Und wieder einmal kam es in der BRD zu einem familienfeindlichen Gerichtsurteil. Großeltern werden sich überlegen müssen, ob sie ihre Enkel in Zukunft noch betreuen können oder ob man das Kind einer Fremdbetreuung überlässt.
Wer das Kind von Angehörigen oder Freunden betreut, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch das betreute Kind ist während dieser Zeit nicht versichert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
Für anerkannte Tagesmütter und Tagesväter gelte hingegen der Versicherungsschutz, stellten die BSG-Richter am Dienstag ausdrücklich fest. Wer regelmäßig privat andere als die eigenen Kinder betreue, sollte sich als Konsequenz beim örtlichen Jugendamt als Tagespflegeperson anmelden, empfahlen die Kasseler Richter. (Az: B 2 U 2/17 R)
Das BSG wies mit seiner Entscheidung die Revision einer Großmutter aus Sachsen-Anhalt ab. Während ihrer Aufsicht über ihren damals einjährigen Enkel war das Kind 2008 in einen gut ein Meter tiefen Pool gefallen. Als Folge des Unfalls erlitt der Enkel schwere Hirnschäden. Er leidet seit dieser Zeit unter anderem an epileptischen Anfällen.
Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt lehnte eine Unfallentschädigung ab, da nur die Betreuung durch anerkannte Tagespflegepersonen versichert sei. Die Großmutter sei aber nicht als Tagespflegeperson gemeldet gewesen, argumentierte die Versicherung.
Die Großmutter argumentierte hingegen in ihrer Klage, der Gesetzgeber habe gleichermaßen alle Kinder schützen wollen, die von entsprechend geeigneten Pflegepersonen betreut werden.
Großeltern gelten vor dem BRD Gesetz nicht als geeignete Betreuer. Ab jetzt sollen sich also Oma und Opa als Tagesmutter/Vater registrieren lassen, um auf ihre Enkel aufzupassen.
Nun wäre die nächste Frage, welche Voraussetzungen und Kosten damit auf die älteren Leute zukommen würden? (Bundesverfassungsgericht stellt klar: Kinder gehören dem Staat)
Kinder Tipps schreibt folgendes dazu:
1. Zertifizierung über das Jugendamt (es ist keinerlei Ausbildung nötig), alle 5 Jahre ist eine Erneuerung notwendig
2. Führungszeugnis
3. Erste-Hilfe-Kurs
4. Unfall- und Haftpflichtversicherung
5. Allgemeine, räumliche Voraussetzungen um Tagesmutter zu werden:
Wenn die eigene Wohnung die Vorgaben auch mit Umbaumaßnahmen nicht erfüllt, steht die Mietung eines geeigneten Objektes an.
Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät: »Private Unfallversicherung oder sogar Kinderinvaliditätsversicherung abschließen. Dann sind Oma und Kind gegen alle Risiken geschützt.« (Bild der Frau 27/18)
Gewinner ist also mal wieder, wie schon bei der Riester Rente, die Versicherungsindustrie! (Wenn schreckliche Märchen wahr werden – Huxley’s „Schöne neue Welt“ und die heutige Gesellschaft)
Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Die Kunst des Human Hacking (mitp Professional)
Die Wahrnehmungsfalle, Teil 2: Oder … alles nur Mumpitz. Ja, ALLES.
Die Kunst der Täuschung: Risikofaktor Mensch (mitp Professional)
Quellen: PublicDomain/mdr.de/news-for-friends.de am 05.07.2018
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Das ist doch ein Punkt, der dem Fass den Boden ausschlägt! Die Großeltern waren wohl geeignet genug um ihre eigenen Kinder aufzuziehen – sonst wären die Kinder nicht so wie sie sind! Haben die eigenen Eltern alle diese Versicherungen und Cerzifikate und sonstigen Unsinn um ihre eigenen Kinder behalten zu dürfen, an dem nur Versicherungen und Behörden verdienen, den Rachen nicht voll bekommen und ungezügelte Macht über die gesamte Bevölkerung ausüben wollen – das alles zu Lasten der Familienstrukturen, die bewußt zerstört werden so wie man die europäische Kultur und die Länder zerstört und die Nachkommen
völlig entwurzelt. Damit wird das Volk versklavt und ohne Zukunftsperspektiven – das ist nachhaltiger Völkermord und Verrat an unseren Kindern und deren Familien !!!!!
Ich finde die Überschrift „BSG-Urteil – ……………“ leider völlig daneben. In der Regel stehen Großeltern nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis bei den Eltern der Kinder, genauso wenig wie die Nachbarin, die mal für einige Stunden aufs Kind aufpasst oder die Freundin, die bei Bedarf mal abends die Kinder ins Bett bringt.
Enkel und Großeltern sind ganz normal krankenversichert. Daran ändert das Urteil nichts.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist die Sache eines Arbeitgebers: Dieser melden den Betrieb meldet bei der Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungs-Träger an und zahlt die Beiträge dafür. Jeder Arbeitnehmer ist in einer betrieblichen Unfallversicherung versichert.