Stellen Sie sich vor, es gäbe einen Bürgerkrieg auf Deutschlands Straßen. In Berlin zum Beispiel oder in anderen Hochburgen unserer „neuen“ Gesellschaft. Es kommt zu Polizeieinsätzen, zu Schlägereien, vielleicht zum Einsatz von Wasserwerfern und auch zur Gewalt durch Bürger selbst.
Bislang können Sie als Bürger dieses Landes noch immer darauf hoffen, dass dies dann auch abgebildet und dokumentiert wird.
Nicht von der Staatspresse oder von regierungsnahen Institutionen, sondern von freien Berichterstattern. Die werden im Normalfall ihre Belege im Internet posten, Berichte dazu schreiben und vielleicht dazu auffordern, das zu teilen. Das aber ist jetzt vorbei!
Verbot: Digitale Fotografie…
Faktisch ist es verboten, digitale Fotografien anzufertigen. Jedenfalls ab dem 25. Mai. Dann tritt die „Datenschugrundverordnung (DSGVO), erlassen von der EU, rechtsgültig.
Die sogenannte „Datenerhebung“ und -speicherung von Daten sind deutlich schwieriger.
Das heißt in der Konsequenz auch, dass die digitalen Fotografien, mit Fotoapparten beispielsweise oder mit dem Smartphone, dann unter diese Verordnung fallen. Demnach aber müssten Sie denjenigen, den Sie fotografieren, um Erlaubnis fragen.
Auch, wenn es sich um eine Gruppe von Menschen handelt. Oder es handelt sich um Ihre Familie, um Angehörige – da wird die Erlaubnis faktisch vorausgesetzt. Aber zurück zu unserem Fall:
Wenn Sie also außergewöhnliche Ereignisse sehen, dann können Sie eigentlich darüber nicht mehr mit digitalem Bild berichten. Denn die Erlaubnis werden Sie schon aus praktischen Gründen kaum einholen können. Jedenfalls dann, wenn Sie nicht zur „institutionalisierten“ Presse, also den etablierten Presseorganen oder gleich zum Staatsfernsehen gehören.
Und als ob das nicht reicht, werden noch mehr Knüppel erfunden, die diese Berichterstattung erschweren: Einwilligungen können jederzeit zurückgezogen werden (Deutschland ist Weltmeister – im Sperren von Internetseiten).
Also im äußersten Notfall dann, wenn Sie als Aufklärer der vielleicht nicht-etablierten Presse aufgefallen sind. Oder wenn Sie Artikel schon publiziert haben und diese unliebsame Aufmerksamkeit genießen.
MERKEL-Deutschland will das so
Nun hat die EU das also schon enmal geregelt – da konnte der Staat bei uns nichts ändern. Deshalb sind die vorhergehenden Sorgen eine Art Verschwörungstheorie, würden Kritiker jetzt sicherlich sagen. Das ist falsch.
Die einzelnen Staaten dürfen die Verordnung und deren Wirkungskreis selbst einschränken. Schweden hat die Verordnung dort eingeschränkt, wo sie gegen die Pressefreiheit verwendet werden kann. Deutschland hat das nicht getan – ein reiner Zufall? (Internet: Deutschland – Im Würgegriff der Zensur)
Es lässt sich eher vermuten, dass hier der Staat die Chance nutzt, um unter dem Deckmantel der EU-Verordnung tatsächlich unliebsame Presseaktivitäten ausschalten will und kann. Auch von den Grünen kam, zumindest in der Öffentlichkeit, bislang kaum eine Stellungnahme dazu.
Hier werden Bürgerrechte eingeschränkt – auf aktive Berichterstattung sowie auf die freie Berichterstattung durch Dritte.
Literatur:
Das Ende der Demokratie: Wie die künstliche Intelligenz die Politik übernimmt und uns entmündigt
Deep Web – Die dunkle Seite des Internets
The Dark Net: Unterwegs in den dunklen Kanälen der digitalen Unterwelt
Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 09.05.2018
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Die selbsternannten Internet-Scharfrichter: Psiram – Ruhrbarone – Wikipedia
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Der Strick um den Hals wird immer enger gezogen. Niemand scheint es zu stören. Was ist los mit den Menschen, sind die alle schon manipuliert?
Ich kann es nicht fassen, wie man so innerhalb von 50 Jahren kaputt gemacht werden kann.