Enthüllt: Das BKA hat Staatstrojaner, die für Diktaturen gedacht sind

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Vor rund einem Jahr hatte der Bundestag den Einsatz von Staatstrojanern beschlossen. Damit wurde die staatliche Spionage von Computern, Emails, Handys, Messengerdiensten und Datenbanken mittels Staatstrojanern legalisiert. Jeder unbescholtene Bürger kann demnach per Gesetz überwacht werden.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden sieben offizielle Anfragen an die Bundesregierung gestellt, die diese jedoch nur oberflächlich beantwortete. Vieles wurde als geheim eingestuft, manche Antwort sogar gänzlich verweigert. Abgeordnete kritisieren diese Informationspolitik.

Aus den sieben Dokumenten, die netzpolitik.org veröffentlicht hat, geht hervor, dass das BKA fast 6 Millionen Euro ausgegeben hat, um zwei Staatstrojaner zu programmieren, die jetzt einsatzbereit sind.

Bisher sind fünf Staatstrojaner bekannt, die in Deutschland verwendet werden können. Insgesamt drei davon sind jetzt einsatzbereit.

Der häufigste von den Polizeibehörden eingesetzte Staatstrojaner wurde von der Firma DigiTask aus Hessen programmiert. Allein Bayern hat diese Software seit 2008 bereits 23 Mal eingesetzt.

Der Chaos Computer Club konnte die Software analysieren und fand heraus, dass sie mehr kann, als der Gesetzgeber erlaubt. Datenschutzbeauftragte hatten ebenfalls schwere Fehler und Mängel beim Einsatz festgestellt. Seitdem soll diese Software nicht mehr eingesetzt werden.

Nach dem Skandal programmierte das BKA selbst einen Staatstrojaner. Dieser wurde bereits im Februar 2016 für den Einsatz freigegeben. Die Software soll moderne Geräte wie Smartphones und Tablets infizieren und abhören können.

Für die Entwicklung hat das BKA knapp 6 Millionen Euro ausgegeben. Das BKA setzt dennoch auf Staatstrojaner von Sofware-Firmen. Nach dem Ende von DigiTask kaufte das BKA eine berüchtigte Software namens FinFisher/Finspy. Die deutsch-britische Software ist berüchtigt für den Einsatz in Diktaturen (Ein weiterer Schritt in den totalen Überwachungsstaat).

Laut BKA soll FinFisher lediglich als „Reserve-Instrument“ gelten. FinFisher wird als „komplettes Portfolio des Hackens“ beworben. Das Innenministerium hat den Betrieb der Software allerdings am 30. Januar freigegeben.

Die Bundespolizei soll noch nie Staatstrojaner eingesetzt haben. Anders die Geheimdienste. Für sie gelten andere Voraussetzungen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst dürfen laut Gesetz keine Trojaner verwenden. Der Verfassungsschutz tat dies dennoch schon vor 2011. Der BND soll keine Trojaner einsetzen dürfen, wenn Deutsche betroffen sind (Überwachung: EU-Kommission plant verpflichtende Fingerabdrücke in Ausweisen).

Dass die Staatstrojaner von den genannten Organen nicht oder nur zum erlaubten Zweck eingesetzt werden, ist wenig glaubhaft. Ebenso die Begründung der Bundesregierung für den Einsatz der Trojaner.

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Damit sollen folgende Straftaten verfolgt werden: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdeten Gewalttat, Bildung terroristischer Vereinigungen, schwerer Raub, Geldwäsche, Betrug, Ausspähen von Daten, Betäubungsmittelgesetz.

Erst kürzlich wurde gemeldet:

Justizminister und Staatstrojaner: Polizei soll in Wohnungen einbrechen dürfen

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Denn das Einschleusen der Spionagesoftware per Internet oder E-Mail auf IT-Systeme Verdächtiger habe zu erheblichen Schwierigkeiten geführt, so die Begründung.

Daher soll die Polizei künftig in Wohnungen eindringen dürfen, um dort direkt und einfacher die Überwachungssoftware installieren und die Geräte durchsuchen zu können. Zudem erreiche man mit „gewöhnlicher Telekommunikationsüberwachung nur noch die „dummen Straftäter“, hieß es in Eisenach.

Damit auch die „schlauen Straftäter“ erwischt würden, soll das „Wohnungsbetretungsrecht“ eingeführt werden. Bundesjustizministerin Barley wurde nun von den Länder-Justizministern aufgefordert, „sich dieser Problematik anzunehmen“.

Kritiker haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Staatstrojaner sowie das „Wohnungsbetretungsrecht“.

Sollte auch dieses Gesetz durch den Bundestag gehen, darf die Polizei bald willkürlich mit Diktatur-ähnlichen Methoden in jede Wohnung eindringen. Es fehlt nicht mehr viel zum totalitären Staat BRD (RFID Chip bald für alle? Überwachung durch die Hintertür).

Literatur:

Das Ende der Demokratie: Wie die künstliche Intelligenz die Politik übernimmt und uns entmündigt

Deep Web – Die dunkle Seite des Internets

The Dark Net: Unterwegs in den dunklen Kanälen der digitalen Unterwelt

Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 30.06.2018

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