Argentinien, das Ende 2001 mit Außenständen von umgerechnet rund 100 Milliarden US-Dollar die bisher größte Staatspleite aller Zeiten hinlegte, steht erneut am Rande der Zahlungsunfähigkeit.
Die Argentinische Republik hat eine schwere juristische Niederlage erlitten. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wies eine Beschwerde des südamerikanischen Staates gegen ein Urteil der Vorinstanz zurück, das Buenos Aires zu einer Zahlung von mindestens 1,3 Milliarden Dollar an US-Hedgefonds verpflichtet hatte. Diese hatten 2001 nach der Insolvenz des Landes Staatsanleihen zu Ramschpreisen aufgekauft. Auferlegt ist Argentinien mit dem Urteil, bis zum 30. Juni eine Zahlung gegenüber den US-Fonds „Aurelius Capital Management“ und „NML Capital“ zu leisten. Der Rechtsstreit wurde in den USA geführt, weil die Anleihen in Dollar und nach US-Recht ausgegeben worden waren.
Mit dem Urteil befindet sich Argentinien in einer Zwickmühle und steht erneut am Rand einer Pleite. Die von Argentiniens Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner als „fondos buitre“ (Aasgeier-Fonds) titulierten Hedgefonds sitzen nach der höchstrichterlichen Entscheidung ganz klar am längeren Hebel. Weigert sich Argentinien zu zahlen, dann könnte ein US-Gericht die Überweisungen Argentiniens an den Rest seiner Gläubiger stoppen. Damit wäre der Schuldendienst eingestellt, das Land würde als „technisch zahlungsunfähig“ gelten.
Welche Mittel Gläubiger notfalls in der Hand haben, hat Argentiniens Regierung bereits zu spüren bekommen. So hatten mehrere Fonds mit Klagen vor der US-Justiz und spektakulären Aktionen versucht, die Festsetzung des Segelschulschiffs „Libertad“ zu erzwingen, um eine Pfändung durchführen zu können. Die Angst vor Pfändung ging mittlerweile so weit, dass Präsidentin Kirchner bei Auslandsreisen auf die argentinische Regierungsmaschine verzichtete und stattdessen auf angemietete britische Privatjets zurückgriff.
Entschließt sich Buenos Aires zu einer Zahlung, sieht der Fall aus argentinischer Sicht kaum besser aus. Das Land könne es sich nicht leisten, gleichzeitig die Hedgefonds zu bedienen und am 30. Juni fällig werdende Zinsen für eine bis 2033 laufenden Anleihe zu stemmen, so eine Erklärung des Wirtschaftsministeriums. Die geforderte Summe von 1,3 Milliarden Dollar erscheint zwar vergleichsweise gering. Befürchtet wird allerdings, dass auch andere Inhaber von Anleihen auf Auszahlungen pochen würden, die sich ebenfalls nicht an der Umstrukturierung der argentinischen Staatsschulden beteiligt haben. Insgesamt könnte es sich dabei um ein Volumen von 15 Milliarden Dollar handeln, die Argentinien aufbringen müsste.
Zwar hatte Argentinien im Jahr 2005 mit einem Großteil der Gläubiger die Vereinbarung erzielt, etwa 36 Prozent der ursprünglichen Schulden in neuen Anleihen zurückzuzahlen. Zugestimmt hatten aber nur 93 Prozent der Gläubiger. Diese haben von Argentinien bisher immer pünktlich die vereinbarten Zahlungen erhalten. Anders sieht dies bei der kleinen Minderheit von Gläubigern aus, die bei dem Vergleich nicht mitgezogen haben. Gegen Argentinien vor Gericht gezogen sind vor allem Investmentfonds, die sich darauf spezialisiert haben, Staatsanleihen von Ländern in Zahlungsschwierigkeiten mit Abschlägen billig aufzukaufen, auf die Restrukturierung der Staatsschulden dieser Länder zu warten und nach wieder erlangter Zahlungsfähigkeit die Schuldscheine möglichst zum vollen Wert einzulösen.
Negative Folgen drohen durch das Gerichtsurteil nicht nur Argentinien. Schnell obsolet werden kann auch eine Einigung, die erst vor Kurzem der „Pariser Club“ der staatlichen Gläubiger mit Argentinien getroffen hat. Vereinbart wurde, dass dem Land weitere fünf Jahre Zeit für seine Rückzahlung gewährt werden. Nach früheren Angaben der Bundes-regierung geht es dabei um eine Gesamtsumme von gut sieben Milliarden Euro. Davon entfallen 37 Prozent – rund 2,5 Milliarden Euro – auf Deutschland, das damit der größte staatliche Einzelgläubiger ist. Gelingt es Argentinien nicht, eine Einigung mit den
Hedgefonds herbeizuführen, könnte für Deutschland somit ein Milliardenschaden entstehen.
Bitter rächen könnte sich, dass es bis heute nicht gelungen ist, eine internationale Insolvenzordnung für Staaten zu schaffen, die für alle beteiligten Akteure verbindlich ist. Die entsprechende Forderung hatte bereits Horst Köhler in seiner Amtszeit als Bundes-präsident erhoben, geschehen ist praktisch nichts. Zu kurz greift die Vermutung, dass eine internationale Regelung zur Staateninsolvenz nur zum Vorteil Schulden machender Regierungen wäre. Statt die Haftung für Staatspleiten auf die Steuerzahler abzuwälzen, könnten mit einer Insolvenzordnung wieder marktwirtschaftliche Mechanismen aktiviert werden. Offenkundig ist, dass zu viele Gläubiger bereit sind, kreditunwürdige Staaten mit Krediten zu versorgen, weil sie auf Rettungsschirme und staatliche Haftungsübernahmen rechnen können.
Das Fehlen einer Insolvenzordnung droht sich nicht nur im Fall Argentiniens zu rächen. Nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) besteht mit Ausnahme Deutschlands und Kanadas beim Gros der sieben wichtigsten Industriestaaten die Gefahr, dass die Schuldenlast die Höhe des Bruttoinlandprodukts übersteigt.
Argentinien entsendet Delegation zu Verhandlungen mit Hedgefonds
m Streit um alte Anleiheschulden will Argentinien am kommenden Montag die Verhandlungen mit den klagenden Hedgefonds aufnehmen. Eine Delegation des Wirtschaftsministeriums soll am 7. Juli mit dem von einem US-Gericht eingesetzten Vermittler in New York zusammenkommen, um über die Rückzahlung von 1,5 Milliarden (1,1 Mrd. Euro) fälliger Staatsanleihen zu sprechen, wie die Zeitung „La Nación“ am Dienstag berichtete. Argentinien bestehe auf „gerechte, ausgewogene und legale“ Bedingungen, um der Forderung nachzugehen, die sich auf ein Urteil des New Yorker Richters Thomas Griesa stützt.
Ein Sprecher der klagenden Hedgefonds hatte am Montag Argentinien eine Blockade-haltung vorgeworfen. „Es gibt derzeit keine Verhandlungen und es hat bislang auch keine gegeben“, erklärte Jay Newman, vom New Yorker Hedgefonds NML Capital aus dem Elliott-Imperium des US-Milliardärs Paul Singer.
Argentinien ist am Montag in einen „technischen Zahlungsausfall“ geraten, nachdem der Richter die Auszahlung von 539 Millionen Dollar verhinderte, die in New York an andere Gläubiger überwiesen werden sollten. Es gilt noch eine einmonatige Gnadenfrist. Die großen Ratingagenturen haben signalisiert, diese Frist abzuwarten, bevor sie Argentinien als Pleitefall einstufen.
Argentinien konnte indessen am Montag weitere Verpflichtungen über 450 Millionen Dollar bedienen, die nicht unter US-Recht vereinbart worden waren, berichtete die Zeitung „Clarín“. Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hat für Donnerstag eine Sondersitzung der Außenminister einberufen, um den Fall Argentiniens zu erörtern.
Quellen: finanztreff.de/dpa/preussische-allgemeine.de vom 29.06.2014
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Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.
warum berichten Sie niemals !! über OPPT(One People`s Public Trust,
bzw. über Universal Commerce Code (Welthandelsrecht,
über das zu schreiben ,Ist wohl zur Zeit das wichtigste!!!
Man muss sich fragen,für wen arbeiten SIE eigentlch