Bis zu 60.000 Euro sollen deutsche Flüchtlingsbürgern wegen einer Gesetzesänderung 2016 für ihre Schützlinge nachzahlen.
Stefan Straube-Neumann engagiert sich seit 2014 für Flüchtlinge aus Syrien. Die Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel „Wir schaffen das!“ inspirierte ihn und er wollte in seinem Rahmen helfen.
Als er 2014 einen Hilfstransport mit Kleidung für Flüchtlinge an der syrisch-türkischen Grenze organisierte, lernte er auch eine syrische Familie kennen, die ihn um eine Bürgschaft bat. „Für die Ausländerbehörde war das damals Routine,“ sagte er in einem Interview mit „FOCUS Online“. „Ich musste nur unterschreiben. Das dauerte drei Minuten.“
Eine Beratung bekam Straube-Neumann nicht. Er war darauf eingestellt, bis zur Anerkennung des Asylstatus für die Familie ca. 10.000 Euro zu zahlen.
Womit er nicht gerechnet hat, war ein kürzlich erhaltenes Schreiben, in dem er aufgefordert wurde, sämtliche öffentliche Mittel für Lebensunterhalt, Versorgung, Wohnung usw. seiner Schützlinge nachzuzahlen, insgesamt 47.500 Euro.
Grund für die Nachzahlung ist eine Gesetzesänderung 2016 laut der jeder Bürge verpflichtet ist, die für die Kosten für Asylanten noch bis zu drei Jahre nach Anerkennung des Asylstatus zu tragen.
500 weitere Bürgen in Minden-Lübbecke und schätzungsweise 7000 Bürgen in NRW sind in unterschiedlich betroffen. Die Nachzahlungen variieren in der Höhe, je nachdem, ob es sich um ein Kind oder Erwachsenen handelt und wie dieser untergebracht wurde (Bundesregierung hat null Ahnung, wie viele von Merkels Flüchtlingen arbeiten).
Bürgen wehren sich
Nach der Aufforderung haben sich Straube-Neumann und die anderen Betroffenen zusammengetan, um der Politik Druck zu machen. Zahlen werden sie das Geld nicht, so sagen sie.
Ein Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der den Bürgen Hilfe zugesichert hatte, blieb bislang unbeantwortet. Ebenso die Petition, die an das Land NRW und beim Bund eingereicht wurde.
Nun soll das Bundesverwaltungsgericht klären, ob es legitim ist das Geld zurückzufordern, so Christoph Löhr, Sprecher der Landesarbeitsagentur NRW gegenüber der „WAZ“. „Die Jobcenter können zwar die Erstattungsbescheide verschicken, dürfen aber weder mahnen noch das Geld wirklich einziehen.“
Derzeit befindet sich das Verfahren in der Anhörungsphase. Die Betroffenen können sich nun zu dem Fall äußern, sagt eine Sprecherin des Kreises Minden- Lübbecke.
Laut eines vorherigen Artikels der „WAZ“ kamen bereits zwei Fälle 2017 vor Gericht. Der Ausgang war unterschiedlich. Im ersten Fall klagte ein türkischer Staatsbürger erfolglos, der sich verpflichtet hatte, für den Lebensunterhalt zweier Syrer aufzukommen. Der türkische Mann sollte dem Jobcenter Leverkusen 1.700 Euro für Sozialleistungen erstatten. Nach dem seine Klage abgelehnt wurde, ging er in Berufung.
Im zweiten Fall klagte ein Mann erfolgreich gegen Forderungen des Jobcenters des Kreises Paderborn in Höhe von über 5.000 Euro, woraufhin das Jobcenter in Berufung ging (Marrakesch-Erklärung: Aufnahme von bis zu 300 Millionen Migranten durch EU vereinbart).
Pakt verleitet „Millionen“ Menschen zur Auswanderung: Ungarn zieht sich aus UN-Migrationsdeal zurück
Nach den USA hat sich auch Ungarn aus dem Migrationspakt der Vereinten Nationen zurückgezogen.
Der am Freitag von der UN-Vollversammlung angenommene Vertrag sei „gefährlich für die Welt und Ungarn“, da er „Millionen“ Menschen zur Auswanderung verleite, sagte Außenminister Peter Szijjarto am Mittwoch in Budapest.
Das Abkommen enthalte keinerlei Fortschritte, kritisierte Szijjarto im Anschluss an Beratungen der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban.
Presseerklärung des ungarischen Außenministeriums vom 17. 07. 2018 auf Englisch
Zudem äußerte Szijjarto Zweifel, dass der Migrationspakt rechtlich nicht bindend sei – obwohl dies in dem so Vertragstext festgehalten wurde. Ungarn füchtet rechtliche Verpflichtungen. Bereits bei der Annahme des Pakts durch die UN-Vollversammlung hatte es angekündigt, dass es sich möglicherweise aus der Vereinbarung zurückzieht.
Bereits während der eineinhalbjährigen Verhandlungen für dieses erste globale Migrationsabkommen hatte Budapest die Sorge geäußert, dass Staaten zur Öffnung ihrer Grenzen für Zuwanderer verpflichtet würden. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte im Dezember verkündet, den weiteren Verhandlungen zu dem Pakt fernzubleiben, weil einige Bestimmungen nicht mit Trumps Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik vereinbar seien.
Der Pakt beinhaltet eine Reihe von Leitlinien sowie 23 konkrete Maßnahmen zur Steuerung der weltweiten Migration. Demnach sollen die UN-Staaten die Prinzipien der Menschenrechte, der Kinderrechte und der nationalstaatlichen Souveränität einhalten.
Konkret sollen etwa die Daten von Migranten erfasst und ihnen Ausweisdokumente ausgestellt werden, sofern sie keine besitzen. Überdies sollen Migranten Zugang zu den sozialen Sicherungssystem erlangen.
Österreich lehnt Aufnahme von Teil der 450 in Italien angelandeten Migranten ab
Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz hat in einem Brief an Italiens Ministerpräsident Giuseppe Conte dem Ersuchen, einen Teil der 450 „Holzboot-Migranten“ aufzunehmen, eine klare Absage erteilt.
Italiens Ministerpräsident Giuseppe Conte hatte, nachdem Italien die Anlandung der 450 aus einem Holzboot geretteten Migranten am Samstag erlaubt hatte, die anderen EU-Staaten dazu aufgefordert einen Teil der Migranten zu übernehmen.
Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz äußerte in seinem Antwortschreiben an Conte, dass Österreich sich nicht mehr an weiteren Umverteilungsaktionen beteiligen werde.
Kurz wies darauf hin, dass Österreich seit 2015 schon mehr als 150 000 Asylanträge angenommen habe „und damit gemessen an der Bevölkerungszahl einen der höchsten Solidarbeiträge zur Migrationspolitik in der EU leistet, während viele andere EU-Mitgliedsstaaten bisher sehr wenige Asylwerber aufgenommen haben“, wie in der Krone zu lesen war (Die konspirative Massenmigration: Seit Jahrzehnten geplant und umgesetzt! (Videos)).
Neben Österreich haben Schweden und vor allem Deutschland im letzten Jahr die meisten Asylbewerber anerkannt. „An einer zusätzlichen Umverteilung wird sich Österreich daher nicht beteiligen“, so Kurz.
Der Kanzler rief dazu auf, die europäische Grenzschutzbehörde Frontex effektiv zu fördern, sodass ein besserer Schutz der EU-Außengrenzen ermöglicht werde. Auch solle Frontex die Möglichkeit eröffnet werden, im Mittelmeer aufgegriffene Migranten direkt bei ihren Abfahrtsorten außerhalb der EU auszuschiffen.
Auch die Möglichkeit, die Frontex bei der Rückführung illegaler Migranten und abgelehnter Asylbewerber einzusetzen, müsse ins Auge gefasst werden.
Kurz stimmte Contes Forderung nach Fortschritten bei der Überarbeitung der Dublin-Vereinbarungen zu und betonte auch die Notwendigkeit der Sekundärmigration effektiv zu begegnen.
Literatur:
Geplanter Untergang: Wie Merkel und ihre Macher Deutschland zerstören
Merkels Flüchtlinge: Die schonungslose Wahrheit über den deutschen Asyl-Irrsinn!
Die Getriebenen: Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Innern der Macht
Video:
https://www.youtube.com/watch?v=YsRQNu9Jg7k
Quellen: PublicDomain/epochtimes.de am 20.07.2018
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Mit Bürgschaften sollte man hochsensibel bzw. vorsichtig umgehen, denn eine Unterschrift kann teuer werden und den Ruin bedeuten. Dem Staate zu trauen und vor allem Frau Merkel als Gastgeber erwies sich als Falle. Einfach mal so eine Gesetzesänderung und man kommt aus dem Sack nicht mehr raus. Der naive Gutmensch ist so zum Deppen und Zahlmeister geworden. Mir fällt da der Spruch ein: „Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.“
https://youtu.be/5QLbDAv3sYQ
vergessen –
GEOENGINEERING-HAARP
vor 2 Tagen
……………….
http://www.jkrishnamurti.de/Krishnamurti.35.0.html