V-Leute schüren Gewalt auf Demonstrationen – Das Prinzip Agent Provocateur

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Wer bestreitet, dass Demonstrationen in der Bundesrepublik nicht nur aufgrund der Gewalt der Demonstranten eskalieren, kommt spätestens seit den sogenannten “Blockupy” Protesten vor einigen Wochen schnell in Verdacht, Gewalt aufgrund deren Zielsetzung relativieren zu wollen. Schuld seien ja immer die Anderen wenn es nach dir geht, heißt es dann. Dass die Proteste einiger Linksradikaler in Frankfurt zur EZB-Eröffnung freilich kein friedlicher ziviler Ungehorsam war, sollte jedem klar sein.

Dennoch zeigen die Enthüllungen rund um den NSU-Skandal: V-Leute der Geheimdienste und der Polizei, die sich unter Protestgruppen mischen um dort zu provozieren, sind keine Verschwörungstheorie, sondern Realität. Das Prinzip Agent Provocateur.

Am Montag behauptete der Chef der Linksfraktion im Bundestag Gregor Gysi im Gespräch mit der Deutschen Presseagentur, dass V-Männer und -Frauen gezielt Gewalt auf Demonstrationen schüren würden. “Ich bin kein Verschwörungstheoretiker, aber ich habe immer den Eindruck, dass bestimmte V-Leute geradezu zur Gewalt animieren, um das politische Anliegen totzumachen”, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. “Denn dann diskutieren wir hinterher bloß noch über die Gewalt – und nicht mehr über das eigentliche Anliegen.” Man müsse herausbekommen, wer genau auf Demonstrationen Gewalt anwende.

Parteichef Bernd Riexinger teilt den Verdacht Gysis. “Zum Teil gibt es ja auch Beweise dafür, dass es Provokateure auf dieser Seite gibt”, sagte er. V-Leute sind Verbindungs- oder Vertrauenspersonen der Geheimdienste oder der Polizei, die Informationen aus extremistischen oder kriminellen Kreisen liefern. Die Spitzel werden dafür zumeist von staatlichen Stellen bezahlt.[1]

Was wie eine wirre Behauptung klingen mag, die die Gewalt bei Protesten gegen die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main relativeren will, hat einen faktischen Hintergrund. Als Agent Provocateur werden solche provozierenden Staatsdiener bezeichnet, die üblicherweise im Auftrag des Staates einen oder mehrere Dritte zu einer gesetzeswidrigen Handlung provozieren sollen. Im weiteren Sinne wird damit auch ein Handeln bezeichnet, das durch die gezielte Vortäuschung oder auch Provokation einer ruchbaren Handlung die Stärkung der eigenen Position und die Legitimation für einen Eingriff anstrebt.

Wegen der Gefahr, dass der Staat sich auf diese Weise zumindest indirekt als Gesetzesbrecher betätigt und Taten provoziert, die ohne den Agenten gar nicht begangen worden wären, ist der Einsatz solcher Agenten in Demokratien eigentlich gesetzlich oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung streng reglementiert. Es sind Fälle bekannt, auch in Deutschland, bei denen solche Agenten rechtswidrig eingesetzt wurden, etwa zur verdeckten Störung von sozialen Bewegungen und der gewalttätigen Eskalation von Demonstrationen.

So zum Beispiel Peter Urbach. Er war ein V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes, lieferte Ende der 1960er Jahre Bomben und Waffen an Personen aus der Berliner Studentenbewegung, die später zu den Gründungsmitgliedern der Rote Armee Fraktion gehörten. Urbach wurde vor allem durch seinen Einsatz bei einer Demonstration vor dem Gebäude des Springer-Konzerns am 11. April 1968 bekannt, die als Reaktion auf das Attentat auf Rudi Dutschke stattfand. Er versorgte die Demonstranten aus einem großen Weidenkorb mit etwa einem Dutzend zündfertiger Molotowcocktails. Dies führte mit zur gewalttätigen Eskalation der Demonstration und zum Abbrennen mehrerer Lieferwagen des Verlags. Die Ereignisse wurden als Osterunruhen bekannt und zählen bis heute zu den schwersten Ausschreitungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Außerdem besorgte er eine Bombe für einen Anschlag auf das jüdische Gemeindehaus durch die Tupamaros West-Berlin 1968. Er erhielt nach seiner Enttarnung vom Verfassungsschutz eine neue Identität im Ausland.[2]

Beim Celler Loch ließ die niedersächsische Landesbehörde für Verfassungsschutz im Juli 1978 einen Bombenanschlag auf die JVA Celle ausüben. Ausgeführt wurde dieser durch zwei eigens dazu angeworbene Kriminelle, Klaus-Dieter Loudil und Manfred Berger. Angeblich wollte man mit Hilfe dieser verdeckten Operation unter „falscher Flagge“ einen Informanten in die RAF einschleusen. Die Öffentlichkeit und mehrere Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden wurden über die wahren Urheber des Anschlags planmäßig getäuscht, erst 1986 kamen die Hintergründe durch Recherchen von Journalisten ans Licht.[3] Im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2001 wurde bekannt, dass NPD-Schlüsselpersonen V-Männer des Verfassungsschutzes waren und gerade deren Äußerungen als Grund für den Verbotsantrag vorgebracht wurden.[4]

Bei den Protesten am 6. Juni 2007 gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm bei Rostock hat die Polizei als Schwarzer Block verkleidete Polizeibeamte in eine Demonstration geschleust. Nachdem andere Demonstranten misstrauisch wurden, haben sich drei der Beamten hinter die Polizeireihen zurückgezogen, dem Vierten wurde die Vermummung heruntergezogen und er wurde als Mitglied einer Bremer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit erkannt. Allein die Anwesenheit dieser verkleideten Polizeibeamten ist gesetzwidrig, da sich nach § 18 bzw. § 12 des bundesdeutschen Versammlungsgesetzes Polizeibeamte, die auf Demonstrationen entsandt wurden, der Demonstrationsleitung zu erkennen geben müssen.[5]

Immer wieder gibt es Diskussionen über von der Polizei zur Eskalation von Demonstrationen eingeschleuste Agents Provocateurs, wie z. B. bei den Demonstrationen gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm, möglicherweise gegen Stuttgart 21 oder bei den Blockupy-Protesten. In einem Interview äußerte ein anonym bleiben wollender Polizist:[6]

„Ich weiß, dass wir bei brisanten Großdemos verdeckt agierende Beamte, die als taktische Provokateure, als vermummte Steinewerfer fungieren, unter die Demonstranten schleusen. Sie werfen auf Befehl Steine oder Flaschen in Richtung der Polizei, damit die dann mit der Räumung beginnen kann.“

Praktisch ist der Einsatz solcher Agent Provocateur nicht nur für die Polizei. Auch die Politik kann daraus Vorteile ziehen.

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Unliebsame Protestbekundungen können so für die daheimgebliebene Mehrheitsbevölkerung schnell als “gewalttätig” abgestempelt werden, ohne dass eine weitreichende inhaltliche Diskussion stattfindet.

Verweise:

Quellen: PublicDomain/neopresse.com vom 13.04.2015

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