Das Maas-Gesetz schlägt jetzt auch in den Massenmedien immer höhere Wellen. Jetzt wurde die „Titanic“ gesperrt. Für einen Satirebeitrag. Die Medien schäumen. Die Politik von Grünen und FDP schäumt. Das zeigt, um was es hier geht.
Die Grünen haben nun in der „Welt am Sonntag“ wissen lassen, dass es ihnen nicht passt, dass die Titanic mit ihrem Twitter-Account gesperrt worden ist. Dies gefährde die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland.
Die Bundesvorsitzende der Grünen, Peter, beschwert sich darüber, dass das US-Unternehmen nicht erkannt habe, Titanic sei ein Satiremagazin. In dieselbe Kerbe schlägt auch der sogenannte netzpolitische Sprecher der Fraktion der Partei im Deutschen Bundestag.
„Overblocking“ sei ein Risiko, die Löschfristen zu kurz und es gebe ungenügend bestimmte Rechtsbegriffe. So seien vor allem sogenannte „Kontextinformationen“ nicht berücksichtigt. Er führt nicht aus, was er meint.
Deshalb übernehmen wir diesen Part: Der Kontext meint die Frage, in welchem Zusammenhang bestimmte Äußerungen getätigt werden. Wenn also ein Satiremagazin permanent Satire publiziert, dann ist deutlich, dass „Hate Speech“ dort nicht dieselbe Wertigkeit bekommen darf wie etwa aus rechten Informationsplattformen.
Das heißt übersetzt gesagt, dass zu beachten ist, wie etwas gemeint worden sein könnte – und vom wem es gesagt wurde (Verbraucherschutz versus Zensur: EU will Website-Sperren ohne Gerichtsbeschluss (Video)).
Das ist eine Zensur ganz eigener Art. Die Einen dürfen, die Anderen nicht. So beschwert sich derzeit auch ein Autor der „Zeit“ darüber, dass der Satz „Almans sind für mich Abfall“ gesperrt worden ist bzw. eine Nutzerin, die dies publizierte.
Twitter sieht darin „Hate Speech“, viele sogenannte Rechte auch, der Zeit-Autor nicht. Der wehrt sich immerhin vehement in seinem eigenen Account dagegen, dass überhaupt gesperrt werden solle.
Dennoch: Auch hier ist der „Kontext“ wichtig. Die Zustimmung zum Maas-Zensurgesetz war gerade in den Standardmedien relativ groß, zumindest ist über die massiven Beschwerden dagegen wenig berichtet worden.
Deshalb ist die Frage, was davon zu halten ist, wenn ein Zeit-Autor gerade diesen Satz wiederum im Netz lassen möchte. Denn er dürfte sich kaum von Sätzen unterscheiden, in denen andere Nationalitäten oder Religionsgruppen beleidigt werden.
Kurzum: Die Beschwerden werden auch hier besonders laut, wenn es Beleidigungen in eine Richtung gibt. Das Gesetz ist, dies betonen auch Grüne und FDP, schlicht schlecht gemacht. Selbst den üblichen Standards in der deutschen Gesetzgebung scheint es nicht standhalten zu können.
Fraglich aber ist, ob wir einfach ein verbessertes Gesetz benötigen, dass die „guten“ von den „schlechten“ Kommentaren unterscheidet.
Bislang ist nicht zu erkennen, warum die im Strafrecht verankerten Sanktionen gegen Kommentare nicht reichen sollten, warum die Unternehmen eine eigene Selbstjustiz pflegen sollten und welche Rolle dabei Löschpersonal ohne jede inhaltliche Kompetenz spielten sollte.
Auf jeden Fall gilt es zu verhindert, dass „unbequeme Meinungen“ zensiert werden (Anti-„Fake-News“-Behörde der EU bereitet Massenzensur vor (Videos)).
Die Selbstzensur des Zensurministers
Ein Tweet von Justizminister Heiko Maas, in dem er Thilo Sarrazin als Idiot bezeichnete, wurde gelöscht.
Gelöschter Maas Tweet:
Wenn jemand völlig in seiner Bestimmung aufgeht, dann fügt er sich selber das zu, was er anderen zumutet. Heiko Maas ist da ein leuchtendes Vorbild an moralischer Konsequenz. Der Zensurminister zensiert sich selbst.
Aber der Reihe nach: Sieben Jahre lang behauptete sich ein Tweet des geschäftsführenden Justizministers Heiko Maas bei Twitter, bis er dann gestern, offenbar vom Verfasser selber oder dessen hochkompetenten „Social Media Team“, gelöscht wurde. Der Tweet lautete:
„Beim Besuch der islamischen Gemeinde Saarbrücken ist mir gerade wieder klar geworden was für ein Idiot Sarazin ist. 7:41 AM – 26 Nov 2010″
Als bedeutender Sozialdemokrat sollte man
a) den Namen eines Genossen, der immerhin Bundesbankvorstand und Berliner Senator war und ein überaus erfolgreicher Buchautor ist, richtig schreiben können (Sarrazin),
b) vage Vorstellungen von Kommasetzung haben und, als Justizminister,
c) mindestens die Jura-Kenntnisse eines Bild-Lesers aufweisen (“Was ist erlaubt? Was ist verboten? Der Beschimpf-Knigge.”). Denn bei der Bezeichnung „Idiot“ handelt es sich in der Regel um eine strafbare Beleidigung.
Literatur:
Das Ende der Demokratie: Wie die künstliche Intelligenz die Politik übernimmt und uns entmündigt
Deep Web – Die dunkle Seite des Internets
The Dark Net: Unterwegs in den dunklen Kanälen der digitalen Unterwelt
Quellen: PublicDomain/watergate.tv/mmnews.de am 08.01.2018
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