweise ihre eigene Unterstützung für die mutmaßlichen rechtsterroristischen NSU-Mitglieder unter Verschluss halten wollen. Das ist möglich (Deutschlands Zerstörung im Auftrag der Neuen Weltordnung – ein Jahrhundertplan kann aufgehen (Phase 1 & 2)).

Allerdings ist anderen Theorien zufolge auch nicht auszuschließen, dass die offizielle Version ganz oder in Teilen erfunden sein könnte. Den mutmaßlichen Tätern Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe könnten demnach Verbrechen zugeschrieben worden sein, die diese gar nicht persönlich begangen haben. Verwiesen sei beispielsweise auf das von V-Männern durchsetzte NSU-Umfeld.

Zudem erscheint die Beweislage im Fall der Ceska-Morde vielen Beobachtern längst nicht als so eindeutig wie von der Bundesanwaltschaft dargestellt. Im Fall des Mordes von Heilbronn ist eine Beteiligung von Mundlos und Böhnhardt nach Einschätzung vieler Kenner des Falls bislang so gut wie gar nicht zu belegen, und der angebliche Selbstmord der beiden wirft ebenso Fragen auf wie das sprichwörtliche große Zeugensterben im NSU-Komplex.

Freispruch für den Staat

Am Mittwoch ist der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitbeschuldigte mit einem Urteil auf lebenslange Haft für die Hauptangeklagte vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) zu Ende gegangen. Seit Mai 2013 standen Zschäpe sowie Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten S. wegen Bildung beziehungsweise Unterstützung der rechtsterroristischen Gruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) vor Gericht.

Dem NSU wurden zehn Morde, weitere Mordversuche, Sprengstoffanschläge sowie bewaffnete Raubüberfälle zur Last gelegt. Das OLG unter Richter Manfred Götzl folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft über weite Strecken und verurteilte Zschäpe wegen gemeinschaftlichen Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung (Erster offener Brief des Souveräns an den Deutschen Bundestag).

Die Beschuldigte »habe alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mitbewirkt«, so Richter Götzl. Allerdings verzichtete das Gericht auf die geforderte Verhängung von Sicherheitsverwahrung für Zschäpe. Sie kann nun theoretisch nach 15 Jahren verbüßter Haft freikommen, auch wenn dies durch die erkannte »besondere Schwere der Schuld« unwahrscheinlicher wird. Die Untersuchungshaft von knapp sieben Jahren wird dabei angerechnet.

Das Gericht klammerte in der mündlichen Urteilsbegründung jegliche Bezüge des NSU zum deutschen Staat aus. So erwähnte Richter Götzl den Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006, ohne die Anwesenheit des Verfassungsschutz-Mitarbeiters Andreas Temme am Tatort zu erwähnen.

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Götzl schilderte ausführlich die Gründung der Gruppe und das Abtauchen der späteren Kernmitglieder in den Untergrund, ohne die mehreren Dutzend sogenannten Vertrauensleute der deutschen Inlandsgeheimdienste zu erwähnen, die den Rechtsterroristen vielfach mit Geld, Sprengstoff, Waffen und Unterkünften halfen. Ohne diese Förderung wäre der NSU außerstande gewesen, mehr als zehn Jahre im Untergrund zu verbringen und sich der polizeilichen Fahndung immer wieder zu entziehen.

Auch die bislang völlig unklaren Abläufe des Mordanschlags auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007 glättet Götzl mit der Behauptung, der NSU habe durch das Attentat den Staat vorführen und hilflos erscheinen lassen wollen. Die ursprüngliche Argumentation der Staatsanwaltschaft, Mundlos und Böhnhardt hätten auf die Beamten geschossen, um an ihre Dienstwaffen zu gelangen, hielt das Gericht wohlweislich nicht aufrecht.

Schließlich war der NSU im Jahr 2007 bereits im Besitz eines umfangreichen Waffenlagers, darunter etliche Pistolen. Der »Fall Heilbronn« ist und bleibt mysteriös – und das Sterben mehrerer Zeugen in den letzten Jahren weckt den Verdacht, dass weiterhin hinter den Tätern »aufgeräumt« wird. Für das OLG war all dies keine Erwähnung wert.

Behördenverbrechen

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»Keinen Schlussstrich ziehen«, forderten Demonstranten am Mittwoch vor dem Gerichtsgebäude. Der NSU-Komplex, ein Fall multipler Behördenverbrechen, ist nicht ansatzweise geklärt. Nicht nur die Rolle und das Wirken der Geheimdienste, auch die Vorgänge in Behörden und Ministerien, die nachweislich durch Aktenvernichtungen die Aufklärung der Morde behinderten, liegen weiterhin im dunkeln.

Dem deutschen Staat, der sich nach der Enttarnung des NSU internationaler Aufmerksamkeit ausgesetzt sah, ist es gelungen, die beispiellose neonazistische Mordserie zu einem ordinären Kriminalfall zusammenzuschnurren. Das Verfahren selbst war bereits Teil der Vertuschung.

Ein bürgerlicher Staat, der sich als demokratisch versteht und dessen Geheimdienste neofaschistische Killerkommandos ausrüsten und decken – das hat das Potential, viele Menschen über den Charakter dieser Gesellschaftsordnung nachdenken zu lassen. Das musste unbedingt verhindert werden – mit einem Freispruch für den Staat.

 

Wer eine von der offiziellen Version abweichende Meinung zu den Vorgängen rund um den NSU vertritt, wird gemeinhin als Verschwörungstheoretiker bezeichnet. Überlange Aktensperren, „versehentliches“ Aktenschreddern, vermeintliche Ermittlungspannen, offensichtliche Tatortmanipulationen, die Behinderung der Untersuchungsausschüsse – all das deutet jedoch darauf hin, dass hier durchaus Verschwörungspraktiker am Werk sein könnten (Deutschland im Umbruch: Eine Republik wird abgewickelt).

Der Eindruck drängt sich auf, Behörden könnten sich dazu verschworen haben, wenigstens einen Teil der Wahrheit unter allen Umständen unter Verschluss zu halten.

Literatur:

Geheimsache Staatsangehörigkeit: Freiheit für die Deutschen

Wenn das die Deutschen wüssten…: …dann hätten wir morgen eine (R)evolution!

Die „BRD“-GmbH oder zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland und den sich daraus ergebenden Chancen für ein neues Deutschland

Videos:

Quellen: PublicDomain/deutsch.rt.com/jungewelt.de am 12.07.2018

Weitere Artikel:

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