Vorsicht Enteignung: Werden Zwangsabgaben auf Immobilien bereits heimlich vorbereitet?

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Bereits im Jahr 2014 gelangte die Presseagentur Reuters in den Besitz eines Geheimpapieres, das ein plötzliches Schlaglicht auf die Pläne der EU zur Aneignung der Vermögen ihrer Bürger warf, um der sich immer weiter steigenden Staatsschulden der EU-Staaten Herr zu werden.

Der Bericht „Die EU-Führungskräfte zusehen, dass persönliche Ersparnisse benutzt werden, um die langfristigen Finanzlücken zu stopfen“ liest sich erst einmal relativ harmlos.

Kleine Firmen sollen unterstützt werden, weil die Banken kaum noch Kredite an solche Familienbetriebe geben. Man spricht nirgendwo direkt und ausdrücklich von „Konfiszieren“ oder „Enteignung“. Das wird hübscher ausgedrückt.

So heißt es etwas blumig: The Commission will ask the bloc’s insurance watchdog in the second half of this year for advice on a possible draft law „to mobilize more personal pension savings for long-term financing“, the document said.“

(Die Kommission wird in der zweiten Jahreshälfte die Aufsichtsbehörden der Gemeinschaft nach den Möglichkeiten eines eventuellen Zugriffsrechtes/Einzugsrechtes fragen, um mehr Pensionsrücklagen für Langzeitinvestitionen zu mobilisieren, heißt es in dem Dokument.)

Es geht also damals schon um „Zugriffsrechte“ und „Einzugsrechte“. Wie wir alle wissen, hat sich die Schuldensituation in der EU keineswegs entspannt. Ganz im Gegenteil. Der neugewählte, französische Präsident Macron sieht die Gelegenheit, das Steuer auf der Titanic „EU“ zu ergreifen und wird deutlicher.

Der französische Thinktank „France Stratégie“ hat bereits konkretere Vorschläge ausgearbeitet. Diese Denkfabrik ist direkt dem französischen Premier angegliedert, hat das Ohr des Präsidenten und schreibt keine unverbindlichen Vorschläge, die niemanden interessieren.

Unter dem Titel „Wie erreicht man die Auflösung der Staatsschulden in der Eurozone?“ legen die Autoren der Studie ihre Sorge dar, dass die Staatsschulden in der Eurozone seit Jahrzehnten nur eine Richtung kennen: Nach oben. In Frankreich liegen sie bei 100% des BIP, in Deutschland bei 65%.

Dann referiert die Studie im Prinzip den Vortrag Macrons in seiner programmatischen Rede vor den Spitzenpolitikern und Botschaftern im Elyséepalast wo er eine andere Struktur der EU-Institutionen vorschlägt, wie zum Beispiel eine Euro-Zonen Haushalts-Budget und einen Euro-Zonen Finanzminister – was letztendlich auf eine Schuldenvergemeinschaftung hinausläuft. Das allein wird aber die Schulden nicht verringern, sondern allenfalls gleichmäßiger verteilen (Bankgeheimnis endgültig abgeschafft: Dienstleister erhalten Einblick auf das Konto).

Dann kommt aber der Lösungsvorschlag, wie man an mehr Geld kommen kann, um die Schuldenlast zu mindern. Der geneigte Leser wird wenig überrascht sein. Der Bürger wird zu Kasse gebeten. Nun könnte der Bürger, der unkooperative Schelm, aber auf die Idee kommen, sein Vermögen zu verstecken … irgendwie. Was also könnte also richtig wertvoll sein, aber unmöglich zu verbergen oder außer Landes zu bringen? Richtig, Immobilien.

Das liegt nahe, und daher schlagen die Denker von Stratégie France eine „außergewöhnliche Steuer auf Immobilienkapital“ vor.

Der Staat soll dem Papier zufolge Eigentümer eines Teiles der Bauflächen des Landes werden, und wer sein Haus auf dem Grundstück stehen hat, muss für den staatlichen Anteil am Grundstück ein jährliches Entgelt zahlen. So etwas ähnliches gibt es in der Bundesrepublik schon und heißt „Grundsteuer“.

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Die große Enteignung

Nur ist es bei uns bisher nicht so, dass eine explizite, also im Grundbuch eingetragene, Eigentümerschaft des Staates an den Grundstücken besteht. Sollte das umgesetzt werden, und jeder Immobilienbesitzer bekäme zwangsweise einen Eintrag ins Grundbuch, dass X% seines Grundstückes jetzt dem Staat gehört, für dessen Nutzung er ein Entgelt zu zahlen hat, wäre dies tatsächlich als eine Enteignung zu sehen:

Zitat aus der Studie: Ceci ouvre une deuxième voie qui permettrait à un État excessivement endetté de décréter qu’il devient copropriétaire de tous les terrains construits résidentiels à hauteur d’une fraction limitée de leur valeur. Il deviendrait ainsi créditeur d’une somme annuelle, correspondant à la rémunération du droit d’occupation du sol. Tout propriétaire pourrait différer son paiement, dont le montant cumulé interviendrait alors au moment de la vente ou de la transmission du bien.

Übersetzung: Dies eröffnet einen zweiten Weg, der es einem überschuldeten Staat ermöglichen würde, per Dekret zum Miteigentümer aller bebauten Wohngebiete zu werden, bis zu einem begrenzten Teil deren Wertes. Er würde somit Gläubiger eines jährlichen Betrags werden, der einer Vergütung für das Recht, des Boden zu besetzen, entspricht. Jeder Eigentümer könnte seine Zahlung vertagen, (bis die Zahlung) deren Gesamthöhe dann zum Zeitpunkt eines Verkaufs oder der Übertragung der Immobilie eintreten würde.

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Offenbar möchte man vermeiden, Zwangshypotheken auf die Immobilien zu legen, und zieht eine „vorsichtigere“ Vorgehensweise vor. Das hat einen leicht zu erratenden Grund. Die Privathaushalte in der EU sind zumeist ebenfalls hoch verschuldet, wenn nicht überschuldet. Die wenigsten Menschen wohnen in schuldenfreiem Hauseigentum.

Eine zusätzliche Hypothek wäre für viele Häusle-Abzahler nicht mehr zu stemmen. Die normale Monatsrate zwischen Staat und Bank aufzuteilen, würde aber die Banken in die Bredouille bringen. Es gibt sowieso schon zu viele „faule Kredite“.

Man will offensichtlich vermeiden, eine europäische Subprime-Crisis loszutreten. Diese würde zwangsweise eintreten, wenn die Schicht an Hypothekenabzahlern, die die Raten so gerade eben noch stemmen, das Haus dann nicht mehr halten kann und verkaufen muss.

Diese erste Welle an Verkäufern würde nämlich die Hauspreise drücken, denn es muss ja schnell gehen. Aber auf der Käuferseite wäre man eher zögerlich, in dieser unsicheren Situation zu investieren. Den Bank-Kredit plus Staatsabgaben – wer weiß, was noch kommt – da muss das Haus schon ein Schnäppchen sein.

Diese erste Welle der Verkäufe und die deshalb sinkenden Hauspreise würden wiederum die nächste Schicht an Hypothekenzahlern in Probleme bringen, deren Haus nun nicht mehr soviel wert ist, wie ursprünglich. Die Banken haben ja jetzt nicht mehr den Gegenwert, mit dem der Kredit abgesichert war.

Sie fordern Nachbesserung ein. Das könnten viele nicht leisten, und so käme die nächste Welle des Verkaufens und der Zwangsversteigerungen ins Rollen. Genau das, was in den USA 2008 zum Desaster führte.

Der französische Plan schlägt daher für diejenigen Hausbesitzer, die die Steuer nicht jährlich zahlen können vor, die gesamte, aufgelaufene Summe an ausstehenden Abgaben dann bei einem Verkauf oder im Erbschaftsfall einzuziehen. Es lässt sich leicht daraus ableiten, dass, wenn die Abgaben lange genug akkumulieren, dem Staat dann irgendwann Haus und Hof gehört.

Je nachdem, in welcher Höhe sich die Staaten ihren Anteil an den Grundstücken genehmigen, werden die negativen Effekte dieses Raubzuges mehr oder weniger schnell schlagend werden.

Man muss jedoch davon ausgehen, dass auch bei einer Softversion der Enteignung die Immobilienpreise nachgeben werden. Es würde einfach deutlich teurer, ein Haus zu haben, also muss die Immobilie, da man ja den fordernden Miteigentümer Staat gleich mit einkauft, billiger werden. Einen Kredit kann man abbezahlen und hat dann ein schuldenfreies Haus.

Der Staat als Miteigentümer will jedes Jahr sein Geld, auch noch in hundert Jahren. Es ist also eine Art Ewigkeitshypothek. Damit schmälert sich die Attraktivität einer Immobilie als Altersvorsorge und Schutz vor Altersarmut. Insbesondere bei den sich abzeichnenden Problemen der Rentenkassen.

Es wäre also interessant, wie die großen, französischen Denker die Diskrepanz zwischen Miete und Hauseigentum kalibrieren wollen. Denn wenn Hauseigentümer sowieso im Prinzip Miete für den staatlichen Grundstücksanteil zahlen müssen, warum dann noch ein Haus kaufen? Wäre es dann nicht besser, gleich zu mieten und damit auch noch flexibler zu sein?

Doch wer wollte dann noch Vermieter sein? Warum überhaupt noch die Belastungen auf sich nehmen, eine Immobilie zu kaufen, um sie zu vermieten? Bereits jetzt sind „Mietpreisbremse“ und „Milieuschutz“ Knebelvorschriften, die die Investition ‚Immobilie‘ für Vermieter immer unattraktiver machen.

Das französische Papier folgt in seiner Argumentation den Grundlinien der Macron’schen Reformpolitik. Man will die „wohlhabenderen Hausbesitzer“ treffen, anstelle – wie in Griechenland krachend gescheitert – den kleinen Mann mit Sparprogrammen sinnlos traktieren und die Wirtschaft abzuwürgen.

Kurzfristig wird diese Strategie auch funktionieren, weil Hausbesitzer kaum Möglichkeiten haben, dem zu entgehen. Darum heißt es ja „Immobilie“, weil sie immobil ist. Langfristig wird es schwierig werden, genügend Wohnraum zu schaffen, wenn Immobilienbesitz zum Armutsrisiko wird (Die Freiheit schwindet: Wirtschaftsnobelpreisträger und Finanzelite freuen sich über Bargeldverbot)

BARGELD ADE! Scheiden tut weh...

Jahrelang blieb es bei diesem Thema bei reinen Überlegungen und Spekulationen. Dass es jetzt anscheinend tatsächlich an die praktische Umsetzung dieser Immobilien-Enteignungspläne gehen könnte, lässt eine Anzeige in einer Tageszeitung erahnen.

Die Finanzverwaltung NRW stellt zum ersten Mai 2018 fünfzig BearbeiterInnen ein. Es werden ausdrücklich Notar-, Rechtsanwalts- oder Steuerfachangestellte gesucht. Sucht man auf der angegebenen Webseite die „ausführliche Stellenbeschreibung“ ist diese ziemlich schmallippig, der Link zur Stellenausschreibung beschreibt die Arbeit folgendermaßen:

Der Aufgabenbereich der Grundstücksstellen in den Finanzämtern ist vielschichtig. Das Arbeitsfeld reicht von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer bis zur Feststellung der Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge als Grundlage für die Grundsteuer. Als Bearbeiterin oder Bearbeiter in einer Grundstücksstelle erhalten Sie einen guten Einblick in die aktuellen Grundstücksmarktentwicklungen.

Daraus ergibt sich ein abwechslungsreiches und spannendes Aufgabengebiet.

Für die Tätigkeit in unseren Grundstücksstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen
und Bearbeiter. Wesentliche Aufgaben sind u.a.:

 Grunderwerbsteuerliche Würdigung von Grundstückskaufverträgen
 Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
 Durchführung von Feststellungen zur Einheitsbewertung
 Auswertung von Baumitteilungen der Kommunen
 Prüfung von Grundsteuerbefreiungen
 Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
 Kommunikation mit Steuerpflichtigen, Behörden und Notaren

Das sind genau die Themengebiete, um die es bei möglichen Maßnahmen, wie oben beschrieben, gehen wird. Wären nur ein paar wenige Stellen hierzu ausgeschrieben, wäre das vollkommen unverdächtig.

Werden aber gleich 50 BearbeiterInnen für die Grundstücksstelle gesucht, wirft das Fragen auf. Es steht abzuwarten, ob auch andere Bundesländer solche Stellenausschreibungen veröffentlichen werden.

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Literatur:

Goldbarren 1g – 1 Gramm Gold – Heraeus – Feingold 999.9 – Prägefrisch – LBMA zertifiziert

Wehrt Euch, Bürger!: Wie die Europäische Zentralbank unser Geld zerstört

Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen: Der Weg in die totale Kontrolle

Wer regiert das Geld?: Banken, Demokratie und Täuschung

Quellen: PublicDomain/dieunbestechlichen.com am 16.11.2017

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