Sie riskieren ihren Job: Mitarbeiter, die auf Bestechung oder Schlampereien ihrer Firma hinweisen. Unternehmen müssen umdenken – und Whistleblower gesetzlich geschützt werden.
Edward Snowden oder Julian Assange, Wiki-Leaks, Doping-Skandal, Panama-Papers – wer Missstände im großen Stil enthüllt, wird von der Öffentlichkeit meist als Held gefeiert. Weniger spektakulär, aber wesentlich alltäglicher sind die vielen kleine Fälle von Whistleblowing: Hinweisgeber in Unternehmen, Organisationen oder Behörden.
Sie gelten oft als Verräter. Werden vom Arbeitgeber gestellt, gemobbt und gekündigt. Das zumindest zeigen viele Fälle aus der Praxis. Zuverlässige Daten gibt es darüber nicht.
Whistleblower werden oft beschimpft: als Nestbeschmutzer, Denunzianten, Verräter. Aber haben die Skandale der letzten Jahre nicht gezeigt, dass der wirtschaftliche Schaden für Unternehmen ins Unermessliche steigt, der Imageverlust kaum zu beziffern ist, wenn Whistleblowern nicht zugehört wird?
Insider berichten, dass es auch beim VW-Abgas-Skandal mehrere Whistleblower gegeben habe. Doch ihre Hinweise seien nie in der Führungsetage angekommen.
Ein Praxisworkshop über Whistleblowing an der Uni Köln. Prof. Bernd Irlenbusch, Wirtschaftsethiker und Mitglied wissenschaftlichen Beirat des Berufsverbandes der Compliance Manager, erarbeitet mit seinen Studenten Lösungen in einem realen Fall:
Im Jahr 2003 wies der ehemalige Leiter des staatlichen Umweltamtes in Aachen das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen auf die Gefahr von Rota-Viren im Trinkwasser hin (Whistleblower: Neues Buch von Jan van Helsing schlägt ein wie eine Bombe!).
Strafe für Retter
Proben aus den Wasserwerken rund um Aachen hatten das ergeben. Er stieß auf taube Ohren und wandte sich danach an die Presse. Die Folge: Der Aufgabenbereich wurde ihm entzogen, er wurde zum Amtsarzt geschickt, suspendiert und in eine andere Behörde versetzt. Dann wurde er krank und schließlich frühpensioniert.
Im Workshop suchen die Wirtschaftsstudenten nach Gründen: Warum wird jemand suspendiert, der Menschenleben retten will? Schließlich sind Rota-Viren für Säuglinge lebensgefährlich. Das Fazit der Arbeitsgruppe: Hier liegt ein Tabubruch vor. Schließlich trägt man keine Behörden-Interna nach außen.
Außerdem wollte keiner der Behördenmitarbeiter mit seinen Fehlern konfrontiert werden. Denn auf dem Weg zum kontaminierten Trinkwasser müssen mehrere Beamte schlampig gearbeitet haben.
Der Wirtschaftsethiker ist davon überzeugt: Es sind keine Kriminellen, die am Arbeitsplatz Verstöße begehen. Sondern ganz normale Menschen, die fast unmerklich Zentimeter für Zentimeter auf die schiefe Ebene gleiten. Werden sie entdeckt, sind sie empört und schockiert. Und reagieren – fast automatisch – mit Abwehr.
Ein zweiter Mechanismus, erklärt Bernd Irlenbusch, ist das so genannte „Moral Licencing“: Mitarbeiter, besonders Vorgesetzte, erwerben sich an einer Stelle eine moralische Lizenz, um dann an anderer Stelle über die Stränge zu schlagen.
Entscheidung über Menschenleben
Auch wenn die Umstände noch nicht abschließend geklärt sind – fest steht: Bei einem moralischen Ablasshandel möchte natürlich niemand ertappt werden. Whistleblower ernten also oft so viel Widerstand, weil sie den Finger in die Wunde legen. Weil sie schonungslos aussprechen, was lange unter der Oberfläche lag. Und weil sie fast immer den Vorgesetzten ihr Fehlverhalten vor Augen führen.
Die Geschichte des Altenpflegers Wolfgang Weinem: Eine Tageszeitung titelt: „Hier wurden 15 Menschen zu Tode gepflegt! Altenpfleger bricht sein Schweigen“. 15 Todesfälle gab es in diesem Heim, und für Wolfgang Weinem waren sie allesamt auf mangelhafte Pflege zurückzuführen. Er musste einfach handeln, sagt er. Fasste sich ein Herz und brach sein Schweigen.
Das Gespräch, berichtet er, sei barsch gewesen, abwiegelnd, der Geschäftsführer habe entnervt gewirkt. Ließ keine Kritik zu, Verbesserungsvorschläge interessierten ihn nicht. Wolfgang Weinem wollte Leben retten – und fand sich selbst auf der Anklagebank wieder. Müsste sich ein Arbeitgeber – in diesem Fall übrigens ein kirchlicher – nicht über einen engagierten Mitarbeiter mit moralischen Prinzipien freuen? Und wo waren überhaupt die Kollegen?
Leiden durch das Schweigen aller
Whistleblower sind einsame Kämpfer. Sie wünschen sich Verbündete, machen aber meist die Erfahrung, dass sie meisten Kollegen lieber wegschauen und schweigen. Wovor hat die schweigende Mehrheit eigentlich Angst? Gammelfleisch, VW-Skandal, Love-Parade, Doping, Odenwaldschule – unzählige Mitwisser haben geschwiegen, in einigen Fällen Jahre lang.
Nachdem Weinem der Pflegedienstleitung eine 50-seitige Dokumentation über Pflegemängel überreicht hatte, passierte: nichts. Er stand allein auf weiter Flur. Allein mit seinem quälenden Gewissen. Also stellte Wolfgang Weinem Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft: Körperverletzung mit Todesfolge, Vernachlässigung, unterlassene Hilfeleistung, so seine Vorwürfe. Und wieder hörte er lange Zeit nichts.
„Wenn es sich um eine Straftat handelt, bei der vom Unternehmen keine Beseitigung erwartet werden kann, dann darf man sich an die Öffentlichkeit wenden.“ Dies steht in den Arbeitsvertragsrichtlinien von Wolfgang Weimens ehemaligem Arbeitgeber. Und genau das tat der Altenpfleger: Er schickte die 50-seitige Dokumentation an Tageszeitungen und Fernsehsender.
Wer mutig ist, der kennt die Angst
Daraufhin folgte sofort: Kündigung, Gütetermin vorm Arbeitsgericht. Die Kündigung sei rechtens, bestätigte der Richter. Begründung hier, wie in fast allen Fällen: Verletzung der Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Wolfgang Weinem lernt den Rechtsanwalt Harro Schultze kennen, der sich auf Arbeitsrechtsprozesse von Whistleblowern spezialisiert hat. Beide gehen in Berufung vors Landesarbeitsgericht. Sie bekommen Recht – und sind positiv überrascht. Der Fall ist jedoch klar: Hätte Wolfgang Weinem nicht gehandelt, hätte er sich womöglich ebenfalls strafbar gemacht.
Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber auf der einen Seite – und unterlassene Hilfeleistung auf der anderen Seite. Offiziell wurde die Kündigung aufgehoben, Wolfgang Weinem „unter Freistellung weiterbeschäftigt“. Er bekam weitere 15 Monate Geld, musste nicht mehr an seinen alten Arbeitsplatz zurück und ging dann in den Ruhestand.
Letztlich, erklärt Rechtsanwalt Harro Schultze, geht es immer um die Frage der Selbstachtung. Der Treue zu eigenen Werten. „Wer mutig ist, der kennt die Angst!“. Denn Vorgesetzte möchten oft nichts über Missstände hören, weil es an ihrem Ego kratzt. Oder weil sie – wie in vielen Fällen von Korruption – oft ein Teil des Missstands sind.
Nur Firmen werden geschützt
Und Meldesysteme sind nur dann empfehlenswert, wenn sie hundertprozentige Anonymität gewährleisten. Und auch dann sind immer noch Rückschlüsse auf den Whistleblower möglich. Denn oft ist der Kreis derer, die überhaupt Zugriff auf bestimmte Informationen haben, überschaubar und klein.
Ein Arbeitgeber darf außerdem seinem Mitarbeiter kündigen, wenn dieser geschäftsschädigende Dinge ausplaudert. Wegen „Verletzung der Loyalitätspflicht.“
Ist es also am Ende fast unmöglich, eklatante Missstände öffentlich zu machen, ohne ein unkalkulierbares Risiko einzugehen? Whistleblowern soll das Leben in Zukunft sogar noch schwerer gemacht werden. Im April 2016 wurde eine EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet.
Sie machen Enthüllungen wie etwa die Lux-Leaks fast unmöglich. Hier hatten zwei Unternehmensberater dubiose Steuersparmodelle zwischen Luxemburg und Konzernen wie Ikea und Amazon veröffentlicht. Beide wurden „wegen Verrat von Geschäftsgeheimnissen“ zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Berlin Mitte, Potsdamer Platz, im Büro des Strafrechtlers und Ombudsanwalts Rainer Frank. Er ist auch Leiter der Arbeitsgruppe „Hinweisgeber“ bei Transparency International. Transparency spricht sich deutlich für einen gesetzlichen Hinweisgeberschutz aus.
Immer wieder mal werden Gesetzesentwürfe aus der Schublade geholt und im Bundestag diskutiert. Als 2016 ein Vorschlag der Grünen diskutiert wurde, war Rainer Frank dabei. Ebenso Vertreter großer Unternehmen, die alle über interne Whistleblowingsysteme verfügten. Ein Gesetz jedoch wollten sie auf keinen Fall (EU-Parlament winkt Totalüberwachung durch – Whistleblowern wird Leben schwergemacht).
Der Entwurf der Grünen für eine EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern sieht unter anderem eine Umkehrung der Beweispflicht vor. Nicht mehr der Whistleblower müsste im Falle des Verrats von Geschäftsgeheimnissen beweisen, dass er im öffentlichen Interesse gehandelt hat, sondern das Unternehmen muss darlegen, dass dem nicht so war.
Ob diese Richtlinie jemals umgesetzt wird, ist fraglich. All dies zementiert Missstände, die von vielen ängstlichen Mitwissern geduldet werden. Ein Skandal in einer Demokratie, in der jeder mutig und aufrecht Position beziehen dürfen sollte.
Literatur:
Die globale Überwachung: Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen von Glenn Greenwald
Deep Web – Die dunkle Seite des Internets von Anonymus
verraten – verkauft – verloren?: Der Krieg gegen die eigene Bevölkerung von Gabriele Schuster-Haslinger
Anonym im Internet mit Tor und Tails von Peter Loshin
Quellen: PublicDomain/swr.de am 02.02.2017
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Oops, also technische Kontenpannen, Auftrags oder Freelancer-Profileblokierungen auch zur genüge.
Aber als Held gefeiert, da muss ich wohl etwas verpasst haben.
Ich mache trotzdem weiter so lange es geht. (Im Exil)
Was noch aufrufbar ist.
https://theopositeofwar.wordpress.com/2017/01/24/erster-blogbeitrag/
https://reinesseelenlicht.wordpress.com/2016/10/12/the-forge-of-peace-peace-maker-der-friedensaufbau-erhalt/
http://www.pravda-tv.com/2017/01/tochter-von-michael-jackson-hat-einen-ungeheuerlichen-verdacht-warum-ihr-vater-starb/#comment-184652
https://www.linkedin.com/pulse/stern-beitrag-assane-gueyes-beschwerlicher-weg-die-spitze-wilke ….
mehrere andere Beiträge würden schon, blockiert, gelöscht… über die Jahre
Schmutzige Witze auf der Pädophilen- und Sodomien Konferenz bei den Grünen
Wenn das wahr ist, was ein Whistleblower mir zugetragen hat, dann sollen sich grüne Politiker an der Bar auf der 327. Pädophilen- und Sodomien Konferenz mit folgenden Witzen amüsiert haben.
Schmutzige Witze auf der Pädophilen- und Sodomien Konferenz bei den Grünen
https://aufgewachter.wordpress.com/2016/02/23/schmutzige-witze-auf-der-paedophilen-und-inzest-konferenz-bei-den-gruenen/
Nun was ist besser da jeder für sich entscheiden muss und unterscheiden-
-Teufelchen ohne Gewissen -oder-die Gute Fee mit Gewissen-Teufelchen ist alles egal ,der Guten Fee aber nicht .es ist der Kampf zwischen böse und gut.