Hanf: DCI Cannabis Institut plant in München Therapie-Center

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Die DCI Cannabis Institut GmbH (München) geht nach der gesetzlichen Freigabe von Cannabis für schwerkranke Patienten mit dem bundesweit ersten Konzept eines Cannabis-Therapie- und Informations-Centrums (CTIC) an den Start.

„Cannabis soll jedem Patienten zugänglich sein, dem es nützt“, sagte Wenzel Vaclav Cerveny, Geschäftsführer der DCI GmbH (www.cannabis-institut.de), am Dienstag auf einer Pressekonferenz im Presseclub München.

Das Geschäftsmodell der DCI Cannabis Institut GmbH deckt als bundesweiter Vorreiter ein komplementäres und synergetisches Angebot rund um die Therapie von Cannabis-Patienten ab. Auf 600 bis 1.000 qm betreut eine Arztpraxis mit Schwerpunkt Allgemeinmedizin und Schmerztherapie die Patienten mit Cannabis-basierter Medizin (Cannabis nur legal zu medizinischen Zwecken – Ein Trugschluss und seine Folgen).

Ein Informationszentrum mit Bistro, Show- und Produktionsküche soll über den Rohstoff „Hanf“ informieren. Angeschlossen ist ein Einzelhandel für Hanfprodukte. Ein weiterer Pfeiler der DCI ist die jährlich in München geplante Messe Cannabis XXL (28.-30. Juli 2017) als Messe, Kongress und Festival.

Das bundesweite Modellprojekt eines Cannabis-Therapie-Centers will schwerkranke Patienten behandeln. Bisher hatten nur 1.020 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle.

Nach Expertenschätzung benötigen in Deutschland bis zu 1,6 Millionen Menschen eine Cannabis-basierte Medizin. Schmerztherapie, neurologische und psychische Erkrankungen, Übelkeit und Erbrechen bei AIDS oder Krebs sowie chronisch-entzündliche Leiden wie Rheuma oder Morbus Crohn seien Einsatzgebiete von Cannabis.

Damit sich die DCI schnell am Markt etablieren und ihre Chancen am Markt wahrnehmen kann, will Cerveny private und institutionelle Anleger gewinnen.

Die Finanzierung mit Investitionsmitteln erfolgt über die Crowdinvesting-Plattform Transvendo. Weitere Details zur Emission werden laut Transvendo-Geschäftsführer Sven Kirchberg am 1. März 2017 bekannt gegeben.

DCI-Mitgründer und Geschäftsführer Wenzel Vaclav Cerveny (55) hat sich seit Anfang 2014 einen Namen in der deutschen Legalisierungsbewegung gemacht.

Unter dem Dach der am 1. Dezember 2016 gegründeten DCI GmbH hat er seine Aktivitäten gebündelt. Im Januar 2017 hat Wenzel Vaclav Cerveny eine bundesweite Online-Petition (http://ots.de/UXWfv) zur Legalisierung von Cannabis, die innerhalb einer Woche von 25.000 Unterstützern unterschrieben worden ist.

Ja zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland als Medizin, Genussmittel und Rohstoff

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Nach den internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte ist die Politik verpflichtet die Regulierung von Cannabis neu zu bemessen.

Der Deutsche Bundestag möge eine Gesetzesinitiative beschließen, die folgendes zum Inhalt hat:

1. Hanf (Cannabis) wird aus den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) herausgenommen und §24a BtmG gestrichen. Damit soll Hanf grundsätzlich als landwirtschaftliches Produkt bzw. Lebensmittel betrachtet werden.

2. Das Jugendschutzgesetz (JuSchuG) wird dahingehend erweitert, dass der Verkauf und Erwerb von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2% analog zu §9 Absatz 1 Ziffer 1 JuSchuG geregelt wird. (Erwerb erst ab 18 Jahre)

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Begründung:

Die Pflanze Hanf ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheit und zugleich die vielseitigste. Seit über 10.000 Jahren nutzen Menschen den Hanf als Faser-, Brennstoff- und Nahrungslieferanten. Mittlerweile können über 20.000 verschiedene Produkte aus Hanf hergestellt werden.

Die Menschheit ist in Zukunft mehr denn je auf Nachhaltigkeit bei der Rohstoffgewinnung angewiesen. Der Anbau und Umgang mit Hanfprodukten ist derzeit grundsätzlich unter Androhung von harten Strafen verboten. Die durch die strengen Strafvorschriften im BtmG leider bedingte Überregulierung des Hanfanbaus (§24a BtmG) kommt real eher einer Anbauverhinderung gleich.

Es mutet stupide und kontraproduktiv an, wenn es sich eine „Zivilisation“ absichtlich und bewusst leisten möchte, auf einen der nachhaltigsten nachwachsenden Rohstoff zu verzichten!

Hanf steht seit ca. 100 Jahren im Verruf „giftig“ zu sein, wobei bisher immer noch keine Todesfälle aus akuten Vergiftungen nachgewiesen werden konnten. Dies wird auch in Zukunft sehr schwierig sein, da zumindest die Cannabinoide – eine den Hanf speziell auszeichnende Stoffgruppe – absolut ungiftig sind. Der Entdecker des THC-Moleküls, Prof. Dr. Mechulam sagte nach jahrelanger, intensiver Forschung: „remarkably non-toxic!“

Cannabinoide sind keine Zellgifte wie dies z.B. Alkohol und Nikotin, ja selbst Koffein sind. Industriell verarbeitete Zucker und Fette stellen eine höhere Gefahr für die Physiologie des Menschen dar als Cannabinoide.

Auch Wasser ist relativ gesehen „giftiger“, weil man mit trinkbaren Mengen bereits eine Vergiftung erreichen kann. Bei Hanf-Cannabinoiden ist eine theoretische Überdosierung praktisch ausgeschlossen. Die dafür nötigen Mengen können (freiwillig) nicht in den Körper aufgenommen werden!

Vor einigen Jahren machten die Rechtswissenschaftler- und Professoren vom Schildower Kreis darauf aufmerksam, dass der prohibitive Ansatz des Betäubungsmittelgesetzes „gescheitert, schädlich und teuer“ ist. Das Scheitern kann man aktuell im Görlitzer Park in Berlin wieder beobachten.

Nachdem ein Jahr lang mit allem Aufwand, die der Rechts- und Verfolgungsstaat betreiben kann, gegen den illegalen Drogenmarkt vorgegangen worden ist, wurden vor ein paar Wochen die Einsätze auf ein Mindestmaß reduziert, weil sich auch durch die größten repressiven Anstrengungen keinerlei Änderung der Situation im Park erreichen ließ.

Eine Änderung dieser Situation kann sich nur dann gesamtgesellschaftlich einstellen, wenn die Grundvoraussetzung beseitigt wird. Diese Grundvoraussetzung ist nicht etwa der – von vielen konservativen Politikern – als „moralisch verwerflich“ gesehene Gebrauch von Hanf als Genuss- und Rauschmittel, sondern die rechtliche Bewertung durch das Betäubungsmittelgesetz selber ist der Verursacher dieser Probleme.

Rausch und Genuss liegen in der menschlichen Natur und sind niemals per se „schädlich und verwerflich“, sondern es liegt immer nur an den Umständen und Ausdrucksweisen und v.a. deren Bewertung durch Dritte, dass eine „Schädlichkeit“ als so schwerwiegend erachtet wird, dass man durch schärfste Repressionen (Strafrecht) die vermeintlichen moralischen Verfehlungen anderer zu sanktionieren versucht.

Eine Kulturpflanze wie Hanf darf keinen solchen Repressionen unterliegen, weil dies für die gesamte Gesellschaft schädlich ist, sowohl in sozialer, wirtschaftlicher aber vor allem in ökologischer Hinsicht! Der durchaus nötige Jugendschutz ist auf besserem Wege zu gewährleisten, wie dies z.B. durch das Jugendschutzgesetz geschieht.

Alle Bürger über 18 Jahren haben ein Grundrecht auf Cannabis inklusive des Anbaus von Cannabis zu Eigenbedarfzwecken.

„Mach das Beste aus dem Hanfsamen und säe ihn überall“
(George Washington, 1. Präsident der USA)

Literatur:

Der Cannabis Anbau : Alles über Botanik, Anbau, Vermehrung, Weiterverarbeitung und medizinische Anwendung sowie THC-Messverfahren von Lark-Lajon Lizermann

Cannabidiol (CBD): Ein cannabishaltiges Compendium von Franjo Grotenhermen

Haschisch Anno 1855: Das narkotische Genussmittel Hanf und der Mensch (Edition Rauschkunde) von Ernst von Bibra

Die Behandlung mit Cannabis und THC: Medizinische Möglichkeiten, Rechtliche Lage, Rezepte, Praxistipps von Franjo Grotenhermen

Quellen: PublicDomain/medtipp.com/openpetition.de am 26.02.2017

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