Rechtsbruch: Brisante Antwort der Bundesregierung zur wichtigen Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg (Videos)

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Die Bundesregierung hat am 30. November 2016 in einer Bundestagsfragestunde durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt (AA) Michael Roth (SPD) nach mehrjähriger Verzögerung eine brisante Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Hunko (Die Linke) zur bedeutsamen Rolle der US-Airbase Ramstein im globalen US-Drohnenkrieg gegeben, mit der sie frühere eigene Auskünfte modifiziert. Von Albrecht Müller.

Staatsminister Roth erklärte jetzt u.a., „die US-Seite“ habe der Bundesregierung am 26. August 2016 mitgeteilt, dass „die globalen Kommunikationswege der USA zur Unterstützung unbemannter Luftfahrzeuge Fernmeldepräsenzpunkte auch in Deutschland einschlössen, von denen aus die Signale weitergeleitet würden.

Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge würden von verschiedenen Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser Fernmelderelaisschaltungen, von denen einige auch in Ramstein laufen würden. Außerdem teilte sie (= die US-Seite) mit, dass im Jahr 2015 in Ramstein eine Vorrichtung zur Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung fertiggestellt worden sei, und sie hat uns darüber informiert, dass Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben unterstütze, darunter die Planung, Überwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen.“

Mit den Ausführungen des AA-Staatsministers Michael Roth werden die brisanten Whistleblower-Enthüllungen des früheren US-Drohnenkriegspiloten Brandon Bryant, dem dafür 2015 von IALANA und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler der Whistleblower-Preis verliehen wurde, der Sache nach bestätigt.

Zugleich wird damit das Prozessvorbringen der Bundesregierung in mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu Ramstein korrigiert, in denen sie erklärt hatte, von einer Einbeziehung der Airbase Ramstein in den globalen US-Drohnenkrieg könne aufgrund der Auskünfte der US-Regierung keine Rede sein.

Die Bundesregierung geht nach der Erklärung von AA-Staatsminister Roth allerdings auch nunmehr weiter davon aus, es gelte „weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen.“

Und Staatsminister Roth weiter: „Ich kann nicht generell von einem völkerrechtswidrigen Verhalten sprechen; wir können das nur auf den Einzelfall bezogen tun. Insofern kann ich darüber auch nichts sagen; denn ich vermag die Verantwortlichkeiten, die sich aus Ramstein heraus ergeben, nicht zu beurteilen.“

 

Diese „letztlich rechtsnihilistische Haltung der Bundesregierung“ wird von Kritikern wie dem früheren Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dieter Deiseroth kritisiert.

Deiseroth dazu in einer aktuellen Stellungnahme:

„Die von den USA auch über die Airbase Ramstein geführten Drohnenangriffe in Afghanistan, Pakistan, Somalia und Jemen mit dem Ziel der Tötung von als Terroristen verdächtigten Personen forderten bisher schon unzählige unschuldige Opfer unter der Zivilbevölkerung. Zahlreiche andere Untersuchungen, u.a. des UN-Sonderberichterstatters, haben aufgedeckt: Die US-Drohnenkriegsführung richtet sich nicht nur gegen kämpfende Aktivisten von Kriegsparteien („Kombattanten“), sondern auch gegen die Zivilbevölkerung in den Einsatzgebieten.

Die Zahl der unschuldigen zivilen Opfer der US-Drohnenangriffe ist zwischenzeitlich um ein Vielfaches höher als diejenige von getöteten Kombattanten. Diese Feststellungen sind durch die beschwichtigenden Erklärungen des scheidenden US-Präsidenten Obama nicht aus der Welt geschaffen worden. Im Gegenteil (Weinen um Obama: Von Drohnenangriffen und Staatsstreichen (Video)).

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Es geht um schwere Rechtsbrüche. Militärische Drohnenangriffe müssen sich u.a. an den Anforderungen der Art. 51 und 57 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen messen lassen. Danach sind sie völkerrechtswidrig, wenn der „Begleitschaden“ vorhersehbar war und wenn er durch die Anwendung praktisch möglicher Vorsichtsmaßnahmen bei der Wahl der Angriffsmittel und -methoden vermeidbar gewesen wäre oder wenn die mit ihm verbundenen Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.

Auch bei nicht völkerrechtswidrigen Angriffen, durch welche die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden kann, muss eine wirksame Warnung vorausgehen, wenn die gegebenen Umstände dies erlauben. Diese Anforderungen werden in vielen Fällen nicht eingehalten. Warum sollte dies ausgerechnet bei den US-Drohnenangriffen anders sein, die über Ramstein „laufen“. Die Aussagen des Whistleblowers Brandon Bryant belegen dies.

Die US-Drohnenangriffe gegen Ziele u.a. in Pakistan, Jemen und Somalia verstoßen ferner gegen die territoriale Integrität dieser Zielstaaten (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta). Sie können auch nicht als Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta gerechtfertigt werden, da von diesen Staaten keine (gegenwärtigen) militärischen Angriffe gegen die USA ausgehen. Eine Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat nach Art. 39 und 42 UN-Charta liegt nicht vor (Pentagon: Erstmals offizielle Zahl durch Drohnen getöteter Zivilisten veröffentlicht).“

Die deutsche Bundesregierung ist mit-verantwortlich dafür, dass mit der US-Airbase Ramstein deutsches Territorium in diesen globalen US-Drohnenkrieg einbezogen wird. Das verstößt gegen das Grundgesetz. Denn die deutsche Verfassung verbietet, dass deutsche Hoheitsträger völkerrechtswidrige Handlungen oder Zustände auf oder über deutschem Hoheitsgebiet dulden oder gar unterstützen.

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Die Unterstützung einer völkerrechtswidrigen Militäraktion kann nicht nur durch die militärische Teilnahme an Kampfhandlungen erfolgen, sondern auch auf andere Weise. Ein völkerrechtliches Delikt kann nämlich sowohl durch ein Tun als auch – wenn eine völkerrechtliche Pflicht zu einem Tun besteht – durch Unterlassen begangen werden. Eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt.

Anhaltspunkte und Maßstäbe für die Beantwortung der Frage, wann eine Hilfeleistung durch eine Nicht-Konfliktpartei zugunsten eines kriegführenden Staates völkerrechtswidrig ist, ergibt sich u.a. aus der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14. Dezember 1974 ohne formelle Abstimmung im Wege des allgemeinen Konsenses als Bestandteil der Resolution 3314 (XXIX) beschlossenen „Aggressionsdefinition“ (Deutschland: Versteckte Besatzung – Sie finanzieren den „geheimen Krieg“ der USA mit!).

 

Sie ist inzwischen als Völkergewohnheitsrecht allgemein anerkannt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.Juni 2005 – 2 WD 12.04 – Rn. 217 ff.) bereits entschieden. In Art. 3 Buchst. f) der o.g. „Aggressionsdefinition“ heißt es, dass als „Angriffshandlung“ im Sinne des Art. 39 UN-Charta unter anderem folgende Handlung anzusehen ist:

„Die Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen.“

In Sachen Ramstein (vgl. dazu unser Interview in den NachDenkseiten vom 25.8.2016) gibt es eine interessante Korrektur in der Informationspolitik der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat am 30. November 2016 in einer Bundestagsfragestunde durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt (AA) Michael Roth (SPD) nach mehrjähriger Verzögerung eine brisante Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zur bedeutsamen Rolle der US-Airbase Ramstein im globalen US-Drohnenkrieg gegeben, mit der sie frühere eigene Auskünfte modifiziert:

Literatur:

Die Jahrhundertlüge Teil 1 + 2 DVD-Doppelbox

Schmutzige Kriege. Amerikas geheime Kommandoaktionen von Jeremy Scahill

Killing Business. Der geheime Krieg der CIA von Mark Mazzetti

Videos:

Quellen: PublicDomain/nachdenkseiten.de am 02.12.2016

Weitere Artikel:

Weinen um Obama: Von Drohnenangriffen und Staatsstreichen (Video)

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One thought on “Rechtsbruch: Brisante Antwort der Bundesregierung zur wichtigen Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg (Videos)

  1. Es ist eigentlich keine neue Informationen, dass der Drohnenkrieg in Afghanistan etc. auch über Ramstein läuft.

    Bekannt ist auch, dass hier etliche Atomraketen von den Amerikanern in Stellung sind, welche im Falle eines möglichen neuen Krieges die Zielscheibe erster Priorität sind.

    Und Frau Merkel darf nicht auf das Knöpfchen drücken, nur die Amerikaner.

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