
Nun ist der Gender-Irrsinn auch im Verfassungsgericht unseres Landes angekommen. Laut einer Entscheidung unserer obersten Gesetzeshüter muss der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2018 ein drittes Geschlecht für das Geburtenregister einzuführen.
Dieser Entscheidung des Gerichts vorangegangen war ein Fall, bei dem der Kläger die bisherige Geschlechtsangabe „weiblich“ aus dem Geburtenregister streichen und durch die Angaben „inter/divers“ beziehungsweise nur „divers“ ersetzen lassen wollte.
Diesem Wunsch haben die Karlsruhe Richter nun entsprochen und fordern die Einführung eines dritten Geschlechts.
Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sein wollen, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter.
Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ noch etwa „inter“, „divers“ oder eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts“ aufgenommen wird.
Kein Wunder, dass Deutschland von seinen Neubürgern nicht mehr ernst genommen wird!
Ergänzung: Unbedingt lesenswert ist ein Artikel von Hatmud Danish darüber, wie sich in diesem Fall Politik, Gericht und NGOs die Bälle zugespielt haben. Erst gibt es eine steuerfinanzierte „Studie“, die behauptet, es gäbe ein drittes Geschlecht, dann geht das „Lobbying“ los.
Tatsächlich geht es um „Intersexualität“, bei der sich Menschen vom Geno- oder Phänotyp nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuordnen lassen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein drittes Geschlecht, sondern es existiert eine Reihe von Mischformen. Das war übrigens schon immer so.
An den Fakten hat sich also nichts geändert, auch das Grundgesetz wurde an den entscheidenden Stellen (Artikel 1 bis 3) nicht angepasst, doch plötzlich soll nach fast 70 Jahren das geltende Recht verfassungswidrig sein. Dabei wurde § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz bereits 2013 geändert, so dass seither nicht mehr zwingend das weibliche oder männliche Geschlecht eingetragen werden muss, sondern eine solche Eintragung auch unterbleiben kann.
Aber das verletzt nun nach Ansicht der Verfassungsrichter die Menschenwürde und es muss positiv ein drittes Geschlecht eingetragen werden können, wobei an der Eintragung dann zahlreiche weitere Rechtsfolgen hängen. Wird es zukünftig z. B. auch Quoten für Intersexuelle geben? Brauchen sie eigene Toiletten und Gefängnisse? Warum sollen nur drei Geschlechter differenziert werden und nicht 43.046.721.
Unfassbar: Das dritte Geschlecht
Jeder Mensch auf dieser Welt hat einen Vater und eine Mutter. Wir zählen die Geschlechter zusammen. Das Ergebnis ist zwei. Von einem dritten Geschlecht ist noch kein Mensch je gezeugt oder ausgetragen worden. Das Geschlecht hat der Mensch aber aus Gründen der Fortpflanzung.
Wer sich nicht fortpflanzt, braucht eigentlich kein Geschlecht, hat deswegen aber natürlich trotzdem eines. Und zwar entweder ein männliches oder ein weibliches. Das ist auch gut so. Immer nur unfortgepflanzt vor der Playstation zu sitzen, wird ja irgendwann auch langweilig.
Aus dem „Spiegel“ – Zitat: „Die Entscheidung der Verfassungsrichter hatte eine junge Person erzwungen, die sich Vanja nennt und intersexuell ist – also weder eindeutig männlich noch weiblich. Vanja lässt sich mit den Pronomen er/sie bezeichnen und fordert für sich als Kategorie „inter“ oder divers“. Die eigens für das Verfahren gegründete Initiative „Dritte Option“ unterstützte Vanjas Gang durch die Instanzen. Im Interview erläutert Sprecher Moritz Schmidt, wie es dazu kam – und was das Urteil für Intersexuelle bedeutet.“
Ich kann nur sagen: Froh und dankbar müssen wir sein, daß Vanja wenigstens wußte, ob er/sie eine Person sein will oder nicht. Sonst wäre es wirklich kompliziert geworden. Was, wenn sich Vanja für einen Küchenstuhl mit drei statt vier Beinen gehalten hätte? Ich will es mir gar nicht ausmalen.
Nun gut. Daß es Männer oder Frauen gibt, die nicht so genau wissen, als was sie sich fühlen sollen, mag ja sein. Das ändert aber nichts daran, daß sie trotzdem entweder Männer oder Frauen sind, die nicht so genau wissen, wie sie sich fühlen sollen. Um Hermaphroditen ging und geht es ja im gegenständlichen Fall nicht. Bei Hermaphroditen wäre auch nachrangig, ob sie sich zweigeschlechtlich fühlen oder nicht, weil sie unbestreitbar zweigeschlechtlich sind. Früher nannte man sie auch Zwitter.
Im Grunde ist es ganz einfach. Wer behauptet, Geschlecht sei ein soziales Konstrukt anstatt einer biologischen Gegebenheit, der hat nicht mehr alle Latten am Zaun und ist ein gräßlicher Kulturmarxist in seiner ganzen destruktiven Existenz. Das ist Identität genug. Geschlecht ist da völlig wurscht. Wie ein Mann oder eine Frau sich geschlechtsidentitär fühlt, ist Privatsache.
Erwachsene finden üblicherweise selbst eine Lösung für ihre persönlichen Probleme oder das, was sie als Probleme begreifen. Bloß staatsgläubige Infantilisten rennen wegen ihrer persönlichen Befindlichkeiten zum Bundesverfassungsgericht wie die dreijährigen Rotznasen zur Kindergärtnerin.
Das darf doch langsam alles nicht mehr wahr sein!?
Literatur:
Die globale sexuelle Revolution: Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit
Quellen: PublicDomain/freiewelt.net/journalistenwatch.com am 12.11.2017
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Es ist nicht gut, wir sündigen ihm Herrn Gott Jesus Christus.
es ist nicht gut.
Was kann man noch sagen!
ich Homo bin weg, von dem, durch dem Herrn. bin durch diesem Wahnsinn weg gekommen das uns gerade dargestellt bekommen wird.
Gender Wahnsinn.
und dieses wünsche ich jedem der gerade in diesem Wahnsinn ist von Gender.
Nein Danke sage ich.