Der Mensch als Ware der Reichen

Teile die Wahrheit!

Die Ursache der zunehmenden Armut ist der Kapitalismus. Die Eliten sorgen dafür, dass dieses Problem nicht genannt und erst recht nicht angegangen wird. Dividende et impera!

m Zeitalter des Absolutismus besaßen etwa 1 Prozent der Bevölkerung die entscheidenden wirtschaften Ressourcen: den landwirtschaftlichen Boden, die Wälder, die vorindustriellen Manufakturen. Diese kleine Elite bestimmte das öffentliche Leben, das Recht und zahlte keine Steuern.

Die übrigen 99 Prozent der Bevölkerung arbeiteten direkt oder indirekt für dieses eine Prozent. Ihr Vermögen und die damit verbundenen gesellschaftlichen Stellungen wurden auf die nächste Generation weitervererbt (Bild: Der Sklavenmarkt).

Auch heute besitzen 1 Prozent die wichtigsten wirtschaftlichen Ressourcen, nur dass diese neben großem Land- und Immobilienbesitz vor allem in Industrieunternehmen, technischem Know-how, digitalen Netzen, Servern, Software, Patenten usw. bestehen.

Die „Erträge werden auch heute in vielen Fällen nahezu steuerfrei eingestrichen, und sie ermöglichen einen Lebensstil, wie er aus Arbeitseinkommen niemals erschwinglich wäre. Erneut arbeiten 99 Prozent der Bevölkerung zum überwiegenden Teil, direkt oder indirekt, für den Reichtum dieses neuen Geldadels.“[1]

Auch diese ungeheuren Vermögen gehen nach dem Erbrecht auf die eigenen Nachkommen über, so dass für die Stabilität dieses 1 Prozent gesorgt ist. Zwar ist heute der allgemeine Wohlstand ungleich höher als im Absolutismus, aber die Verarmung der abhängigen Menschen nimmt kontinuierlich zu. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der UN verzeichnet eine wachsende Armut in Industriestaaten und besonders in Europa.

„Die UN-Organisation schätzt, dass rund 300 Millionen Menschen in Industriestaaten in Armut leben – als Definition gilt ein Einkommen, das 60 Prozent unter dem Durchschnittsverdienst eines Landes liegt. Als Ursachen für Armut in Europa nennt die ILO Arbeitslosigkeit und zu geringe Einkommen.

Rund 17 Prozent der EU-Bevölkerung gilt als arm, in Deutschland sind es 16 Prozent. Es bestehe die Gefahr, dass sich Armut über Generationen hinweg fortpflanze, warnt die ILO, nur anständige Jobs könnten diesen Trend umkehren.“[2]

Die Hauptursache liegt im Kern des Kapitalismus, dem privilegierenden Eigentum am Unternehmenskapital. Die Eliten sorgen dafür, dass dieses Problem möglichst nicht genannt und erst recht nicht angegangen wird (Blutlinien: Wissenschaftlich belegt – die Reichen bleiben seit Jahrhunderten unter sich).

 

Der Mensch selbst wird zur Ware

Ein Grundstück bildet notwendigerweise die Grundlage für jedes Unternehmen. Wer Eigentümer ist, ist Herr des Terrains. Darauf errichtete Gebäude gehen auch in sein Eigentum über, denn sie bilden grundrechtlich mit dem Boden eine unzertrennliche Einheit. Ebenso erwirbt er das Eigentum an den gekauften Maschinen, Geräten, Büroeinrichtungen, Rohstoffen usw., die die Produktionsmittel, also das Produktionskapital vervollständigen.

300x250

Der Eigentümer gliedert die Produktionsmittel in einen auf Arbeitsteilung beruhenden rational durchorganisierten Prozess, in dem alle unnötigen Kosten vermieden werden sollen. Herr dieses Produktionsprozesses ist der Eigentümer. Doch den Produktionsablauf kann er nicht alleine bewerkstelligen. Er braucht viele Menschen, die die Arbeit in den einzelnen, miteinander verzahnten Abschnitten an und mit den Produktionsmitteln leisten.

Als Nichteigentümer kommen diese aber von vorneherein zum Eigentümer in die Rolle von untergebenen Hilfskräften, die nicht am Unternehmen beteiligt sind, sondern dem Eigentümer nur ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, die dieser für seine Interessen einsetzt. Sie sind in seiner Sicht ebenfalls Produktionsmittel, die ebenso kostengünstig gegen möglichst niedrigen Lohn gekauft und dem Produktionsprozess eingefügt werden, der allein seinem Gewinn dienen soll.

Der Lohn wird betriebswirtschaftlich nicht zum Unterhalt eines würdigen Lebens bezahlt, sondern er ist ein niedrig zu haltender Kostenfaktor. Damit wird die Arbeitskraft des Menschen und somit letztlich der Mensch selbst, der von seiner Arbeitskraft nicht zu trennen ist, zwangsläufig ebenfalls zur Ware.

In dieser vom Privateigentum am Kapital aus entwickelten Struktur wirtschaftlicher Produktion wird alles zur Ware, was in sie eingegliedert wird, auch das, was seiner Natur nach niemals Ware sein darf.

300x250 boxone

Hier liegt die Wurzel des entwürdigenden Abhängigkeitsverhältnisses der Arbeitnehmer und ihrer damit verbundenen weitgehenden Ausbeutung, Verarmung und Verelendung weltweit. Sie ist einer der Kernpunkte der sozialen Frage, der als sozialer Explosionsstoff Not und Zerstörung erzeugend weiterschwelen wird, solange die ihm zugrunde liegende Ursache bestehen bleibt. Es ist eine ungeheuer sozial destruktiv wirkende Macht, die von dieser Form des Kapitaleigentums – bei aller positiven Leistung – auf das soziale Leben der Menschen ausgeht. Wenn das Eigentum an einer Sache solche gravierenden negativen Folgen hat, stimmt etwas nicht an seiner rechtlichen Konstruktion.

Rom gründete auf dem Ackerbau freier Bauern

In der geschichtlichen Entwicklung bildete sich als eigentliche Aufgabe des Eigentums heraus, materielle Gegenstände, die der Mensch durch seine Arbeit für seinen existenziellen Bedarf und Verbrauch erwirbt, über die er deshalb auch ungehindert verfügen können muss, für andere unangreifbar zu machen. Dieses berechtigte Privateigentum unterstützt so die Entwicklung zur in sich geschlossenen, freien Persönlichkeit, die sich insofern von den anderen abschließt, behauptet und notwendig auf den eigenen Vorteil bedacht sein muss.

Das Eigentum am Grund und Boden, aus dem das Eigentum am Unternehmen herausgewachsen ist, stellt aber bereits einen negativen Exzess der positiven Entwicklung des Eigentums dar. Der Boden ist notwendige Lebensgrundlage für alle Menschen, der nicht wie bewegliche Sachen erzeugt und beliebig vermehrt werden kann. Das Eigentum verbindet hier Teile der Erde, die prinzipiell allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein muss, mit der Persönlichkeit eines Einzelnen, dessen alleiniger Verfügungsgewalt es unterworfen wird. Der Boden wird gleichsam zum egoistischen Raub Einzelner. Er wird wegen seiner Begrenztheit und die damit verbundenen Preise für viele nicht mehr erwerbbar, die zu einem Eigentümer notwendig in Abhängigkeit kommen und ausgebeutet werden können.[3]

Im germanischen Recht gab es kein Privateigentum an Grund und Boden. Der Boden wurde vom Fürsten des Stammes, dem Repräsentanten der Gemeinschaft, als Lehen verteilt und fiel auch an ihn wieder zurück. Erst mit der Rezeption des römischen Rechts drang ab dem späten Mittelalter das Grundeigentum auch nach Mitteleuropa ein. Es ist bezeichnend, dass im Lateinischen dominium sowohl Eigentum als auch Herrschaft, und dominus zugleich Eigentümer und Herrscher bedeuten.[4]

Das frühe Rom gründete auf dem Ackerbau freier Bauern. Doch aus den vielen Kriegen, in denen sie den Pflug gegen das Schwert eintauschen mussten, kamen viele entweder nicht mehr zurück oder die Überlebenden hatten oft nicht das Kapital, ihre lange brach gelegenen Felder wieder zu bebauen. Sie verkauften ihr Land zu Schleuderpreisen an Adlige oder andere der Oberschicht, die es zu großen Landgütern (Latifundien) zusammenschlossen und mit Hilfe von Wanderarbeitern und insbesondere Sklaven bewirtschafteten.

Diese Latifundien mit ihrem abhängigen Personal, das für den Eigentümer, den Herrn, den Gewinn erarbeitete, waren gewissermaßen die Vorläufer der heutigen Wirtschaftsunternehmen. Das Abhängigkeits-Verhältnis ist trotz abmildernder Arbeitsgesetze prinzipiell noch immer ähnlich. Es wird ja auch vielfach als Lohnsklaverei bezeichnet. Das ist das nach wie vor menschlich zutiefst Entwürdigende.

„Auf dem Vorhandensein der Empfindung eines menschenunwürdigen Daseins beruhen in Wahrheit alle Erschütterungen im sozialen Organismus.“ [5]

 

Eigentum verpflichtet

Es geht auf den englischen Philosophen John Locke zurück, einen der Väter des politischen Liberalismus, dass viele Staaten das Eigentum als ein Naturrecht, das jeder staatlichen Gesetzgebung vorausgeht, in ihre Verfassung aufgenommen haben. Auch das deutsche Grundgesetz bestimmt als ein Grundrecht in Art. 14:

„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“

Doch hatten die Väter des Grundgesetzes die soziale Erfahrung und Empfindung, dass sich der egoistische Gebrauch des Eigentums auch zum Schaden anderer auswirken kann. So ließen sie den Satz folgen:

„Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Ja, sie sahen diese Gefahr gerade bei Grund und Boden und Wirtschaftsunternehmen als groß an, so dass sie in Art. 15 die Möglichkeit aufnahmen:

„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
Sahra Wagenknecht macht in ihrem Buch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1979 aufmerksam, die eigentlich für Rechtswissenschaft, Rechtsprechung und Politik bahnbrechend hätte sein müssen, aber folgenlos geblieben ist. In einem Verfahren über die Mitbestimmung in Unternehmen weise das Gericht ausdrücklich auf einen unterschiedlichen Grad an Schutzwürdigkeit hin, „je nachdem, ob es sich um persönliches Gebrauchseigentum oder um großes Wirtschaftseigentum handelt.“ Wörtlich führten die Richter aus:

„Soweit es um die Funktion des Eigentums als Element der Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht, genießt dieses einen besonderen Schutz. … Dagegen ist die Befugnis des Gesetzgebers zu Inhalts- und Schrankenbestimmungen umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und einer sozialen Funktion steht.“[6]

Und Sahra Wagenknecht schließt daran an:

„Es gibt also einen Unterschied zwischen persönlichem Eigentum und dessen Schutz als individuellem Freiheitsrecht und Eigentumsobjekten in sozialen Bezügen, die die Freiheitsrechte sehr vieler Menschen berühren. Eigentum sollte verpflichten, es kann aber auch vernichten. In diesem Fall wäre laut Grundgesetz eigentlich der Staat angehalten, dem einen Riegel vorzuschieben.“[7]

Auf diesen gravierenden Unterschied habe ich bereits an anderer Stelle hingewiesen.[8] Ein Wirtschaftsunternehmen ist keine Sache, die dem privaten, persönlichen Gebrauch des Eigentümers, sondern gemeinsam mit notwendigen Mitarbeitern der Bedürfnisbefriedigung vieler anderer Menschen und der gemeinsamen Einkommenssicherung dient.

Die unbegrenzte Verfügungsbefugnis über Produktionsmittel, Finanzkapital und Gewinn oder gar der Verkauf des ganzen Unternehmens, die das Privateigentum gewährt, hat enorme soziale Auswirkungen für andere Menschen. Da die Arbeitnehmer eines Betriebes de facto Produktionsmittel sind, werden sie z. B. bei einer Veräußerung wie eine Sache gleichsam mitverkauft und je nach Verschlankung, Aufteilung, Fusion oder Zerschlagung des Unternehmens mitverschoben oder entsorgt. Sie sind mit ihrer wirtschaftlichen Existenz der Macht der Kapitaleigentümer weitgehend hilflos ausgeliefert.

Die rechtliche Möglichkeit, wirtschaftliche Machtbildung und Existenzvernichtung anderer zum allgemeinen Grundrecht zu erheben, ist eine schreiende Absurdität. Kapital als eine Sache mit hoher sozialer Relevanz darf nicht undifferenziert Gegenstand eines Privateigentums sein, über das ganz nach egoistischen persönlichen Interessen beliebig verfügt werden kann. Das Privateigentum als persönliches Freiheitsrecht verliert hier seinen eigentlichen Sinn und seine innere Berechtigung. Selbstverständlich ist auch das Staatseigentum keine Alternative.

 

Das unternehmerische Motiv

Eines der häufigsten Argumente für die Unersetzlichkeit des Privateigentums am Kapital verweist darauf, dass nur Eigentümer zu solchen unternehmerischen Leistungen motiviert würden, wie sie die Geschichte des Kapitalismus aufweise. Nur was einem selbst gehöre, was man zum persönlichen Vorteil mehren, auf eigenes Risiko mit Schulden belasten und seinen Kindern vererben könne, sporne zu gewissenhafter Sorgfalt und größtem Engagement an. Wer erfolgreiche Unternehmen wolle, dürfe privates Wirtschaftseigentum unter keinen Umständen infrage stellen.

Doch der persönlich haftende Eigentümerunternehmer ist gerade nicht der typische Repräsentant des Kapitalismus. Seine originäre eigentumsrechtliche Erfindung ist die Kapitalgesellschaft, in der Hauptsache die Aktiengesellschaft, die den Eigentümern zwar den vollen Zugriff auf alle Gewinne garantiert, sie aber für die eingegangenen Risiken nur in Höhe ihres anfänglich investierten Kapitals haften lässt. Haben sich dies die kapitalgebenden Eigentümer, die Aktionäre, einmal zurückgeholt, gibt es für sie im Grunde kein Risiko mehr. Zudem sind in den Aktiengesellschaften Eigentümer und Unternehmer nur noch selten identisch.

Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts registrierte Ernst Abbe von den Carl-Zeiss-Werken in Jena:

„Es ist eine fast typische Erscheinung der neuen Wirtschaftsentwicklung geworden, dass Industrieunternehmen, wenn sie eine gewisse Größe überschritten haben, von den persönlichen Inhabern aufgegeben und … gewöhnlich in Aktiengesellschaften oder ähnliche Formen übergeleitet werden.“[9]

In den USA werden heute, so Sahra Wagenknecht, „fünfmal so hohe Umsätze in Kapitalgesellschaften erwirtschaftet wie in Unternehmen mit voller Haftung der Eigentümer.“ Auch in Deutschland übersteige die Wertschöpfung der Kapitalgesellschaften die der Personenunternehmen um ein Vielfaches.[10] Die Trennung von Anleger und Unternehmer ist die dem Kapitalismus typische Form des Wirtschaftens.

Die Unternehmerfunktion übt der Vorstand der AG aus, also in der Regel Abgestellte, deren Motive sich aus dem Interesse an einem hohen Einkommen und der Wahrnehmung der Kapital-Interessen nach hohem Profit zusammensetzen, von deren Erfolg ihre Stellung abhängt.

„Auch die Vorstandsvorsitzenden der 80 größten deutschen Unternehmen …, die mehrheitlich einer Familie gehören, stammen bis auf drei Ausnahmen nicht aus dem familiären Kreis. Vielmehr halten sich gerade in großen Familienkonzernen die Eigentümer in der Regel aus dem unmittelbaren Management heraus.“[11]

Sie beschränken sich auf den laufenden Empfang der von anderen erarbeiteten üppigen Dividende, die ihnen ein sorgenfreies luxuriöses Leben ermöglichen.

Erfolgreiche Alternativen, z. B.: Carl-Zeiss-Werke Jena

Doch immer hat es auch einzelne Unternehmer mit sozialem Verantwortungsgefühl gegeben, die nicht nur ihre Mitarbeiter über gute Gehälter am Erfolg des Unternehmens beteiligt haben, sondern Wege gegangen sind, die persönlich-egoistische Verwendung des Eigentums am Unternehmenskapital überhaupt auszuschließen. Sahra Wagenknecht macht auf den bereits erwähnten Ernst Abbe aufmerksam, Teilhaber der Optischen Werke Carl Zeiss in Jena, der 1889 nach dem Tod von Carl Zeiss dessen Erben auszahlte und die Firma auf eine ganz neue Grundlage stellte.

„Abbe sah, dass im Erfolg eines Unternehmens die Arbeit vieler zusammenfließt, die aktueller und früherer Mitarbeiter, die Managementqualitäten leitender Angestellter und das technische Wissen und Können der Facharbeiter, schließlich die Ergebnisse universitärer Forschungsleistungen sowie gesellschaftlich angesammelte Kenntnisse und Erfahrungen aus vielen Jahrzehnten. Deshalb war er überzeugt, dass der Gewinn eines Unternehmens ´vor einem strengen Sittlichkeitsideen genügenden Eigentumsbegriff als ´´öffentliches Gut„ betrachtet und behandelt` werden sollte. Der Anspruch des Gründers und Unternehmenslenkers sollte sich auf ´das Maß des angemessenen Lohnes für die persönliche Tätigkeit` beschränken. Die Unternehmenserträge stehen in Abbes Augen der Gesamtbelegschaft zu. Sie sollten darüber hinaus den naturwissenschaftlichen Fächern der Jenaer Universität zugutekommen, von deren Forschungen die optische Industrie profitierte.“[12]

Aus diesen Gründen und um externe Eigentümer wie bei einer Aktiengesellschaft, die die Zukunft „unter die Herrschaft des sich vermehrenden Geldes“ stelle, auszuschließen, entschied sich Abbe, das Unternehmen an eine von ihm gegründete Stiftung, die Carl-Zeiss-Stiftung, zu übertragen, also diese zur Eigentümerin des Unternehmens zu machen. Eine entsprechende Satzung sorgte dafür, dass sich die Stiftung an diese gemeinwohlorientierten Ziele hielt. Damit verloren die Erben von Carl Zeiss jeden Einfluss im Unternehmen und jeden Anspruch auf leistungslose Einkommen aus den Erträgen. Die Satzung bestimmte dann, dass der Kreis der Empfänger von Teilen des Gewinns noch um viele soziale Einrichtungen der Stadt erweitert wurde.

„So finanzierte die Carl-Zeiss-Stiftung in Jena neben dem Neubau des Unigebäudes das Phyletische Museum, ein Anatomisches Institut, mehrere Kliniken und das Volkshaus mit großer öffentlicher Bibliothek.“

Abbe hielt in den Statuten programmatisch fest, dass es nicht einseitig um einen möglichst hohen Gewinn gehen könne, sondern um „die Steigerung des wirtschaftlichen Gesamtertrages, welchen diese Unternehmungen dem ganzen in ihnen vereinigten Personenkreis, die Stiftung als Unternehmer einbegriffen, mit Aussicht auf längeren Fortbestand noch zu gewähren vermögen.“ [13]Ihm war wesentlich, dass das Unternehmen langfristig zum Wohle der Gesellschaft und aller Mitarbeiter gedieh.

Daher wurde es auf Reservebildung, daraus mögliche weitgehende Selbstfinanzierung und äußerst begrenzte Kreditaufnahme festgelegt. So waren die Ausschüttungen für gemeinnützige Zwecke im Verhältnis zum Gesamtgewinn deutlich niedriger als die normaler Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre. Auf diese Weise konnten die Carl-Zeiss-Werke die Weltwirtschaftskrise relativ unbeschadet und mit kaum verringerter Belegschaft überstehen.

„Interessant ist auch, dass das Statut die Vergütung der Führungskräfte auf das Zehnfache des durchschnittlichen Arbeitslohnes im Unternehmen beschränkte.“[14]

Bereits zu Abbes Lebzeiten funktionierte das Modell bestens. Hatte das Werk 1875 gerade 60 Mitarbeiter, waren es bei seinem Tod 1905 über 1.400, und in den folgenden Jahrzehnten wuchs es unaufhörlich weiter und entwickelte sich zu einem der weltweit führenden Unternehmen der optischen Industrie. Dass es weder externe private Eigentümer, noch solche als tätige Unternehmer mehr gab, in deren private Taschen die Gewinne flossen, behinderte oder vereitelte nicht den Unternehmenserfolg, ganz im Gegenteil.

 

Neue Eigentumsformen

Der Grundgedanke Ernst Abbes und seine mutige Verwirklichung sind wegweisend. Ein Unternehmen ist etwas grundsätzlich anderes als ein Anzug, Auto oder auch Eigenheim, die dem persönlichen Gebrauch dienen.

„Unternehmen sind keine Sachen, sondern Organisationen, die dank der Arbeitsleistung und der Kenntnisse vieler Menschen wachsen und von deren Fortbestand das Schicksal dieser Menschen, eventuell sogar die Perspektive ganzer Regionen abhängt.“[15]

Ein Unternehmen ist, um mit Abbe zu reden, ein „öffentliches Gut“. Und es steht nicht isoliert da, sondern verdankt seine Existenz und Erfolge den wissenschaftlichen und technischen Fähigkeiten, die im allgemeinen Kultur-, speziell im Bildungsleben erworben werden. An das Geistesleben muss deshalb ein Teil des Gewinnes auch zurückfließen, da dieses selbst ja keine materiellen Erträge erzielt, sondern auf Gelder der wirtschaften Menschen angewiesen ist.

Ernst Abbe und auch noch andere[16] haben gezeigt, dass es für die Gestaltung des Eigentums an Wirtschaftsunternehmen nicht nur die fruchtlose Alternative zwischen Privat- und Staatseigentum gibt, in die jede Diskussion immer schnell schablonenhaft verfällt. Doch auch eine entsprechend zugeschnittene Stiftung, kann nur eine Übergangslösung sein, da sie von der sozialen Einsicht und freien Tat Einzelner abhängig ist. Zur allgemeinen Gültigkeit muss das Eigentumsrecht eine differenzierende Weiterentwicklung erfahren, die gesetzlich verbindlich gemacht wird.

Sahra Wagenknecht schlägt in ihrem Buch vier Rechtsformen für Unternehmen vor, die als Grundtypen die Kapitalgesellschaften mit ihren externen Eigentümern ablösen sollen. Sie sieht sie auf unterschiedliche Branchen und Betriebsgrößen zugeschnitten. Zentral ist die Form der „Mitarbeitergesellschaft“, die sie für Unternehmen mittlerer Größe für besonders geeignet hält. Sie gehört der Gesamtheit ihrer Belegschaft, aber eben nicht als privates, persönliches Eigentum.

Das Unternehmen „gehört sich selbst“, kann also von niemandem verkauft werden.[17] Das Eigentum ist funktional an den Unternehmenszweck gebunden, und teilhaben daran kann nur, wer und solange er Mitarbeiter ist. Damit hört es auf, „Handels- und Übernahmeobjekt zu sein, das sich Finanzinvestoren oder Wettbewerber unter den Nagel reißen und filetieren könnten. Es gibt zweitens auch niemanden mehr, der aufgrund des Eigentumsrechts Anspruch auf die Unternehmenserträge erheben könnte.“ Der Gewinn gehöre dem Unternehmen. Zu operativen Leitern bestimme die Belegschaft, bzw. von ihr gewählte Vertreter Menschen mit entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten, die auch von ihr kontrolliert werden.

Für Großunternehmen, die Oligopolstellungen haben (wenig Anbieter u. viele Nachfrager) und dadurch über wirtschaftliche Macht verfügen, schlägt Wagenknecht die neue Form einer „Öffentlichen Gesellschaft“ vor. Die Mitarbeitergesellschaft eigne sich dafür nicht. Der Unterschied zu dieser bestehe darin, dass das Kontrollgremium jetzt Aufsichtsrat heiße, der nur noch zur Hälfte mit Mitarbeitervertretern besetzt sei, zur anderen Hälfte mit Vertretern der Öffentlichkeit. Da sie aber wie die Mitarbeitergesellschaft keine externen Eigentümer hat, gehört sie doch ebenfalls der Gesamtheit der Belegschaft, ist also im Grunde auch eine Mitarbeitergesellschaft. Dass im Aufsichtsrat wegen des gesteigerten öffentlichen Interesses zur Hälfte Vertreter der Öffentlichkeit sitzen, ändert daran ja nichts.

Auf ihre für Kleinbetriebe vorgesehene Personengesellschaft, bei der sie inkonsequent beim Abhängigkeitsverhältnis der Mitarbeiter bleibt, und die wichtige „Gemeinwohlgesellschaft“ für gemeinnützige Dienste kann hier nicht eingegangen werden.

 

Ausblick

Lange vor Sahra Wagenknecht entwickelt bereits der Nationalökonom Folkert Wilken, der in Dresden und Freiburg lehrte und an die sozialwissenschaftlichen Ansätze Rudolf Steiners anknüpfte, neue Eigentumsformen für das Unternehmenskapital.[18] Dabei machte er keinen Unterschied in Bezug auf die Größe des Unternehmens, unterschied aber für die drei Kapitalformen: Investitions-, Produktions- und Gewinnkapital drei verschiedene Eigentumsformen.

Er konkretisierte das, was Sahra Wagenknecht die Mitarbeitergesellschaft nennt, in der Weise, dass jeder Mitarbeiter bei seinem Eintritt in das Unternehmen einen ideellen Eigentums-Anteil am Produktionskapital, den Produktionsmitteln erhält, an und mit denen direkt oder indirekt jeder arbeitet. Dieser Anteil ist unveräußerlich und an die Funktion des Betriebes gebunden und bleibt beim Austritt aus dem Unternehmen zurück.

Das Investitionskapital muss nach Wilken im alleinigen Eigentum des unternehmerisch Leitenden stehen, aber ebenfalls nicht als Privat- sondern als neues Verantwortungs- oder treuhänderisches Eigentum. Und das Gewinnkapital dürfe – nach Abzug der Einkommen für alle Mitarbeiter, der Investitionen und Rücklagen – nicht beim Unternehmen verbleiben, sondern müsse in das Eigentum eines von Wirtschaft und Staat unabhängigen Geisteslebens übergehen, dem es letztlich zu verdanken und das zur Finanzierung darauf angewiesen ist.

Die Vorschläge Sahra Wagenknechts zur Bestimmung und Kontrolle des unternehmerisch Leitenden übersehen, dass weder die Belegschaft, noch die Vertreter der Öffentlichkeit per se die fachliche Kompetenz haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreffenden fachkundig zu beurteilen. Rudolf Steiner sah in einer Schrift von 1919 dafür allein Vertreter des Geisteslebens, also erfahrene Volks- und Betriebswirtschaftler in der Lage.[19]

Solche neuen sozialen Eigentumsformen des Kapitals würden den Weg in eine Ökonomie eröffnen, in der, wie Sahra Wagenknecht mit Recht schreibt, Privateigentum „tatsächlich nur noch durch eigene Arbeit entstehen kann und in der feudale Strukturen und leistungslose Einkommen der Vergangenheit angehören. Wir würden unser Wirtschaftsleben innovativer, flexibler und zugleich sozial gerechter gestalten. Niemand wäre mehr in der Lage, von fremder Arbeit und zulasten anderer reich zu werden.“[20]

Die Hauptquelle ungeheuren Reichtums und damit verbundener gesellschaftlicher Macht, die sich die Demokratie zum willfährigen Instrument gemacht hat, wäre beseitigt.

Literatur:

Die Profitgeier: Wie unfähige Manager unser Land ruinieren von Thomas Wieczorek

Whistleblower von Jan van Helsing

Die Volksverblöder: Wie Politiker uns belügen und betrügen von Thomas Wieczorek

Wer regiert das Geld?: Banken, Demokratie und Täuschung von Paul Schreyer

Verweise:

[1] Sahra Wagenknecht: Reichtum ohne Gier, Frankfurt/Main 2016, S. 17

[2] http://www.deutschlandfunk.de/un-bericht-armut-in-europa-nimmt-zu.1773.de.html?dram:article_id=354487

[3] Grundlegend behandelt in:

[4] Vgl. Sahra Wagenknecht a.a.O., S. 244

[5] Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage, Dornach 1961, S. 79

[6] Zitiert nach Sahra Wagenknecht a.a.O. S. 249

[7] a.a.O.

[8] GEOLITICO: Die ungezügelte Macht des Kapitals

[9] zitiert nach Sahra Wagenknecht a.a.O. S. 258

[10] Sahra Wagenknecht a.a.O. S. 259

[11] a.a.O. S. 260

[12] a.a.O. S. 268 f.

[13] zitiert nach S. Wagenknecht a.a.O. S. 270

[14] S. Wagenknecht a.a.O.

[15] a.a.O. S. 272

[16] z. B. die Mahle-Stiftung in Stuttgart

[17] S. Wagenknecht a.a.O. S. 275 u. f.

[18] Folkert Wilken: Die Entmachtung des Kapitals durch eue Eigentumsformen, Freiburg, 1959

[19] Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage, Kapitel: Kapitalismus und soziale Ideen

[20] S. Wagenknecht a.a.O. S. 286

Quellen: PublicDomain/geolitico.de am 25.03.2017

Weitere Artikel:

Blutlinien: Wissenschaftlich belegt – die Reichen bleiben seit Jahrhunderten unter sich

EU-Staaten blockieren Kampf gegen Steuer-Oasen – USA und Finanzeliten profitieren

Projekt der Eliten: EU als angelsächsisches Projekt zur Kontrolle über Europa

Stichwort Weltdominanz: Die Eliten kontrollieren uns – seit der Steinzeit

Elitäre Blutlinien: Sind die Rothschilds mit Hitler und Merkel verwandt? (Video)

Prinz Philip, der stille Thronfolger Griechenlands

Blutlinie der Elite: Britischer Premierminister ist mit russischer Kaiserin verwandt (Video)

Hälfte von Europas Männern stammt von einem einzigen Bronzezeit-Herrscher ab

13 elitäre Blutlinien: Die Ursache vielen Elends und Übels auf Erden

Elitäre Blutlinien: Sind die Rothschilds mit Hitler und Merkel verwandt? (Video)

Darum wurden die Templer überdurchschnittlich alt

Die Templer: Aufstieg und Untergang

Mystisches Prag: ‚Heiliges Kreuz‘ – Bauten der Tempelritter – Alchemie – Jerusalem-Verbindung (Videos)

Haben Freimaurer die Titanic-Untersuchung manipuliert?

Amerika und die Freimaurer

Freimaurer: Die geheime Architektur von Washington D.C. (Video)

Freimaurer: Forces Occultes — Okkulte Mächte (Video)

Weniger bekannte Symbole der Freimaurerei

Inzest-Sippe: Obama verwandt mit Pitt, Clinton mit Jolie

Operation Himmler: Unter „Falscher Flagge“ in den Zweiten Weltkrieg (Videos)

Die Pyramiden, Mythos Osiris und die Freimaurer (Videos)

Entflammt: Kontroverse um den False-Flag-Reichstagsbrand

Papst Franziskus‘ Dreifaltigkeit: CIA, die Freimaurerloge P2 und Opus Dei

Benutzt und gesteuert – Künstler im Netz der CIA (Video)

Blutlinie der Elite: Britischer Premierminister ist mit russischer Kaiserin verwandt (Video)

Massen-Hypnose durch Kino und Fernsehen (Video)

Aus der Welt der Grenzdebilen: Kate Perry – «Ich will zu den Illuminati gehören»

Unsere Eliten betreiben industriellen Kindesmissbrauch: Scotland Yard ermittelt gegen 40 Politiker

Die Rückkehr der Illuminaten

Dildos und Liebeskugeln in der Schule: Soziologin fordert Sexualkunde mit praktischen Übungen

Die Neue Weltordnung darf nicht stattfinden! (Video)

Blick in die Black Box Vatikanbank – „Wir haben Callboys bestellt“: Die scheinheilige Welt der Kirche (Video)

Das Führerprinzip der “Elite”- Eine Familie, eine Blutlinie, eine Welt-Herrschaft…(Video)

Vatikan: Der Papst und “satanische Messen”

New York: Kinderporno-Ring von “epidemischem Ausmaß” gesprengt

Kindesmissbrauch in Hollywood: „Herumgereicht wie ein Stück Fleisch“

CBS Reporterin: Massenmedien manipulieren und unter Kontrolle der Eliten

Bilderberg-Agenda: Verzweifelte Versuche der Eliten, die unipolare Welt zu retten (Videos)

Gefälschter Geburtsschein: Gericht in Alabama urteilt über Obamas Wählbarkeit

Die Neue Weltordnung darf nicht stattfinden! (Video)

Skull & Bones, die Elite des Imperiums

Die Geschichte der „Neuen Weltordnung“

Was Putin verschweigt, sagt sein Berater: Deutschland steht unter US-Okkupation (Video)

About aikos2309

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert