Brummton: Kein effektiver Lärmschutz für Opfer – Infraschall wird unzureichend berücksichtigt

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Wegen einem mysteriösen Brummton wenden sich immer mehr Betroffene an Behörden und die Öffent-lichkeit. Das Umweltbundesamt beschäftigt sich seit einigen Jahren verstärkt mit dem Thema Infraschall. Nun wurde in Steinhöring der ‚Verein zum Schutz der Gesundheit und Umwelt vor Infraschall‚ gegründet

Bundesweit klagen Bürgerinnen und Bürger vermehrt über Beeinträchtigungen durch Infraschall – Schall, der eigentlich unterhalb der normalen Hörschwelle liegt. Laut dem Umweltbundesamt (UBA) sind die häufigsten Infraschallquellen Anlagen der Energieerzeugung und des Energietransports, wie Wärmepumpen und Biogasanlagen, sowie raumluft-technische Anlagen, wie Klimaanlagen.

Aber auch im Zusammenhang mit Windkraftanlagen gewinnt das Thema Infraschall zunehmend an Bedeutung, wie aus dem UBA-Positionspapier zu Windenergie und Gesundheit hervorgeht.

Infraschall & Mobilfunk?

Internetrecherchen zum „Brummton-Phänomen“ und zahlreiche Medienberichte zeigen, dass auch Funkantennen bzw. elektromagnetische Felder mit Infraschall in Verbindung gebracht werden. Diesbezügliche Hinweise kommen aus München, Stuttgart, Köln, Hamburg und anderen Orten in Deutschland, aber auch aus dem Ausland.

In Österreich kam es sogar zu einer Verfassungsbeschwerde wegen dem Telekommunikationsgesetz (s. S. 8: „Funkanlagen können Mikrovibrationen/Infraschall verursachen“ …), doch ohne Ergebnis. Die verantwortlichen Behörden mauern, die Beweislast liegt beim Betroffenen.

Ob Ölpipelines schuld am nervigen Dauerbrummton in Steinhöring sind, bleibt ebenfalls offen – solange das Landesamt für Umwelt (LfU) keine Notwendigkeit für Kreuzkorrelationsmessungen sieht.

Lärmgeplagte Anwohner, die sich von dieser Art der Messung aufschlussreiche Ergebnisse erhofft hatten, haben nun einen Verein gegründet und erwägen, Beschwerde bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Übelkeit … wie sich Infraschall auf den Menschen auswirkt, muss laut dem UBA noch genauer erforscht werden. Das wird auch höchste Zeit, bedenkt man, dass bereits 2001 Hunderte von Brummton-Opfern in Stuttgart Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet hatten.

Nur wenige Jahre später gründeten sich in Deutschland die ersten Brummton-Initiativen, führten Fragebogenaktionen durch (beispielhaft die Initiative ‚Brummen München‘ | Auswertung von Betroffenenangaben, 1.6.06) und baten die zuständigen Immissionsschutzbehörden und Regierungsstellen um messtechnische Unterstützung und Aufklärung des Phänomens.

Doch bis heute sehen sich Behörden weder in der Pflicht, noch haben sie ein Interesse daran, aufwändige Infraschall-Messungen bzw. Ortungen von Lärmquellen durchzuführen, wenn die industriefreundlichen Grenzwerte eingehalten oder sogar um ein Vielfaches unterschritten werden.

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Eine Machbarkeitsstudie des UBA zu den Wirkungen von Infraschall legt klar offen, dass sich die deutschen Lärmschutzgesetze nur auf den Schall oberhalb der normalen Hörschwelle konzentrieren.

Infraschall

Infraschall kann viele Verursacher haben. Die auch heute noch relevanten Forschungsergebnisse haben seit 1985 bestand. Das ist also kein neues Thema, nur galt bis vor etwa zehn Jahren auch bei Hörforschern als anerkannter Kenntnisstand der Wissenschaft, dass Infraschall, d.h. der aufgrund seiner sehr tiefen Frequenzen „unhörbare Schall“, für den Menschen gefahrlos sei.

Nach dem Motto welches leider auch das LfU auch heute noch vertritt: „Schall, den man nicht hört, kann auch nicht schaden.“

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Seit einigen Jahren setzt allerdings ein Umdenken ein, was sich auch in einem bereits 2007 erschienenen Artikel des Robert-Koch-Instituts (RKI) welches dem Bundesministerium für Gesundheit direkt unterstellt ist widerspiegelt.

Das RKI befasst sich sowohl mit der Beobachtung des Auftretens von Krankheiten und relevanten Gesundheitsgefahren in der Bevölkerung als auch mit der Ableitung und wissenschaftliche Begründung der erforderlichen Maßnahmen zum wirkungsvollen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

In dem Artikel des Robert Koch Institut wird unter anderem geschrieben:

… Probleme mit tieffrequenten Schallimmissionen sind z.B. bekannt geworden im Zusammenhang mit dezentralen Heizkraftwerken sowie im städtischen Bereich mit Schwerlastverkehr. Ein weiteres Beispiel sind die Emissionen von Windkraftanlagen, die teilweise sehr nah an Wohnbereichen aufgestellt sind.

Vor dem Hintergrund der breiten Anwendungsmöglichkeiten und der gegenwärtigen technischen Entwicklung besteht Handlungsbedarf, um die Belastungen des Privatbereichs genauer und differenzierter zu betrachten, insbesondere unter Berücksichtigung von Risikogruppen, wie z.B. Kinder und Jugendliche. Die wissenschaftliche Literaturlage zum Thema „Lärmwirkung auf Schwangere“, insbesondere nicht-arbeitsmedizinische Literatur speziell zum Thema „tieffrequenter Schall“, ist ausgesprochen dürftig.

Besonders kritisch müssen die Auswirkungen von Lärm auf den Schlaf von Schwangeren, Wöchnerinnen und Müttern in der postnatalen Phase gesehen werden. Auf europäischer Ebene wird für schwangere Arbeitnehmerinnen in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG festgelegt, dass sie keine Tätigkeiten verrichten sollten, die zu starker niederfrequenter Vibration führen können, da sich hierdurch das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöhen kann. Im privaten Bereich liegen keine Schutzempfehlungen für tieffrequenten Schall bzw. Infraschall vor.

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… Die besondere Qualität von Infraschall (unter 16 bzw. 20 Hz) bedarf jedoch verstärkter Aufmerksamkeit, da bisher nur wenige gesicherte Erkenntnisse, nicht zuletzt wegen einer noch nicht optimalen Erfassungsmethodik, über das Auftreten und die Wirkung von Infraschall vorliegen. Es muss insgesamt ein deutlicher Mangel an umweltmedizinisch orientierten wissenschaftlichen Studien zu tieffrequentem Schall konstatiert werden.

Im Vergleich zum normalen Hörbereich liegen nur wenige gesicherte Erkenntnisse über Auftreten und Wirkung von tieffrequentem Schall vor. Es besteht großer Handlungs- und Forschungsbedarf. …

Im Sinne der Gesundheitsvorsorge und aller Brummton-Betroffenen besteht also dringender Handlungsbedarf, die Regelungen zu überarbeiten.

Verweise:

Quellen: PublicDomain/diagnose-funk.org/infraschallverein.de am 15.05.2017

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