Wer von „Enteignung“ in Deutschland spricht, wird oft müde belächelt. Die EU hingegen plant, die Enteignung mit einem Auszahlungsstopp bei Banken voranzutreiben.
Dies ist der vermeintliche Schutz vor einem sogenannten „Bank-Run“. Also einer Situation, in der die Banken nicht mehr soviel auszahlen könnten, wie sie aufgrund der Kundenwünsche auszahlen müssten.
Hinter dem Rücken – so werden Sie enteignet: Dies hat der „Focus“ nun noch einmal in Erinnerung gebracht. Die EU hat diese Richtlinie noch nicht beschlossen, überlegt aber, solche Anweisungen zu erlassen.
Der Hintergrund: Wenn die Banken also einige Tage lang, hier bis zu 20 Tagen, nicht zahlen müssten, könnte die Bank zerschlagen werden. Dann gäbe es einen nicht mehr zu rettenden Anteil am früheren Bankunternehmen, die sogenannte und vielgerühmte Bad Bank und einen Anteil, der noch weiter leben könne.
Eine andere denkbare Maßnahme: Das Institut könnte einem „Notverkauf“ anheim fallen. Das würde bedeuten, dass das ganze Bankhaus entweder vollständig oder eben auch nur in Teilen an eine andere Bank veräußert würde.
Während einer solchen Zeit könnten Sie als Bankkunde keine nennenswerten Verfügungen treffen. Sie kommen nicht an Ihr Geld und Sie könnten wahrscheinlich auch die Anleihen eines solchen Institutes nicht veräußern.
Weitergehende Überlegung: Auch Fonds, die unter anderem auf solche Anleihen setzen, ob als reine Rentenfonds oder Mischfonds, könnten diese Schuldtitel wohl nicht mehr verkaufen (12,5 Billionen Euro – Der geheime Schuldenberg der EU).
Einlagensicherungsfonds: Wird alles zuviel?
So warnt nun der „Focus“ zudem vor dem Fall, dass die Bankkonten dann in einer Art Kettenreaktion fallen könnten. In Deutschland gibt es die sogenannte Einlagensicherung. Die ist staatlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Staat selbst haften würde. Vielmehr ist dafür eine sogenannte „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“ (EdB) verantwortlich.
Die Kundengelder privater Personen, von Personengesellschaften wie etwa OHGs oder kleinere Kapitalgesellschaften sind dadurch geschützt. Bis zu 100.000 Euro.
Nun erinnert der Focus in diesem Beitrag daran, dass sich diese Einrichtung nicht gewappnet sieht für den Fall einer schweren Krise der gesamten Bankenbranche (Euro Schuldensystem: Target2 Explosion – jetzt fast 1 Billion).
Was bedeutet das? Im schlimmsten Fall sind genau dann die Kundengelder teils oder ganz verschwunden.
Einige Banken werben stets damit, dass es noch einen „freiwilligen Einlagensicherungsfonds“ gibt. Das ist wie schon beschrieben ein freiwilliger Fonds. Die Guthaben sollen bis zu höchstens 20 % bezogen auf das Eigenkapital der betreffenden Banken abgesichert sein. Was aber kann passieren?
Jede Bank kann das Eigenkapital (bilanziell der Überschuss des Vermögens über die Verbindlichkeiten) senken. Dies wird in einer kritischen Situation passieren, da dann ohnehin die Verbindlichkeiten massiv steigen.
Schon jetzt sind viele faule Kredite (bei denen es wahrscheinlich keine Rückzahlung geben wird) bekannt, die teils noch nicht vollständig abgeschrieben sind. Dies würde in einer solchen Situation sofort dazu führen, dass die Abschreibung schnell nachgeholt wird – und das „Vermögen“, rein bilanziell, sich reduzierte. Die private Sicherung wäre – zumindest teilweise – schnell verschwunden.
Am Ende haften Sie – und die EU plant bereits, diese Haftung durch die oben beschriebenen Maßnahmen zur Kontensperrung vorzubereiten (Steuerzahler dürfen künftig mehr in die EU-Kassen zahlen).
Literatur:
Die Nazi-Wurzeln der „Brüsseler EU“
Wem gehört die Welt?: Die Machtverhältnisse im globalen Kapitalismus
Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 31.03.2018
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