Die deutsche Sektion der Ärzteorganisation IPPNW ruft die japanische Regierung auf, die Forderungen des UN-Menschenrechtsrats zügig umzusetzen, der eine Stärkung der Rechte von Evakuierten in Fukushima gefordert hatte.
„Es ist aus unserer Sicht entscheidend, dass die besonders strahlenempfindlichen Gruppen wie Schwangeren, Kinder und Menschen mit Immunschwächen oder genetischer Krebsneigung keinen zusätzlichen Strahlendosen von mehr als 1 Millisievert pro Jahr ausgesetzt werden“, betont der Kinderarzt und IPPNW-Vorsitzende, Dr. med. Alex Rosen.
„Es ist daher nicht akzeptabel, der Bevölkerung Strahlendosen von bis zu 20 Millisievert im Jahr zuzumuten, womit sonst nur Nukleararbeiter belastet werden.“ Nach der Atomkatastrophe in Fukushima mussten rund 200.000 Menschen ihre Heimat verlassen. Die japanische Regierung möchte ihre Rückkehr in die verstrahlten Gebiete forcieren.
Zu diesem Zweck hatte sich Japan in den letzten Jahren von dem international üblichen Grenzwert von 1 mSv zusätzliche Strahlenbelastung pro Jahr entfernt und die Rückkehr in Zonen erlaubt, die deutlich höhere Strahlendosen aufwiesen.
Insbesondere die Drohung, im März 2019 die finanziellen Unterstützungen für Evakuierte zu beenden, wurden als Druckmittel interpretiert, um Menschen zur Rückkehr zu bewegen. Menschen, die nicht offiziell evakuiert wurden, sondern die verstrahlten Gebiete 2011 freiwillig verlassen hatten, wurde bereits 2017 finanzielle Unterstützungen gestrichen (Fukushima und die Erdbeben-Lüge: Das japanische 9/11 heißt 3/11).
Die japanische Regierung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Japaner das Trauma der Atomkatastrophe hinter sich lassen sollten und positiv in die Zukunft blicken sollten.
Nach großem internationalen Druck hatte die japanische Regierung nun am 16. März 2018 bekannt gegeben, dass sie die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrat umsetzen würde, der von Japan eine Stärkung der Rechte von Evakuierten in Fukushima gefordert hatte.
Nun fordern Menschenrechtsanwälte, dass die japanische Regierung auf ihre Worte Taten folgen lassen sollte. Konkret ging es um vier Empfehlungen der Delegationen Deutschlands, Österreichs, Portugals und Mexikos:
Deutschland hatte darauf hingewiesen, dass die japanische Regierung die Menschenrechte der Bewohner Fukushimas, insbesondere von Schwangeren und Kinder, respektieren sollte, unter anderem indem es zum international üblichen Grenzwert von 1 mSv pro Jahr an zusätzlicher Strahlenexposition zurückkehrt und Evakuierten nicht höhere Strahlendosen zumutet.
Österreich rief die Behörden in Japan auf, freiwillig Evakuierten weiterhin finanzielle Hilfe zukommen zu lassen.
Portugal wies darauf hin, dass Frauen und Männer gleichermaßen an Entscheidungsprozessen zur Umsiedlung beteiligt sein sollten.
Mexiko forderte garantierte Gesundheitsdienstleistungen für die Evakuierten ein.
Basierend auf den offiziellen Angaben zur Freisetzung von Radioaktivität durch den mehrfachen Super-GAU in Fukushima muss in Japan mit rund 4.000 bis 16.000 zusätzlichen Krebserkrankungen gerechnet werden, von denen 2.000 bis 9.000 tödlich verlaufen würden.
„Schon heute sehen wir einen signifikanten Anstieg von Schilddrüsenkrebsfällen, die nicht mit einem so genannten Screening-Effekt erklärt werden können“, so Rosen.
„Allein in der Präfektur Fukushima mussten bereits 160 Kinder wegen rasanten Tumorwachstums, einer ausgeprägten Metastasierung oder einer Gefährdung vitaler Organe operiert werden, einige sogar mehrfach, da der aggressive Krebs nach der Operation zurück kam.“ (Fukushima-Folgen gefährlicher als angenommen – verschwiegene Krebsfälle)
Literatur:
Reaktor 1F – Ein Bericht aus Fukushima 1
Fukushima: Vom Erdbeben zur atomaren Katastrophe
Quellen: PublicDomain/ippnw.de am 26.04.2018
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