Nicht nur Portugal verkauft erfolgreich Aufenthaltsrechte. Auch in vielen anderen EU-Ländern floriert der Visa- und Passhandel – auch in deutschen Nachbarländern.
Als die maltesische Regierung im vergangenen Herbst ein Gesetz zum Verkauf ihrer Staatsbürgerschaft an ausländische Investoren verabschiedete, hagelte es Kritik. Die damalige Justizkommissarin Viviane Reding wetterte, am Reisepass und der Unions-bürgerschaft habe ein Preiszettel nichts verloren. Europaabgeordnete warnten davor, der Staatsbürgerschaftsverkauf sei nicht nur unsolidarisch, sondern auch ein Einfallstor für die organisierte Kriminalität. Die maltesische Regierung reagierte zwar. Letztlich erhöhte sie Ende Januar den „Preiszettel“ aber nur von 650.000 Euro auf 1,15 Millionen Euro, die die Antragsteller im Land investieren müssen. Zudem müssen sie nun ein Jahr in Malta leben. Das Programm ist ein Erfolg. Nach neuesten Zahlen gibt es mehr als 200 Anträge aus mehr als 30 Ländern auf die maltesische Staatsbürgerschaft.
Maltas „goldener Pass“ hat damit Potential, Portugals „goldenes Visum“ in den Schatten zu stellen. Portugal hat der Verkauf von Aufenthaltsrechten seit dem vergangenen Jahr Investitionen von 817 Millionen Euro eingebracht. Allerdings ist die Konkurrenz groß. Nach dem Ausbruch der Euro-Krise haben auch andere EU-Staaten den Handel mit Aufenthaltsgenehmigungen und Staatsbürgerschaften als lukrative Einnahmequelle entdeckt. Andere EU-Mitgliedstaaten haben das Geschäft mit Pass und Visum schon zuvor rege betrieben.
Drei EU-Staaten bieten derzeit neben Malta ihren Pass zum Kauf an. In Bulgarien muss ein Investor dazu rund 1 Million Euro im Land anlegen, knapp die Hälfte davon in als prioritär geltende Projekte. Dafür erhält er zunächst nur eine Aufenthaltsgenehmigung. Nach einem Jahr kann er dann aber einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Wer mit einer Aufenthaltsgenehmigung zufrieden ist, muss indessen nur knapp 300.000 Euro in Bulgarien investieren. Etwas teurer ist der Pass in Zypern. Ein Investor muss knapp 3 Millionen Euro in einen staatlichen Investitionsfonds einzahlen. Für Mitglieder von Investorengruppen gibt es seit März einen Rabatt. Der Pass-Betrag reduziert sich dann auf 2 Millionen Euro. Das Programm richtet sich nicht zuletzt als „Trostpreis“ an Russen, die in der Euro-Krise viel Geld auf der Insel verloren.
Der undurchsichtige Goldene Pass der Österreicher
Ebenso alt wie undurchsichtig ist das „Goldener Pass“-Programm der Österreicher. Hier kann sich jeder einbürgern lassen, der eine „außerordentliche Leistung im besonderen Interesse der Republik“ erbringt oder auch nur wahrscheinlich erbringen wird. Das kann wie beim russischen Opernstar Anna Netrebko ein Gesangstalent sein. Es geht aber auch ohne besondere Fähigkeiten. Vermittler von Staatsbürgerschaften beziffern die im biblischen Sinne des Wortes Talent zu erbringende Summe auf mindestens 2 Millionen Euro. Bis zu 40 Einbürgerungen im Jahr soll es in Spitzenjahren in Österreich geben.
„Goldene Visa“ vergeben neben Portugal gleich zahlreiche EU-Staaten. Darunter sind neben den stark von der Euro-Krise betroffenen Griechenland und Spanien auch Belgien, die Niederlande, Großbritannien und das jüngste EU-Mitglied Kroatien. Am billigsten dürfte das Aufenthaltsrecht in Lettland sein. 2010 trat in dem baltischen Staat ein Gesetz in Kraft, das ausländischen Investoren eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre ver-schaffte, wenn sie umgerechnet 35 000 Euro in ein lettisches Unternehmen einbringen oder Immobilien für rund 150 000 Euro in Städten oder die Hälfte auf dem Land kaufen. In Ungarn müssen Ausländer für ein „goldenes Visum“ eine spezielle Anleihe für 250 000 Euro zeichnen, in Griechenland Immobilien in diesem Wert kaufen. Das spanische Programm ist damit verglichen unattraktiv. Die Spanier verlangen nicht nur 500 000 Euro für eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Inhaber muss sich zudem auch noch 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten.
In Anspruch nehmen diese „Sonderangebote“ nicht nur in Portugal vor allem Chinesen. Nach Schätzung von Vermittlern machen sie knapp drei Viertel aller Käufer von Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsrechten auf der Welt aus. Den Rest teilen sich vor allem reiche Russen, Araber und Inder auf. Und die EU-Kommission? Die mag sich über die Preiszettel an Aufenthaltsgenehmigungen oder der Unionsbürgerschaft noch so sehr ärgern. Einschreiten kann sie nicht. Denn die Verleihung der Staatsangehörigkeit und von Aufenthaltsrechten liegt ganz allein in der Kompetenz der Mitgliedstaaten.
Quelle: faz.net vom 21.08.2014
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