Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe

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Lebensmittelzusatzstoffe: meist unnötig und oft gefährlich! Zahlreiche Lebensmittelzusatzstoffe dienen allein dazu, Qualitätsmängel zu überdecken, und viele sind gesundheitlich bedenklich oder gar riskant.

Doch das ist noch nicht alles: Völlig unklar sind nämlich die Wechselwirkungen der einzelnen Substanzen, da keine Tests existieren, die all diese Interaktionen und ihre gesundheitlichen Auswirkungen untersuchen könnten.

Um jedes Restrisiko auszuschließen, wäre die einzige Konsequenz, Zusatzstoffe nach Möglichkeit komplett zu vermeiden. Der „Giftcocktail“, den die Autorin bereits ausführlich in ihren Büchern „Giftcocktail Körperpflege – der schleichende Tod aus dem Badezimmer“ und „Die Mineralwasser- und Getränke-Mafia“ erläutert habe, gilt eben leider auch hier.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich über Lebensmittelzusatzstoffe zu informieren, doch keine dieser Quellen ist aktuell, vollständig und korrekt. Auch sind diese Quellen nur im deutschsprachigen Raum bzw. in der EU nutzbar. Diese und andere Lücken will dieses Lexikon schließen.

Im ersten Teil sind die Substanzen numerisch nach E-Nummern aufgeführt und mit wichtigen Informationen versehen:

  • Wofür wird die Substanz verwendet?
  • Woraus wird sie hergestellt?
  • Wird sie auch synthetisch hergestellt?
  • Kommt Gentechnik zum Einsatz?
  • Welche Gesundheitsgefahren gibt es?
  • Kann sie Allergien auslösen?
  • Enthält sie Aluminium?
  • Ist sie vegan?
  • Ist sie für Bio-Produkte zugelassen?
  • Wird sie auch als Heilmittel verwendet?
  • Ist sie akzeptabel, nicht empfehlenswert oder gefährlich?
  • Welchen Produkten darf sie zugesetzt werden?
  • Sind dafür Höchstmengen vorgeschrieben?
  • Darf sie in Babynahrung verwendet werden?
  • Muss ein Produkt mit diesem Stoff Warnhinweise tragen?
  • Wurde ein ADI-Wert festgelegt?
  • Ist die Substanz für Hunde oder Katzen giftig?

Im zweiten Teil – nicht in der EU zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe – sind die Substanzen ebenfalls numerisch nach ihrer internationalen INS-Nummer aufgeführt und nach Gesundheitsrisiken bewertet.

Im dritten Teil sind sämtliche Substanzen (E- und INS-Nummern) in Deutsch sowie in wichtigen Fremdsprachen mit ihrer offiziellen Bezeichnung und mit alternativen Trivialnamen alphabetisch aufgelistet und mit der jeweiligen E- bzw. INS-Nummer verknüpft.

Zum Lexikon gehören zwei praktische Einkaufshelfer, die alle E-Nummern in einem Ampelsystem auflisten: Grün = Akzeptabel, Gelb = Hoher Verzehr nicht empfohlen, Rot = Riskant bis gefährlich (Essen, das Sie tötet: Entfernen Sie diese Lebensmittel von Ihrem Speiseplan).

Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe Giftcocktail Körperpflege

Hier zwei exemplarische Beispiele:

E 100 Kurkumin

Farbstoff (Gelborange)

300x250

ADI-Wert: 3 mg/kg Körpergewicht (2010 erstmals festgelegt)

Öllöslicher Cinnamoylmethan-Farbstoff, der entweder aus den Wurzeln der zu den Ingwergewächsen gehörenden Kurkumapflanze (Gelbwurz, Curcuma longa) extrahiert oder mit Hilfe von Bakterien synthetisch durch Fermentation hergestellt wird. Auch eine synthetische Herstellung durch Reaktion von Vanillin (synthetisch) mit Acetylaceton ist möglich. Kurkumin ist auch der Aromaträger der gemahlenen Kurkumawurzel, die als Gewürz verwendet wird und deshalb als Lebensmittel gilt.

Bei Schweinen wurden im Test Auswirkungen auf die Schilddrüse beobachtet. Pharmakologisches Potenzial schwer einzuschätzen. Mit E 100 dürfen Lebensmittel wie Margarine, Marmeladen, Konfitüren, Kartoffelflocken, nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, Senf, Soßen sowie Currypulver meist ohne Höchstmengen gefärbt werden. In Säuglings-/Kleinkindernahrung verboten.

E 101

300x250 boxone

Riboflavin, Riboflavin-5′-phosphat

Farbstoff (Gelb); Vitamin

ADI-Wert: nicht festgelegt

Isoalloxazin-Farbstoff, der zwar als Vitamin bezeichnet, jedoch meist chemisch-synthetisch (aus D-Ribose, Alloxan und 3,4-Dimethylanilin) oder mit gentechnisch veränderten Organismen aus Hefe oder Molke gewonnen wird. Wird Riboflavin als Vitamin eingesetzt, muss Vitamin B2 auf der Zutatenliste stehen. Riboflavin-5′-phosphat ist ein Abkömmling des Riboflavin, das durch chemische Reaktion mit Phosphorsäure zu einem Natriumsalz synthetisiert wird. Im Gegensatz zu Riboflavin besser wasserlöslich und daher in der industriellen Verarbeitung einfacher anzuwenden.

Wird durch Licht sehr schnell zersetzt, wodurch giftige Abbauprodukte entstehen. E 101 ist ohne Höchstmengen für Lebensmittel allgemein zugelassen, ausgenommen solche, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Als Aluminium-Farblack nicht mehr erlaubt. In Säuglings-/ Kleinkindernahrung verboten.

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort von Dr. Rüdiger Dahlke…………………………………………………….7
Einleitung…………………………………………………………………………………..9
Einführung………………………………………………………………………………..11
Fachbegriffe kurz erklärt…………………………………………………………….14
Vom Fremdstoff zum Zusatzstoff…………………………………………………16
„Technologisch notwendig“ und „Schutz vor Täuschung“………………..20
Aluminium in Lebensmittelzusatzstoffen……………………………………….22
Nano-Partikel in Lebensmittelzusatzstoffen…………………………………..23
Risiken werden bewusst in Kauf genommen…………………………………..24
Offizielle Funktionsklassen (FK) und weitere Funktionen………………….25
In der EU zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe nach E-Nummern…..39
Nicht in der EU zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe ………………….175
Lebensmittelzusatzstoffe (mehrsprachig) alphabetisch………………….207
Literaturverzeichnis…………………………………………………………………..296

Die berühmt-berüchtigten „E-Nummern“ sind uns allen ein Begriff. Was genau sich hinter den über 340 Substanzen verbirgt, können nicht einmal Lebensmittelchemiker sagen, ohne nachzuschlagen. Auch dürfte kaum bekannt sein, dass uns tausende giftige Chemikalien „untergejubelt“ werden dürfen, weil sie nicht deklariert werden müssen.

Oder welche Gesundheitsrisiken Behörden und Hersteller bewusst in Kauf nehmen.

Wer sich für Lebensmittelzusatzstoffe interessiert, kann zwar zahlreiche Online-Quellen und Bücher befragen, doch die Problematik besteht darin, dass praktisch keine dieser Quellen aktuell, vollständig und korrekt gleichzeitig ist.

Einige Beispiele: Das im Dezember 2014 vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. veröffentlichte Dokument über Zusatzstoffe in Lebensmitteln führt das Süßungsmittel Advantam nicht auf, obwohl dieses bereits im Juni desselben Jahres zugelassen worden war.

Sogar in der aktualisierten Originalverordnung über Lebensmittelzusätze der EU fehlt Advantam. Der mit öffentlichen Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft geförderte Verein aid stellt ein Dokument zur Verfügung, das im Jahr 2015 erstellt wurde, inhaltlich jedoch höchstens den Stand von 2014 aufweist.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass man den tagesaktuellen Stand beim EU-Gesetzgeber erfragen könne. (Der aid löste sich am 3. November 2016 auf.)

Populärwissenschaftliche und Fachbücher, die zur Erstellung dieses Lexikons zu Rate gezogen wurden, enthalten beispielsweise widersprüchliche Aussagen sowie falsche oder unvollständige Angaben in der Beschreibung von Stoffen. Und keine einzige dieser Quellen enthielt die korrekte Anzahl der derzeit in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe.

Die Mineralwasser- & Getränke-Mafia   

Als Verbraucher erhalten Sie in den Nachschlagewerk „Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe“ darüber hinaus für die in der EU zugelassenen Zusatzstoffe viele weitere wichtige Informationen – darunter, ob ein Zusatzstoff garantiert vegan ist, ob er Aluminium enthalten kann, ob er in Babynahrung verwendet werden darf, ob Gentechnik zum Einsatz kommen kann, ob er für Fleischfresser wie Hunde oder Katzen gifitg ist, oder ob die Substanz bekannt dafür ist, Allergien auszulösen.

Besonders praktisch: Das Lexikon enthält zwei Einkaufshelfer, auf denen die E-Nummern in einem einfachen farbigen Ampelsystem nach ihren Gesundheitsgefahren aufgeführt sind. Unerwünschte Produkte kann man also direkt während des Einkaufs aussortieren und wieder ins Regal stellen.

Darüber hinaus werden im Lexikon wichtige Fachbegriffe sowie die aktuelle Rechtssprechung erläutert. Auch die aktuelle Situation von Aluminium und Nano-Partikeln in Lebensmitteln wird dargelegt. Und der Verbraucher erfährt, wie und aufgrund welcher gesetzlichen Regelung die Hersteller gefährliche Substanzen in Lebensmittel einschleusen dürfen, ohne sie auf dem Etikett nennen zu müssen.

Das Nachschlagewerk, zu dem der Arzt und Erfolgsautor Dr. Rüdiger Dahlke das Vorwort geschrieben hat, ist ab Mitte November 2017 überall im Buchhandel erhältlich und für jeden Haushalt eine wertvolle Investition!

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Literatur:

Medizinskandal Alterung – Der ultimative Leitfaden zur biologischen Verjüngung

Harte Kost: Wie unser Essen produziert wird – Auf der Suche nach Lösungen für die Ernährung der Welt

Krebszellen lieben Zucker – Patienten brauchen Fett

Code of Survival – Die Geschichte vom Ende der Gentechnik (tlw. OmU)

Quellen: PublicDomain/J.K. Fischer Verlag am 18.12.2017

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