Neue Nahrung für Verschwörungstheorien: 120 Jahre Sperrfrist für NSU-Akte

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Der hessische Verfassungsschutz hat einen für den NSU-Ausschuss des Landtags angefertigten Bericht mit einer ungewöhnlich langen Sperrfrist von 120 Jahren belegt. Offiziell sollen damit die Identitäten von Informanten geschützt werden.

Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, sorgte ein interner Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz für Wirbel im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss.

Der Geheimdienst hatte als Folge des Mordes an dem Kasseler Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat im April 2006 geprüft, ob er zwischen 1992 und 2012 Hinweise auf den so genannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) übersehen oder sonstige Fehler im Kampf gegen Neonazis begangen habe. Der Deutschtürke wurde im April 2006 ermordet und war das letzte Opfer in der so genannten Ceska-Mordserie.

Spuren zum NSU will der Landesgeheimdienst nicht gefunden haben. „Dafür gestand der Dienst ein, manchen Informationen über Waffen- und Sprengstoffbesitz bei Rechtsextremen nicht zügig genug nachgegangen zu sein“, so die SZ (Die Morde des NSU und der Verfassungsschutz: Eine Zwischenbilanz – Schweigen und Vertuschen).

Der Bericht wurde mit einer ungewöhnlich langen Sperrfrist versehen. Ganze 120 Jahre lang soll der Inhalt der Analyse der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Üblicherweise werden Geheimdienstakten für einen Zeitraum von 30 bis 60 Jahren gesperrt.

Hinweise auf V-Leute, also Informanten, werden erst zehn Jahre nach dem Tod der Geheimdienstzuträger veröffentlicht. Bei unbekanntem Todeszeitpunkt eines Informanten gilt die Frist für 100 Jahre nach dessen Geburt.

Warum aber nun die lange Frist von 120 Jahren? Gegenüber der SZ begründete ein Sprecher des Verfassungsschutzes, es gehe um den Schutz der Zuträger, die bei einer Publikation in Gefahr gerieten.

„Das klingt nicht auf Anhieb unplausibel“, merkt die SZ dazu an. „Fliegen Informanten auf, muss man ihnen ein Leben mit falscher Identität ermöglichen. Doch ist es so gut wie ausgeschlossen, dass selbst die Jüngsten aller Zuträger des hessischen Landesamtes in 120 Jahren noch am Leben sind. Stimmt, sagt der Behördensprecher. Aber auch ihren Nachkommen gebühre Schutz. Dass sich im 22. Jahrhundert irgendjemand am Enkel eines Dienst-Informanten rächen möchte, ist allerdings kaum zu erwarten.“

Fazit der Zeitung: „Die ungewöhnliche Frist nährt Verschwörungstheorien.“

 

Verfassungsschutzmitarbeiter unter Verdacht 

Im Zentrum solcher Theorien steht vor allem die Personalie Andreas Temme, ehemaliger Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Für den Geheimdienst betreute er den V-Mann Benjamin Gärtner.

Der Neonazi, zu dem der Verfassungsschützer ein Duz-Verhältnis unterhielt, zählt zum NSU-Netzwerk. Sein Name befand sich als Nummer Elf auf einer Liste von Verdächtigen, welche die Bundesanwaltschaft im Anschluss an den mutmaßlichen Selbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zusammengestellt hatte.

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Eine Befragung der von Temme geführten V-Leute durch die ermittelnde Polizei lehnte der damalige hessische Innenminister und derzeitige Ministerpräsident des Landes, Volker Bouffier, jedoch ab. Mit Gärtner hatte Temme am Tag des Mordes an Yozgat über zehn Minuten lang telefoniert.

Temme selbst saß während des Mordes in den hinteren Räumlichkeiten des Internet-Cafés. Als Einziger der Anwesenden hatte sich der Geheimdienstmann nach der Tat nicht als Zeuge gemeldet, weshalb kurzzeitig gegen ihn wegen Mordes ermittelt wurde.

Die Ermittlungen wurden eingestellt, obwohl Temme hochverdächtig ist, in die Mordtat verwickelt zu sein, mindestens aber Falschaussagen über diese gemacht zu haben.

Von der Bluttat will der Verfassungsschützer nichts mitbekommen haben. Temme will weder den Schuss gehört noch als erfahrener Waffenexperte die Schmauchspuren gerochen haben. Auch will er den sterbenden Yozgat nicht hinter der blutbefleckten Theke bemerkt haben, auf die er vor Verlassen des Cafés noch Münzgeld gelegt hatte.

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Die im Februar 2015 erfolgte Veröffentlichung des Originalmitschnitts eines im Mai 2006 abgehörten Telefonats zwischen Temme und dem damaligen Geheimschutzbeauftragten des hessischen Verfassungsschutzes, Gerald-Hasso Hess, belastet Temme zusätzlich.

Der Gesprächsinhalt legt nahe, dass er vorab über den Mord an Yozgat informiert war und daher zum Mordzeitpunkt am Tatort anwesend war. Vor allem folgende Aussage von Hess ließ aufhorchen:

Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, dann bitte nicht vorbeifahren.

Untersuchungen legen nahe, dass Temme lügt

Ob vor den verschiedenen NSU-Untersuchungssauschüssen oder vor dem Oberlandesgericht in München, wo Beate Zschäpe der Prozess gemacht wird: Temme blieb stets bei seiner Aussage, er habe von all dem nichts mitbekommen.

Wir wissen alle, dass dieser Mann lügt“, empörte sich der Vater des Getöteten, Ismail Yozgat, im Juni 2015 vor dem Oberlandesgericht München, wo Temme zuvor als Zeuge vernommen worden war. „Entweder hat Herr Temme meinen Sohn Halit Yozgat getötet oder gesehen, wie er getötet wurde.

Der Vater des Ermordeten steht mit seiner Ansicht nicht allein. „Der Zeuge lügt“, bewertete auch „Die Welt“ die Aussage des Ex-Verfassungsschützers:

Allen im Saal ist das klar: der Verteidigung, den Bundesanwälten, den Richtern und den Nebenklägern. Andreas T. muss etwas gesehen haben, als er das Internetcafé verlassen hat. Das geht aus dem Polizeivideo, in dem er seinen Aufenthalt nachspielt und das im Gerichtssaal A101 vorgeführt wird, klar hervor. Der Ex-Verfassungsschützer kann die Leiche, die hinter einem hüfthohen Schreibtisch lag, gar nicht übersehen haben, als er das Café in Kassel verlassen hat. Und vielleicht hat er sogar den Mord selbst beobachtet.

 

Zu diesem Schluss kam auch eine aufwendige kriminaltechnische Untersuchung des in London ansässigen Forensic Architecture Institute. Für die Untersuchung wurde der Tatort originalgetreu rekonstruiert (Die tote NSU-Zeugin – wieder mal eine…).

Mithilfe des besagten Polizeivideos konnten die Fachleute das Sichtfeld von Temme am Computer nachstellen. Außerdem machten sie von Geräusch- und Geruchtests mit einer Pistole vom Typ Ceska 83 Gebrauch.

Dasselbe Modell wurde als Tatwaffe benutzt. Ergebnis der Untersuchung: Temme muss die tödlichen Schüsse gehört und den sterbenden Halit Yozgat beim Verlassen des Cafés bemerkt haben. Etwaige strafrechtliche Konsequenzen haben sich daraus für Temme aber bisher nicht ergeben.

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Literatur:

Der Rechtsstaat im Untergrund: Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität (Neue Kleine Bibliothek) von Wolf Wetzel

Der Links-Staat

Der Naziwahn: Deutschland im Würgegriff linker Zerstörungswut von Andreas Falk

Die Partisanen der NATO: Stay-Behind-Organisationen in Deutschland 1946-1991 von Erich Schmidt-Eenboom

Quellen: PublicDomain/deutsch.rt.com am 09.07.2017

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