Überwachung: EU-Kommission plant verpflichtende Fingerabdrücke in Ausweisen

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Bisher ist die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis in Deutschland freiwillig. Nach dem Willen des EU-Innenkommissars soll damit bald Schluss sein: Er fordert, dass alle Europäer verpflichtend ihre Fingerabdrücke in die Ausweise aufnehmen lassen. Das würde einer anlasslosen erkennungsdienstlichen Behandlung sämtlicher Erwachsenen in Europa gleichkommen.

Die Europäische Kommission will die Speicherung von Fingerabdrücken und nicht näher definierten „weiteren biometrischen Daten“ in allen Personalausweisen verpflichtend machen. Das berichtet die Tageszeitung Die Welt.

Mit der Maßnahme solle es Kriminellen und Terroristen erschwert werden, Ausweisdokumente zu fälschen, sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos der Zeitung. Er wolle gegen Terroristen die „Schrauben anziehen“, gibt Avramopoulos zu Protokoll.

Worin die Logik einer Abschreckung von Verbrechern bestehen soll, wenn Millionen Europäer zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke gezwungen werden, bleibt offen (Ein weiterer Schritt in den totalen Überwachungsstaat).

Biometrie-Charade gegen Ausweisfälscher?

Avramopoulos stellt die oft gebrachte, aber unbewiesene Behauptung in den Raum, dass Biometriedaten in Ausweisen nicht nur bei der Verbrechensbekämpfung, sondern auch gegen Ausweisfälschungen helfen würden. Beides ist ausgesprochen fragwürdig, da zum einen in den meisten europäischen Ländern die Herstellungsqualität der Ausweisdokumente ausgesprochen hoch ist und entsprechend hochwertige Fälschungssicherungen die Anzahl der Fälschungen auf ein niedriges Niveau gebracht haben.

Dass die Aufnahme von Fingerabdrücken hier ein bestehendes Problem löst, ist eine unbelegte Behauptung. In der Regel sind die wenigen wirklich gut gemachten Fälschungen europäischer Ausweispapiere durch Bestechung von Behördenmitarbeitern entstanden.

Was die Fälschungen angeht, hatte die Bundesregierung schon vor zehn Jahren die ausgesprochen geringen Zahlen bei Betrugsversuchen (pdf) eingeräumt – also vor der Einführung der Biometrie. Seitdem sollten sie gesunken sein, wenn man der Logik von Avramopoulos glaubt. Damals gab die Bundesregierung bei rund sechzig Millionen Ausweisdokumenten im Umlauf eine Anzahl von nur 216 Fälschungsfällen in sieben Jahren zu Protokoll, 88 davon waren Totalfälschungen.

Da die biometrischen Daten auf einem Chip im Ausweis gespeichert werden, ist es darüberhinaus ein Leichtes, durch Unbrauchbarmachung des Chips die gespeicherten Daten unzugänglich zu machen. Die ganze teure Biometrie-Charade ist nämlich damit dahin.

Zum anderen bleibt die Frage, worin der Vorteil bei der Verbrechensbekämpfung liegen soll, denn bereits heute sind ja biometrische Daten in den Ausweisen gespeichert: das Gesichtsbild ohne Lächeln. Dass diese Biometriedaten hilfreich bei der Verbrechensbekämpfung sind, ist nach all den Jahren, die sie in Ausweisdokumente und Pässe aufgenommen sind, nicht belegt.

Und wir reden hier über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt, denn in Deutschland begann die Einführung der verpflichtenden Biometrie in Pässen ab 2005, in der auf Fingerabdrücke erweiterten Form ab 2007.

Welche weiteren biometrischen Merkmale gespeichert werden sollen, ist bisher nicht bekannt. Klar ist nur, dass jeder Mensch eine große Anzahl solcher biometrischen Merkmale an seinem Körper kleben hat. Dazu gehören beispielsweise auch die genetischen Daten, typischerweise verwendet werden aber heute neben Gesicht und Fingerabdruck zumeist Iriden, Handabdrücke oder Sprache. Hunderte weitere Merkmale wären aber theoretisch denkbar.

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Bisher Fingerabdruckabgabe freiwillig

Bisher ist die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis in Deutschland freiwillig, nur im biometrischen Pass ist sie verpflichtend. Stimmt der Ausweisträger zu, werden aber auch in seiner Ausweiskarte zwei Fingerabdrücke gespeichert. Reisepässe werden bereits seit 2007 nur noch mit gespeicherten Fingerabdrücken ausgegeben.

 

Die EU-Kommission wird laut Welt ihre Vorschläge für die Neuregelung zur erkennungsdienstlichen Behandlung aller 500 Millionen EU-Bürger am Dienstag der Öffentlichkeit vorstellen. Anschließend müssen die 28 EU-Mitgliedsstaaten dem Vorhaben aber noch zustimmen.

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In Deutschland hatte der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, die biometrischen Daten aller Pass- und Ausweisbesitzer in einem automatisierten Zugriffsverfahren allen Polizeien und Geheimdiensten zugreifbar zu machen – sogar ohne Protokollierung dieser Zugriffe bei den Meldebehörden. Zusammen mit der zusätzlich bereits angedrohten flächendeckenden biometrischen Videoüberwachung ergibt sich ein enormer weiterer Ausbau der technisierten Überwachung.

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Literatur:

Das Ende der Demokratie: Wie die künstliche Intelligenz die Politik übernimmt und uns entmündigt

Deep Web – Die dunkle Seite des Internets

The Dark Net: Unterwegs in den dunklen Kanälen der digitalen Unterwelt

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http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/

Quellen: PublicDomain/netzpolitik.org am 31.03.2018

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