Woher kommt die Stimmungsmache gegen die sogenannten „Reichsbürger“?

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Seit dem Erscheinen des Buches: „Wenn das die Deutschen wüssten…“ ist die Anzahl der Anträge auf die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit regelrecht explodiert.

Mit jedem Deutschen, der seine natürliche Person durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen hat, ist ein neuer Bürger entstanden, der sich immer mehr seiner Rechte bewusst wird. So wird er auch die politische Situation hinterfragen, den Besatzungszustand verstehen und Lösungen erwarten.

Da die BRD keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben kann, sondern lediglich im Auftrag der Alliierten die Staatsangehörigkeit: „Deutschland“ feststellen darf, fragen sich immer mehr Bürger: „Wer ist denn dann die BRD? Und wer oder was ist Deutschland?“

Laut Bundesverfassungsgerichtsurteil ist Deutschland das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937. Die BRD ist dabei lediglich die Verwaltung eines Teiles dieses Gebietes. Von daher kann die BRD keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben und vergibt im Personalausweis die irreführende Staatsangehörigkeit: „deutsch“.

Wenn nach einem Staat gefragt wird, dem die Person angehört – das Hauptwort heißt „Staatsangehörigkeit“ –, kann dann der Staat „deutsch“ heißen? („Geheimsache Staatsangehörigkeit“ – Max von Frei im Interview mit Jan van Helsing)

Adjektive haben juristisch gesehen keinerlei Beweiskraft. Deshalb steht ja auch auf den Seiten des Innenministeriums, dass die Person, die einen Reisepass oder Personalausweis besitzt, vermutlich Deutscher ist. Aber das Dokument, welches dies beweist, ist der Staatsangehörigkeitsausweis.

Deshalb steht korrekterweise auf dem EStA-Register-Auszug (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten):

Geburtsstaat: „Deutschland“, und nicht „deutsch“ oder „BRD“ und ebenfalls bei Anschrift Staat: „Deutschland“ und eben nicht „deutsch“ oder „BRD“. Doch dieses Dokument erhält man erst, indem man der BRD glaubhaft gemacht hat, dass die Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt bzw. schon immer besessen hat und als Quittung für die erbrachte Arbeit den Staatsangehörigkeitsausweis erhält.

Und wer oder was sind denn dann unsere Politiker?

Ganz sicher nicht die legitime Volksvertretung eines souveränen Staates. Ist sie vielleicht eher die kommerzielle Verwaltung der Alliierten, in deren Auftrag sie handelt? Wenn sie jedoch als erstes die Interessen der Alliierten vertreten muss, kann sie dann in Folge überhaupt die Interessen des deutschen Volkes durchsetzen?

Die Antworten auf diese Fragen sind politisch unbequem, möchten doch unsere Politiker gerne mit dem wirtschaftlich starken „Germany“ glänzen und ihre Rechtsstellung dadurch gerne kaschieren.

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Mehr als peinlich ist der Umstand, dass im Jahr 2010 ausgerechnet eine Hitlerverordnung aus dem Jahr 1934 in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt worden ist. Dabei wurde versucht, die auf die Bundesstaatsangehörigkeit zielende deutsche Staatsangehörigkeit abzuschaffen, um sie durch die Reichsangehörigkeit, wie sie Hitler eingeführt hat, zu ersetzen.

Dies muss nun genauer erklärt werden:

In den europäischen Ländern gilt das Abstammungsprinzip. Nur, wer als Abkömmling deutscher Eltern oder Großeltern geboren wurde und dies belegen kann, erhält und erhielt die deutsche Staatsangehörigkeit als Nachweis der Abstammung aus einem Bundesstaat.

Durch das Abstammungsprinzip wird verhindert, dass religiöse oder kulturelle Einflüsse die Werte der Deutschen untergraben oder sogar abschaffen können. Nur derjenige, der nachweisen kann, als Kind deutscher Eltern und Großeltern geboren worden zu sein, erhält mit der Staatsangehörigkeit das Wahlrecht und kann so auf demokratischer Grundlage im Idealfall die Geschicke seines Landes mitbestimmen.

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Anders ist dies im anglo-amerikanischen Raum. Dort gilt das Recht des Bodens. Auf wessen Boden das Kind geboren wird, dessen Staatsangehörigkeit erhält es. Gebärt beispielsweise eine Asylantin mit islamischem Glauben ein Kind in Köln, dann bekommt dieses Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, und später somit das Recht, zu wählen.

Durch Gesetzesänderungen im Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht (RuStAG), dem heutigen Staatsangehörigkeitsrecht (StAG), wurde dieses neue Recht des Bodens in die Verwaltung eingeführt.

Kann eine BRD-Verwaltung gültige (hoheitliche) gesetzliche Grundlagen so einfach aufheben und durch verwaltungstechnische Verordnungen ersetzen?

Wohl kaum. So ist es auch erklärbar, dass es heute beide Prinzipien zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gibt: Zum einen die von der BRD gewollte, verwaltungstechnische, deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Recht des Bodens, ius soli. Und zum anderen die rechtlich nach wie vor gültige Staatsangehörigkeit, nachgewiesen durch die Abstammung aus einem Bundesstaat bis vor 1914, ius sanguinis.

Diese Bundesstaaten hießen vor 1914 beispielsweise „Königreich Bayern“ oder „Königreich Preußen“. Hitler wollte seine Macht ausbauen, die Macht der jeweiligen Bundesstaaten aushebeln, um alleine herrschen zu können.

Dazu führte er den sogenannten „Reichsbürgerbrief“ ein – einen Nachweis der Staatsangehörigkeit, die sich nicht auf den Bundesstaat begründete, sondern auf eine Gesinnungstreue dem Führer gegenüber, begründet auf dem „Deutschen Reich“ – begründet also nicht auf den hoheitlichen Bundesstaaten (den Ländern), sondern auf dem damaligen völkerrechtlich nicht in Kraft getretenen „Dritten Reich“.

Nun bezeichnen unsere Politiker ausgerechnet diejenigen, die sich richtigerweise durch ihre Antragstellung eben nicht auf die Hitler-Verordnung beziehen wollen, sondern ihre Staatsangehörigkeit durch die Abstammung ihrer Eltern und Großeltern aus den hoheitlichen Bundesstaaten ableiten, als sogenannte „Reichsbürger“.

 

Welch eine Verleumdung!

Diejenigen, die sich vom Dritten Reich distanzieren, werden als die Nachfolger der Nazis, als sogenannte „Reichsbürger“ beschimpft, und die sogenannten Beamten werden aufgefordert – nicht angewiesen! (rechtlich verbindlich) –, nur noch die Anträge anzunehmen, die auf der Hitlerverordnung von 1934 basieren.

Also Vorsicht Sachbearbeiter! Den Letzten beißen ja bekanntlich die Hunde, §§ 823 und 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einfach mal nachlesen.

Ver-rückte Welt!

Erfahren Sie mehr zum Thema im Buch „Geheimsache Staatsangehörigkeit: Freiheit für die Deutschen“ von Max von Frei.

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Literatur:

Die einen nennen es FAKE NEWS, die anderen Enthüllungen: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht…

 von Michael Morris

Die „BRD“-GmbH oder zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland und den sich daraus ergebenden Chancen für ein neues Deutschlandvon Dr. Klaus Maurer

Das Deutschland Protokoll III von Toni Haberschuss

Das Deutschland Protokoll 2 – Die wirtschaftliche Vernichtung Deutschlands von Andreas Clauss

Quellen: PublicDomain/Max von Frei am 28.08.2017

Weitere Artikel:

„Geheimsache Staatsangehörigkeit“ – Max von Frei im Interview mit Jan van Helsing

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2 comments on “Woher kommt die Stimmungsmache gegen die sogenannten „Reichsbürger“?

  1. „Mit jedem Deutschen, der seine natürliche Person durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen hat…“

    Das muß man aber erstmal hinbekommen. Mittlerweile weigern sich einige Verwaltungen diesen an normale Untertanen auszustellen oder stellen im nachhinein Unvollständigkeiten oder andere Spitzfindigkeiten fest um die Ausstellung zu unterbinden. Teilweise werden die Unterlagen zur Beantragung auch nur zum Schein angenommen dann aber abgelehnt.

    Schließlich ist dieses Dokument offensichtlich nicht für den Untertan bestimmt, sondern nur für die Nomenklatura.

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