Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet. In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.
Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Die Gesetze müssen der Wille aller Bürger sein. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen der Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es kein wirkliches Parlament, das die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte.
Das Stimmgewicht seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der Union kann nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, um dem demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit der Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar.
Die Union hat, wie alle zentralistischen Bürokratien, ihre Befugnisse auf alle wirt-schaftlich wichtigen Bereiche ausgedehnt, vielfach entgegen dem Text der Verträge. Das ist vor allem das Werk der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, welche die Verträge nicht etwa eng, wie es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne Rücksicht auf den Wortlaut, aber im Interesse der Integration. Verschiedentlich haben die Mitgliedsstaaten, die „Herren der Verträge“, Texte nachgereicht, um den „gemeinschaftlichen Besitzstand“ zu festigen.
Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache nach schon 1963 zum Staat gemacht, ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk. Die Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der Europäische Gerichtshof. Sein Leitbegriff ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können ihre Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend anerkennt. Das tut er fast nie.
Diese Judikatur hat die weitreichende Deregulierung erzwungen, auch der Daseins-vorsorge (Energie usw.). Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von der Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit wettbewerbsfähig sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance mehr. Die Gerechtigkeit soll ausgerechnet der Markt herstellen – ohne soziale Ordnung ein globales Ausbeutungsszenario.
Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Entdemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen.
Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich „einheitliche Grundsätze“ der „gemeinsamen Handelspolitik“ gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden.
Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird.
Die wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im Übrigen leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig undifferenzierte Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die Wettbewerbsfähigkeit verloren geht.
Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst, wenngleich der Vielheit der Mitglieds-staaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht abgesprochen werden können. Die eigentliche Macht haben außer den Staats- und Regierungschefs die Kommission und der Gerichtshof, beide ohne demokratische Legitimation. Im Gerichtshof judizieren Richter, von denen allenfalls einer eine mehr als schmale Legitimation aus seinem Land hat. Diese mächtigen und hoch bezahlten Richter werden ausgerechnet im Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit der Möglichkeit der Wieder-ernennung. Das schafft keine Unabhängigkeit.
Einen größeren Tort kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal diese Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen Menschen entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet schwere Not, seitdem die Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend bestimmt. Seit seinem Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom Bundesverfassungsgericht, die Grundrechteverantwortung an sich gezogen hat, nicht ein einziges Mal einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt.
Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen existenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die demo-kratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, nämlich ein Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk „Europas“ nicht gibt.
Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die „Elite“ der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluss die Verfassung der „internen Politikbereiche“ ganz oder zum Teil ändern, ohne dass der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssten. Betroffen wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, aber auch der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Das ist der Versuch eines neuen Ermächtigungsgesetzes. Dass der Vertrag „in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“, aber auch, um „einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“, die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere Abgeordneten sicher nicht mit Begeisterung zugestimmt.
Wer das Recht verteidigen will, muss aus der Union ausscheiden. Das gäbe die Chance, durch neue Vereinbarungen eine Rechtsgemeinschaft zu begründen, ein europäisches Europa.
Die Welt vom 27.03.2007
Aktuelles zur Europawahl
Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre EU-Mitgliedschaft am 01.01.2000 durch Staatlosigkeit verloren.
Mit der Wahlbenachrichtigung zur Europawahl 2014 kann die Status-Prüfung veranlasst werden.
Die Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Grundgesetz, war die Voraussetzung für ihre Wahlberechtigung.
Gemäß dem Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Straßburg, 6.XI.1997 über die Prüfung der Staatsangehörigkeit, Kapitel IV Artikel 12, wie sie im BGBL II Nr.35 vom 09.12.2010 veröffentlicht wurde, ist die Status-Prüfung der Staatsangehörigkeit durchzuführen, um damit die Wahlberechtigung zweifelsfrei festzustellen.
Die Durchführung der Europawahl bei gleichzeitigem Fehlen der Wahlberechtigung bzw. Staatsangehörigkeit, erfüllt den Straftatbestand des Wahlbetruges.
Weitere Details hier.
Quellen: PRADVA TV/folksvalue.de/WeltOnline vom 12.05.2014
Weitere Artikel:
Die Geschichte der „Neuen Weltordnung“
War der Zerfall der Sowjetunion widerrechtlich?
Britisches Empire: Untergang des Hauses Windsor und die Rolle des WWF zwecks Neokolonialismus
Unsichtbare Hand: Die Agenda schreitet voran – Chodorkowski-Rothschild-Connection
Deutschland: Am Anfang der Einheit stand eine Lüge (Videos)
Ukraine: Merkel prostituiert sich für Washington
Angriffsorganisation Nato: Allianz rückt immer näher an Russlands Grenzen
Stay Behind und Gladio: Neue Hinweise auf Staatsterrorismus in Deutschland und Luxemburg (Videos)
Russischer Abgeordneter: Deutschland ist eine ganz gewöhnliche US-Kolonie (Videos)
Russland zieht die Dame (Videos)
USA organisieren von Deutschland aus Kidnapping und Drohnenkrieg
Die besetzte und überwachte Bundesrepublik (Nachtrag & Videos)
Bundesrepublik Deutschland als Drehscheibe des NATO-Terrors
Eine “farbige Revolution” schlägt in Bosnien ein
Ukraine im Griff des Imperialismus (Videos)
Deutschland knickte ein und lockerte Fernmeldegeheimnis auf Druck der NSA
ZDF-Staatsfernsehen: Antirussische-Propaganda für Kinder in Deutschland (Video)
Historisch: Europas Landkarte im Zeitraffer (Video)
BRD – So versaut man sich Beziehungen
„Menschenrechte als politisches Druckmittel”: Russland übt scharfe Kritik an Deutschland
Weltregierung: Blaupause der Neuen Weltordnung (Videos)
Die Neue Weltordnung darf nicht stattfinden! (Video)
Russische Massenmedien über deutsche TV-Propaganda (Video)
Organisierte Kriminalität im Gesundheitswesen – wie Patienten und Verbraucher betrogen werden
Youtube: Deutschland weltweit mit den meisten gesperrten Videos
Meinungsmache: Rothschild Presse in Deutschland seit 1849 (Videos)
Die geklonte Gesellschaft (Video)
Staatenlos & Neue Welt Ordnung oder Heimat & Weltfrieden (Kurzfilm)
Altes Abkommen: Deutschland zahlt Millionen für US-Militär
Staatlosigkeit aller BRD-Bewohner! (Videos)
Staatlosigkeit und Massenversklavung: Bekanntmachung an die Hohe Hand im In- und Ausland
Die Weltrepublik – Deutschland und die Neue Weltordnung (Videos)
Deutschland: Der geheime Plan (Videos)
Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.
Hat dies auf Haunebu7's Blog rebloggt.
Ein Staat ohne Legitimation???
Es ist schon traurieg das man es immer wieder sagen muß
Die BRD ist kein Staat und war es niemals gewessen,Deutschland (DR)
ist seit dem 8 MAI 1945 eine Besatzunsgebiet bis zum Heutigen tage.
Eine kriminelle Oligarchie (Babylon, Britisches Empire) hat seit jeher die imperiale Macht über den größeren Teil der Menschheit. Wir bemerken ihr Vorhandensein nun aber immer deutlicher, weil das Imperium an unüberwindbare natürliche Grenzen gestoßen ist und deshalb von einer versteckten in eine offene Tyrannei gewandelt wird, um in der Zukunft noch fortbestehen zu können. Die Babylonischen Oligarchen pfeifen jetzt auf jede Form von Rechtstaatlichkeit, sie agieren selbstherrlich wie Götter; die unter ihrer Tyrannei stehenden kolonialisierten Völker sind nichts weiter als staaten- und rechtlose Wirtsorganismen. Es ist bereits klar der Zeitpunkt abzusehen, an dem die kriminellen Oligarchen die Völker in die seit langer Zeit geplante genozidale Vernichtung treiben werden. Alle politischen und rechtlichen nationalen Institutionen der Staaten Europas haben schrecklich versagt und sind zu korrupten Huren Babylons geworden.
Aus diesem Grund können die Amis hier auch machen was sie wollen und die ReGIERung juckt es nicht die Bohne.
Hat dies auf Der Geist der Wahrheit.. rebloggt.