Argentinien: BRD-Diplomaten hetzten Geheimdienste auf Opfer der Militärdiktatur

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Während der argentinischen Militärdiktatur (1976 bis 1983) machten westdeutsche Konzerne wie Siemens, Mercedes-Benz und Rheinmetall glänzende Geschäfte mit den Generälen. Die Bundesregierung kümmerte sich deswegen nicht um die etwa einhundert Deutschen und Deutschstämmigen, die von Sicherheitsbehörden verschleppt wurden und in geheimen Folterzentren einsaßen – darunter der Student Klaus Zieschank (geb. 1951). Er wurde im Mai 1976 ermordet. Insgesamt »verschwanden« bis 1983 etwa 30.000 Menschen. Man habe bei inhaftierten Deutschen auf »stille Diplomatie« gesetzt, verteidigt sich das Auswärtige Amt (AA) bis heute. Der damalige BRD-Botschafter Jörg Kastl (1922-2014), behauptete gar, Leuten zur Flucht geraten zu haben.

(Bild: Faksimile des Kassibers von Klaus Zieschank aus der Folterhaft)

Die »stille Diplomatie« bestand in Wirklichkeit in einer engen Zusammenarbeit zwischen Behörden des Bonner Staates und dem Regime in Buenos Aires. In der bundesdeutschen Botschaft hatte nicht nur ein Offizier des argentinischen Geheimdienstes unter dem Namen »Mayor Peirano« ein eigenes Büro, freigegebene Dokumente beweisen außerdem, dass Kastl Briefe von Folteropfern, die ihm von Menschenrechtsorganisationen übergeben worden waren, an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND) weiterleiten wollte. Bislang hatte das AA diese Dokumente unter Verschluss gehalten und musste sie auf meinen Antrag hin im Dezember 2014 deklassifizieren. Eigentlich sind – laut Bundesarchivgesetz – Akten nach 30 Jahren grundsätzlich offen, d. h. diese hätten spätestens 2006 freigegeben werden müssen.

Kassiber Zieschanks

Vermutlich sind die jetzt zur Verfügung gestellten Unterlagen nur ein Bruchteil der noch in den Registraturen des Kanzleramtes und des AA schlummernden Papiere zum Argentinien-Komplex. Die meisten nun greifbaren Memoranden beziehen sich auf Abgeordnetenreisen und auf Drohungen der südamerikanischen Machthaber, »wirtschaftliche Verträge wieder rückgängig zu machen«, falls das Land weiterhin »wegen seiner Innenpolitik angegriffen wird«. Die Drohungen waren nicht nötig, da die Regierung von Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) Menschenrechte unter »ferner liefen« eingestuft hatte.

Nicht ein einziger Bericht erwähnt die Absicht, Menschen zu retten – so wie es Gesandtschaften anderer Länder für ihre Bürger erfolgreich getan hatten. Die Opfer standen politisch links – wie die meisten ihrer deutschen Unterstützer –, und waren aus der Sicht der Verfasser dieser Texte an der Folter selbst schuld. Als z. B. der damalige Generalsekretär von Amnesty International, Helmut Frenz (1933-2011), vormals evangelisch-lutherischer Bischof in Chile und von Diktator Augusto Pinochet 1975 an der Wiedereinreise gehindert, mehrfach im AA vorstellig wurde und Nachforschungen zu den Verschwundenen forderte, kommentierte Kastl das mit den Worten: »Pastor Frenz, seine Freunde (und) ihr Feldzug gegen die Militärdiktatur.«

Unter den nun freigegebenen Papieren befindet sich ein Kassiber von Zieschank. Frenz übergab ihn seinerzeit dem AA, da das Papier bewies, dass der Student von Sicherheitsbehörden gefoltert wurde und nicht, wie die Diplomaten erfahren haben wollten, von nicht-staatlichen Gruppen. Zieschank war am 22. März 1976, kurz vor dem Putsch vom 24. März, nach Argentinien gekommen, um Verfolgten zu helfen. Vor den Werktoren des Autozulieferers Buxton, wo er ein Praktikum absolvierte, wurde er am 26. März von Bewaffneten ergriffen. Um die Bundesregierung zu Nachforschungen zu bewegen, protestierten zwei Monate später seine Freunde und seine Mutter auf dem Bonner Marktplatz mit einem Hungerstreik. Vergeblich. Bundeskanzler Helmut Schmidt rang sich einen lauen Brief ab, den Juntachef Jorge Rafael Videla am 7. August 1976 beantwortete: Zieschank sei bei einem Autounfall in den Anden ums Leben gekommen. Für den Kanzler war die Sache damit erledigt. Zu diesem Zeitpunkt war der Deutsch-Argentinier schon tot. Ende Mai war seine Leiche gefesselt am Ufer des Río de la Plata aufgefunden worden. Ein Gutachter des Universitätsklinikums Ulm stellte 1985 fest, dass er erwürgt und dann aus einem Flugzeug ins Meer geworfen worden war.

In dem Kassiber schrieb Zieschank, dass er im SIDE-Folterzentrum 128 gefangen sei. Man habe ihn im Zusammenhang mit der »Junta Coordinación Revolucionaria«, die von linken bewaffneten Organisationen der Diktaturstaaten Argentinien, Chile, Uruguay und Bolivien gebildet worden war, festgenommen und schwer gefoltert. Er habe die Qualen nicht ausgehalten, warnte er seine Freunde: »Die Leute vom ERP (Revolutionäre Volksarmee, argentinische Guerilla) sind verhaftet worden«, die Kontakte in Italien, Schweden und Boston seien »verbrannt«. Weiter heißt es: »Ich weiß nicht, was sie mit mir machen werden, aber macht Druck bei der deutschen Botschaft in Argentinien und am besten öffentlich.« Und am Ende: »Achtung: der deutsche Geheimdienst arbeitet mit ihnen zusammen.«

Dass »der deutsche Geheimdienst mit ihnen zusammenarbeitet«, war auch Zieschanks Freunden in München, die den Kassiber erhalten hatten, klar. Deshalb nannte Frenz ihren Namen dem AA gegenüber nicht. Er wusste, dass das BfV und der BND die argentinischen Flüchtlinge in Deutschland überwachten. Kastl bestätigte dem AA gegenüber, dass der Kassiber »höchstwahrscheinlich echt« sei. Er riet davon ab, ihn den argentinischen Verbindungsbeamten als Beweis dafür vorzulegen, dass sich Zieschank in ihrer Gewalt befinde, da dieser darin seine Aktivitäten für Linke zugebe. Er wollte das Schriftstück nicht für, sondern gegen das Opfer verwenden. Kastl beendete seinen Bericht nach Bonn mit den Worten »anrege kassiber bfv und bnd zugaenglich zu machen«.

Verweigerte Akten

Weder die SPD noch ihr Kanzler Schmidt haben sich öffentlich für ihre Unterstützung der argentinischen Folterer entschuldigt. Eine Strafanzeige gegen Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) wegen unterlassener Hilfeleistung wurde nicht verfolgt. Genscher, 18 Jahre lang Chef im AA, pflegt seine Zuneigung zu autoritären Despoten bis heute. Er preist z. B. als Lobbyist und Mitglied im Beirat der PR-Firma »Consultum Communications« für gutes Geld diejenigen, die dafür bezahlen können, etwa Nursultan Nasarbajew, den Präsidenten Kasachstans: »Ein Glücksfall für das Land« – so Genscher.

Unter den freigebenenen Unterlagen befindet sich kein Schriftstück an einen oder von einem deutschen Geheimdienst. Sie gelten weiterhin als geheim.

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Ich habe schon vor Monaten bei BND und BfV die Offenlegung ihrer Akten bezüglich der argentinischen Militärdiktatur beantragt. Das Amt in Pullach hatte ich in der Vergangenheit auf Herausgabe seiner Unterlagen zu Adolf Eichmann verklagt und höchstgerichtlich durchgesetzt, dass die Akten der Geheimdienste wie die aller anderen Behörden dem Bundesarchivgesetz unterliegen und nach 30 Jahren öffentlich sind. Ich warte noch auf die Antwort aus Pullach in Sachen Argentinien.

Das BfV teilte mir mit, dass es in seinen Registern leider keinen Hinweis auf Argentinien gefunden habe und mir daher gar nichts freigeben könne. Meinen Antrag, mir hilfsweise Zugang zu den Findmitteln des Verfassungsschutzes zu gewähren, damit ich selber in Köln suchen kann, wurde nicht einmal beantwortet. Auf diese Weise versuchen die Dienste, ihre Akten über den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum hinaus geheimzuhalten. Sie verweigern Einsicht nicht nur in die Vorgänge selbst, sondern auch zu den eigenen Registern und Aktenindizes. Das gibt ihnen die Möglichkeit, diese Vorgänge unter Phantasienamen zu archivieren, so dass Amtsfremde in ihren Anträgen kein konkretes Aktenzeichen und keine konkrete Bezeichnung angeben können.

Mein Anwalt Raphael Thomas hat im Dezember 2014 Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen Freigabe dieser Akten bzw. wegen Zugang zu den Findmitteln beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Er beruft sich auf das Bundesarchivgesetz, das Grundgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das 2005 verabschiedete IFG nimmt die Geheimdienste von dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Transparenz aus. Ob dies verfassungskonform ist, sollen die Richter in Karlsruhe entscheiden.

Gaby Weber arbeitet als Publizistin für verschiedene Medien. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist die Geschichte der deutsch-lateinamerikanischen Beziehungen. 2012 erschien ihr Buch »Eichmann wurde noch gebraucht« (Das Neue Berlin).

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Quelle: jungewelt.de vom 05.02.2015

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