Mekka Deutschland: Ein Araber-Clan – Moscheen steigen aus – Essenträger für Asylbewerber – Kinderbräute (Video)

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Weil er bandenmäßig Prostituierte in Berlin Schöneberg erpresste und ihnen ein “Standgeld” abnahm, sollte dem 46 Jahre alten Mohamed “Momo” A. am Montag der Prozess gemacht werden. Seinen Komplizen auch. Doch es gab ein Problem: Das Gericht fand keine Schöffen. Der Prozess wurde nun auf Anfang Juli verschoben.

Angeklagte, aber keine Schöffen: Die B.Z. nannte dies einmalig in der Berliner Justizgeschichte.

Mohamed A. und die Mitangeklagten Mohamad M. und Mirza P. werden beschuldigt, Prostituierte auf der Bülowstraße in Berlin-Schöneberg gewerbsmäßig erpresst zu haben. Sie stammen aus einer arabischen Großfamilie und es sind 16 Fälle dokumentiert, in denen die Beschuldigten jungen Frauen “zum Teil unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben” Geld für ihr Geschäft mit dem Körper abgenommen haben sollen, so die BZ. Alexandru B. wurde wegen Beihilfe ebenfalls angeklagt (Erdogan droht: Wenn EU-Deal scheitert, schicken wir die Flüchtlinge los – Terroristen nach Deutschland eingeschleust).

„Standgeld“ fürs Geschäft

Als „Chef der Straße“ soll Mohamad A. von den betroffenen Frauen ein wöchentliches „Standgeld“ in Höhe von 120 Euro bekommen haben, eingetrieben von den Handlangern Mohamad M. und Mirza P.

Die Frauen – der deutschen Sprache meist nicht mächtig – und deren Zuhälter hätten gezahlt, weil sie eine Vertreibung vom Straßenstrich befürchteten, wie die Junge Freiheit berichtet.

In der Anklageschrift sei außerdem von einer „milieuspezifischen Drohkulisse“ die Rede. Der Prozess am Amtsgericht Schöneberg soll nun am 7. Juli 2016 beginnen, so die JF (Offener Brief: Österreichs Adel nennt Merkel „Zerstörerin unseres Kontinents“).

Essenträger für Asylbewerber gesucht! – Grüne Miriam Koch: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“

„Die Johanniter suchen auf der Roßstr. fürs Wochenende helfende und starke Hände! Jeweils um 11 Uhr und 4 Uhr morgens muss das Essen vom EG in die 5te Etage gebracht werden. Wer sich körperlich fit fühlt und unterstützen möchte, schickt mir eine PM mit Rufnummer. Frei nach dem Motto ›wer zuerst kommt, mahlt zuerst‹ werden die ersten 10 Personen dann direkt durch die Leitung vor Ort kontaktiert und kommen zum Einsatz!“

Die Zielgruppe dieses ungewöhnlichen Aufrufs ist ein Teil der rund 300 alleinreisenden männlichen Immigranten aus der von Bewohnern abgebrannten Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Messehalle 18 in Düsseldorf (Herr Schäuble, was rauchen Sie eigentlich?). Jetzt sind etwa 200 der Asylbewerber vorübergehend im ehemaligen Finanzamt in der Roßstraße untergebracht.

Doch die Sache hat einen Haken: Der Aufzug im Gebäude ist defekt, weshalb zehn freiwillige Träger gesucht wurden, die den männlichen Asylbewerbern das Essen in den fünften Stock bringen sollten.

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Insider-Logik?

Der Aufruf löste einiges an Empörung im Netz aus. Selbst Menschen, die gerne helfen, fragten sich: „Sehr geehrte Frau Koch, ich bin ein hilfsbereiter Mensch, aber ich kann nicht verstehen, dass Menschen, die bereitwillig tausende Meilen gereist/geflüchtet sind…“

Ein anderer Leser konterte: „Weil die kein Gesundheitszeugnis haben ! Deutsches Recht ! Entweder man hilft oder hält sich einfach zurück mit seinen Kommentaren…“

Worauf eine Leserin daran erinnerte: „die Helfer sollten auch kein Gesundheitszeugnis mitbringen“.

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Eine junge Dame schaltete sich ein, um einem User zu antworten, der zuvor schrieb: „Aus welchem Grund werden hierfür Helfer benötigt? Würden wir hier über Familien, Kinder oder alte Menschen sprechen, würde ich mich sofort freiwillig melden.“

„ob du es glaubst oder nicht – da sind auch Familien, Kinder und alte Menschen mit bei. Also melden!“

Woher die junge Dame ihre Informationen über die Zusammensetzung der Bewohnerschaft bezog ist unklar. Jedenfalls sollte es logisch sein, dass alleinreisende junge Asylbewerber nach einem Umzug aus einer abgebrannten in eine behelfsmäßige Unterkunft immer noch alleinreisende junge Asylbewerber bleiben und nicht zu „Familien, Kindern und alten Menschen“ werden.

Das Ganze wurde reichlich verzwickt und nahm mehr und mehr eine pauschalisierende und am tatsächlichen Fall abgleitende Gesprächswendung, mit gegenseitigen Vorwürfen nicht helfen zu wollen, nichts zu verstehen, keine Ahnung zu haben…

Die Ausgangsfrage war eigentlich eine ganz simple. Ein Leser/Leserin auf Facebook fasste es so zusammen:

„Ich denke, es ist dasselbe Problem wie mit dem Sauberhalten der Einrichtung. Warum um Himmels willen, kann man die Bewohner nicht für solche Arbeiten einteilen.

Jeder normale Mensch muss sich sein Essen holen und seine Räume selber sauber halten. Warum muss dafür in solchen Einrichtungen externes Personal eingestellt werden. Völlig unverständlich für einen Steuerzahler.

Und wenn der Schokopudding ausgeht, nicht auszumalen, was dann passiert … Einfach lächerlich!!“

Der fehlende Schokopudding soll ja einer der auslösenden Faktoren gewesen sein, warum der Chef der Nordafrikaner-Clique im Heim sich so sehr geärgert hatte.

Tage später, nach Löschung von einer „Fülle von diffamierenden, beleidigenden, radikalen, politischen, sexistischen oder rassistischen Äußerungen“ relativierte die Grünen-Politikerin ihren Aufruf: „Es war nie Sinn des Aufrufes, Freiwillige zu suchen, die untergebrachte Flüchtlinge „bedienen“ sollen, sondern die sie bei der Abwicklung unterstützen sollten.“

  

Präventionsarbeit gegen Salafismus: Moscheen steigen aus Frankfurter Vorzeigeprojekt aus

Update: Das Bundesfamilienministerium hat den Ausstieg der drei beteiligten Moscheen bestätigt.

Feierlich war die Vorstellung des Pilotprojekts „Professionalisierung der Jugendarbeit in Moscheegemeinden“ im September vergangenen Jahres in der Abubakr Moschee im Frankfurter Stadtteil Hausen. Es gab Reden, Musik und kleine Leckereien.

Das im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ mit jährlich 130.000 Euro geförderte und mit 30.000 Euro durch die Stadt kofinanzierte Projekt sollte junge Männer davon abhalten, in den Jihad nach Syrien zu ziehen. Moscheengemeinden sollten in dem Programm eine professionelle Sozialarbeit erhalten.

In einer kurzen Mail, die hr-iNFO vorliegt, schrieben die Vorstände der drei Moscheen bereits im Februar: „Die Beendigung der Zusammenarbeit gilt unverzüglich.“ Die Abubakr Moschee, die Tarik Ben Ziad Moschee und der Moscheeverein TUN begründen ihren Schritt damit, dass sie „nach einem Jahr noch keine konstruktive Projektarbeit erkennen können“.

Moscheen mit Umsetzung unzufrieden

Die Moscheevorstände hatten den Eindruck, dass ihnen das Projekt außer Arbeit nichts brachte. So hätte beispielsweise ein Sozialarbeiter des Projektes nicht ausreichend deutsch gesprochen, um von den Jugendlichen in der Moschee akzeptiert zu werden. Außerdem hatten sich die Vorstände mehr Geld für Bildungsreisen oder sportliche Aktivitäten versprochen.

Die Kündigung des Kooperationsvertrags durch die Moscheen bringt das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA) in Erklärungsnot. Die städtische Behörde steht bislang unter der politischen Verantwortung von Integrationsdezernentin Nargess Eskandari-Grünberg (Grüne). Es war zuvor schon sehr schwierig, Moscheen zum Mitmachen zu bewegen. So blieb etwa ein für eine türkische Gemeinde freigehaltener Projekt-Platz vakant (Vereinte Nationen fordern Bevölkerungsaustausch von Deutschland).

„Anlaufschwierigkeiten einkalkuliert“

Dazu kommt der finanzielle Aspekt. Ein mit der Durchführung des Projekts beauftragter Bildungsträger hat zwei Sozialarbeiter eingestellt, eine dritte Stelle ist ausgeschrieben. Der Großteil der öffentlichen Gelder fließt in die Personalkosten.

Bislang wurde die Öffentlichkeit nicht über den Ausstieg der Moscheen informiert. Auf Anfrage von hr-iNFO erklärte ein Referent des Amtsleiters Armin von Ungern-Sternberg unter Verweis auf die fünfjährige Laufzeit des Projektes: „Eine längere Aufbauphase und die schrittweise Bewältigung von Anlaufschwierigkeiten“ seien von vorneherein einkalkuliert worden.

Neue Kooperationspartner müssen her

Beim Bundesfamilienministerium will man nun wissen, wie es weitergeht. „Der Träger ist durch die Regiestelle aufgefordert worden, bis Ende Juli auf Grundlage der bisherigen Zielsetzung des Projekts ein überarbeitetes Konzept vorzulegen“, hieß es auf Anfrage. Darin sollen neue Überlegungen mit einbezogen werden, das Projekt im Bereich Flüchtlinge weiterzuführen. Außerdem sollen neue Kooperationspartner benannt werden. „Auf dieser Basis wird dann eine formale wie fachlich-inhaltliche Neubewertung des Projekts vorgenommen und über die weitere Förderung entschieden.“

Es kann also sein, dass die von der Kenia-Koalition vorgesehene neue Dezernentin für Bildung und Integration, Sylvia Weber (SPD), bei der Präventionsarbeit gegen Salafismus bei Null anfangen muss (Das neue Rom: Freimaurerische “Mittelmeer-Union” beflügelt durch Flüchtlingskrise (Videos)).

Video:

Beim Lügen erwischt: Innenminister de Maizière heizt die Diskussion in der Flüchtlingspolitik mit falschen Angaben an. Gestern behauptete er: „Es kann nicht sein, dass 70% der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden.“ Sein Ministerium räumt vorab ein, dass das Unsinn ist, da ist solche Statistiken nicht gäbe. Deshalb heute die Frage: Wie viel Prozent der statistischen Angaben des Innenministers sind eigentlich frei erfunden?

Einreise von Kinderbräuten: Über 100 Fälle allein in Baden-Württemberg

Mit dem Zustrom von Flüchtlingen sind auch hunderte Kinderbräute nach Deutschland gekommen – auch nach Baden-Württemberg. Justiz und Behörden sind unsicher, was jetzt zu tun ist.

Die deutschen Behörden haben einem Zeitungsbericht zufolge nach der Einreise Hunderttausender Flüchtlinge auch mehrere hundert Kinderehen registriert. Allein in Baden-Württemberg seien 117 Fälle festgestellt worden.

In den meisten Fällen seien minderjährige Mädchen bereits in der Heimat mit einem Erwachsenen verheiratet worden, anschließend machten sie sich auf den Weg nach Deutschland, schreibt die „Bild“-Zeitung (Samstag). Das Blatt beruft sich auf Zahlen aus den Bundesländern und Informationen der Justizministerkonferenz.

Die Politik ist gefordert

Laut „Bild“ prüft die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern nun auf Antrag von NRW-Ressortchef Thomas Kutschaty (SPD), ob die Ehemündigkeit in Deutschland generell auf 18 Jahre angehoben werden soll. Geklärt werde zudem, ob nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht bestehe (Schäuble: „Einwanderung soll Europa vor Inzucht und Degeneration retten“ – über 4.000 Übergriffe, wohin führt das Schweigen? (Video)).

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Mai entschieden, dass ein als Vormund bestelltes Jugendamt nicht über den Aufenthaltsort eines heute 15-jährigen Mädchens aus Syrien bestimmen darf. Dieses war dort als 14-Jährige mit seinem volljährigen Cousin verheiratet worden. Die Ehe sei wirksam und selbst im Falle einer Unterschreitung des in Syrien geregelten Ehemündigkeitsalters nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar oder aufhebbar. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.

Die Hilfsorganisation SOS-Kinderdörfer hatte im Mai gewarnt, dass immer mehr Flüchtlingskinder zwangsverheiratet werden. Vor allem bei minderjährigen Mädchen aus Syrien steige die Anzahl der Kinderehen. Vor dem Krieg in Syrien seien bei 13 Prozent aller Hochzeiten einer oder beide Ehepartner jünger als 18 Jahre gewesen. Nun seien es über 51 Prozent (Bundesländer: Zahl der Flüchtlinge hat sich verdreifacht – Fast 5.000 Kinder verschwunden).

Verheerende Folgen für die Kinderbräute

Ein Grund sei, Töchter in der Fluchtsituation finanziell, aber auch körperlich abzusichern, erklärte Alia Al-Dalli, Leiterin der SOS-Kinderdörfer im Nahen Osten. Die Folgen seien allerdings verheerend: Die Mädchen brechen nicht nur häufig die Schule ab und werden sozial isoliert, sondern auch oft Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch wesentlich ältere Ehemänner. Laut der Weltgesundheitsbehörde WHO sei die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes, gefolgt von Selbstmord.

Hintergrund: Im traditionellen islamischen Recht wird teilweise davon ausgegangen, dass Mädchen bereits mit neun Jahren, Jungen mit zwölf Jahren heiratsfähig sind. Allerdings haben einige Staaten mit Reformen und zur Vermeidung von Kinderehen ein höheres Alter für die Ehemündigkeit festgelegt, wobei dies in der Praxis unterlaufen wird.

Literatur:

Exodus: Warum wir Einwanderung neu regeln müssen von Paul Collier

Merkels Flüchtlinge: Die schonungslose Wahrheit über den deutschen Asyl-Irrsinn! von Ali Sperling

Der direkte Weg in den Dritten Weltkrieg von Peter Orzechowski

Europa Grenzenlos

Quellen: PublicDomain/epochtimes.de/epochtimes.de/swr.de/hr.de am 17.06.2016

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