Die 38 Vertragsstaaten des Europäischen Patentamts (EPA) haben bei ihrer Sitzung in Den Haag beschlossen, die Patentverbote im Bereich der Pflanzen- und Tierzucht zu verschärfen. Gleichzeitig wurden aber neue Schlupflöcher geschaffen, um die Verbote zu umgehen. So sollen auch zufällige Veränderungen des Erbguts patentierbar sein.
Das EPA kann schon ab Juli wieder Patente auf herkömmliche Pflanzen und Tiere erteilen. Schon im Mai hatte das EPA Patentanmelder darüber informiert, dass mehrere Patente auf Pflanzen mit zufälligen Mutationen demnächst erteilt werden sollen. Die politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen werden also weitergehen.
Welches Tier und welche Pflanze aus klassischer Züchtung erhalten ein Patent und welche nicht? Das Europäische Patentamt hat diesen Bereich neu geregelt. Doch noch immer gibt es Schlupflöcher bei der Patentierung, von der vor allem Großkonzerne profitieren.
Die neuen Regeln für das Europäische Patentamt in München schränken deutlich ein, welche Pflanzen und Tiere überhaupt für die Erteilung eines Patentes infrage kommen. Dabei geht es um die klassischen Züchtungsmethoden, also Kreuzung und Selektion. Bisher schon waren diese Verfahren selbst nicht patentierbar:
„Es war aufgrund der bestehenden Rechtslage jedoch möglich, Patente auf die aus solchen Verfahren gewonnenen Pflanzen zu erteilen“, erklärt der Sprecher des Europäischen Patentamtes, Rainer Osterwalder.
Nachdem die EU-Kommission Ende vergangenen Jahres klar gestellt hatte, dass nach aktueller EU-Rechtslage auch die so erzeugten Organismen von einem Patentschutz ausgenommen sind, hat das Europäische Patentamt nun entschieden, seine Praxis entsprechend anzupassen. Unter anderem der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter begrüßt diese Entscheidung (Pflanzen selbst vermehren, alte Sorten pflegen und sich dadurch von der Saatgutindustrie unabhängig machen).
Es gibt allerdings eine Ausnahme, betont Patentamtssprecher Osterwalder:
„Bei anderen Verfahren, beispielsweise transgene Manipulation von Pflanzen, Veränderung des Erbgutes. Beispielsweise aber auch Mutationen, indem man Pflanzen einer bestimmten Substanz, einer Strahlung beispielsweise aussetzt und dann damit eine Änderung im Erbgut bewirkt. Das sind technisch herbeigeführte Schritte. Und Pflanzen, die auf diese Art gewonnen werden, sind weiterhin schutzfähig.“
So kann es zu der kuriosen Situation kommen, dass eine so erzeugte Pflanze patentiert werden kann, wohingegen die identische Pflanze, erzeugt durch konventionelle Züchtung, nicht patentierbar ist.
So gibt es zwei natürliche Mutationen der Braugerste, deren Kreuzung von den Bierkonzernen Carlsberg und Heineken patentiert wurde. Ihr fehlen Stoffe, die den Geschmack des daraus gebrauten Bieres beeinträchtigen können. Die beiden Bierkonzerne können nun entscheiden, wer die von ihnen patentierte Gerste anbauen darf und wer nicht (Patente und Gentechnik: Zivilgesellschaft moniert Regelungslücken).
Aus Sicht von Christoph Then vom Bündnis „no patents on seeds“ nutzen die Konzerne damit ein Schlupfloch:
„Viele dieser Patente erstrecken sich auch auf den Bereich der konventionellen Züchtung. Dort werden natürlich zufällige Mutationen auch verwandt für die Züchtung von Pflanzen zum Beispiel. Und damit gibt’s eine große Überlappung zwischen dem, was eigentlich nicht patentiert werden darf und dem, was faktisch am Europäischen Patentamt eben erteilt wird an Patenten.“
Damit werde die Pflanzenzucht behindert und die Marktmacht der großen Konzerne weiter gestärkt, kritisiert Christoph Then. Als Beispiel nennt er den Konzern Monsanto, der heute schon ein Viertel des weltweit eingesetzten Saatgutes produziere (Tödliche Agrikultur – Wie Monsanto die Welt vergiftet (Video)).
Landwirte und Gärtner könnten es gar nicht immer vermeiden, patentiertes Saatgut einzusetzen, gibt Christoph Then zu bedenken.
„Biologische Vielfalt auf dem Acker nimmt eher ab, weil diese großen Konzerne eben vor allem auf ihren eigenen Gewinn achten und weniger auf die Interessen der Allgemeinheit. Und damit geraten natürlich auch die Landwirte, die Gärtner und letztendlich auch die Verbraucher in immer stärkere Abhängigkeit von einigen wenigen großen Konzernen.“
Aus Sicht von Then ist die Politik gefragt, die solche Patente verbieten müsse. Dann könnte sich auch wieder eine größere Vielfalt in der Pflanzenzucht entwickeln.
„Werden Pflanzen und Tiere patentiert, können sie von anderen Züchtern nicht mehr oder nur noch mit Erlaubnis der Patentinhaber genutzt werden. Bisher sind alle konventionell gezüchteten Sorten für die weitere Züchtung frei verfügbar. Diese allgemeine Verfügbarkeit ist für die Innovation in der Züchtung sowie für die Erhaltung der biologischen Vielfalt extrem wichtig,“ sagt Katherine Dolan von Arche Noah, Österreich.
Die Monopolpatente nutzen vorwiegend den großen Konzernen. Mittelständische Züchter kommen dagegen unter Druck und werden aus dem Markt gedrängt oder aufgekauft.
Landwirte und auch die VerbraucherInnen geraten so in immer größere Abhängigkeit von Konzernen wie Bayer und Monsanto, die zusammen bereits mehr als ein Viertel des weltweiten Saatgutmarktes kontrollieren (Bayers Monsanto-Übernahme verstärkt Monopolisierung bei Saatgut, Gentechnik und Pestiziden).
Literatur:
Hope for All. Unsere Nahrung – Unsere Hoffnung (PLASTIC-FREE Verpackung)
Saat der Zerstörung. Die dunkle Seite der Gen-Manipulation von F William Engdahl
Unser tägliches Gift: Wie wir uns langsam aber sicher vergiften von Dr. Elena Krieger
Quellen: PublicDomain/deutschlandfunk.de/no-patents-on-seeds.org am 30.06.2017
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