Schon ab 2020 soll die nächste Mobilfunkgeneration 5G anrollen und den heutigen 4G-Standard ablösen. Versprochen wird ultraschnelle Datenübertragung. Doch Ärzte warnen vor immensen Gesundheitsrisiken.
Weltweit bereiten sich Telekomfirmen und Länder vor auf den neuen Mobilfunkstandard 5G.
Die Hoffnung: 50 bis 100 Milliarden Geräte auf dem ganzen Planeten sollen digital erreichbar sein und verknüpft werden über hochfrequente elektromagnetische Wellen und die Datenübertragung raketenhaft beschleunigen.
Doch es mehren sich kritische Stimmen. Ende September unterzeichneten über 180 Ärzte und Wissenschaftler aus 36 Ländern den so genannten «5G-Appell» und forderten ein Moratorium.
Sie warnen davor, «Millionen von Menschen einem Experiment mit unklaren Auswirkungen auf die Gesundheit auszusetzen». Auch die Schweizer Ärzte für Umweltschutz reagierten. Am 18. Dezember warnten auch sie in einer Medienmitteilung vor einer zu schnellen Einführung von 5G.
Urs Schäppi, Chef der Swisscom prophezeit eine düstere Zukunft: Ohne gelockerten Strahlenschutz gerate die Schweiz beim neuen 5G-Mobilfunknetz „ins Hintertreffen“. Unsere Grenzwerte seien „Faktor 10 schärfer definiert als im restliche Europa“, so die Swisscom.
Philippe Horisberger, stellvertretender Direktor des Bundesamt für Kommunikation BAKOM drängt ebenfalls: „Wenn die Schweiz mit der Digitalisierung und dem Ausland Schritt halten und 5G einführen“ wolle, müsse sie „Abstriche beim Strahlenschutz hinnehmen“.
Zudem argumentiert Urs von Arx, Leiter der Sektion Netze und Dienste beim BAKOM, die WHOEinteilung der Handystrahlung als möglicherweise Krebs fördernd gelte nicht für Mobilfunkanlagen, sondern für das Handy am Ohr.
AefU–Recherchen hingegen zeigen: 1. bei den angeblich 10-fach strengeren Grenzwerten vergleichen das BAKOM und die Mobilfunkanbieter Äpfel mit Birnen; 2. 5G ist gemäss Experten ohne Grenzwerterhöhung möglich und 3. Jede Mobilfunkstrahlung gilt als möglicherweise Krebs fördernd.
Experten halten 5G ohne Grenzwerterhöhung für möglich
«Dass 5G ohne Erhöhung der Grenzwerte nicht möglich sei, ist falsch» betont Harry Künzle vom Umweltamt der Stadt St. Gallen, die das niedrigstrahlende ‹St.Galler Wireless› betreibt. Dies bestätigen von den AefU angefragte Elektroingenieure und auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU): 5G brauche ein Kleinzellennetz.
Ein Ausbau der bestehenden Sendeanlagen würde ohnehin in Kürze erneut an die Kapazitätsgrenze stossen: „Das wäre also nicht nachhaltig, würde aber die Strahlungsbelastung der Anwohner dauerhaft erhöhen“, so Jürg Baumann, stellvertretender Leiter der Abteilung Lärm und Nichtionisierende Strahlung (NIS) beim BAFU.
Grenzwerte: BAKOM und Mobilfunkanbieter vergleichen Äpfel mit Birnen
In der Schweiz regeln zwei Typen von Grenzwerten die Mobilfunkbelastung der Bevölkerung. Die Immissionsgrenzwerte (IGW) beschränken die kumulierte Strahlung aller Sendeanlagen, die an einem Ort eintreffen darf, an dem sich Menschen – auch nur kurzfristig – aufhalten könnten.
Diese IGW sind in der Schweiz die Gleichen wie in den meisten Nachbarländer. Im Gegensatz dazu limitiert der Anlagegrenzwert, der jetzt aufgeweicht werden soll, die Strahlung jeder einzelnen Mobilfunkanlage für Orte, wo sich Menschen längere Zeit aufhalten (sog. Orte mit empfindlicher Nutzung, OMEN). Jede Anlage darf einen Zehntel der IGW für sich beanspruchen. Am Ort der empfindlichen Nutzung ist aber die kumulierte Strahlung mehrerer Anlagen bis zum IGW zulässig.
Beide Grenzwerte regeln somit die Immissionen an einem Ort, der eine für alle Anlagen und der andere für die einzelne Anlage. Wer also behauptet, die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen seien in der Schweiz zehnmal strenger, vergleicht Äpfel (zulässige Gesamtbelastung, also IGW) mit Birnen(zulässige Belastung pro Anlage, also Anlagegrenzwert).
Zudem übertüncht der unsinnige Vergleich die Tatsache, dass keiner der beiden Grenzwerte wirklich vor Gesundheitsschäden schützt (Gefahren für die Gesundheit: Im Elektrosmog – durch WLAN-Strahlung vermehrte Fehlgeburten).
Krebsrisiko nicht nur am Ohr
Trotz der gesundheitlichen Risiken fordert das BAKOM Grenzwerterhöhungen für Mobilfunkanlagen. Urs von Arx rechtfertigt dies u. a. folgendermassen: „Die Einteilung der WHO [betreffend Mobilfunkstrahlung] als möglicherweise Krebs fördernd gilt für das Handy am Ohr„.
Die Internationale Krebsagentur IARC der WHO hielt 2011 hingegen unmissverständlich fest: „Andere Geräte, die die gleiche Strahlung [wie das Handy] aussenden – Basisstationen, Radio-/TV-Sender, WiFi-Stationen, Smart Meter – fallen unter die gleiche Beurteilung.“
Kein Anlass für Grenzwerterhöhung
Auch bei einer Mobilfunkbelastung unterhalb der geltenden IGW sind körperliche Effekte zu beobachten, das war schon 1999 bei der Einführung der IGW bekannt. Deshalb forderten die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) und die Ärztevereinigung FMH bereits damals viel tiefere Anlagegrenzwerte – allerdings ohne Erfolg. Seitdem verdichten sich die Hinweise auf körperliche Schäden durch Mobilfunk.
WissenschaftlerInnen fordern nun für Mobilfunkstahlung die Einteilung in eine höhere Krebsrisiko–Klasse. Es spricht aus gesundheitlicher Sicht also alles dagegen, der Bevölkerung eine noch höhere Bestrahlung zuzumuten, wie dies BAKOM und Netzbetreiber jetzt mit wohl wirtschaftlich motivierten Behauptungen verlangen.
Moratorium für 5G
Ungeklärt sind zudem die gesundheitlichen Risiken der neuen 5G-Technologie. 5G basiert auf kurzwelliger Strahlung, die von der Haut mit unbekannten Folgen absorbiert wird. Deshalb fordern die AefU ein Moratorium für 5G, um die gesundheitlichen Konsequenzen zu untersuchen.
Eine international präsentierte Studie der Hebräischen Universität in Jerusalem unter Leitung von Physikprofessor Yuri Feldman listete die möglichen Gefahren der Mikrowellenstrahlung auf. Die Schweissdrüsen in der Haut, zwei bis vier Millionen im Schnitt, reagierten auf diese kurzwellige Strahlung «wie Antennen».
Deshalb müssten mögliche Gesundheitsgefahren unbedingt abgeklärt werden, bevor die Menschheit «einem gigantischen unkontrollierten Experiment» ausgesetzt würde (WLAN erhöht Körpertemperatur und Blutzuckerspiegel – Was Du über Dein Smartphone wissen solltest (Video)).
In den USA als Waffe getestet
Die Physiker in Jerusalem weisen darauf hin, dass elektromagnetische Wellen im besonders hochfrequenten Spektrum bisher für Waffen geprüft worden sind. So testete das US-Verteidigungsdepartement Anfang der 2000er Jahre im Programm über nicht-tödliche Waffen (non leathal weapons) Mikrowellenkanonen im 95 Gigahertzbereich an 13’000 Personen.
Solche Waffen sollen eingesetzt werden können, um etwa dichte Menschenmengen aufzulösen oder Sicherheitszonen zu kontrollieren.
Registriert wurde bei den freiwilligen Testpersonen «eine kurze Hauterwärmung», die aber «sofort verschwindet, wenn man sich aus dem Strahlungsbereich bewegt».
In den Tests hätte sich gezeigt, dass diese sanften Waffen sehr effektiv seien und die Risiken für den Menschen «minimal», das heisst im Bereich von einem Promille.
Lesen Sie den ganzen Artikel auf den Seiten des Schweizerischen Beobachters.
(Hamoni® Harmonisierer in Creme: Hochwirksamer Schutz vor Elektrosmog und Erdstrahlen, Hohe Wirksamkeit in 2 Heilpraktiker-Tests und Baubiologen-Test bestätigt)
Literatur:
Im digitalen Hamsterrad. Ein Plädoyer für den gesunden Umgang mit Smartphone & Co.
Gesund ohne E-Smog: Neue Strategien zum Schutz vor der lautlosen Gefahr
Digitale Erschöpfung: Wie wir die Kontrolle über unser Leben wiedergewinnen
Videos:
Quellen: PublicDomain/diagnose-funk.org/beobachter.ch am 16.01.2018
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Diese Scharlatane im weißen Kittel geifern, pöbeln, bellen und fletschen doch nur noch auf den bissigen Befehl der chemischen Industrie das faulignnnn und grinnnnnnnnnnnnnsende Gebiss in das Gesicht des treu zahlenden Kunden und Idioten ?-
Also nimmt man ein solch konzertiertes Geldabsauggerät von der Brust.