Ein Meisterstück der Propaganda: „Die Bundesrepublik Deutschland“ ist „souverän“

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Die vorliegende Ausführung ist Teil einer gestern versendeten Klageschrift an ein Verwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt, der in jüngster Zeit durch mehrere couragierte Klagen gegen die Bundesregierung auf sich aufmerksam gemacht hat.

Eigentlich möchte der Mann aber gar nicht auf sich, sondern vielmehr auf den Wahnsinn aufmerksam machen, der uns in Zeiten marktkonformer Demokratie zur Normalität erklärt werden soll und der inzwischen eine abgründige Dimension angenommen hat.

Neben einer Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel, Bundesaußenminister Maas und die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zur Aggression, übler Nachrede und Verleumdung wurde der Staatsanwaltschaft bereits eine weitere Klage samt Petition zur Aufarbeitung der völkerrechtswidrigen Beteiligung der Bundeswehr im Balkankrieg/Serbien vorgelegt.

Auf der Website des Autors finden sich  in der Rubrik „Aktuelles“ neben den lesenswerten Klageschriftsätzen auch Interviews und Neuigkeiten zu aktuellen Initiativen, darunter die Verweigerung von Rundfunkgebühren für öffentlich-rechtliche Medien, die schon seit geraumer Zeit ihren Auftrag nicht mehr erfüllen und durch ihre einseitige Berichterstattung z.B. über die Syrien-, Ukraine- und NATO/Russland-Krise nicht nur eine Beleidigung des gesunden Menschenverstands darstellen, sondern mittlerweile als regelrecht bellizistische Akteure einzustufen sind.

Die im nachfolgenden Schriftsatz angeführten Quellen werden wohl auch den wenigsten Juristen bekannt sein und für herunterhängende Kinnladen sorgen. Wie anders ist es sonst erklärbar, dass sich unter den 164.400 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten (Quelle:statista.com) nicht mehr Personen finden, die gegen die willfährige Konfrontationspolitik und das nukleare Hazardspiel der Bundesregierung juristisch vorgehen – ein Hazardspiel, das uns schon demnächst Kopf und Kragen kosten könnte, wenn wir die aktuell über einem globalen Benzinfass zündelnden Pyromanen nicht in die Schranken weisen und den Marsch in den Grand Canyon stoppen.

Nicht nur die Atomic Scientists sehen uns derzeit in der gefährlichsten Phase seit dem Kalten Krieg und haben ihre Doomsday Clock vor Kurzem auf zwei Minuten vor Mitternacht, i.e. der symbolischen Apokalypse gestellt (Quelle: Spiegel). Auch der ehem. verteidigungspolitische Sprecher der CDU, Willy Wimmer erinnert in seinem jüngsten Buch daran, dass Europa im Falle eines Krieges gegen Russland „die Rolle des Brückenkopfes“ zukomme (Deutschland im Umbruch: Eine Republik wird abgewickelt).

Deutschland sowie weite Teile Europas würden „nicht einmal die Vorstufe eines nuklearen Konflikts überleben“. Die derzeit „in Vasallentreue“ mitgetragenen Diffamierungen Russlands und seines Präsidenten Wladimir Putin durch die deutsche Regierung und ihre medialen Claqueure beschwört nach Ansicht Wimmers eine Situation herauf, die jederzeit einen globalen Krieg ermöglicht.

Die kämpferische Verve unserer von der Leyne gelassenen Volksvertreter wird dann schnell verpufft sein, denn Kreml-Berater Sergej Karaganow hat bereits unmissverständlich erklärt, was eine Eskalation im momentanen NATO-Säbelrasseln für Deutschland bedeuten würde: Die Atommacht Russland wäre nicht bereit, jemals wieder auf eigenem Territorium zu kämpfen, sondern würde das Schlamerkelland in solchem Falle einfach per Knopfdruck verdampfen (siehe Interview in Spiegel) – siehe auch ein jüngstes Interview mit Russlands Präsident Putin vom 7. März 2018, in dem er die Frage nach einem möglichen Nuklearschlag eindeutig beantwortet.

Warum wir den atomar bestückten russischen Bären unbedingt piesacken und „Putin weh tun müssen“ (von der Leyen), obwohl der russische Präsident Putin nachweislich und überprüfbar seit Jahrzehnten nichts anderes sagt als: ”Lasst uns freundschaftlich zusammenleben, als gute Nachbarn“, wird eventuell erklärlich, wenn man sich die nachfolgend dargelegten Fakten zu Gemüte führt.

Als Mensch mit freiheitlichem und demokratischem Selbstverständnis wird man durchaus eine Weile benötigen, bis diese Fakten gesickert sind. War Ihnen z.B. bewusst, dass von der BRD auch heute noch „Besatzungskosten“ gem. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG pflichtgemäß bezahlt werden?

Sich in die Umstände Einsicht zu verschaffen, ist allerdings schon die halbe Miete, alles weitere wird dann gemäß dem gesunden Menschenverstand wie von selbst folgen. Sich auf die Mittenrolle Europas und eine Entspannungspolitik im Geiste Willy Brandts zu besinnen, um sich dann aus dem “Zwangs-Korsett der NATO“ (Willy Wimmer) herauszuarbeiten, wird gewiss nicht leicht sein. Es ist aber der einzige Weg.

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Andernfalls werden sich die Leichenberge nicht nur im Nahen Osten stapeln – auch wenn sich das die meisten von uns inmitten des Böhmermann’schen Dauerentertainments immer noch nicht vorstellen können (Angriffskrieg: Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen Merkel, von der Leyen und Bundesregierung).

+++

(Gastbeitrag von RA Wilfried Schmitz:)

Ich will hier nicht behandeln, ob die Bundesrepublik Deutschland und Ihre Bundesbehörden nur noch eine „GmbH“ sind, so wie dies von Dr. Klaus Maurer in seinem Buch zur „BRD-GmbH“ (3. Auflage) dargelegt wird.

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Aber wenn man die Hintergründe der massiven Propaganda und regelrechten Gleichschaltung der sog. Leitmedien erfassen will, kommt man ganz einfach nicht an den zwei folgenden Fragen vorbei:

1.

Ist die gesamte Rechtsordnung der BRD selbst Besatzungsrecht und die Existenz der „BRD“ sowie der „Bundesländer“ auch heute noch ausschließlich vom Willen der Besatzungsmächte abhängig?

2.

Beteiligen sich deshalb alle großen bundesdeutschen Medien (Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen) an dieser Propaganda, weil sie nach dem 2. Weltkrieg nur mit Zustimmung der Siegermächte gegründet und entsprechend verpflichtet worden sind?

Diese Fragen müss(t)en öffentlich diskutiert werden, ohne dass jemand in die Ecke der „Reichsbürger“ oder einer anderen „politisch verdächtigen“ Richtung gestellt wird. Ich bin mir auch sicher, dass die Menschen es hierzulande längst leid sind, sich willkürlich verschiedenen Gruppen zuordnen und damit gegenseitig ausspielen zu lassen.

Ich möchte hier nur auf die 1. Frage eingehen, auch weil ich glaube, dass sich die 2. Frage damit schon weitestgehend von selbst beantwortet. Denn eine (Haupt-)Siegermacht, die die gesamte Verwaltung eines Wirtschaftsgebietes kontrollieren und steuern kann und will, kann und will erst Recht die Kontrolle über die großen Medien dieses Wirtschaftsgebietes ausüben.

Ich bin mir auch sicher, dass viele Leser dieses Artikels genügend konkrete Beispiele zur 2. Frage kennen und diese in den Blog einstellen werden.

Um die 1. Frage zu behaupten, dürften schon die nachfolgenden Anmerkungen und Quellen – die jedermann leicht abrufen kann (!) – mehr als ausreichend sein. Es gibt wohl noch weitaus mehr Quellen, aber es soll  keine umfassende Abhandlung veröffentlicht werden (die den Rahmen eines solchen Artikels sprengen würde), sondern bloß zum Nachdenken und zu eigener weiterer Recherche angeregt werden.

I.

Schon dem Parlamentarischen Rat, der über das Grundgesetz beraten hat, war klar, dass er Westdeutschland keine „Verfassung“ im völkerrechtlichen Sinne geben konnte, selbst wenn er das gewollt hätte. Dies wurde in der Rede des Völkerrechtlers Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat von 8.9.1948, die u.a. in der Feststellung „Wir haben keinen Staat zu errichten“ gipfelte, auch schlüssig und für jedermann nachvollziehbar begründet, siehe:

http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

Ein Volk kann sich nicht in freier Selbstbestimmung eine „Verfassung“ geben, wenn es dabei Vorgaben einer „Ober-“ oder „Fremdherrschaft“ beachten muss.

II.

Die Feindstaatenklausel nach Art. 53 und Art. 107 der Charta der Vereinten Nationen ist immer noch in Kraft, auch wenn sich diese Artikel – genau genommen – auf das Deutsche Reich (gem. der Verfassung von 1871) und nicht auf die „BRD“ oder „das 3. Reich“ beziehen.

III.

Es gibt auch Autoren, die – ausgehend von der 3-Elementen-Lehre – mit guten Gründen geltend machen, dass die BRD im staats- und völkerrechtlichen Sinne aktuell weder eine „Staatsgewalt“, noch ein „Staatsvolk“ und noch nicht einmal ein „Staatsgebiet“ hat (siehe u.a.: Dr. Klaus Maurer: Die „BRD“-GmbH oder zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland und den sich daraus ergebenden Chancen für ein neues Deutschland“, 3. Auflage).

Im Hinblick auf die „3 Elemente“, die einen „Staat“ im völkerrechtlichen Sinne konstituieren bzw. ausmachen, beschränke ich mich nachfolgend auf die Frage, ob die BRD denn im Sinne dieser 3-Elementen-Lehre wirklich die (höchste) „Staatsgewalt“ innehat bzw. innehaben kann.

Gehen wir zunächst aus methodischen Gründen von folgender Annahme aus: (Ausschließlich) die BRD kann in Deutschland „Staatsgewalt“ ausüben, die BRD verfügt über Staatsgewalt.

(Probleme, die sich nach Meinung Vieler schon durch die Streichung des vormaligen Art. 23 GG im Hinblick auf die Frage nach dem Geltungsbereich der Gesetze stellen, werden dabei ausgeklammert).

Was könnte denn nun gegen diese Annahme, dass (nur) die BRD „Staats“-Gewalt hat, sprechen?

Bitte folgende Texte nachlesen, die dieser Annahme zu widersprechen „scheinen“ und so gut wie möglich zu widerlegen versuchen. Wenn die Widerlegung dieser Texte scheitert, dann ist die obige Annahme (Deutschland hat Staatsgewalt) (leider) widerlegt:

1.

Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 5.6.1945 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsplatt Nr. 1, Seite 7 – 9, online abrufbar unter:  http://www.documentarchiv.de/ddr.html)

2.

Schreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ Seite 416, Frankfurt am Main, den 12.5.1949, online abrufbar u.a. unter: http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm

3.

Das Besatzungsrecht, das (teilweise) schon vor Gründung der „BRD“ installiert wurde, ist dem „BRD“-Recht gegenüber gem. Art. 139 GG höherrangig, siehe:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html

4.

Besatzungskosten werden gem. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG auch heute noch von der BRD pflichtgemäß bezahlt, siehe:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_120.html

(Wie könnte es also aktuell keine „Besatzung“ geben, wenn wir „Besatzungskosten“ tragen müssen?)

5.

Die Fortgeltung und Höherrangigkeit des Besatzungsrechts gegenüber dem BRD-Recht wurde im Notenwechsel aus dem Jahre 1990 bestätigt (folgt aber ohnehin aus Art. 139 GG, der immer noch im GG steht).

Siehe: Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung), Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1386 ff., online abrufbar unter:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl290s1386.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl290s1386.pdf%27%5D__1525676902914

6.

Besonders beeindruckend sind auch umfassende Gesetzesverfügungen aus den Jahren 2006 – 2010, die insbesondere eine Wiederherstellung vormals aufgehobener Teile des Besatzungsrechts bewirkt haben (Die Aufhebung der Aufhebung ist die Wieder-in-Kraft-Setzung) und damit nur dem Willen der Besatzungsmächte entsprochen haben können, siehe:

Artikel 4 aus Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.), G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346, Geltung ab 30.11.2007,

online abrufbar unter: https://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm

und:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s2614.pdf%27%5D__1525680094514

7.

Der sog. „2+4-Vertrag“ und das Fehlen einer Friedensregelung:

In dem „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ werden dem „vereinten Deutschland“ in Art. 1 Abs. 4 sowie Art. 2 umfangreiche Auflagen bezüglich der Inhalte der „Verfassung“ des „vereinten Deutschland gemacht“, siehe u.a.: http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0046_zwe_de.pdf

Nach den o.g. völkerrechtlichen Prinzipien sind solche Auflagen mit dem Modell eines „souveränen“ offenkundig unvereinbar (Neue Weltordnung: Deutschland hat noch immer keinen Friedensvertrag und finanziert US-Truppen im eigenen Land).

Und dass der 2+4-Vertrag keine Friedensregelung sein sollte und konnte, wurde auch durch die Vertreter der BRD in den Verhandlungen über den 2+4-Vertrag am 17.7.1990 zum Ausdruck gebracht, siehe:

https://www.anderweltonline.com/fileadmin/user_upload/upload_Redaktion/PDF/Pariser_Protokoll17.juli_1990.pdf

8.

Auch der sog. „Überleitungsvertrag von Berlin“ (Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 2.10.1990 (BGBl. 1990 Teil II Seite 1274 ff.)  von 1990 bestätigt in seinem Art. 2 durch die Formulierung „in oder in Bezug auf Berlin“ ausdrücklich, dass alle besatzungsrechtlichen Verfügungen in Kraft bleiben, da alle besatzungsrechtlichen Verfügungen sämtlich in Berlin getroffen und verkündet worden sind.

9.

Art. 133 GG bestätigt ebenfalls, dass die BRD von den drei westlichen Besatzungsmächten lediglich wirtschaftliche Verwaltungsbefugnissezugestanden bekommen hatte.

10.

Zudem sind die „Hoheitszeichen“ auf dem Reisepass widersprüchlich, da der Adler auf der Außenseite des Reisepasse 12 Federn und auf der Innenseite 14 Federn hat.

Ein Adler mit 12 Federn entspricht dem Hoheitszeichen der Weimarer Republik, die ebenfalls eine illegale Neugründung war und deshalb keine Staatlichkeit erlangen konnte.

Was soll denn das für ein Staat sein, der seinem Hoheitszeichen mal 14, dann mal 12 Federn gönnt? (es gibt auch noch andere Varianten mit anderer Federzahl)

IV.

Ob es darüber hinaus tatsächlich eine sog. „Kanzlerakte“ (mit persönlichem Unterwerfungseid eines jeden Bundeskanzlers gegenüber den Besatzungsmächten) gibt,

die Bundeswehr unter direktem Oberbefehl der U.S.A. steht und

die 21-Tages-Frist gem. Art. 68 Abs. 1 GG nur dazu dienen soll, Einrederechte den Alliierten zu wahren,

muss also nicht mehr vertieft werden.

Aber im Hinblick auf die verfassungs- und völkerrechtswidrigen Einsätze der Bundeswehr in aller Welt sollte schon öffentlich diskutiert werden, wer denn eigentlich den Oberbefehl über die Bundeswehr hat, wenn Deutschland nicht souverän ist.

Zur 2. Ausgangsfrage also:

Wer kontrolliert also „möglicherweise“ die deutschen Medien, wenn das ganze Land noch unter „Besatzungsrecht“ steht?

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Literatur:

Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung

Geboren in die Lüge: Unternehmen Weltverschwörung

Die Eroberung Europas durch die USA: Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung Eine Strategie der Destabilisierung, … und komplett überarbeitete Neuausgabe

Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

Quellen: PublicDomain/nachrichtenspiegel.de am 14.05.2018

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Deutschland: Versteckte Besatzung – Sie finanzieren den „geheimen Krieg“ der USA mit!

About aikos2309

3 comments on “Ein Meisterstück der Propaganda: „Die Bundesrepublik Deutschland“ ist „souverän“

  1. All diese Fakten sind beantwortet rechtlich geklärt.
    Ein Verwaltungskonstrukt im Handelsrecht „anzuzeigen“ ist sinnlos.
    In Deutschland findet seit 2014 eine verfassungsgebende Versammlung statt.

    Infos: https://www.ddbradio.org / https://www.verfassunggebende-versammlung.com/

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