Unersättlich: ARD will höhere GEZ-Gebühr – trotz riesiger Überschüsse

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Die GEZ-Gebühr soll ab dem Jahr 2021 wieder steigen, erklären ARD und Finanzprüfer. Und das, obwohl unabhängige Experten wegen hoher Überschüsse der öffentlich-rechtlichen Sender derzeit keinen Anlass sehen, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland schwimmt im Geld. Nach aktuellen Berechnungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) werden ARD, ZDF und Deutschlandradio in der bis 2020 laufenden Beitragsperiode einen Überschuss von 544,5 Millionen Euro erwirtschaften. Allein für die ARD sei von einem Überschuss in Höhe von 502,4 Millionen Euro auszugehen.

Darum sieht die Kommission auch keine Notwendigkeit, den Landesregierungen eine Änderung des Rundfunkbeitrags bis 2021 zu empfehlen. Danach sei der Verzicht auf eine Erhöhung hingegen „unrealistisch“.

Die Länderchefs müssen über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden. Bis 2020 ist er auf 17,50 Euro im Monat pro Haushalt festgelegt. In ihrem aktuellen Zwischenbericht gibt die KEF noch keine Empfehlungen dazu ab, wie hoch er danach konkret sein soll.

Den Überschuss, den die Kommission errechnet hat, können ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht nach Belieben ausgeben. Er wird in die Finanzplanung ab 2021 eingerechnet und könnte dann die Ansprüche der Sender mindern.

Mehr Haushalte bedeuten mehr Zahler

Der errechnete Überschuss sei unter anderem eine Folge höherer Beitragseinnahmen. So geht die KEF davon aus, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio zwischen 2017 und 2020 insgesamt 158,5 Millionen Euro mehr an Rundfunkbeitrag erhalten als zunächst erwartet.

Das liege daran, dass die Zahl der beitragspflichtigen Haushalte steige. Ebenfalls zum Überschuss tragen Einsparungen im Programm bei. Auch bei der Werbung liegen die öffentlich-rechtlichen Sender im Plus – die KEF geht für die laufende Beitragsperiode von Erträgen um die 1,03 Milliarden Euro aus.

Doch was sagt das alles über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags aus? ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen bis April 2019 ihren Finanzbedarf bei der KEF anmelden. Die Kommission gibt dann eine Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags ab.

Auf dieser Basis entscheiden anschließend die Länderchefs, die an die Expertenmeinung aber nicht gebunden sind: Im Vorfeld der bislang letzten Beitragsfestsetzung hatte die KEF eine Absenkung des Beitrags auf 17,20 Euro vorgeschlagen, konnte sich aber nicht durchsetzen.

ARD pikiert über Nachfragen zu uneinheitlichen „Tatort“-Kosten

Nun sagt der Vorsitzende der KEF, Heinz Fischer-Heidelberger, es sei nicht realistisch, ab 2021 komplett auf eine Anhebung der GEZ-Gebühr zu verzichten. So ein vorauseilender Gehorsam freut wiederum den ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm. Denn er nimmt diese Vorlage natürlich auf und fordert bereits jetzt:

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Nach dann zwölf Jahren ohne Beitragserhöhung werbe ich schon heute zumindest um einen angemessenen Ausgleich der Teuerung ab 2021.“ Die Floskel „angemessener Ausgleich“ übersetzt sich dann in „erhöhte Gebühren“.

Doch die Öffentlichen und die KEF waren sich nicht in allen Punkten so einig – es gebe in einigen zentralen Berichtspunkten „erhebliche Auffassungsunterschiede“ und die von der KEF errechneten Überschüsse seien „nicht nachvollziehbar“, teilte die ARD mit. Auch seien Aussagen der KEF zu einzelnen Programmaufwendungen anmaßend:

Die KEF hat keinen Auftrag, sich zur Programmgestaltung zu äußern. Das gilt für die Sportberichterstattung genauso wie für die Krimiproduktion.

Die Kommission hatte zuvor gewagt, etwa die sehr unterschiedlichen Produktionskosten einzelner „Tatort“-Folgen zu thematisieren.

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„Das ham wir uns verdient“

Das widersprüchliche Fazit der „Verhandlungen“ zwischen den öffentlichen Sendern und ihren Prüfern wird Wasser auf die Mühlen der schon jetzt zahlreichen Kritiker des deutschen Beitragssystems sein – denn übersetzt sagt die KEF:

Wir haben festgestellt, dass selbst bei bisheriger GEZ-Gebühr allein bei der ARD ein Überschuss von einer halben Milliarde Euro aufgelaufen ist. Dennoch befürworten wir eine Erhöhung der Gebühren (GEZ: Gericht schreibt vor, wie man sein Zwangsgeld zu entrichten hat – prominenter Kritiker aus Talkshow ausgeladen (Videos)).

Staatsfunk: NDR-Rundfunkrat – Programmbeschwerden pauschal abgelehnt?

Was nützt ein Ventil, das niemals geöffnet wird? Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hat 15 Programmbeschwerden auf einen Schlag abgelehnt, weil in keinem der Fälle ein Verstoß gegen die für den NDR geltenden Rechtsvorschriften feststellbar sei.

Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hat 15 Programmbeschwerden auf einmal abgelehnt. Wie nun mitgeteilt wurde, sei auf der Sitzung vom 2. Februar beschlossen worden, dass „in keinem der oben genannten Fälle ein Verstoß gegen die für den NDR geltenden Rechtsvorschriften“ feststellbar sei.

Dieses (Massen-)Urteil sei selbstverständlich „nach intensiver Diskussion, der jeweils eine ausführliche Beratung im Programmausschuss bzw. im Rechts- und Eingabenausschuss vorausgegangen war, und sorgfältiger Prüfung der Sachverhalte“ gefällt worden, so der Vorsitzende des Gremiums Günter Hörmann in einem Schreiben vom Wochenende.

Die von Volker Bräutigam, ehemaliger Nachrichtenredakteur der Tagesschau, und Friedhelm Klinkhammer, ehemals Gesamtpersonalratsvorsitzender des NDR, verfassten Beschwerden reichen zeitlich von November 2016 bis Juni 2017.

Thematisch geht es vor allem um die Berichterstattung zu Syrien, Russland und den USA. So wird etwa ein Tagesschau-Bericht zum „Kampf um Aleppo“ moniert, ARD-Aktuell wegen Stimmungsmache für den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny gerügt oder ein ARD-Bericht zur Klimapolitik der USA kritisiert. Die gesammelten Beschwerden von Klinkhammer und Bräutigam finden sich hier.

Programmbeschwerden gehören mittlerweile zu den eingespielten Ritualen der Mediendebatte – ebenso wie ihre fast schon pauschal-prinzipielle Ablehnung durch die Rundfunkanstalten.

Doch die Verantwortlichen bei den öffentlich-rechtlichen Medien sollten sich vorsehen: Einerseits haben die Öffentlichen mit der (theoretisch möglichen) Kontrolle durch Rundfunkräte den Privatmedien einen wichtigen Aspekt voraus, der grundsätzlich eine gesunde Ventilfunktion darstellen könnte.

Wenn diese theoretisch mögliche Kontrolle in der Praxis aber nicht angewandt wird, ein vorhandenes Ventil also nie geöffnet wird – dann braucht man sich über Druck im Kessel nicht zu wundern (Medien: Die ARD gibt es offen zu – die Gesellschaft soll manipuliert werden).

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Literatur:

Bewußtseins- und Gedankenkontrolle

Die Macht um acht: Der Faktor Tagesschau (Neue Kleine Bibliothek)

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