Finanz-Dilemma der Städte: Der Bürger muss zahlen!

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Die meisten Städte und Gemeinden wissen längst nicht mehr, wie sie jemals wieder von ihren Schulden runterkommen sollen. Und die Sozialausgaben steigen weiter!

Die Städte und Gemeinden in Deutschland erzielen seit einigen Jahren immer neue Einnahmerekorde. Dennoch geht es vielen Kommunen finanziell ziemlich schlecht. Bei ihnen wachsen die Ausgaben schneller als die Einnahmen. Auch sind viele Städte und Gemeinden hoch verschuldet und wissen nicht, wie sie jemals aus ihren Schulden wieder herauskommen sollen. Da fragt man sich schon, wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte.

Die Situation der deutschen Kommunen ist durchaus unterschiedlich, es hat sich eine regelrechte Zwei-Klassen-Gesellschaft entwickelt: Die einen hatten in den letzten Jahren einen ausgeglichenen Haushalt oder erzielten sogar Überschüsse, so dass die Verschuldung abgebaut werden konnte. Bei den anderen sind die Haushalte seit Jahren defizitär, sie versinken immer tiefer im Schuldensumpf. Bei den kommunalen Schulden handelt es sich überdies zu einem hohen Prozentsatz um Kassenkredite, die eigentlich nur zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bestimmt sind.

Sprengsatz Sozialleistungen

Wenn der Haushalt der betreffenden Stadt oder Gemeinde dauerhaft nicht ausgeglichen ist, wird früher oder später die staatliche Kommunalaufsicht aktiv und verlangt, dass Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Solche Maßnahmen zum Haushaltsausgleich (Haushaltssicherungskonzepte) sind inzwischen ein weitverbreitetes Phänomen in der kommunalen Welt. Interessanterweise sind die finanziell soliden Städte und Gemeinden eher in den Bundesländern mit einer strengen Kommunalaufsicht zu finden; die finanziell angeschlagenen dagegen eher in den Bundesländern mit einer großzügigeren Kommunalaufsicht.

In der Diskussion über die Kommunalfinanzen verweisen die Vertreter der Städte und Gemeinden gerne auf frühere Steuersenkungen durch den Bundesgesetzgeber, welche nicht nur bei Bund und Ländern, sondern auch bei den Kommunen zu Einnahmeausfällen geführt hätten. Richtig daran ist, dass die Kommunen im föderal organisierten Deutschland wenig Einfluss auf die Entscheidungen des Bundesgesetzgebers haben. Die betreffenden Steuersenkungen liegen jedoch zeitlich weit zurück. Die derzeitigen hohen Steuereinnahmen, die alle Rekorde brechen, erwähnen die Vertreter der Kommunen dagegen eher beiläufig.

Die größte Sprengkraft für die kommunalen Haushalte hat jedoch das stetige Anwachsen der Ausgaben für Sozialleistungen. Die Kosten für die Hilfen zur Erziehung, die Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und die Hilfe zur Pflege, um nur einige Sozialleistungen zu nennen, stiegen in den letzten Jahren weit stärker als andere Ausgabearten – und erst recht stärker als die kommunalen Einnahmen. Die Hoffnungen der Kommunen auf eine Dämpfung des Kostenanstiegs bei den Sozialleistungen sind bisher immer wieder enttäuscht worden.

Länder unterlaufen Vereinbarungen

Nun gehen ja fast alle von den Städten und Gemeinden erbrachten Sozialleistungen auf gesetzliche Vorgaben des Bundes oder des betreffenden Bundeslandes zurück. Die Kommunen haben lange darum gekämpft, dass ihnen per Gesetz nicht einfach Leistungsverpflichtungen auferlegt werden können, für welche ihre Finanzausstattung nicht ausreicht. Vor einigen Jahren haben sie durchgesetzt, dass der Gesetzgeber, wenn er den Gemeinden neue Aufgaben überträgt, die dadurch entstehenden Mehrbelastungen auszugleichen hat. Entsprechend dem Grundsatz, dass wer bestellt auch bezahlen soll, enthalten alle Landesverfassungen seit den 1990er Jahren Regelungen zu diesem Fragenkomplex.

Allerdings versuchen die Länder häufig, diese Vorgaben mit spitzfindigen Begründungen zu unterlaufen und erstatten den Kommunen nur einen Teil der durch Aufgabenübertragungen entstehenden Mehrbelastungen. An dieser Stelle gibt es häufig Streit um die Kosten mit nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Es gibt jedoch nicht nur äußere Einflüsse, welche die kommunale Finanzmisere verursacht haben. Für viele negative Entwicklungen sind die Städte und Gemeinden selbst verantwortlich. Immer wieder lässt sich feststellen, dass die einzelnen Fachbereiche der Kommunalverwaltung bestrebt sind, ihr Budget zu maximieren, ohne dabei Rücksicht auf die notwendige Haushaltskonsolidierung zu nehmen.

Ähnliches gilt für die Kommunalpolitik, die nach wie vor nicht auf Prestigeprojekte verzichten will. Und vielfach müssen die Kommunen auch für die Sünden früherer Jahre aufkommen, als Stadien und Schwimmbäder, Museen und Bibliotheken ohne Rücksicht auf die Folgekosten eröffnet wurden.

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Auch trifft es immer noch zu, dass sich benachbarte Kommunen bei der Leistungserbringung nicht zusammentun. Nach wie vor sehen sie sich vielfach noch als Konkurrenten. Ergebnis dieses Kirchturmdenkens ist vielfach, dass in engster Nachbarschaft die gleiche Einrichtung mehrfach vorhanden ist.

Der Bürger muss zahlen!

Für die finanzielle Zukunft der Kommunen hängt alles davon ab, dass die Steuereinnahmen weiterhin sprudeln und die Zinsen niedrig bleiben. Die Soziallasten werden sicherlich weiterhin sprunghaft steigen, und zwar schon allein dadurch, dass immer mehr Asylbewerber von den Kommunen unterzubringen sind, wofür sie keinen ausreichenden Kostenersatz erhalten. Hier laufen derzeit intensive Gespräche mit dem Bund und den Ländern, welche für diesen Zustrom politisch mitverantwortlich sind.

Die Länder können ihren in Haushaltsnöten steckenden Kommunen nur begrenzt helfen, da sie ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen (Schuldenbremse). Es ist demnach absehbar, dass die finanzielle Situation vieler Kommunen in den nächsten Jahren schwieriger werden wird.

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Sie werden darauf mit der Kürzung von Zuschüssen, dem Verschieben von Investitionen und mit Personalabbau reagieren. Und sicherlich werden sie auch ihre Gebühren und kommunale Steuern – Gewerbesteuer, Grundsteuer – erhöhen, wo immer dies möglich ist. Wir Bürger werden also wieder einmal mehr zahlen müssen, aber gleichwohl weniger Leistungen von unserer Stadt oder Gemeinde erhalten!

Die Hoffnung, dass die Kommunen im Zuge einer Finanzreform eine ihren Aufgaben entsprechende finanzielle Ausstattung erhalten, hat sich bisher nie erfüllt. Sie wird sich wohl auch in Zukunft nicht erfüllen, so dass die Finanznöte vieler Kommunen andauern werden.

Literatur:

Verfallssymptome: Wenn eine Gesellschaft ihren inneren Kompass verliert von Günther Lachmann

Grundrechte-Report 2015

Gekaufte Journalisten von Udo Ulfkotte

Wenn das die Deutschen wüssten…: …dann hätten wir morgen eine (R)evolution! von Daniel Prinz

Quellen: PublicDomain/geolitico.de vom 17.08.2015

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2 comments on “Finanz-Dilemma der Städte: Der Bürger muss zahlen!

  1. Meine Stadt hat seit einigen Jahren alles mit sogenannten ÖPP oder auch PPP Projekten eingekauft. Das sind Verträge, die dann von irgendwelchen Verwaltungsleuten abgeschlossen werden und so streng geheim sind, daß niemand diese Verträge zu Gesicht bekommt. IN den öffentlichen Sitzungen werden auch alle Teile stets in den nichtöffentlichen Bereich geschoben. Anfrage auf Einsicht wird abgelehnt, da man vertragliche Verschwiegenheit zugesichert hat.
    INteressanterweise veröffentlichte der Baukonzern mehrere Fakten so wurde die Bausumme und eine exakt gleiche Summe für die Bewirtschaftung der Schule gezahlt. Pro Kopf ist der Schulplatz so extrem hoch, wie wohl sonst kaum irgendwo zu finden.
    Dann noch garantierter Gewinn von 14% + Verzicht auf Einrede. Ein finanzielles Himmelfahrtkommando.
    Interessanterweise wurde beim NDR eine Doku veröffentlicht mit dem bezeichnenden Titel “ Der geplünderte Staat“ darin wird auch einmal erklärt, wem wir dieses finanzielle Massenvernichtungsmittel gegen Städte und Gemeinden zu verdanken haben. Peer Steinbrück offensichtlich nicht nur der Hedges Fond hat es ihm angetan, obwohl er ihn nicht einmal erklären konnte. So sagte er endlich spielen wir global mit. Ob wir die zahlenden Menschen gemeint waren oder aber nur die Großbanken und Konzerne, dei davon profitieren wird wohl sein Geheimnis bleiben.
    Diese massive gewollte Verschuldung ist vor allem deshalb interessant, weil durch dei Einführung des Neuverschuldunggebotes es dann automatisch zu einer massiven Belastung der Bürger kommt. Und wie immer wird man sagen können – uns sind leider die Hände gebunden.

    Aber bei den Ländern sieht es nicht besser aus. So gab Schleswig-Holstein eine Bürgschaft für dei HSH Nordbank ab über 10 Mrd. Euro. Interessanterweise taten dies die gleichen Politiker, die im Aufsichtsrat des Unternehmens saßen. Schon Jahre zuvor deckte der Wirtschaftsminister die katastrophalen Geschäfte auf.

    Die HSH Nordbank für die Werner Marnette 2008 +2009 als SH Wirtschaftsminister mal sehr deutliche Worte fand. „Täuschen, Tranen, Tricksen“ „Das ist ein Wahnsystem“
    http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-648622.html
    http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article108518322/Ex-Minister-Marnette-Das-ist-Taeuschen-Tarnen-Tricksen.html
    http://www.spiegel.de/spiegel/a-617645.html

    und ihm ist sicherlich mehr finanzwirtschaftlicher Sachverstand zuzutrauen als Heide Simonis, die sogar als Aufsichtsratsmitglied zugab überhaupt nicht verstanden zu haben was denn überhaupt ein Hedges Fond sei.

    Für dieses Täuschen, Tricksen, Tarnen und Wahnsystem- Bank drückte Stegner als Aufsichtsratsmitglied der Bank eine Garantie des Landes durch, dass SH also die Bürger des Landes mit 10 Mrd. für dieses Wahnsystem bei dem die Politiker-innen als Aufsichtsratsmitglieder vollkommen versagt haben bürgen müssen.

    Jetzt machte die Staatsanwaltschaft noch einen Deal mit der HSH Nordbank wegen der Hilfestellung für Steuerbetrug. Straffrei für dei Manager und 22 Mio Euro kassiert die Staatsanwaltschaft , GEZahlt wird es von der HSH NOrdbank für deren Schulden der Bürger aufkommt.

    Wer zahlt die Strafe nebenbei auch noch Steuerbetrug empfohlen zu haben zahlt? Der Steuerzahler, also zweimal Geschädigter.

    Eine Besteuerungserhöhung in der Mogelpackung. Bei welchem Unternehmen zahlen eigentlich die Gläubiger die Strafzahlungen für Betrug? Das ist nicht einmal Versicherungen erlaubt.

    Aber StGB 129 Abs. 2.1 gibt ja Entwarnung, denn dieser Fall wird niemals eintreten, wenn die Parteien die Richter nominieren + die Staatsanwaltschaft nur politisch weisungsgebunden agieren darf.

    Traurig ist das alles.

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