Wundstarrkrampf gilt in unseren Breiten als eine der schrecklichsten Infektionskrankheiten überhaupt. Ambulanzärzte geraten nicht selten in schiere Panik, sobald sie mit der Verletzung eines nicht gegen Tetanus geimpften Kindes konfrontiert werden.
Selbst in impfkritischen Familien ist diese Impfung in der Regel die letzte, die fällt. Doch wie hoch ist das Risiko, an Tetanus zu erkranken wirklich? Und welche nachvollziehbaren Fakten sprechen für eine Wirksamkeit und Sicherheit der Tetanus-Impfstoffe?
Tetanus-Bakterien sind licht- und sauerstoffempfindlich. So steht es im Ärzte-Merkblatt des Robert-Koch-Instituts (RKI), der deutschen Seuchenbehörde. Für eher oberflächliche Wunden, die Luft und Licht ausgesetzt sind, besteht demzufolge selbst aus schulmedizinischer Sicht keine Tetanusgefahr. Anders verhalte es sich bei tieferen Wunden, insbesondere dann, wenn sie verunreinigt sind und nicht bluten. Von Hans U. P. Tolzin.
Würde eine tiefere Wunde dagegen gut durchblutet, so das RKI weiter, könnten Anaerobier1 nicht überleben. Gefährdet seien insbesondere verschmutzte Wunden und solche, in denen sich zerstörtes Gewebe befindet. Deshalb gehört es auch zu den Aufgaben des behandelnden Arztes, eine Wunde nach allen Regeln der Kunst zu reinigen und dafür zu sorgen, dass ggfs. Eiter und andere Wundsekrete abfließen können (Skandal: Teile menschlicher Föten in Lebensmitteln und Impfstoffen).
Es ist allgemein unbestritten, dass die Einführung hygienischer Bedingungen bei der Wundversorgung, so etwa durch Ignaz Semmelweis (erstmals 1848) und Joseph Lister (ab 1867), eine wesentliche Ursache für den Rückgang von Wundinfektionen (einschließlich Tetanus) dargestellt hat. Dazu kam im Verlauf des ersten Weltkriegs ein Wandel in der chirurgischen Wundversorgung:
Der Arzt und Homöopath Johann Loibner, der sich intensiv mit der Tetanusfrage auseinandersetzte, erklärt dazu: „Anfangs wurden die Wunden meist primär verschlossen. Später legte man Wert auf die Wundexzision (Ausschneidung) und die Entfernung nekrotischer (abgestorbener) Teile.“2
Tetanus ist vorwiegend eine Erkrankung alter Menschen
Wie hoch ist nun aber das Tetanus-Restrisiko hierzulande tatsächlich?
Ausgehend von einer jährlichen Geburtenzahl von ca. 700.000 Kindern und einer maximalen Durchimpfungsrate von etwa 97 % (laut Einschulungsuntersuchung) bleiben alljährlich wenigstens 21.000 Kinder in Deutschland ungeimpft. Das macht nach Adam Riese mindestens 210.000 Kinder bis zum Alter von zehn Jahren bzw. 315.000 Kinder bis fünfzehn. Es ist davon auszugehen, dass sich bis zu diesem Alter nahezu jedes Kind mehrmals leichter oder schwer verletzt haben wird. Dennoch traten in Deutschland in den letzten 30 Jahren keine Todesfälle von Kindern unter 15 Jahren auf. Es gab sogar nur einen einzigen Todesfall unter 40 Jahren (bei unbekanntem Impfstatus). Über alle Altersgruppen gerechnet lag die jährliche Zahl der Todesfälle im gleichen Zeitraum bei weniger als zehn Fällen, in den letzten Jahren sogar bei weniger als fünf.
Tetanus ist also vorwiegend, wie auch die Todesfallstatistik des statistischen Bundesamtes zeigt, eine Erkrankung alter Menschen ab 70 Jahren.3 Mit jährlich weniger als 20 statistisch erfassten Krankheitsfällen ist er in Deutschland überhaupt außerordentlich selten. Dies war wohl auch früher nicht anders.
Arthur Nicolaier, gefeierter Pionier der Tetanusforschung und späterer Medizinprofessor, schrieb bereits 1885 in seiner Doktorarbeit:„In unserem Klima ist Tetanus eine relativ seltene Krankheit. Das größte Kontingent zu derselben stellen bei uns neugeborene Kinder, bei denen der Starrkrampf zur Zeit der Nabelabstoßung auszubrechen pflegt.“4 Selbst der Neugeborenen-Tetanus, der in manchen sehr armen Ländern weiterhin ein Problem darstellt, ist durch einfache hygienische Maßnahmen weitgehend in den Griff zu bekommen: Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde in China zwischen 1948 und 1971 allein auf diese Weise die Tetanusrate um mehr als 99 % gesenkt!
Für die Impfstoffhersteller und die zuständigen Gesundheitsbehörden ist es ein ausreichend hoher Antikörperspiegel im Blut (Titer), der die Immunität gegen Tetanus garantieren soll. Deshalb wird bei Zulassung von Tetanus-Impfstoffen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Rahmen des Wirkungsnachweises ausschließlich die Höhe des Titers gemessen.5
Die Wahrscheinlichkeit, an Tetanus zu erkranken, ist hierzulande geringer als an einem Blitzschlag zu sterben
Verschiedene Untersuchungen legen nahe, dass möglicherweise weitaus mehr als die erwähnten drei Prozent Ungeimpfte über zu wenig Antikörper gegen das Tetanustoxin, das für die schlimmen Krankheitserscheinungen verantwortlich ist, verfügen: Vielleicht sind es sogar bis zu 50 % und mehr, deren Titer – ob nun geimpft oder nicht – nicht ausreichend sei.6 Das wären in Deutschland im Extremfall mehr als 40 Millionen Menschen, die – der Logik der Behörden und Hersteller folgend – gefährdet sein müssten.
Die Zahl der aufgetretenen Krankheitsfälle spricht jedoch eine andere Sprache: Wie oben erläutert gibt es hierzulande, nur etwa zwei Handvoll Erkrankungen und eine Handvoll Todesfälle pro Jahr. Das Risiko, an Tetanus zu erkranken, liegt bei uns – trotz vieler tausend Unfälle und Verletzungen – unter der statistischen Wahrscheinlichkeit, an einem Blitzschlag zu sterben.
Aber es kommt noch besser: Selbst eine hohe Antikörperkonzentration scheint kein Garant für eine Nichterkrankung zu sein! In der vom Autor herausgegebenen Zeitschrift „impf-report“ wird auf drei Publikationen Bezug genommen, die von Tetanuserkrankungen trotz nachweislich hohem Titer berichten.7
Auch das RKI wundert sich in seinem Epidemiologischen Bulletin Nr. 24/20088 über einen Erkrankungsfall trotz ausreichendem Antikörper-Titer und kommt zu dem Schluss, dass es wohl zwei Arten von Tetanus-Antikörpern geben muss: solche, die schützen, und solche, die nicht schützen. Es ist somit völlig unklar, wer unter den Personen mit ausreichend hohem Titer auch tatsächlich geschützt ist.
Angesichts dieser widersprüchlichen Datenlage muss es irritieren, wenn das RKI auf der einen Seite zwar zwischen tetanusgefährdeten und nicht tetanusgefährdeten Wunden unterscheidet, andererseits jedoch pauschal in beiden Fällen die aktive und passive Impfung empfiehlt. Kritiker bemängeln, dass die Impfung nach dem Gießkannenprinzip und ohne Rücksicht auf die individuelle Situation verabreicht wird. Hier hilft als Argument noch nicht einmal der bei anderen Impfungen häufig propagierte Herdenschutz, denn eine Ansteckung von Mensch zu Mensch gilt bei Tetanus als unmöglich.
Auf Nachfrage konnte weder das RKI noch das PEI Studien vorlegen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Personen mit einem hohen Tetanus-Antikörperspiegel seltener an Wundstarrkrampf erkranken als Personen ohne nachweisbaren Titer.5, 11 Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass die angebliche Schutzwirkung von Antikörpern lediglich auf einem medizinischen Dogma beruht. Die Rolle der so genannten Antikörper im Krankheitsgeschehen scheint entgegen der herrschenden Lehrmeinung nicht eindeutig geklärt zu sein.
Die Rolle der so genannten Antikörper im Krankheitsgeschehen scheint entgegen der herrschenden Lehrmeinung nicht eindeutig geklärt zu sein
Wenn es weder aussagekräftige Wirksamkeitsstudien mit Geimpften und Plazebo-Geimpften, noch wissenschaftliche Nachweise für die Schutzwirkung von Antikörpern gibt, könnte man dann wenigstens aus dem allgemeinen Rückgang der Tetanuserkrankungen in den letzten 100 Jahren eine Wirksamkeit der Massenimpfungen ablesen?
Die Antwort wird durch den Umstand, dass sich die hygienischen und sonstigen Lebensbedingungen sowie die Art der Wundversorgung im gleichen Zeitraum enorm verändert haben, erschwert: Selbst wenn der Rückgang der Erkrankungen mit der Einführung der Impfungen zusammenfiele, müssten die restlichen Einflussfaktoren berücksichtigt werden. Mindestens drei verschiedene Statistiken deuten darauf hin, dass
- der Rückgang bereits vor Einführung der Impfungen begonnen hat und
- die Impfungen keinen eindeutigen (positiven) Einfluss auf die Erkrankungszahlen hatten.9
Somit entfällt auch das letzte mögliche Argument, das nachvollziehbar für einen Nutzen der Impfung sprechen könnte.
Dem vermeintlichen Nutzen der Impfung stehen erfahrungsgemäß gewisse Risiken gegenüber. Niemand würde wohl allen Ernstes behaupten, dass das Risiko für Nebenwirkungen und Impfschäden bei Null läge. Uneinigkeit besteht jedoch darin, wie groß dieses aus statistischer Sicht ist. In den Produktinformationen der Tetanus-Impfstoffe sind zahlreiche mögliche Nebenwirkungen10 wie etwa allergische Reaktionen, Fieber, Kopfschmerzen, Erbrechen, Muskel- und Gelenkschmerzen oder auch Erkrankungen des Lymphsystems, der Haut und des Unterhautzellgewebes aufgeführt, die allerdings je nach Art der Reaktion „häufig“ (bis zu 1 unter 10) bis „sehr selten“ (bis zu 1 unter 10.000) vorkommen. In der Regel treten die leichteren Nebenwirkungen häufiger und die schwereren seltener auf, so die Hersteller.
Jürgen Fridrich, Vorsitzender des impfkritischen Vereins Libertas & Sanitas e. V., kommt beim Nachrechnen zu dem Ergebnis, dass sich in der Summe aller aufgelisteten Nebenwirkungen bei bis zu einem unter 42 Geimpften schwerwiegende Folgen zeigen. Sollte diese Rechnung auch nur annähernd stimmen, kann von einem „geringen“ oder „vernachlässigbaren“ Impfrisiko nicht mehr die Rede sein.
Allein 2003 wurden 8,5 Millionen Impfstoffdosen mit Tetanus-Komponente verabreicht. Wenn tatsächlich jeder 42ste eine stärkere Nebenwirkung zu erleiden hatte und wir bei allen von einer Impfserie von drei Dosen ausgehen, bedeutete das allein in diesem Jahr mehr als 67.000 schwere und schwerste Impfreaktionen! Dem stehen auf der anderen Seite die rund 20 Tetanus-Erkrankungen gegenüber.
Solche Zahlen, vor allem natürlich, wenn sie von Impfkritikern stammen, ernten in der Regel Unglauben: Wenn die Impfung wirklich so viel Schaden anrichtet, wäre das doch aufgefallen, oder? Die offiziellen Daten über Nebenwirkungen der Impfstoffe, nicht nur bei Tetanus, stammen aus den Zulassungsstudien. Aufgrund deren beschränkten Umfangs und Laufzeit kann jedoch nur ein Bruchteil der schwerwiegenden Impfkomplikationen erfasst und in den Produktinformationen berücksichtigt werden.11
Deshalb spielt das Meldesystem für Impfkomplikationen eine besondere Rolle bei der Beurteilung des Risikoprofils von Impfstoffen. Im Jahresdurchschnitt werden im Zusammenhang mit der Tetanus-Impfung 503 Impffolgeerkrankungen gemeldet. Darunter haben durchschnittlich 3 % (14 Fälle) einen bleibenden Schaden erlitten, und ebenfalls 3 % (15 Fälle) sind gestorben. Zum Zeitpunkt der Meldung waren 18 % (89 Fälle) nicht genesen und bei etwa einem Fünftel (98 Fälle) ist der gesundheitliche Status zum Zeitpunkt der Meldung völlig unbekannt.
Obwohl es seit 2001 eine Meldepflicht für jeden Verdachtsfall einer Impfkomplikation gibt und meldeunwilligen Ärzten und Heilpraktikern ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro droht, hat sich die Meldebereitschaft kaum erhöht
Das PEI, das die Meldungen in einer Internet-Datenbank bereitstellt, argumentiert regelmäßig, die Impfstoffe seien deshalb als sicher anzusehen, weil in keinem einzigen Fall ein eindeutiger Zusammenhang mit der Impfung bewiesen werden konnte. Dies ist im Prinzip richtig. Dem steht jedoch entgegen, dass das Wissen der Medizin über die biochemischen Zusammenhänge und die Wirkungen der Impfstoffbestandteile auf die komplexen Wechselwirkungen im Organismus beschränkt ist.
Dies räumt auch Sieghart Dittmann, Professor für Hygiene und Epidemiologie sowie Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO), die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums öffentliche Impfempfehlungen ausspricht, im Bundesgesundheitsblatt ausdrücklich ein.12
Dreht man zudem die Beweispflicht um, wird auch ein Schuh draus: In keinem einzigen Fall konnte das PEI den Zusammenhang mit der Impfung eindeutig widerlegen. Dies wäre auch nur im Zuge einer Prüfung und Bewertung der gemeldeten Fälle möglich. Dazu fehlen dem PEI jedoch entweder die notwendigen Kapazitäten – oder aber der Wille.
Denn: Die Meldungen mit unbekanntem Gesundheitsstatus behalten diesen Status in aller Regel auch noch nach Jahren, was darauf hindeutet, dass sie von der Behörde zwar in Empfang genommen und in eine Datenbank eingetragen, danach jedoch nicht mehr angerührt wurden. Wie viele Dauerschäden und Todesfälle sich letzten Endes hinter dem Status „unbekannt“ verbergen, weiß niemand. Vor dem Hintergrund, dass Impfungen rechtlich gesehen zunächst einmal Körperverletzungen sind und jeder Arzt nach dem hippokratischen Wahlspruch „Primum nil nocere“ („zuallererst nicht schaden“) handeln sollte, ist es kaum nachvollziehbar, wie die Verantwortlichen des PEI mit dieser Ungewissheit leben können.
Obwohl es seit 2001 mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Meldepflicht für jeden Verdachtsfall einer Impfkomplikation gibt und meldeunwilligen Ärzten und Heilpraktikern ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro droht, hat sich die Meldebereitschaft kaum erhöht. Dies hat natürlich auch das PEI bemerkt. Im Bundesgesundheitsblatt der Ausgabe April 2002 heißt es deshalb auf Seite 353:
„Diese Tatsache weist darauf hin, dass die im Infektionsschutzgesetz verankerte Meldeverpflichtung noch nicht allen Ärzten bekannt ist. (…) Um die Meldebereitschaft der Ärzteschaft zu erhöhen, ist vermehrte Aufklärungsarbeit notwendig. (…) Es ist zu hoffen, dass auch die im Infektionsschutzgesetz verankerte Meldeverpflichtung die Aufmerksamkeit der Ärzte hinsichtlich möglicher Impfkomplikationen zukünftig erhöht. Allerdings muss den Ärzten die neue Meldeverpflichtung bekannt gemacht werden. Die vorliegende Darstellung soll hiermit einen Beitrag leisten. (…)“13
Das Bundesgesundheitsblatt allerdings ist so ziemlich die einzige Publikation, die das PEI benutzt, um die Meldeverpflichtung bekannt zu machen. Und das ist, obwohl offizielles Verkündungsorgan der Bundesgesundheitsbehörden RKI und PEI, nicht etwa frei im Internet verfügbar, sondern muss für rund 140 Euro im Jahr beim Springer-Verlag abonniert werden.
Die Bemühungen des PEI sind also bestenfalls halbherzig zu nennen. Auf Nachfrage hieß es von der Pressestelle, die Kenntnis über Details des Infektionsschutzgesetzes seien keine Bringschuld der Behörde, sondern vielmehr eine Holschuld der Ärzte. Was in letzter Konsequenz bedeutet, dass die etwa 400.000 in Deutschland registrierten Ärzte14 dieses Verkündungsorgan beim Springer-Verlag abonnieren müssten.
Das Nichtwissen über die tatsächlichen Folgen der Tetanus-Impfung erreicht eine schwindelerregende Dimension
Das damals SPD-geführte Gesundheitsministerium, darauf angesprochen, stellte sich in dieser Frage hinter seine Behörde. Damit wird jedoch das Nichtwissen um die tatsächlichen Risiken von Impfstoffen zu einem bewussten politischen Akt. Die im April 2002 gezeigte Erkenntnis des PEI führte leider auch danach zu keinerlei Konsequenzen, so dass man schließlich im Dezember 2004 im Bundesgesundheitsblatt eine regelrechte Bankrotterklärung abgeben musste:
„Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden.“15
Das PEI zitiert im Bundesgesundheitsblatt 4/2002 an gleicher Stelle eine Arbeit von Lasek et. al., in der die Autoren schätzen, dass die Melderate bei Medikamentennebenwirkungen bei maximal 5 % liegt. Demnach müsste die Anzahl der beim PEI eingegangenen Meldungen mindestens mit 20 multipliziert werden, um auf die Gesamtzahl der Erkrankungen im Zusammenhang mit der Tetanusimpfung zu kommen. Weitere Zahlen und Erhebungen von Seiten der Gesundheitsbehörden gibt es leider nicht.
Eine Umfrage unter – in der Regel eher naturheilkundlich – orientierten Heilpraktikern und Ärzten anlässlich des 5. Stuttgarter Impfsymposium am 7. Juni 2008 erbrachte eine Melderate von sogar weniger als einem Prozent. Wäre diese Umfrage unter einem relativ impfkritischem Publikum repräsentativ, dann ergäbe das für den Bundesdurchschnitt der – in der Regel impfbefürwortenden – Ärzte eine wahrscheinliche Melderate von vielleicht einem Promille (Impf-Industrie: Ein Insider packt aus).
Das Erscheckende dabei: Selbst wenn dieser Wert maßlos übertrieben wäre, so kann doch niemand – auch nicht die zuständige Bundesbehörde – das Gegenteil beweisen. Dazu müsste man schon eigene Erhebungen vornehmen. Damit erreicht jedoch das Nichtwissen über die tatsächlichen Folgen der Tetanus-Impfung eine schwindelerregende Dimension.
Sieht man einmal von der Angst des behandelnden Arztes ab, aufgrund der Unterlassung einer Tetanusimpfung im Zusammenhang mit einer Verletzung vom Patienten oder seinen eigenen Vorgesetzten in die Pflicht genommen zu werden, gibt es derzeit kein sachlich und wissenschaftlich nachvollziehbares Argument dafür, das (unbekannte) Risiko einer Impfung einzugehen.
Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Das Geschäft mit den Impfungen
Verweise:
- Anaerobier: Mikroorganismen, die unter Abwesenheit von Sauerstoff existieren können oder müssen
- Quelle: Johann Loibner: Impfen, das Geschäft mit der Unwissenheit, 1. Aufl. 2009, S. 60
- Quelle: Statistisches Bundesamt. Siehe dazu Grafik in „impf-report“, Ausgabe Nr. 66/67, Mai/Juni 2010, S. 9
- Quelle: Arthur Nicolaier: Beiträge zur Ätiologie des Wundstarrkrampfs, Göttingen 1885, S. 7
- Quelle: PEI Presseabteilung, www.pei.de
- Dazu ein Beispiel: Von 2.554 Blutproben älterer Menschen zwischen 60 und 98 Jahren wurden nur bei 15,3 % als ausreichend angesehene Titer gefunden (Quelle: Sauerbrei et. al., Bundesgesundheitsblatt 01/2004). Weitere in „impf-report“, Ausgabe Nr. 64/65, März/April 2010, S. 21ff.
- vgl. „impf-report“ Ausgabe Nr. 68/69, Juli/August 2010, S. 19
- Epidemiologisches Bulletin Nr. 24/2008 vom 21. Juni 2010, S. 229
- Siehe dazu „impf-report“ Ausgabe Nr. 64/65, März/April 2010, S. 26-27 und Ausgabe 66/67, Mai/Juni 2010, S. 10
- Quelle: Beipackzettel der Hersteller Behring und Sanofi Pasteur
- Quelle: Presseabteilung RKI, www.rki.de
- Prof. Dr. Sieghart Dittmann, Mitglied der STIKO, in Bundesgesundheitsblatt 4/2002, S. 316-22: Risiko des Impfens und das noch größere Risiko, nicht geimpft zu werden
- B. Keller-Stanislawski/K. Hartmann: Auswertungen der Meldungen von Verdachtsfällen auf Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz, Bundesgesundheitsblatt 4/2002, S. 353
- Laut Handelsblatt online vom 24. Januar 2008
- B. Keller-Stanislawski/N. Heuß/C. Meyer: Verdachtsfälle von Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz und Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach dem Arzneimittelgesetz vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2003, Bundesgesundheitsblatt 12/2004, S. 1161
Quellen: PublicDomain/zeitgeist-online.de am 01.05.2018
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2016 lag ich wegen eines Hundebisses in der Notaufnahme und nahm die Standpauke eines Arztes wegen meines nicht existierenden Impfausweises zur Kenntnis. Wegen der verletzten Aterie war es mir wichtig, kunstgerecht operiert zu werden, was erst im großen Operationssaal gelang.
Deshalb nahm ich die Tetanusspritze ohne Widerspruch hin.