Der ehemalige Generalbundesanwalt Harald Range hatte im Jahr 2015 das gegen den Blog netzpolitik.org eingeleitete Verfahren wegen Verrats von Staatsgeheimnissen eingestellt.
Die Frage danach war aber vielmehr, weshalb es von Seiten der Generalbundesanwaltschaft überhaupt einen derartigen Angriff auf die Pressefreiheit gegeben hat.
Heiko Maas war Justizminister und soll „Weisung“ gegeben haben
Zuständiger Justizminister damals war kein anderer als Heiko Maas (SPD). Denn Generalbundesanwälte operieren nicht auf eigene Faust. Politisch verantwortlich für eingeleitete Verfahren sind die zuständigen Minister.
In dem Fall des angeblichen Landesverrats wusste der damals zuständige Justizminister schon frühzeitig über den Vorwurf Bescheid. Heiko Maas muss also den Angriff auf die Pressefreiheit angeordnet haben.
Doch erst als die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen die Journalisten von netzpolitik.org öffentlich wurden, behauptete Justizminister Maas, von Beginn an „erhebliche Zweifel“ daran gehabt zu haben, ob es sich bei den veröffentlichten Texten überhaupt um Landesverrat gehandelt habe. Allerdings hat der Maas von Anbeginn an über die Angelegenheit Bescheid gewusst.
Maas windet sich aus seiner Verantwortung heraus
Das Justizministerium erklärte damals, dem Generalbundesanwalt Range seien die Bedenken „signalisiert“ worden. Da Range weiter ermittelte, ist fraglich, ob das „Signal“ denn tatsächlich gesendet worden ist oder ob man lediglich versuchte, sich nach der öffentlichen Empörung aus der „Affäre“ herauszulügen (Ist Deutschland ein souveräner Staat? Man möchte es gern meinen (Videos)).
Denn in der Praxis soll es so gut wie nie Fälle gegeben haben, in denen Maas und Range nicht einer Meinung gewesen sein sollen. Fragen wurden immer im persönlichen Gespräch geklärt. Als der Skandal jedoch öffentlich wurde, versuchte Maas seine „Haut“ zu retten und feuerte den Generalbundesanwalt gegen seinen Willen.
Aussage gegen Aussage
Zurück blieb die Aussage von Heiko Maas gegen die Aussage des Generalbundesanwaltes. Range erklärte mehrfach, er habe die Handlungsempfehlungen des Justizministeriums als „Weisung“ verstanden. Wer gelogen oder etwas verschwiegen hat, kann nur gemutmaßt werden. Zudem handelte es sich bei den veröffentlichen Dokumenten nur um „VS-vertraulich“ eingestufte und nicht um „Streng geheime“ Dokumente.
Es war nicht die Absicht der Journalisten, Landesverrat zu begehen. Zudem war der Inhalt der Dokumente schon durch Artikel von der Süddeutschen Zeitung sowie Berichten des WDR und NDR bekannt. Heiko Maas, der 2017 das NetzDG sowie weitere massive Zensurgesetze in Deutschland einführte, ist es durchaus zuzutrauen, dass er hinter den Kulissen gegen die Journalisten vorgehen wollte.
Range stirbt plötzlich – Widersprüchliche Meldungen
Vergangenen Mittwoch, den 2. Mai 2018, verstarb der ehemalige Generalbundesanwalt Harald Range plötzlich. Der 70-jährige soll an einem Herzinfarkt gestorben sein.
Die Umstände des Todes sind allerdings mysteriös. Zuerst berichteten die Medien, dass er in einem Stuttgarter Café gestorben sein soll. Später hieß es, er sei in einem Karlsruher Café gestorben (Neue Weltordnung: Deutschland hat noch immer keinen Friedensvertrag und finanziert US-Truppen im eigenen Land).
Range war zudem für die angeblichen NSU-Morde zuständig und hatte weitreichendes Insider-Wissen über diese Fälle. Außerdem war Range in die Späh- und Abhöraffäre um den US-Geheimdienst NSA verwickelt.
Die Generalbundesanwaltschaft hatte die Untersuchungen mit der Begründung beendet, „es gebe keine Hinweise auf NSA-Spionage“.
Hat Range über all diese Fälle zu viel gewusst? Hatte Ex-Justizminister Maas Angst, dass der geschasste Generalbundesanwalt mit seinem Wissen an die Öffentlichkeit gehen könnte? Oder ist Range tatsächlich „nur“ an einem Herzinfarkt gestorben?
Literatur:
Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung
Geboren in die Lüge: Unternehmen Weltverschwörung
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 11.05.2018
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„Symptome können sein: Depressionen, verwirrte Gedanken, Gedächtnisverlust, Stress, Unfähigkeit, etwas zu tun, manisches Verhalten, Schizophrenie, Nervenzusammenbrüche, physische Kollapse, Schädigung von Gehirn und Nerven, Herzanfälle, Krebs.
…
Funktelefone können dazu benutzt werden, jemanden umzubringen oder derart zu schädigen, dass sie für das Establishment kein Problem mehr darstellen.“