Justizminister und Staatstrojaner: Polizei soll in Wohnungen einbrechen dürfen

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Vor knapp einer Woche trafen sich die Justizminister der Länder im thüringischen Eisenach. Bei ihrem Treffen haben sie einen Beschluss gefasst, der gegen das Grundgesetz verstößt. Im Artikel 13 Grundgesetz heißt es: „Die Wohnung ist unverletzlich“.

Dieser Beschluss ist an Ungeheuerlichkeit kaum zu übertreffen. Er soll eine Ergänzung zur „Quellen-TKÜ“ und zur Online-Durchsuchung sein.

Bislang waren diese Instrumente die wirkungsmächtigsten Überwachungsinstrumente der Polizei: Staatstrojaner. Im Sommer 2017 beschloss die Bundesregierung, völlig ohne öffentlichen Diskurs, die Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern und Online-Durchsuchungen. Bürgerrechtler kündigten damals Verfassungsbeschwerde an. Erfolglos.

Doch all dies genügt der bundesdeutschen Justiz nicht. Mit dem neuen Beschluss wollen die Justizminister der Polizei erlauben, in Wohnungen von Privatpersonen einzubrechen, damit diese einfacher Spähsoftware, also Staatstrojaner auf IT-Geräte Verdächtiger aufspielen können. Die Rede ist von einem „gesetzlichen Betretungsrecht“.

Der Erlass dieses Gesetzes sei notwendig, da die vom Bundesgesetzgeber voriges Jahr neu geschaffenen Befugnisse für die Quellen TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) und heimliche Online-Durchsuchungen mit rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet seien.

Denn das Einschleusen der Spionagesoftware per Internet oder E-Mail auf IT-Systeme Verdächtiger habe zu erheblichen Schwierigkeiten geführt, so die Begründung.

Daher soll die Polizei künftig in Wohnungen eindringen dürfen, um dort direkt und einfacher die Überwachungssoftware installieren und die Geräte durchsuchen zu können. Zudem erreiche man mit „gewöhnlicher Telekommunikationsüberwachung nur noch die „dummen Straftäter“, hieß es in Eisenach.

Damit auch die „schlauen Straftäter“ erwischt würden, soll das „Wohnungsbetretungsrecht“ eingeführt werden. Bundesjustizministerin Barley wurde nun von den Länder-Justizministern aufgefordert, „sich dieser Problematik anzunehmen“.

Die Idee des „Wohnungsbetretungsrechts“ ist nicht neu. Schon Wolfgang Schäuble (CDU) hatte als ehemaliger Bundesinnenminister 2008 eine Diskussion darüber angeregt, ob das Grundgesetz das Betreten von Wohnungen Terrorverdächtiger durch die Polizei erlaube.

Damals hatte die SPD diesen Vorschlag abgelehnt, da dies einer Durchsuchung gleichkomme und daher die Verfassung geändert werden müsse (Ratgeber Einbruchschutz und Heimverteidigung).

Unter Heiko Maas (SPD) als Bundesjustizminister wurde jedoch eine beispiellose Serie an Überwachungs- und Zensurgesetzen erlassen, die der Überwachung der Stasi nicht mehr in vielem nachsteht (Ein weiterer Schritt in den totalen Überwachungsstaat).

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Kritiker haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Staatstrojaner sowie das „Wohnungsbetretungsrecht“.

Sollte auch dieses Gesetz durch den Bundestag gehen, darf die Polizei bald willkürlich mit Gestapo-ähnlichen Methoden in jede Wohnung eindringen. Es fehlt nicht mehr viel zum totalitären Staat BRD.

Literatur:

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Das Ende der Demokratie: Wie die künstliche Intelligenz die Politik übernimmt und uns entmündigt

Deep Web – Die dunkle Seite des Internets

The Dark Net: Unterwegs in den dunklen Kanälen der digitalen Unterwelt

Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 14.06.2018

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2 comments on “Justizminister und Staatstrojaner: Polizei soll in Wohnungen einbrechen dürfen

  1. nun das ist ja nur ein offiziell machen was wir eh schon wissen, dass sie tun ist ja schon alt. ABER es gibt uns die Möglichkeit den Staat als solches zu behandeln als wie er sich benimmt – als Straftäter, denn er unterscheidet sich ja immer weniger von diesen.
    Außerdem gibt es dem Bürger die Möglichkeit eines sogenannten Beweises anzufechten.
    Da die Einbrüche der StaatsGEWALT auch eine Zerstörung des privaten Sicherheitssystemes und durch die dann jeder eindringen kann und Items entfernen oder hinzufügen kann, inklusive der StaatsGEWALT selbst. Jedes sogenannt sichergestellte Item, kann zuvor von der StaatsGEWALT, dort positioniert worden sein, und ist somit Beweis-KRAFTLOS. Mit diesem Beschluss kann der Staat, seine Unschuld eines Komplotts gegen den Angeklagten aus welchen Grund auch immer der Angeklagte auch immer zu seiner Verteidigung erwähnt nicht mehr beweisen.
    Das Jutizsministerium, entzieht sich selbst auf dieser ebene jede Beweisführungskraft.
    Selbst Terroristen, Bankräuber… können dann aussagen, das die gefunden „Beweismaterialien“, nicht von ihm/ihr stammen sondern ihm untergeschoben wurden.
    Willkommen in der neuen Anarchie

  2. Das ist keine „Anarchie“! Warum werden selbst hier Worte falsch verwendet? Wenn überhaupt, dann ist es Anomie. Auf deutsch „Verbrecher machen Gesetze“.

    „Wer von Politik vernünftige Entscheidungen erwartet, hat nicht begriffen, dass der Wille zur Macht stärker ist als jede Vernunft.“

    Roland Baader (1940-2012), deutscher Volkswirt und Publizist

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